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Die Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" entscheiden über den optimalen Produktmix.
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Lieber eine Stunde über Geld nachdenken,
als eine Stunde für Geld arbeiten.
Zitat von John Davison Rockefeller
(1839-1937)
Interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen
Welche Krankenkasse ist für Selbstständige die richtige
In Deutschland gibt es seit dem Neunzehnten Jahrhundert die Pflicht, eine Krankenversicherung zu besitzen. Wer über der Bemessungsgrenze verdient, hat die Wahl zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Selbständige haben diese Möglichkeit der Auswahl ohne eine Einkommensgrenze.
Gesetzliche Krankenkassen für Selbständige
Selbständige, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, haben die Möglichkeit, sich innerhalb der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig zu versichern. Dazu müssen allerdings einige gesetzlich geregelte Bedingungen erfüllt werden. Der selbständige Versicherte muss vor der Beendigung der Pflichtversicherung in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate lang pflichtversichert gewesen sein, oder die letzten 12 Monate unmittelbar vor dem Ausscheiden aus der Pflichtversicherung. Dies gilt jedoch nur für Personen, die eigenständig pflichtversichert waren. Eine Versicherung über den Ehepartner oder die Eltern zählt in diesem Sinne nicht. Ebenso ist zu beachten, dass die Anmeldung für die freiwillige gesetzliche Versicherung bis spätestens drei Monate nach Ablauf der Pflichtversicherung erfolgt sein muss.
Mindesteinkommen wird zu Grunde gelegt
Selbständige werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung automatisch mit einem angenommenen monatlichen Einkommen von 1.318,33 Euro eingestuft. Für dieses Einkommen werden die Beiträge berechnet, auch wenn das tatsächliche Einkommen unter diesem Betrag liegt. Eine Ausnahme stellen hier die Selbständigen, die einen Gründungszuschuss beziehen. Hier wird der Verdienst nur mit 1.248,33 Euro angesetzt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist das Einkommen die einzige Berechnungsgrundlage für den Beitrag.
Wechsel in eine private Krankenversicherung
Möchte man sich als Selbständiger in einer privaten Krankenkasse versichern, so ist dieser Wechsel zu jeder Zeit möglich. Dabei wird die Zeit, die man in der gesetzlichen Versicherung war, auf anfallende Wartezeiten in der privaten Krankenkasse angerechnet. Man sollte dabei beachten, dass sich der Beitrag bei den privaten Krankenversicherungen nach Alter, Gesundheit und Leistungspaket bemisst. So lohnt sich der Wechsel hauptsächlich für junge, gesunde Personen, da sie mit einem niedrigen Beitrag bei guten Leistungen rechnen können.
Bei den Leistungen kann man sich Einzelbettzimmer und Chefarztbehandlung auswählen und je nach Tarif gibt es auch für Zahnersatz hohe Erstattungsbeträge. Auch eine weltweite Abdeckung ist möglich, was besonders für Selbständige interessant ist, die oft im Ausland zu tun haben. Nimmt man die Leistungen nicht in Anspruch, kann man immer wieder mit Beitragsrückerstattung rechnen. Wer Familie hat, muss jedoch bedenken, dass jedes Familienmitglied eigene Beiträge zahlt. Auch gibt es keine Beitragsfreiheit bei Krankheiten, die über sechs Wochen andauern, oder während der Schwangerschaft.
Ein Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse will wohl überlegt sein. Beide Krankenkassen bieten Vorteile. Die individuelle Lebenssituation des Versicherten sollte bei der Entscheidung maßgeblich berücksichtigt werden. Hat der Selbständige einmal den Wechsel in die private Krankenversicherung unternommen, ist es fast unmöglich, wieder in die GKV zurückzukehren.
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Können Spareinlagen und Wertpapiere verfallen
Die Zeit kennt keine Grenzen bei Spareinlagen und Wertpapieren. Vor allem wenn nach einem Währungswechsel noch nach Jahren alte Sparbücher oder Bargeld plötzlich in Kartons wieder auftauchen. Zwar weigern sich viele Banken das Guthaben noch auszuzahlen, dennoch können sich die Kunden dagegen wehren.
Die Regeln für bewegungslose Konten
Guthaben die der Anleger bei einer Bank hat, verfallen nicht. Auch wenn es sich um vergessene Sparbücher, Tagesgeldkonten oder um ein Depot handelt, die eventuell noch in D-Mark aufgelistet sind. Natürlich versuchen manche Banken sich vor der Auszahlung des Guthabens zu drücken. Doch kennt der Anleger die Regeln kann er dagegen Einspruch erheben. Die Bank kann die Verweigerung der Auszahlung nicht damit begründen, dass sich der Anleger schon lange nicht mehr über seinen Kontostand oder die Anlagen der Wertpapiere gekümmert hat. In der Fachsprache der Banken heißt es demnach, "die Sparkonten sind bewegungslos". Was für den Laien bedeutet, sein Guthaben verfällt nicht, da keine Fristen für Sparkonten eingehalten werden müssen.
Wann behält die Bank recht um die Auszahlung zu verweigern?
Wie bei allen Verträgen braucht es einen Nachweis das Recht zu haben an das Guthaben der Wertpapiere oder der Sparbücher zu kommen. Die Sparbücher dürfen nicht entwertet sein. Die Bank muss demnach prüfen ob nicht schon vorher das gesamte Guthaben ausbezahlt wurde. Ist dies nicht der Fall, behält der Kunde recht. Besitzt die Bank den Nachweis das Sparbuch aufgelöst zu haben, hat der Kunde einen Nachteil daraus. Auch wenn die Papiere der Bank über das Sparbuch nicht auffindbar sind, ist dies kein Grund dem Kunden die Auszahlung zu verweigern. Dies wurde vom Oberlandesgericht Frankfurt unter dem Aktenzeichen: 19 U 180/10 entschieden.
Wie sieht es aus bei Sparkonten
Auch bei Sparkonten ist ein Nachweis erforderlich. Kontoauszüge und ein Ausweis vom Anleger reichen hier aus um die Existenz des Sparkontos zu beweisen. Hier bleibt jedoch wichtig, dass neue Anschriften der Bank mitgeteilt werden, da die Zustellung der Kontoauszüge per Post erfolgt. Da die Banken verpflichtet sind seine Kunden über Veränderungen zu unterrichten, ist es sehr wichtig postalisch erreichbar zu sein.
Bei Guthaben in Reichsmark oder DDR-Mark besteht kein Anspruch mehr
Da dies schon zu weit zurück liegt und die Umstellungsfrist von Reichsmark oder DDR-Mark in D-Mark nicht mehr besteht, sind diese Guthaben leider wirklich wertlos. Falls der Anleger dies dennoch versuchen möchte, kann er sich an die Bundesbank wenden. Etwas ganz anderes ist es bei einem Guthaben in D-Mark. Hier wird der Betrag umgerechnet, bei 1 Euro beträgt der Wert 1,95583 DM.
Die Bank ist pleite-Was nun?
Auch hier gibt es Chancen an das Guthaben heran zu kommen. Wertpapiere können zu einer neuen Bank übertragen werden. Sparkonten oder Sparbücher sind im Einlagensicherungssystem aufgelistet und können gefunden werden. Genauso ist auch bei einer Fusion (Übernahme), wenn eine andere Bank eine andere übernimmt. Hier hat der Anleger ein Recht auf sein Guthaben. Es werden alle Kunden in der Regel über die Übernahme aufgeklärt.
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Wenn man ein Haus baut, sieht man sich dabei den verschiedensten Kosten gegenübergestellt. Was zunächst als Komplettpreis angeboten wird, beinhaltet dabei oft die diversen Nebenkosten nicht. Es empfiehlt sich, diese Nebenkosten schon im Vorfeld schon so genau wie möglich zu erforschen und in die Kalkulation für die Baufinanzierung mit einzuplanen. Auf diese Weise kann man unliebsame Überraschungen vermeiden.
Wo sind die Nebenkosten zu finden?
Schon vor Baubeginn kommen einige Nebenkosten auf den Bauherrn zu. Da fällt zunächst einmal die Grundbucheintragung für das neue Grundstück und die damit verbundenen Notarkosten an. Hier muss man mit etwa drei Prozent des Grundstückspreises rechnen. Danach sind etwa 100 Euro für die Erteilung der Baugenehmigung notwendig. Das Einmessen des Grundstücks schlägt mit etwa 400 Euro zu Buche. Muss vor Baubeginn aus Sicherheitsgründen eine Bodenprobe vorgenommen werden, so kostet diese zwischen 400 und 800 Euro.

Baut man ein Haus mit Keller, sammeln sich auf dem Grundstück schnell große Mengen von Erdreich an, die entsorgt werden müssen. Dafür sollte man mit 2.000 Euro rechnen. Materialien müssen sicher zum Rohbau transportiert werden. Dazu ist in der Regel die Anlage einer Baustraße aus Schotter erforderlich. Hier sollte man mit 150 Euro pro Meter Straße rechnen.
Die Nebenkosten bei der Finanzierung
Auch mit den Bankkosten ist zu rechnen. Nach drei Monaten fallen für den verbleibenden Darlehnsbeträge nämlich Bereitstellungszinsen an und für die bereits ausgezahlte Summe müssen Zinsen entrichtet werden. Oft werden diese Beträge einfach mit dem Darlehen verrechnet, jedoch muss man sich darüber im Klaren sein, dass die verbleibende Summe dadurch kleiner wird.
Auch während der Bauphase kommen noch einmal ganz erhebliche Nebenkosten auf den Bauherren zu. Die größten Ausgaben sind hier für den Anschluss des Hauses an das öffentliche Versorgungsnetz zu erwarten. Dazu gehören, sowohl Wasser, Abwasser, Strom, als auch Kabelanschluss und Internet. Hierfür muss man gut und gerne mit 8.000 Euro rechnen.
Zusätzlich ist mit etlichen kleineren Kosten zu rechnen. Ein Baubegleiter, eine Miettoilette für die Bauarbeiter und eine Versicherung bringen Kosten mit sich, die sich summieren.
Eine genaue Kalkulation der Baunebenkosten ist kaum möglich
Wie sich aus diesen verschiedenen Posten erkennen lässt, ist es sehr schwer, die Nebenkosten genau zu berechnen. Das macht es natürlich schwer, die Summe zu bestimmen, die man bei der Bank aufnehmen muss. Berechnet man diese zu knapp, kann es sein, dass das Geld ausgeht, bevor der Bau beendet ist. So sollte man den Kredit besser so berechnen, dass ein kleines Polster verbleibt und bei der Bank vereinbaren, dass die nicht gebrauchte Summe innerhalb eines bestimmten Rahmens ohne zusätzliche Kosten und Gebühren zurückgezahlt werden kann.
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