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Golfsport

Nach der Skisaison ist vor der Golfsaison - Bei all der Freude, die der Sport mit sich bringt, muss auch gesagt werden: Das Verletzungsrisiko spielt jedes Mal mit. Wenn man sich nicht nur sich selbst, sondern versehentlich auch andere Personen verletzt oder deren Besitz beschädigt, ist man mit einer Privathaftpflichtversicherung gut beraten.

Jeder Schaden ein individueller Einzelfall

Ein Hobby hat jeder und während stri­cken auf der Couch eher ungefähr­lich ist, passiert bei Basketball oder Spring­reiten schnell mal etwas. Wer haftet bei Verletzungen oder Schäden im Sport? Eine schwierige Frage, die nicht pauschal, sondern für jeden Einzelfall individuell zu beantworten ist. Denn: Übt Ihr Kunde beispielsweise eine Sportart mit viel Körperkontakt aus, wie Handball oder Judo, ist das Verletzungsrisiko des Dritten vermutlich höher als beim Schwimmen. Dennoch liegt nicht zwangsläufig bei jeder Verletzung auch ein Anspruch auf Schadenersatz vor. Dies ist zumeist nur der Fall, wenn Regeln missachtet wurden – zum Beispiel bei absichtlichen Fouls.

So reguliert die Privathaftpflichtversicherung (PHV) der VHV

Damit sich die Sportler im Schadenfall mit dieser Frage gar nicht auseinandersetzen müssen, sind sie mit einer Privathaftpflichtversicherung KLASSIK-GARANT von der VHV auf der sicheren Seite. Denn das Rundum-sorglos-Paket der VHV reguliert den Schaden von vorne bis hinten – von der Prüfung der Haftungsfrage bis zur Erfüllung von berechtigten Forderungen oder der Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. KLASSIK-GARANT beinhaltet im Sportbereich unter anderem:

  • Ausübung von Sport, inklusive Besitz und Gebrauch von Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates sowie Teilnahme an privaten Radrennen
  • nebenberufliche Tätigkeiten als Tennislehrer oder Personaltrainer (im Baustein EXKLUSIV)

Aus aktuellem Anlass: Neuerung für Golfer

Für Golfer gab es zum Jahreswechsel eine entscheidende Neuerung. Waren Mitglieder eines Golfclubs bis dahin automatisch über den Deutschen Golf Verband haftpflichtversichert, ist das nun nicht mehr der Fall. Deshalb erreichen uns vermehrt Fragen, ob die Haftpflichtversicherung der VHV auch bei Schäden durch abirrende Golfbälle reguliert – denn wie schnell ist die Fensterscheibe zu Bruch gegangen oder der Mitspieler vom Ball getroffen. Die gute Nachricht: Auch der Golfsport ist grundsätzlich mitversichert. Bei der Prüfung, ob ein versicherter Schadenersatzanspruch besteht, wird auch ein mögliches Verschulden des Verursachers geprüft. Sollte bei einem Schaden durch einen verirrten Golfball kein Verschulden des Verursachers vorliegen, so wird der Anspruch abgewehrt.

Auf Ausschlüsse im Vertrag achten

Für Hobby­sportler ist es empfehlenswert, sich etwas Zeit für einen prüfenden Blick in ihre Vertragsbedingungen zu nehmen. Vor allem dann, wenn ein besonderes Hobby ausgeübt wird, wie bspw. das Fliegen von Drohnen. Im Klein­gedruckten kann geprüft werden, ob es spezielle Ausschlüsse gibt. Ist dies der Fall, lohnt es vielleicht, nach einem neuen Tarif Ausschau zu halten. Unsere Erfahrungen zeigen, dass viele Haft­pflicht­versicherungen immer besser werden. Heute bieten sie meist mehr Schutz als noch vor fünf Jahren.

Folgende Personen­gruppen benötigen eine Spezial-Haft­pflichtversicherung

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