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Die Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" entscheiden über den optimalen Produktmix.
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Lieber eine Stunde über Geld nachdenken,
als eine Stunde für Geld arbeiten.
Zitat von John Davison Rockefeller
(1839-1937)
Interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen
Für teure Musikinstrumente ist eine Spezial-Versicherung sinnvoll
Wenn die eigenen Kinder musizieren, ist dies eine schöne Beschäftigung. Bei bestimmten Musikinstrumenten, beispielsweise einer Geige, kann dies auch ganz schön teuer sein. Deshalb sollte man auch daran denken, wenn das wertvolle Instrument einmal kaputt geht, vergessen oder gestohlen wird. Mit speziellen Versicherungen für Musikinstrumente kann man einen Rundumversicherungsschutz bekommen.
Spezieller Versicherungsschutz zu empfehlen
Nach einem aktuellen Tarifvergleich rät auch Stiftung Warentest, für teure Musikinstrumente eine Extra-Versicherung abzuschließen und so einem finanziellen Verlust bei Diebstahl, Transportschäden, Vergesslichkeit oder anderen Beschädigungen vorzubeugen. Auch für Familien mit Kindern kann dies sinnvoll sein und sich im Schadensfall als einzig richtige Lösung erweisen. Das Besondere: Der Versicherer zahlt im Rahmen einer „Allgefahrendeckung“. Sie umfasst Beschädigungen, Diebstahl, Abhandenkommen und eben auch Liegenlassen. Wenn der Musikschüler gedankenverloren seine Gitarre im Zug vergisst, ist das nicht grob fahrlässig, sondern eine Unachtsamkeit – ein menschlicher Fehler, der im Alltag nun mal passiert.
Nur mit Spezial-Versicherungen richtig abgesichert
Da die Hausratversicherung in diesem Fall nicht zahlt, auch wenn das Instrument in der eigenen Wohnung beschädigt wird, ist eine Kostenübernahme ohne einen zusätzlichen Vertrag ausgeschlossen. Ein Instrument im Wert von 2.000 Euro lässt sich schon ab einem Jahresbetrag von 30 - 135 Euro zum Neuwert versichern. Eine Band mit einem Equipment von 20.000 Euro Wert genießt den vollen Versicherungsschutz für 500 - 700 Euro Jahresbeitrag.
Mit der Allgefahrendeckung bieten Musikinstrumentenversicherungen einen weitgehenden Schutz. Er gilt sogar, wenn man kurzfristig sein Musikinstrument einem Bekannten ausleiht. Ausgenommen sind nur die Risiken, die extra im Vertrag stehen. Es sind eher Selbstverständlichkeiten wie Vorsatz, Verschleiß, Krieg und Atomkatastrophen. Auch leichte Schrammen sind mitunter ausgeschlossen.
Nicht alle Versicherungsgesellschaften haben diese Musikinstrumenten-Versicherungen in ihrem Angebot. Marktführer im Bereich Versicherung für Instrumente ist laut Stiftung Warentest die Marke Sinfonima der Mannheimer Versicherung. Statt einen Einzelvertrag abzuschließen, kann man sich auch einem Gruppenvertrag anschließen. Solche Gruppenverträge bieten viele Vereine, Verbände oder Musikschulen an.
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Anderkonto: Was ist das und wofür wird es verwendet
Bei einem Anderkonto handelt es sich um ein besonderes Bankkonto, das eine Person im eigenen Namen für eine andere Person einrichten und unterhalten kann. Es gibt verschiedene Arten von Anderkonten, wie z.B. Geschäftskonten, Treuhandkonten oder Sperrkonten. Relativ bekannt ist das Notaranderkonto (Treuhandkonto) bei Immobiliengeschäften. Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto, auf dem ein Treuhänder Vermögenswerte für einen Treugeber verwaltet und über das nur der Treuhänder verfügen kann.
Notare oder Anwälte verwalten damit treuhänderisch Geld
Zu den berechtigten Berufsgruppen, die ein Anderkonto benutzen dürfen, gehören neben Notaren auch Rechts-und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Das Konto wird in ihrem eigenen Namen eingerichtet, sie sind dadurch Kontoinhaber, und können allein darüber verfügen. Auf dem Konto wird das Geld anderer Personen treuhänderisch verwaltet. Diese Personen sind dann nur der wirtschaftliche Eigentümer des Geldes auf dem Anderkonto. Sie haben als Treugeber das Geld jedoch „zu treuen Händen" an den Treunehmer übertragen.
In dem Falle des Anderkontos beispielsweise an einen Notar, einem Rechts-oder Patentanwalt, einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater. Der Inhaber des Anderkontos ist als Treunehmer durch einen Treuhandvertrag oder rechtliche Vorgaben verpflichtet, das Geld im Sinne des Treugebers zu verwalten. Er darf also das Guthaben nicht für eigene Zwecke nutzen. Eine weit verbreitete und vergleichsweise bekannte Anwendung ist das Notaranderkonto bei Immobiliengeschäften.
Bei Immobiliengeschäften Sicherheit für Käufer und Verkäufer
Der Notar richtet das Anderkonto als Treuhänder ein. Der Käufer zahlt hierauf zunächst den Kaufpreis für die Immobilie ein. Das Geld bleibt dort solange liegen, bis bestehende Grundschulden des Verkäufers abgelöst und gelöscht sind. So kann sich der Käufer sicher sein, dass er nicht vor der Umschreibung des Grundbuches zahlt. Der Verkäufer wiederum, kann sich dadurch darauf verlassen, dass der Kaufpreis tatsächlich fließt.
Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nutzen auch das Anderkonten-Modell, um Geld ihrer Mandanten treuhänderisch zu verwalten. Seit 1931 gelten für Anderkonten spezielle Bedingungen, die zwischen den Standesvertretungen der berechtigten Berufsgruppen und dem Kreditgewerbe ausgehandelt wurden. Anderkonten genießen beispielsweise einen besonderen Schutz vor Pfändung.
Noch ein Beispiel für ein Anderkonto aus der Praxis:
Ein Unternehmen beauftragt einen Steuerberater die Lohnbuchhaltung zu übernehmen und sich auch um die Buchung der Gehälter an die Arbeitnehmer zu kümmern. Das Unternehmen möchte dem Steuerberater aber keine Vollmacht für das Firmenkonten erteilen. Deshalb richtet der Steuerberater ein Anderkonto ein, über das die Gehaltssumme an die Angestellten verteilt wird.
Unterschiede zwischen Anderkonto und Girokonto:
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Zweck: Ein Anderkonto wird oft für spezielle Zwecke eingesetzt, wie zum Beispiel zur Verwaltung von Treuhandverhältnissen oder als Sperrkonto. Ein Girokonto hingegen ist ein allgemeines Bankkonto, das für verschiedene Zwecke genutzt werden kann.
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Kontoinhaber: Bei einem Anderkonto kann der Inhaber eine andere Person oder Institution, beispielsweise ein Treuhänder oder ein Notar, sein als bei einem Girokonto.
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Verfügungsbefugnis: Die Verfügungsbefugnis über ein Anderkonto kann je nach Art des Kontos eingeschränkt sein, beispielsweise bei einem Treuhandkonto, bei dem der Treugeber die Verfügungsbefugnis hat, der Treuhänder jedoch das Konto verwaltet.
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Einrichtung: Ein Anderkonto kann von einem Notar, Rechtsanwalt oder einem Kreditinstitut eingerichtet werden, während ein Girokonto in der Regel von einem Kreditinstitut eröffnet wird.
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Insolvenz: Bei einer Insolvenz des Kontoinhabers gelten unterschiedliche Regelungen für Anderkonten und Girokonten. Ein Anderkonto ist oft besser geschützt, da das Vermögen auf dem Konto nicht zum Privatvermögen des Kontoinhabers gehört.
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Guthaben: Bei einem Anderkonto kann das Guthaben je nach Art des Kontos anders behandelt werden als bei einem Girokonto. So kann beispielsweise bei einem Treuhandkonto das Guthaben des Treugebers getrennt vom Vermögen des Treuhänders aufbewahrt werden.
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Zahlungen: Auch bei Zahlungen gibt es Unterschiede zwischen Anderkonten und Girokonten. So können bei einem Notar-Anderkonto Zahlungen nur aufgrund einer notariellen Beurkundung ausgeführt werden, während bei einem Girokonto Zahlungen auf verschiedene Weise, beispielsweise per Überweisung oder Lastschrift, erfolgen können.
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Kosten: Die Kosten für ein Anderkonto können je nach Art des Kontos und Kreditinstitut höher sein als für ein Girokonto.
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Turbulenzen an den globalen Aktienmärkten zeigen immer wieder, welchen Einfluss die gewählte Portfoliostruktur auf die Performance hat. So verkrafteten breitgestreute Depots den Einbruch der Aktienmärkte deutlich besser und diverse Absolute-Return-Produkte können auch in der Krise glänzen. Doch jede noch so ausgefeilte Strategie kann langfristig nicht erfolgreich bleiben, wenn sie nicht regelmäßig angepasst und feinjustiert wird.
Wenn es rauf geht, geht es auch mal wieder runter
Gespannt schauen die Anleger in den letzten Wochen auf die Entwicklung der Kurse dieses Jahres. Der DAX auf einem neuen Allzeithoch, Zugewinne in beinahe allen Regionen und Branchen und täglich neue Höchststände bei den Kryptowährungen. Diese Euphorie beginnt mittlerweile leicht zu bröckeln: Die geplatzte Regierungskoalition mit anstehenden Neuwahlen in Deutschland, der Ausgang der US-Wahl und den sich jetzt schon abzeichnenden wirtschaftlichen Gegenwind, wieder steigende Inflationszahlen in den USA oder die andauernde Immobilienkrise in China zeigen, dass Anleger wohl noch länger mit Schwankungen an den Finanzmärkten rechnen müssen.
Rebalancing in der Krise
Dies aber als Anlass zu nehmen, sich mit Anpassungen im Depot zurück zu halten und auf ruhigere Zeiten zu hoffen, kann unter Umständen sehr teuer werden. Die besonders stark gesunkenen Aktienpositionen führen nämlich nicht nur zu niedrigeren Erträgen, sondern auch zu einer geringeren Gewichtung innerhalb des Portfolios. Von der ursprünglich gewählten Anlagestrategie bleibt so häufig nicht mehr viel übrig. Wer dieser Entwicklung gegensteuern möchte, kommt also nicht um kleine bis größere Anpassungen herum.
Beim sogenannten Rebalancing wird dabei regelmäßig die festgelegte Verteilung der Anlageklassen wieder hergestellt. Positionen mit positiver Kursentwicklung werden dabei verkauft, um soweit möglich Gewinne „mitzunehmen“. Wertpapiere mit negativer Entwicklung werden dagegen nachgekauft, um von den günstigeren Preisen zu profitieren. Auch wenn manchem Anleger dieses antizyklische Vorgehen gegen das persönliche Bauchgefühl geht, kann nur mithilfe dieser Anpassungen die Anlagestrategie aufrechterhalten werden.
Schwankende Märkte sind Cost-Average-Zeit
Wie häufig diese Anpassungen vorgenommen werden sollten, ist dabei unter Experten umstritten. Häufig hört man die Faustregel: eine Nachjustierung pro Jahr ist mehr als genug. Dass dies unter Umständen aber auch zu wenig sein kann, haben uns die letzten Wochen gezeigt. Gerade in Zeiten größerer Schwankungen an den Märkten, wie wir sie in den letzten Monaten erlebt haben, lohnt sich der Blick auch auf kleinere Abweichungen vom gewünschten Kurs. Auch mit monatlichen Beträgen zu sparen ist in dieser Zeit sinnvoll. Durch die Durchschnittskaufmethode (Cost-Avarage-Effekt) können die Schwankungen optimal genutzt werden. Ich helfe Ihnen gerne, wenn sich Anpassungen tatsächlich als sinnvoll und notwendig erweisen.
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