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Lieber eine Stunde über Geld nachdenken,
als eine Stunde für Geld arbeiten.
Zitat von John Davison Rockefeller
(1839-1937)
Interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen
Absicherung mobiler Solaranlagen – Wie man das Balkonkraftwerk richtig versichert

Wer seinen eigenen Strom produzieren möchte, der kam in der Vergangenheit an einer Photovoltaikanlage nicht vorbei. Bisher waren Photovoltaikanlagen vor allem für Hauseigentümer interessant. Nun können auch Mieter und Wohnungsbesitzer mit kleinen Solaranlagen für den Balkon unabhängig Strom produzieren und damit Geld sparen und Ressourcen schonen. Ob als Solarpaneele, welche zugleich auch als Balkonsichtschutz fungieren, montiert auf dem Garagendach oder mobil im Garten als Stecker im Gartenbeet - die kleinen Balkonkraftwerke sind schnell montiert und steckerfertig ans Hausstromnetz anschließbar. Durch die mobilen Balkonsolaranlagen ist es nun beispielsweise auch Mietern in Mehrfamilienhäusern möglich, zumindest einen kleinen Teil des Energiebedarfs selbst abzudecken.
Wer selbst Strom erzeugen möchte, muss sich auch mit dem passenden Versicherungsschutz beschäftigen
Für Photovoltaikanlagen-Betreiber, bei denen die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist, kann der Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung oder über eine spezielle Photovoltaikversicherung gewährleistet werden. Bei den mobilen Balkonkraftwerken sieht die Sachlage anders aus, den diese gehören zu den mobilen Gegenständen im Haus und gehören deshalb zur Hausratversicherung. Eigentümer einer Immobilie können den Versicherungsschutz einer Balkon-Solaranlage bzw. einer mobilen Anlage auch über die Wohngebäudeversicherung regeln, wenn die Solaranlage außen fest am Gebäude angebracht ist und dem versicherten Gebäude (Gebäudezubehör) dienen. Mieter haben keinen Zugang zur Gebäudeversicherung des Wohnhauses und können nur die Möglichkeit nutzen, dass mobile Balkonkraftwerk entweder mit einer speziellen Photovoltaikversicherung oder über die Hausratversicherung zu versichern.
Erste Versicherer bieten dafür inzwischen einen entsprechenden Versicherungsschutz für die Balkon-Solaranlage im Rahmen der Hausratversicherung an, wenn die Solaranlage ausschließlich der versicherten Wohnung dient. Dann gelten auch die im Vertrag vereinbarten Gefahren, inklusive von Sturm- und Hagelschäden. Voraussetzung ist dabei eine sach- und fachgerecht montierte Solaranlage, z.B. an der Außenseite des Balkons oder der Terrasse. Auch beim Haftpflichtschutz können Mieter inzwischen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung über den nötigen Versicherungsschutz verfügen. Dabei wird Risiko der Einspeisung in das Stromnetz ebenfalls mitversichert. Daher ist Mietern zu empfehlen, bei ihrem Hausrat- und Haftpflichtversicherer nachzufragen, ob die mobile Solaranlage im bestehenden Vertrag, beispielsweise durch Zusatzbausteine mit eingeschlossen werden kann. Anderenfalls sollte man den Hausrat- und Haftpflichtversicherer zur nächsten Fälligkeit wechseln, um an den entsprechenden Versicherungsschutz zu gelangen. In jedem Fall sollte man sich vom Versicherer die konkrete Abdeckung bestätigen lassen.
Welcher Versicherungsschutz sollte für Balkonkraftwerke vorhanden sein
Für Schäden gegenüber Dritten tritt die Haftpflichtversicherung ein. Wird beispielsweise ein Solarpaneel durch Sturm vom Balkon gerissen und stürzt auf das Nachbargrundstück, können Personen- oder Sachschäden entstehen. Auch Schäden, welche durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz entstehen, sollten mitversichert sein. Bei Schäden am eigenen Hab und Gut, fallen die mobilen Kraftwerke grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung in den Bereich der Hausratversicherung. Dort sind Balkonsolaranlagen typischerweise vor Gefahren wie Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Jedoch in einem geringeren Umfang - meist nur zehn Prozent der Versicherungssumme - als der Hausrat, welcher sich innerhalb der Wohnung befindet. Hier sollte man entsprechend Rücksprache mit dem entsprechenden Versicherer halten. Wer ganz sichergehen möchte, kann auch gezielt spezielle Balkon-Solarversicherungen abschließen, die mittlerweile von manchen Versicherer angeboten werden.
Warum welcher Versicherungsschutz wichtig ist:
- Haftpflichtversicherung
Für Schäden, welche durch den Besitz, Gebrauch oder die Unterhaltung einer Solaranlage bei Dritten verursacht wird, ist ein Haftpflichtversicherungsschutz anzuraten. Wird der produzierte Strom nur für den eigenen privaten Bedarf genutzt und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, ist die gesetzliche Haftpflicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Zur Sicherheit sollte in jedem Fall mit dem Versicherer geklärt werden, ob Schäden durch die mobile Solaranlage über die Private Haftpflichtversicherung auch tatsächlich versichert ist. - Hausratversicherung
Bei einer vorhandenen Hausratversicherung kann in einem gewissem Umfang ein Versicherungsschutz bestehen. Für Anlagen, die von Mietern oder Wohnungseigentümern angeschaffte und installierte Anlagen, die jederzeit wieder abmontiert werden können, gehören zum Hausrat. Über die in der Hausratversicherung integrierte Außenversicherung besteht somit Schutz auch für solche Anlagen. Es ist allerdings zu beachten, dass der Außenversicherungsschutz im Hinblick auf die versicherten Gefahren (insbesondere Einbruchdiebstahl, Raub, Naturgefahren) wie auch die abgesicherten Summen in den allermeisten Tarifen stark reduziert ist. - Elektronikversicherung
Mit einer Elektronikversicherung können Schäden an der Solaranlage abgesichert werden. Dabei werden die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte oder Bauteile versichert. Meist unter anderem gegen- Beschädigungen oder Zerstörungen
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
- Sachschäden durch Bedienungsfehler
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturmschäden
Außerdem leistet die Elektronikversicherung auch bei notwendigen Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden ggf. die Wiederbeschaffung zum Neuwert.
- Rechtsschutz
Für Streitigkeiten aus der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb der Anlage kann innerhalb des Privatrechtsschutzes die Leistungsart Photovoltaik-Rechtsschutz mit eingeschlossen werden. Bei älteren Verträgen sollte man seinen Vertrag entsprechend überprüfen. Wobei kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsstreit in ursächlichem Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes steht (Baurisikoausschluss). Für Mieter und Wohnungseigentümer wird ergänzend der Rechtsschutz für selbstgenutzte Immobilien empfohlen, da hier mögliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, anderen Wohnungseigentümern oder Nachbarn umfasst sind.
Da Balkonkraftwerke keine Vergütung für die Einspeisung in das Stromnetz erzielen, gibt es für Betreiber auch keinen Einkommensausfall, der erstattet werden muss. Von daher benötigt man keine Balkon-Solaranlagen-Versicherung oder auch Ertragsausfallversicherung. Der Schutz der Photovoltaikmodule ist in der Regel in der Hausrat- und Privat-Haftpflichtversicherung enthalten. Deshalb sollte man hier seine bestehenden Verträge überprüfen und notfalls zu einem Anbieter wechseln, der den entsprechenden Versicherungsschutz mit anbietet.
Photovoltaikversicherung - Wer braucht diese und was bringt diese
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Es ist bereits heute spürbar, dass sich das Klima ändert und es wird sich auch in Zukunft weiter wandeln. Ob der Mensch dafür verantwortlich ist oder dies wie in früheren Zeiten, als noch keine Menschen auf der Erde in der heutigen Form ansässig waren, auch schon gab, lässt sich streiten. Für Anleger ergeben sich dadurch aber neue Möglichkeiten, denn das Thema Klimawandel wird mit großer Wahrscheinlichkeit weiter ein Zukunftstrend blieben.
Die Fakten sprechen für sich:
Ein großer Teil der beobachteten und vorhergesagten Veränderungen ist das Resultat des Ausstoßes von Treibhausgasen durch Menschen. Die Folgen lassen sich an den Durchschnittstemperaturen ablesen. Sie steigen langsam aber stetig an. Und auch Extremwetterereignisse wie Stürme, Dürren oder Hitzesommer nehmen zu. Hinzu kommt der in der Öffentlichkeit stark diskutierte Anstieg des Meeresspiegels. Zu den Leidtragenden gehört beispielsweise die Landwirtschaft. Vegetationsperioden verschieben sich – mit Folgen für die Produktion. Ein weiteres Beispiel ist die Energieproduktion. Kraftwerke entnehmen häufig Kühlwasser aus Flüssen. Ist dieses zu warm, oder hat der Fluss Niedrigwasser, kann es im Extremfall zum Ausfall führen.
Die Beispiele zeigen, wie sehr sich der Klimawandel auf unsere Gesellschaft auswirkt, auch wenn dies nicht immer sofort sichtbar ist. Daher gehört es zu den großen Herausforderungen, diesen negativen Auswirkungen entgegenzutreten. Das tangiert auch Anleger, denn das Thema Klimawandel wird mit großer Wahrscheinlichkeit einer der großen Zukunftstrends werden.
Eine Möglichkeit in diesem Bereich zu investieren bieten aktiv gemanagte Investmentfonds
Dabei gibt es unterschiedliche Ansätze. Eine Strategie besteht aus der Selektion von Unternehmen, die besonders ökologisch wirtschaften. Im Fokus ihres Handelns steht die ökologische Komponente. Das zeigt sich beispielsweise dadurch, dass sie ihre Ressourceneffizienz optimieren und nachhaltig agieren.
Einen neuen und vielversprechenden Ansatz verfolgen jene Unternehmen, deren Kernkompetenz in der Bereitstellung von Klima schonenden Technologien besteht. Vor dem Hintergrund, dass die Nachfrage nach solchen Technologien in Zukunft deutlich zunehmen wird, sind diese Unternehmen besonders interessant. Und auch hier können Anleger auf aktiv gemanagte Fonds zurückgreifen. Diese fokussieren sich auf die vielversprechendsten Kandidaten – auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten.
Fazit
Vor dem Hintergrund des sich verändernden Klimas haben Anleger die Möglichkeit, von diesem Zukunftstrends zu profitieren. Insbesondere aktiv gemanagte Investmentfonds mit Fokus auf Unternehmen, die in diesem Bereich wegweisende Technologien produzieren, bieten einen deutlichen Mehrwert. Im Rahmen einer Depotoptimierung ergibt sich dadurch eine signifikante Verbesserung des Risiko/Ertrag-Profils.
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In Deutschland sind derzeit ca. 52 Millionen Menschen aufgerufen, sich an der Sozialwahl zu beteiligen. Neben den Europa- und den Bundestagswahlen handelt es sich um die drittgrößten Wahlen innerhalb von Deutschland. Die Versicherten können bis zum 31. Mai 2023 ihre Interessenvertreter in der gesetzlichen Sozialversicherung mitbestimmen. Die Interessenvertretung setzt sich aus den gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen zusammen. Durch die gewählten Selbstverwaltungsorgane wird den Beitragszahlern eine Mitbestimmung bei Entscheidungen über Rente und Gesundheitsversorgung ermöglicht.
Mitbestimmung in Renten- und Krankenversicherungsfragen
Von den gewählten ehrenamtlichen Vertretern die in den Vertreterversammlungen der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland und in den Verwaltungsräten der Ersatzkassen sitzen, werden Entscheidungen getroffen, welche sich unmittelbar auf die Beitragszahler auswirken. Weiterhin kontrollieren sie die Verwaltungen der gesetzlichen Sozialversicherung und sie beschließen die Haushalte. Daneben haben sie auch ein entscheidendes Mitspracherecht in der Festsetzung des Leistungsangebots von Rentenversicherung und Krankenkasse.
1953 wurde erstmals eine Sozialwahl durchgeführt
Im Jahr 2023 erfolgt die Sozialwahl nun zum dreizehnten Mal. Da bei der letzten Sozialwahl nur eine Wahlbeteiligung von knapp über 30 Prozent zu verzeichnen war, bemüht sich der Bundeswahlbeauftragte für die diesjährigen Sozialwahlen, Peter Weiß, für eine rege Teilnahme an den Wahlen zu werben. So können Versicherte Einfluss auf die Verwendung der Versicherungsbeiträge nehmen und zum Bestehen einer vom Staat unabhängigen demokratischen Kontrollinstanz der gesetzlichen Sozialversicherung beitragen. Wahlberechtigt sind rund 52 Millionen Versicherte und Rentner, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Deutschen Rentenversicherung Saarland oder einer der Ersatzkassen Barmer, TKK, DAK-Gesundheit, KKH oder HHK versichert sind. Die Wähler haben die Möglichkeit, je eine Liste aus den von ihrer Versicherung oder Krankenkasse aufgestellten Listen auszuwählen. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt.
Wahlunterlagen kommen mit rotem Umschlag mit der Post und abstimmen kann man entweder per Post oder Online
Bei anderen gesetzlichen Krankenkassen steht nur eine Liste zur Wahl. Es sind in dieser Liste nicht mehr Kandidaten zur Wahl vorgeschlagen, als später im Selbstverwaltungsgremium an Sitzen zu vergeben sind. Diese eine Liste gilt dann mit Ablauf der Wahlfrist automatisch als gewählt. Die Kandidaten auf den Listen kommen beispielsweise aus Arbeitnehmervereinigungen mit sozial- und berufspolitischen Zielen oder von den Versicherten selbst, auf sogenannten Freien Listen. Die Verteilung der Sitze erfolgt in den Parlamenten nach dem Anteil der Stimmen, welche auf die jeweilige Liste entfallen. Die Wahlunterlagen an die Versicherten werden seit dem 21. April 2023 in roten Briefumschlägen per Post verschickt. Jeder Wähler besitzt eine Stimme, die er für eine Liste seiner Rentenversicherung oder Krankenkasse abgeben kann. Bisher fand die Sozialwahl als reine Briefwahl statt. Erstmals in der Geschichte der Sozialwahl bekommen die Wahlberechtigten auch die Möglichkeit zur Online-Abstimmung, die es anfangs allerdings nur bei den Ersatzkassen gibt.
Mehr Informationen gibt es unter: www.sozialwahl.de
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