Formulare

Hier finden Sie Vorlagen, Fragebögen und Formulare um beispielsweise Versicherungen, Strom- und Gaslieferanten zu künden oder Formulare für eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung bzw. Betreuungsverfügung.

Fragebogen Kfz-Versicherung

Mit diesem Formular können Sie uns die erforderlichen Daten für eine Berechnung einer Kfz-Versicherung mitteilen. Bitte klicken Sie auf das entsprechende Symbol, um das Formular in dem gewünschten Dateiformat zu öffnen. Wird Ihr Vertrag bereits von uns betreut, dann genügt der Fragebogen Datenaktualisierung. Bei allen anderen Anfragen verwenden Sie bitte den Fragebogen Erstanfrage".

Für die Rücksendung der Unterlagen können Sie den Postversand, per Telefax 0621 460 84 99 oder Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wählen.

Fragebogen Datenaktualisierung herunterladen im   Word-Format pdf-Format
Fragebogen Erstanfrage herunterladen im   Word-Format pdf-Format

Formular Anrechnung des Schadenverlaufs eines Dienstwagens
Mit dem Formular kann man sich vom Arbeitgeber bestätigen lassen, wie viele Jahre ein Dienstwagen/Firmenwagen genutzt wurde. Damit kann man dann für ein privates Fahrzeug eine günstigere Schadenfreiheitsklasse beantragen.

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Kündigung Versicherungen
Mit dieser Vorlage können Sie eine bestehende Versicherung kündigen. Es handelt sich um eine beschreibbare Kündigungsvorlage, die an einem elektronischen Endgerät ausfüllt oder ausdruckt werden kann.

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Kündigung wegen Doppelversicherung

Mit dieser Vorlage können Sie eine bestehende Doppelversicherung bei einer Privathaftpflicht-, Hausrat- oder Rechtsschutzversicherung kündigen, wenn ein gemeinsamer Wohnort gegründet wird. Bei einer Hausratversicherung ist es nicht immer möglich einen Vertrag aufzulösen. Da es im Schadenfall zu Problemen führen kann, wenn über zwei Hausratversicherungen ein Schaden reguliert wird, sollte man den Vertrag mit schlechteren Vertragsbedingungen auf den Mindestbeitrag reduzieren.

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Kündigung gesetzliche Krankenkasse

Mit dieser Vorlage können Sie eine bestehende gesetzliche Krankenversicherung ordentlich kündigen. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats gekündigt werden. Wer also zum 01.06. seine Kasse wechseln möchte, muss spätestens im April zum 30.04. kündigen.

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Vollmacht für KFZ-Zulassung
Kann man nicht persönlich auf der Kfz-Zulassungsstelle erscheinen, so ist es möglich, auch per Vollmacht eine andere Person oder einen Kfz-Zulassungsservice mit der An-, Um- oder Abmeldung des Autos beauftragen. Mit der folgenden Muster-Vollmacht können Sie für die Kfz-Zulassung eine dritte Person bevollmächtigen. Die Vorlage kann an einem elektronischen Endgerät ausfüllt oder ausdruckt werden. Die Vorlage muss vom Vollmachtgeber unterschrieben werden und dem Bevollmächtigten mitgeben gegeben werden.

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Vollmacht für Abholung vom Führerschein
Kann man nicht persönlich zum Abholen des Führerscheins bei der zuständigen Stelle erscheinen, so ist es möglich, per Vollmacht eine andere Person zu beauftragen. Mit der folgenden Muster-Vollmacht können Sie für die Abholung des Führerscheins eine dritte Person bevollmächtigen. Die Vorlage kann an einem elektronischen Endgerät ausfüllt oder ausdruckt werden. Die Vorlage muss vom Vollmachtgeber unterschrieben werden und dem Bevollmächtigten mitgeben gegeben werden.

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Formular Bescheinigung für die Zuordnung zur Tarifgruppe B (B-Bescheinigung)
Als Beamter, Beamtenanwärter oder Angestellter im öffentlichen Dienst können Sie bei Versicherung einen vergünstigten Tarif (Beamtentarif) eingestuft werden. Um die Vorteile eines Beamtentarifes nutzen zu können, reicht ein Nachweis über die Zugehörigkeit zur Berufsgruppe. Voraussetzung dafür ist, dass diese Bescheinigung von der jeweiligen Dienststelle bzw. dem Arbeitgeber bestätigt wird und anschließend der Versicherung vorgelegt wird.

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Formular Europäischer Unfallbericht

Mit dem Europäischen Unfallbericht erleichtert sich die Schadenaufnahme nach einem Autounfall in Deutschland oder im Ausland. Durch das Formular wird eine einfache Protokollierung des Unfalls direkt vor Ort ermöglicht. Der Europäische Unfallbericht enthält zwei inhaltlich identische Seiten, welche die Unfallbeteiligten gemeinsam ausfüllen. Das Formular wird dann von den Unfallbeteiligten unterschrieben und jeder bekommt die gleiche Version für die Einreichung bei seiner Versicherung.

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Kündigung Stromlieferant oder Gaslieferant fristgerecht oder Umzug
Mit dieser Vorlage können Sie einen bestehenden Strom- oder Gasliefervertrag kündigen. Es handelt sich um eine beschreibbare Kündigungsvorlage, die an einem elektronischen Endgerät ausfüllt oder ausdruckt werden kann.

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Kündigung Stromlieferant oder Gaslieferant bei Sonderkündigungsrecht
Mit dieser Vorlage können Sie einen bestehenden Strom- oder Gasliefervertrag kündigen. Es handelt sich um eine beschreibbare Kündigungsvorlage, die an einem elektronischen Endgerät ausfüllt oder ausdruckt werden kann.

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Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Betreuungsverfügung

Eine Vorsorgevollmacht, Patienten­verfügung oder Betreuungsverfügung muss schriftlich vorliegen - als Formular oder in Text­form. Sie muss unter­schrieben sein und Ort und Datum nennen. Um nichts zu vergessen, hilft es, vorgefertigte Formulare auszufüllen oder sich daran zu orientieren.

Eine praktische und immer aktuelle Möglichkeit der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten­verfügung und Betreuungsverfügung bietet der C.H.BECK Verlag mit seinem Online-Angebot Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter.
Erreichbar ist dies unter: www.patientenverfügung.beck.de

Eine Vorsorgevollmacht, Patienten­verfügung oder Betreuungsverfügung sollte darüber hinaus gut auffind­bar verwahrt werden. Dies kann zu Hause, in der persönlichen Finanzplanung, bei Angehörigen oder dem Bevoll­mächtigten sein. Da jedoch im Alltag niemand seine Dokumente für die recht­liche Vorsorge dabei hat, sie aber von einem Moment auf den anderen wichtig werden können, ist eine Hinterlegung beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer sinnvoll. Denn auf das zentrale Vorsorgeregister greifen die Betreuungs­gerichte als erstes zu, um zu prüfen, ob für die betreffende Person Daten gemeldet worden sind.
Erreichbar ist dies unter: www.vorsorgeregister.de