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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 13. November 2025
Viele Menschen sind in Deutschland einfach überversichert, denn sie schließen Verträge für das Smartphone oder eine Brille ab. Überversichert - befindet die Stiftung Warentest in ihrem Magazin „Finanztest". Was den Verbrauchern aber häufig fehlt, sei eine private Haftpflichtversicherung. Zudem sind viele Verträge veraltet.
Unterversichert im Bereich der Haftpflichtversicherung
Der Überversicherung der Deutschen steht eine Unterversicherung im Haftpflichtbereich gegenüber. Häufig seien die Haftpflichtverträge überhaupt nicht vorhanden oder bereits bestehende Verträge seien veraltet. In der Regel schließen Verbraucher die Haftpflichtversicherung im Alter von 20 Jahren ab, wenn der erste Hausstand ansteht. Diese Versicherung bleibt oft jahrzehntelang im gleichen Tarif und Beitrag bestehen und wird nicht angepasst, obwohl sich die Bedingungen geändert haben.

Zu geringe Versicherungssummen und alte Verträge
Viele Verträge sind noch nicht an den Euro angepasst. Hier sind die damals angesetzten Versicherungssummen in der Regel zu niedrig. Deshalb besteht oft ein unzureichender Schutz, wenn ein Schaden eintritt. Inhaber von veralteten Policen können so schnell in den finanziellen Ruin getrieben werden, denn die alten Verträge bieten eine Höchstgrenze von 3 Million Euro im Fall eines Personenschadens. Rechnet man die Kosten für eine lebenslange und umfassende Betreuung hoch, stellt sich schnell heraus, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Eine private Haftpflichtversicherung sollte in der heutigen Zeit eine Mindestsumme von 10 Millionen Euro beinhalten.
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Private Finanzplanung – Tipps für die persönliche Finanzstrategie |
Verträge prüfen und ändern
Die alten Verträge sollten deshalb genau überprüft werden und eventuell bietet hier eine neue Police besseren Schutz für die Versicherten. Dabei ist der Wechsel häufig nicht teuer und ein umfassender Haftpflichtschutz schon ab 49 Euro pro Jahr zu erhalten. Das teuerste Angebot belief sich auf jährlich 179 Euro. Bedenkt man den umfassenden Schutz, der im Ernstfall geboten wird, sollte man schnellsten seine Unterlagen prüfen und den Haftpflichtschutz in jedem Fall den heutigen Bedingungen anpassen. Dieser Schutz ist ein wichtiger Bestandteil und kann vor dem finanziellen Ruin schützen.
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Wer ein gebrauchtes Haus oder eine Wohnung erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld über die Energieeffizienz der Immobilie erkundigen. So können der erforderliche Sanierungsaufwand und die Kosten abgeschätzt werden. Er hilft Käufern, zukünftige laufende Energiekosten abzuschätzen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Um die Informationen umfassend zu verstehen, ist jedoch eine genaue Analyse und gegebenenfalls eine Energieberatung empfehlenswert.
Den Energieausweis vor dem Hausbau prüfen
Die Dena (Deutsche Energie Agentur) rät Käufern einer gebrauchten Immobilie dazu, sich den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis unbedingt zeigen zu lassen. In diesem Energieausweis sind verschiedene Energieskalen aufgeführt, die Aufschluss über den Energieverbrauch des Hauses geben. Dabei zeigt der grüne Bereich einen geringeren Energiebedarf der Immobilie an, während der rote Bereich auf einen hohen Energiebedarf und hohe Kosten für Warmwasser und Heizung prognostiziert.
Der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis ist ein hilfreicher Wegweiser für Hauskäufer von gebrauchten Immobilien. Liegen die Werte beim Energieausweis im roten Bereich, ist mit zahlreichen Sanierungsarbeiten zu rechnen. Dabei ist die EnEV (Energiesparverordnung) maßgebliches Instrument, nach deren Vorschriften ein Haus energetisch saniert werden muss.
Der Energieausweis: Gesetzliche Vorschriften der Sanierung und Kalkulationshilfe
Die EnEV gibt vor, in welchem Umfang die Sanierungsarbeiten erfolgen müssen. So erfordert eine Fassadenerneuerung, dass auch bis dato ungedämmtes Mauerwerk gedämmt werden muss. In Einfamilien,- und Zweifamilienhäusern sind bei einem Eigentümerwechsel zudem alle Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen zu dämmen, wenn diese sich in unbeheizten Räumen befinden. Der Energieausweis ist deswegen ein wichtiger Indikator für die anstehenden Kosten, die neben dem Kauf auf den neuen Eigentümer zukommen können.
Auf den Energieausweis bestehen
Vor dem Hauskauf sollten potentielle Käufer sich bedingend den Energieausweis vorlegen lassen. So wird zeitnah ersichtlich, welche Energieeffizienz das Haus besitzt und welche weiteren Kosten auf den neuen Eigentümer zukommen. Zeigt der Energieausweis hier den grünen Bereich, ist die Energieeffizienz positiv und es muss keine Sanierung getätigt werden. Ein roter Bereich signalisiert, dass das Haus eine schlechte Energieeffizienz besitzt. Allerdings wirkt sich diese auch auf den Kaufpreis aus, der wesentlich geringer ausfällt. Hier ist von Immobilie zu Immobilie abzuwägen.
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An den Aktienmärkten, aber auch beim Fest- oder Tagesgeld sind Anleger stetig auf der Suche nach Renditen und das ist in den krisenreichen Zeiten meist schon schwer genug. Daher gibt es auch keinen Grund dafür, den Fiskus übermäßig an den erzielten Erträgen zu beteiligen. Trotz der der sogenannten Abgeltungssteuer sind das Sparkapital und die Investments nicht unbedingt komplett dem Finanzamt ausgeliefert. Drei Monate vor Ende des sogenannten Steuerjahres haben Anleger noch ausreichend Zeit, sich um die Steueroptimierung ihres Vermögens und ihrer Erträge zu beschäftigen.
Die Freistellungsaufträge überprüfen
Die Steueroptimierung beginnt schon im Bereich der Freistellungsaufträge für die Depot- und Bankverbindungen. Steuerfrei sind jährlich Dividenden, Kursgewinne und Zinsen auf Sparkonten bis zu einem Wert von 1.000 Euro. Für Verheiratete beläuft sich die Grenze auf 2.000 Euro. Eine Umfrage der Royal Bank of Scotland hat nun aber bestätigt, dass nur jeder sechste einen Steuerfreistellungsantrag stellt. Und andere halten ihre Aufträge nicht aktuell und zahlen somit zu viel an Steuer und wissen gar nicht, dass sie unter dem Freibetrag liegen.
Die Verlustbescheinigung und Abgeltungssteuerverrechnung
Eine weitere Möglichkeit ist die Verlustbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung lassen sich beispielsweise Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen. Diese Bescheinigung muss jedoch bis zum 15. Dezember bei der Depotbank beantragt werden. Diese Bescheinigung kann dann bei der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres in der Anlage KAP angegeben werden. Bei der Verrechnung muss jedoch beachtet werden, dass die Aktiengewinne mit allen angefallenen Verlusten verrechnet werden und zwar auch mit den Verlusten aus Anleihe- und Fondsverkäufen. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass Aktiengewinne auch nur mit Aktienverlusten verrechnet werden können. Daher sollte ein Anleger über das Depot, mit den Aktienverlusten auch weiterhin seine Aktiengeschäfte abwickeln.
Gewinne gegen Verluste laufen lassen
Verluste aus Fonds, Anleihen, Wertpapieren, Derivaten sowie aus Zertifikaten und Optionsscheinen können auch mit den Zinseinkünften aus Festgeld- oder Tagesgeldkonten verrechnet werden. Wer jedoch Sparbriefe oder Festgelder mit einer mehrjährigen Laufzeit besitzt, der sollte folgendes beachten: Bei diesen Anlageformen hat man die Möglichkeit eine jährliche Ausschüttung zu nutzen oder eine am Laufzeitende. Wer die Variante am Laufzeitende wählt, der sollte beachten, dass durch die einmalige Ausschüttung die Freibetragsgrenze überschritten wird und dann greift wiederum die Abgeltungssteuer ein.
Riester und Abgeltungssteuer
Um die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist der Riester-Vertrag besonders beliebt, denn die Sparraten sowohl in einem Bank- als auch in einem Fondssparplan sind abgeltungssteuerfrei. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass die Riester-Rente im Alter komplett besteuert wird. Bei manchen Riester-Verträgen ist es auch möglich diese zu übersparen. Das bedeutet, dass man mehr als 4 Prozent vom Bruttoeinkommen einzahlen kann. Diese Verträge sind in der Ansparphase jedoch zunächst steuerfrei doch im Rentenalter erhöht sich dadurch natürlich die Besteuerung.
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Das Thema, dass die Familie bei einem Todesfall richtig abgesichert sind, findet immer noch nicht genügend Aufmerksamkeit bei den Menschen. Die Möglichkeit eines frühen Ablebens wird meist verdrängt. Tatsächlich stirbt jeder sechste Deutsche vor dem 65. Lebensjahr. Um herauszufinden, ob sich so eine Versicherung lohnt, sollte man aber vorher einige Fragen beantworten: Was passiert finanziell, wenn derjenige, der die Familie versorgt, nicht mehr am Leben ist? Was würde dann mit den Hinterbliebenen passieren? Welcher finanzielle Bedarf ist dann notwendig?
Was ist mit alle Versorger richtig absichern gemeint?
Es gibt viele private Katastrophen, wie ein Fehltritt beim Bergwandern, ein Arbeitsunfall oder ein Unfall auf der Autobahn. Ein schreckliches Ereignis, denn die Familie muss ja den Tod des verstorbenen verarbeiten und bekommt dazu schnell finanzielle Probleme, da ein Einkommen wegfällt. Und genau aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung für die Versorger der Familie ein absolutes muss.
Für jeden Versorger der Familie gilt in der Regel folgende Regel: Sind in der Familie Kinder vorhanden, so sollte man schon definitiv das drei- bis fünffache seines Bruttojahreseinkommen ansetzen.

Wie hoch ist die derzeitige Versicherungssumme im Durchschnitt, und kann man davon eigentlich leben?
Die durchschnittliche Lebensversicherungssumme aus der Risikolebensversicherung beträgt im Durchschnitt zwischen 70.000 und 100.000 Euro, Voraussetzung dafür ist aber, dass auch wirklich ein Todesfall vorgefallen ist. Eine Einzelperson kann von diesem Geld recht bescheiden Leben, aber da wir ja davon ausgehen, dass noch Kinder vorhanden sind, wird das Geld so gerade eben ausreichen um sich und seine Kinder über die Runden zu bekommen.
Was sollte man noch über die Risikolebensversicherung wissen?
Wichtig ist es die monatliche Versorgungslücke zu berechnen: monatliche Ausgaben; abzüglich Einnahmen im Versorgungsfall, Kindergeld und Erwerbseinkünfte. Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer an. Jedoch kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Freibeträge für Erbschaften verbraucht sind. Bei unverheirateten Paaren sind die Erbschaftsfreibeträge sehr niedrig, wodurch es zu großen Abzügen aus der Versicherungsleistung kommt. Hier ist es sinnvoll, dass beide Partner "über Kreuz" jeweils das Leben des anderen versichert. Die Beitragszahlung muss ebenfalls "über Kreuz" erfolgen.
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Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte unbedingt auch das Hausgeld mit in die Kalkulation einbezogen werden. Denn dabei handelt es sich um Folgekosten für die gekaufte Wohnung, die dauerhaft gezahlt werden müssen und nicht vollständig auf eventuelle Mieter umgelegt werden können. Zieht der Eigentümer selbst in die Wohnung ein, ist das Hausgeld die Höhe der Nebenkosten, die monatlich aufgebracht werden müssen.
Nebenkosten für den Eigentümer einer Eigentumswohnung
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung verpflichten Sie sich die monatlichen Vorschüsse, die von der Eigentümergemeinschaft aufgrund eines Wirtschaftsplanes festgelegt wurden, regelmäßig zu zahlen. Dieses sogenannte Hausgeld beinhaltet unter anderem Betriebskosten, Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten. Zu den Betriebskosten gehören zum Beispiel Zahlungen für die Müllentsorgung, den Hausstrom, die Versicherungen (zum Beispiel Gebäudeversicherung), den Hausmeister und die Treppenhaus- beziehungsweise die Gartenpflege.
Die Verwaltungskosten beziehen sich größtenteils auf das Honorar für den Verwalter und die Kontoführungsgebühren. Da das Gebäude selbst in Schuss gehalten werden muss, werden die Instandhaltungskosten, die in der Regel auch eine Rücklage für größere Investitionen (wie zum Beispiel Reparaturen am Dach oder Sanierung der Fassade) beinhalten, ebenfalls auf alle Eigentümer verteilt. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Eigentumsanteil.
Die Eigentumswohnung bedeutet auch Gemeinschaftsverantwortung
Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollte ich bewusst sein, dass mit dem Kauf auch die Verantwortung für das Gesamtgebäude übernommen wird. Mit der Eigentumswohnung erwerben Sie Anteile am Gesamtanwesen. Dies bedeutet, dass Gemeinschaftsräume, wie zum Beispiel das Treppenhaus, der Keller, der Speicher oder das Grundstück selbst, mit in Ordnung gehalten werden müssen. Das Hausgeld dient daher dazu, die entstehenden Kosten auf die Eigentümergemeinschaft zu verteilen.
Auf diese Weise soll der Wert der Immobilie erhalten beziehungsweise gesteigert werden. Die Höhe wird von der Eigentümerversammlung aufgrund des Wirtschaftsplanes festgelegt. Trotzdem sollten Sie unbedingt das Hausgeld der verschiedenen Eigentumswohnungen vergleichen, denn dort gibt es große Unterschiede, die auch Ihre Finanzierung erheblich beeinflussen können.
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Ist ein Bauspardarlehen heute noch sinnvoll und lohnenswert?
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- Zuletzt aktualisiert: 01. Oktober 2025
Ein Bauspardarlehen kann auch heute noch zeitgemäß sein, da es eine sichere Möglichkeit bietet, sich langfristig günstige Zinsen für eine spätere Baufinanzierung oder für eine Anschlussfinanzierung zu sichern, insbesondere wenn die Zinsen am Finanzmarkt hoch sind. Der Hauptvorteil liegt in der Planbarkeit und der Zinsfestschreibung für den gesamten Darlehenszeitraum, was dem Bausparvertrag eine wertvolle Absicherung in unsicheren Zeiten verleiht. Allerdings ist ein Bausparvertrag nicht für jeden sinnvoll, denn das angesparte Guthaben wird niedrig verzinst.
Wie funktioniert ein Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag unterteilt sich in drei Prozesse: Sparphase, Zuteilung und Darlehensphase.
- Sparphase: In der ersten Phase spart man meist 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme an.
- Zuteilung: Zuteilung bedeutet, dass die Bausparkasse das Darlehen zum Vertrag bereitstellt. Man muss das Darlehen dann nur noch beantragen.
- Darlehensphase: Nimmt man die Zuteilung an, zahlt die Bausparkasse das angesparte Geld (Bausparguthaben), sowie auch den Kredit (Bauspardarlehen) aus.
Wann ein Bauspardarlehen sinnvoll ist:
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Zinssicherung für die ZukunftDer Kernvorteil eines Bausparvertrags liegt darin, sich heute schon die Konditionen für ein Darlehen in der Zukunft zu sichern, was besonders bei steigenden Zinsen vorteilhaft ist.
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Sicherheit in unsicheren ZeitenDer festgeschriebene Zinssatz des Bauspardarlehens bietet eine wertvolle Absicherung und Planbarkeit für die Finanzierung von Wohneigentum.
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AnschlussfinanzierungEin Bausparvertrag kann auch für die Anschlussfinanzierung eines bestehenden Darlehens genutzt werden, um sich für die Zukunft günstige Zinsen zu sichern.
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Kleine Beträge für ModernisierungenBauspardarlehen eignen sich gut für kleinere Beträge, die für Renovierungen, Sanierungen oder Umbauten benötigt werden, da sie oft schon ab kleineren Summen erhältlich sind, während Banken für solche Beträge höhere Zinsen verlangen können.
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Staatliche FörderungenDurch die Nutzung von staatlichen Förderungen wie Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämie oder Wohn-Riester kann die Kreditlast gesenkt werden.
Wann ein Bausparvertrag weniger sinnvoll ist:
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Kurzfristiger ImmobilienkaufWenn Sie schnell eine Immobilie erwerben möchten und bereits über ausreichend Eigenkapital verfügen, ist ein Bankkredit oft die bessere Option.
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Niedrige Zinsen am MarktWenn die aktuellen Bauzinsen sehr niedrig sind, sind Bankkredite oft attraktiver als ein Bauspardarlehen.
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Die Zinsen auf das angesparte Guthaben eines Bausparvertrags sind in der Regel sehr niedrig und können mit anderen Anlageformen wie Tagesgeld nicht mithalten.Als reine Geldanlage
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