Sicherung des Einkommens

Sicherheit für Ihre Lebensgrundlage. Gesundheit und körperliche Fitness sind für uns häufig selbstverständlich. Doch was, wenn von heute auf morgen plötzlich die Arbeitskraft nachlässt. Die Vorstellung, dass man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls berufsunfähig werden könnte, ist eher unangenehm und wird gerne beiseite geschoben. Die gesetzliche Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsrente reicht selbst in späteren Jahren nicht annähernd aus, einen annehmbaren Lebensstandard zu bewahren. Schon gar nicht, wenn aufgrund bleibender gesundheitlicher Schäden zusätzliche Ausgaben auf Sie zukommen.

An der großen Rentenreform wurde lange gefeilt. In einem Teilbereich des Rentensystems hat die rot-grüne Bundesregierung Fakten geschaffen: Ende 2000 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Reform der Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Dieses Gesetz regelt die Rentenversorgung für Versicherte, die ihre Arbeitskraft aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise verlieren.

Die frühere Berufsunfähigkeitsrente (wenn Arbeitnehmer ihre erlernten Berufe nicht mehr ausüben können) entfällt für jüngere Versicherte. Für die vor 1961 geborenen gibt es aber Vertrauensschutz, für sie gelten die alten Regelungen. Wenn ein Arbeitnehmer zwar noch Teilzeit arbeiten könnte, aber keinen entsprechenden Arbeitsplatz findet, wird ihm auch weiterhin eine volle Erwerbsminderungsrente gewährt.

Mit dem folgenden Berufsunfähigkeitsrechner kann mit wenigen Klicks ermittelt werden, wie hoch das Risiko ist ist, berufsunfähig zu werden.

Der Berufsunfähigkeitsrechner des Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH (DIA) kann ein Stück weit dazu beitragen, die individuelle Notwendigkeit einer Absicherung aufzudecken und so den Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Die Planung der eigenen finanziellen Absicherung ist komplex und eine höchst individuelle Angelegenheit. Nehmen Sie daher eine fachkundige Beratung in Anspruch.

 

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