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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 24. September 2026
Heute erinnern sich viele Anleger mit Grausen an die „New Economy“ und den Neuen Markt an der Börse, welcher im März 1997 eröffnet und bereits im Juni 2003 wieder geschlossen wurde. Der Neue Markt ist Geschichte, nicht aber, ohne vorher Milliarden verschlungen und an der Börse Angst und Schrecken verbreitet zu haben. Der 10. März 1997 ist für viele Privatanleger ein denkwürdiger Tag. Während in Frankfurt die Sektkorken knallten und der Neue Markt mit dem Mobilcom-Börsengang eröffnet wurde, steuerten Anleger direkt und ohne es zu ahnen auf den Verlust ihrer Investitionen und den Ruin zu.
Schneller Reichtum durch ungebremstes Wachstum
Schon nach kurzer Zeit waren zahlreiche Unternehmen notiert. Bereits nach 2 Jahren an der Börse gab es 73, nach 3 Jahren 266 und im Jahr 2001 schon 337 Unternehmen auf dem Neuen Markt. Die Anzahl der ehemals 5,7 Millionen Anleger vervielfachte sich und erreichte 2001 den Höchststand von fast 12,9 Millionen Aktionären. Im Jahr 2002 feierte der Neue Markt noch immer mit positiver Überzeugung sein 5. Jubiläum und verkündete stolz aus Frankfurt, dass die Begeisterung für die Börse auch bei Kleinanlegern immer stärker wächst und sich eine breite Bevölkerungsschicht für Aktien interessiert.
Das Milliardengrab wurde geschaufelt
Durch enorme Kursrallys geriet der neue Markt schnell als Zockermarkt in Verruf und es fiel auf, dass Bilanzen nicht stimmten, viel zu aufgeblasen präsentiert wurden und die „New Economy“ auch mit Kursbetrug arbeitete. Der Leidtragende war der kleine Aktionär, der durch diesen Markt sein Hab und Gut verlor und aufgrund seiner Wünsche zum schnellen Gewinn unwiederbringliche Verluste generierte. Die Brüder Haffa, Ikonen des Neuen Marktes gestanden die gefälschten Bilanzen ihrer Medienfirma EM.TV ein und standen letztendlich vor Gericht. Der Münchner Telematik-Spezialist Comroad hatte fast seine gesamten Umsätze erfunden. Da auch strengere Regeln nicht halfen, zog die Deutsche Börse die Reißleine. Die Schließung des Marktes wurde im Jahr 2002 fixiert und wurde für viele Anleger zum Gegenteil ihrer Erwartungen von Reichtum.
Der Neue Markt hat auch positives hinterlassen
Die Idee des Börsensegments war gut. Es sollten sich rasch wachsende Mittelständler besser mit Risikokapital versorgen können. Vor allem für die damals aufsteigenden Branchen Umwelttechnik, Telekommunikation, Biotechnologie und Multimedia. Viele der damals in der Euphorie des Neuen Marktes an die Börse gekommenen Unternehmen, haben dauerhaft den Kurszettel verlängert. Die gesetzten Standards waren und sind auch heute in Europa noch beispielhaft und es wurden breite Bevölkerungskreise für das Thema Aktien begeistert.
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- Zuletzt aktualisiert: 04. September 2026
Viele Verbraucher wissen gar nicht so recht was sie denn alles beim Finanzamt absetzen können und verpassen damit jährlich die Chance um Geld zurück zu bekommen. Nun lässt der Bund für die Steuerzahler selbst ein paar hilfreiche Tipps einfließen. So können nun Krankheitskosten, wie es Medikamente, Zahnersatz sowie eine neue Brille sind, beim Finanzamt vorgelegt werden.
Außergewöhnliche Belastung – die Krankheitskosten beim Finanzamt angeben
Schon allein das Gesetzt bestätigt, dass Steuerzahler Kosten für die Behandlung Ihrer Krankheit, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, dem Finanzamt vorlegen können. Dies aber nur, wenn diese über der festgelegten Eigenbelastung Grenze liegen. Die Eigenbelastung Grenze unterscheidet sich von der Höhe des Einkommens und dem Familienstand, der Anzahl der Kinder. Der Bundesfinanzhof (BFH) möchte dies nun klären, wie hoch die Eigenbelastung denn sein kann um dem Verbraucher ein relativ angenehmes Leben zu gewähren.
Steuerzahler Bund rät
Eine junge Familie mit einem Kind, die im Jahr rund 40.000 Euro verdient, sollte dem Gesetzt nach rund 1200 Euro für die außergewöhnlichen Belastungen aufbringen können. Dennoch gibt es laut § 33 des BFH auch andere Möglichkeiten. So können auch die Steuerzahler Krankheitskosten absetzen, wenn diese unterhalb von den 1 – 7 Prozent des Einkommens liegen. Wem dies zunächst abgelehnt wird, kann Berufung für die Krankheitskosten einholen lassen. Denn es gab schon Fälle die Krankheitskosten vom Finanzamt zurück erstattet bekamen.
Die zumutbare Belastung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Wenn möglich, sollten also Ausgaben wie für aufwendigen Zahnersatz so geplant werden, dass alle Kosten in ein Jahr fallen. Im schlimmsten Fall kann es sonst passieren, dass man im Dezember und im Januar des Folgejahres Ausgaben hast. Und jede Ausgabe für sich nicht für die Grenze der zumutbaren Belastung ausreicht, aber beide Ausgaben zusammengenommen diese Hürde überspringen.
Finanzamt - Was sind Krankheitskosten
Wer für Medikamente selbst aufkommen muss, auf einen Zahnersatz angewiesen ist. Eine neue Brille braucht. Nach einem Unfall oder durch körperliche Beschwerden zur Kur muss. Schuheinlagen braucht um eine gerade Haltung einzunehmen. Der kann diese Kosten beim Finanzamt vorzeigen. Was das Finanzamt allerdings möchte ist, dass der Verbraucher diese Maßnahmen für die Gesundheit vom Arzt bestätigen lässt. Der Arzt sollte dem Patienten diese Medikamente oder Therapie Maßnahmen verschreiben, schriftlich bestätigen das der Patient diese braucht um gesund zu werden. Denn ansonsten könnte jeder Medikamente oder Kuren geltend machen, ohne das er sie wirklich braucht. Was wiederum Betrug wäre. Was strafbar ist.
Quittungen sammeln und den Überblick behalten
Über das Jahr sollten sämtliche Quittungen von Apotheken, Optikern, Akustikerinnen oder anderen Gesundheitsdienstleistern für das Finanzamt gesammelt werden. Zudem sollten alle Fahrten notiert werden, die man aus entsprechenden medizinischen Gründen unternommen hat. Auch diese kann man steuerlich absetzen. Übrigens: Viele Apotheken bieten inzwischen auch an, für ihre Kunden ein Konto zu führen und ihnen eine Jahresabrechnung zu erstellen.
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 19. August 2026
Beim einem Kauf einer Bestandimmobilie fließt der Kaufpreis meistens kurzfristig nach Abschluss des Darlehensvertrages. Anders ist das beim Neubau, egal ob der Bauherr in Eigenregie oder über einen Bauträger baut. Hier wird der Kaufpreis erst nach Baufortschritt fällig. Diese Baufinanzierer müssen das Thema Bereitstellungszinsen bzw. bereitstellungszinsfreie Zeit mit in Ihre Überlegungen einbeziehen.
Auswahl der Möglichkeiten an Finanzierungsbedarf anpassen
Ob Modernisierung oder Neubau – Bauvorhaben sind normalerweise langwierig und verlaufen in unterschiedlichen Abschnitten. Zweckgebundene Darlehen zur Finanzierung von Bauvorhaben zahlen Banken in Teilbeträgen entsprechend dem Baufortschritt aus. Bereitstellungszinsen fallen für den noch nicht ausgezahlten Teil des Darlehens an.
Bereitstellungszinsen sind eine Gebühr von Banken für noch nicht abgerufene Teile eines Kredits. Sie fallen meist bei einer Baufinanzierung an, wenn Geld schrittweise nach Baufortschritt ausgezahlt wird. Üblich sind 0,25 Prozent pro Monat (ca. 3 Prozent im Jahr) auf den bereitgehaltenen, aber ungenutzten Betrag nach Ablauf einer zinsfreien Frist. Beispielsweise Kostenfalle Bauverzögerung: Geraten Handwerker oder Lieferungen in Verzug, zahlen Sie ab dem Folgemonat nach Ablauf der Frist drauf.
Die Kreditinstitute haben hier ein breit gefächertes Angebot. Sie bieten bereitstellungszinsfreie Zeiten von 3 bis 15 Monate an. Mit der richtigen Auswahl auf den Bedarf des Baufinanzierers bei der bereitstellungszinsfreien Zeit werden unnötige Kosten vermieden.
Als Faustregel gilt:
Wählen Sie die bereitstellungszinsfreie Zeit so, dass circa drei Viertel des beantragten Darlehens innerhalb der bereitstellungszinsfreien Zeit ausbezahlt werden. Bereitstellungszinsen, im Schnitt 0,25 Prozent pro Monat, für das restliche Viertel sind in der Regel kostengünstiger als ein Zinsaufschlag auf den Darlehenssollzins für die Verlängerung der bereitstellungszinsfreien Zeit.
Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen:
Darlehensbetrag: 100.000,00 EUR
Bereitstellungszinsen: 0,25 Prozent ab dem 120. Tag (4. Monat)
Abschluss Zinsfestschreibung: 01.02.2026
Auszahlung: 01.08.2026
Bereitstellungszinsfreie Zeit: bis 01.06.2026
Bereitstellungszinsen werden ab dem 01.06.2026 für 2 Monate = 60 Tage fällig.
Zu zahlende Bereitstellungszinsen: 100.000,– EUR x 0,25 Prozent x 60 ./. 100 ./. 30
Die Bereitstellungszinsen betragen für 60 Tage 500,00 EUR.
Tipps zur Vermeidung von Bereitstellungszinsen
- Lange Frist vereinbaren: Handeln Sie beim Kreditabschluss eine möglichst lange bereitstellungszinsfreie Zeit (z. B. 12 Monate) aus.
- Genaue Zeitplanung: Stimmen Sie den Abrufplan realistisch mit Ihrem Bauunternehmen oder Bauträger ab.
- Eigenkapital zuerst nutzen: Setzen Sie zuerst das eigene Ersparte ein und rufen Sie das Bankdarlehen erst später ab (sofern vertraglich erlaubt).
Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen
Bereitstellungszinsen lassen sich steuerlich absetzen. Dafür müssen allerdings folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Kreditnehmer muss die Baufinanzierung für eine Immobilie in Anspruch nehmen, die er nicht selber bewohnt oder bewohnen wird. Die Immobilie muss also nach fertiggestelltem Bauvorhaben vermietet wird. Dies gilt auch dann, wenn der Bauherr nur einen Teil der Immobilie bewohnt oder gewerblich nutzt.
- Bereitstellungszinsen sind nur in dem Jahr absetzbar, in dem sie auch angefallen sind – sie können nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
Was tun, wenn man den Baukredit nicht mehr benötigt?
Sollte man tatsächlich einen Teil der Kreditsumme nicht benötigen, solltest man mit seinem Finanzierungsinstitut sprechen. Damit vermeidet man Bereitstellungszinsen auf den noch offenen Betrag.
Grundsätzlich verlangen Kreditinstitute eine Nichtabnahmegebühr als Entschädigung für den entgangenen Gewinn, wenn man den Darlehensbetrag vorzeitig zurück zahlt. Allerdings ist es auch in diesem Fall hilfreich, wenn man Sondertilgungen mit dem Finanzierungsinstitut vereinbart hat. Dann kann man die letzten 5 oder 10 Prozent des Darlehens auszahlen lassen und zeitnah als Sondertilgung wieder einzahlen. Mehr als diese 5 oder 10 Prozent sollte man in keinem Fall übrig behalten, denn dann hast man zu vorsichtig kalkuliert.
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- Zuletzt aktualisiert: 18. August 2026
Bis zum 31. Juli eines jeden Jahres muss jeder Bürger, der nicht über eine Fristverlängerung verfügt, seine Steuererklärung für das vergangene Kalenderjahr beim Finanzamt einreichen. Auch wenn die mühselige Aufgabe länger vor sich her geschoben wird, sollten Sie mit Bedacht arbeiten und keine Belege vergessen. Rund 90 Prozent aller Arbeitnehmer erhalten vom Fiskus nämlich über 1.240 Euro zurück und können sich darüber freuen, dass sich die Mühe gelohnt hat. Wer nicht weiß, ob er eine Steuererklärung abgeben muss, sollte wissen, dass jeder Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte und Einkünften über 410 Euro zur Abgabe verpflichtet ist.
Auch Rentner mit Nebenjob oder Menschen die Wohnungen vermieten sind verpflichtet, ihre Einkünfte dem Finanzamt mitzuteilen und eine Steuererklärung auszufüllen. Egal bei welchem Einkommen, sofern es über 410 Euro monatlich liegt, müssen auch Multijobber, sowie Berufstätige die im Berechnungsjahr arbeitslos, krank oder in Kurzarbeit waren eine Steuererklärung abgeben und ihre Einkünfte dem Finanzamt transparent darstellen.
Besondere Regelungen für Selbständige und Belege
Selbstständige sind grundsätzlich ab dem ersten Euro Gewinn zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet, sofern der Gewinn den Grundfreibetrag übersteigt. Allerdings fordert das Finanzamt die elektronische Erklärung meist unabhängig von der Höhe an, sobald eine selbstständige Tätigkeit angemeldet wurde. Dazu gehören die Einkommensteuererklärung (mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder EÜR), oft die Umsatzsteuererklärung sowie gegebenenfalls die Gewerbesteuererklärung.
Haben Sie in Ihrer selbständigen Tätigkeit Verluste geschrieben, sind Sie zur Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt verpflichtet und können dort die Minusbeträge Ihres Unternehmens aufzeigen lassen. In diesem Fall haben Sie sogar die Möglichkeit, bei im Vorfeld veranlagter Umsatzsteuer, Beträge zurückzubekommen und so Geld vom Finanzamt zu erhalten, haben Sie für Ihr Gewerbe mehr Ausgaben als Einnahmen gehabt.
Kapitalanleger sind verpflichtet, ihre Sparanlagen zu versteuern und sind trotz der eingeführten Abgeltungssteuer nicht von der Deklarierung der Depots in der Steuererklärung entbunden. Die Anlage KAP wird obligatorisch ausgefüllt und sollte nicht vergessen werden, wenn die Bank bei konfessionsgebundenen Kunden noch keine Kirchensteuer abgeführt hat.
Die Steuererklärung richtig ausfüllen
Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten und sich vor falscher Berechnung vom Finanzamt zu schützen ist es wichtig, dass Sie alle Angaben richtig und plausibel darstellen, sowie anhand von Belegen nachweisen können. Beim Minus in Ihren Depotanlagen sollten Sie sich von Ihrer Bank die entsprechenden Belege ausstellen lassen und so Ihrer Nachweispflicht beim Finanzamt nachkommen. Hier kommt es zu steuermindernden Verlusten, die per Verrechnung ins Folgejahr übernommen werden und im aktuellen Jahr angerechnet werden. Vom Finanzamt erhalten Sie in der Regel immer Geld zurück, füllen Sie Ihre Formulare richtig und der Wahrheit entsprechend aus und verfügen nicht über ein hohes Einkommen gegenüber minderen Ausgaben.
Wer die Steuererklärung gern auf die lange Bank schiebt, kann alternativ einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Die reguläre Abgabefrist für die Steuerklärung verlängert sich deutlich auf den letzten Tag im Februar des übernächsten Jahres. Der Bundesfinanzminister dürfte sich darüber auch freuen, denn er ist sicher dankbar für jeden Steuereuro, den er nicht gleich wieder herausrücken muss.
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Ohne einen Trauschein den Wunsch vom eigenen Heim erfüllen
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 02. August 2026
Mittlerweile leben in der Republik über 4,4 Millionen Menschen in einer Lebensgemeinschaft. Auch diese Paare verspüren den Wunsch nach einem eigenen Heim ohne dabei heiraten zu müssen. Bei einer Trennung oder beim Ableben des eigenen Partners kann es jedoch zu einigen unvorhersehbaren Überraschungen kommen.
Im Gegensatz zu Ehen sieht das Gesetz bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften keine speziellen Regelungen bei Trennungen vor. Eine Zuordnung oder ein möglicher Ausgleich des Vermögens bei einer Trennung wird somit nicht in Betracht gezogen. Demnach können zwar unverheiratete Paare eine Immobilie erwerben, jedoch richten sich die gesamten Eigentumsverhältnisse nur nach den jeweiligen Anteilen im Grundbuch. Die Finanzierungsbeiträge der Partner werden somit nicht berücksichtigt.
Absichern ist sehr empfehlenswert
Deshalb wird jenen nicht verheirateten Personen immer eine Absicherung empfohlen, die durch einen Vertrag geregelt ist. Im Falle einer Trennung ist eine gemeinsam gekaufte Immobilie in 99 Prozent der Fälle eine große Streitigkeit. Jener Partner, der die Immobilie verlässt wird im Normalfall nicht mehr bereit sein, die Ausgaben dafür zu tragen. Das Gesetz verlangt jedoch von beiden Miteigentümern die Lasten zu tragen. Dies ist unabhängig von einer Trennung.
Wenn der Erwerb zusätzlich von einem Darlehen finanziert wird, so sieht es schlecht für beide Partner aus, denn in diesem Fallen muss die gesamte Kreditsumme getilgt werden. Auch ein Auszug ändert an diesem Falle nichts. Bei Uneinigkeiten kommt es anschließend nicht selten zu einer Zwangsversteigerung. Dies ist der letzte Ausweg und meist wird ein hoher Wertverlust damit erzielt und beide Ex-Partner verlieren an finanziellen Mitteln.
Risiken minimieren – Bei Lebensgemeinschaft Vertrag aufsetzen
Ein hohes Risiko besteht immer dann, wenn nur ein Partner die Renovierung oder den Hausbau finanziert. Rein rechtlich gehört das Gebäude jedoch dem, der der Grundstückseigentümer ist. Eine sehr verzwickte Situation für die streitenden Paare. Während diesem Zeitpunkt will meist auch keiner mehr zurückstecken. Hier kann ein notariell beglaubigter Partnerschaftsvertrag eine hohe Sicherheit für beide in der Lebensgemeinschaft schaffen. In derartigen Verträgen können die verschiedensten Punkte eingearbeitet werden.
Hauptsächlich wird jedoch eingegliedert, wer im Falle einer Trennung die Immobilie weiterhin bewohnen darf und welche Schulden wer und wie übernimmt. Diese Verträge geben eine sehr hohe Sicherheit und sind nahezu undenkbar geworden. Auch Punkte wie Veräußerungserlöse der Immobilie können genau geregelt werden, sodass an einem späteren Zeitpunkt Streitigkeiten für dieses Objekt außen vor bleiben. Die notarielle Beurkundung ist jedoch maßgebend, ansonsten würde der Vertrag keine Bedeutung haben.
Auch bei Todesfällen vorsorgen
Viele Personen in einer Lebensgemeinschaft übersehen den Punkt des Ablebens. Schließen Sie daher einen notariellen Erbvertrag, sodass sie wenigstens ein Bleiberecht in Ihrer eigenen Immobilie erwirken können. Je sicherer Ihre Vorsichtsmaßnahmen desto besser Ihre Zukunft.
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Nach Immobilienkauf die Folgekosten nicht außer Acht lassen
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Obliegenheitsverletzung - Welche Folgen kann sie haben und sind diese versicherbar
- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 17. Juli 2026
Möchten Sie bald Eigentümer einer Immobilie sein ist es ratsam, bereits im Zuge der Finanzierung einen langen Rattenschwanz an Folgekosten einzukalkulieren. Nicht jede Immobilie kann gleich nach dem Kauf bezogen, sondern muss im Vorfeld vom Eigentümer durch eine Sanierung oder umfassende Renovierung bewohnbar gemacht werden. Experten wie Stefan Walter, seines Zeichens Jurist der Eigentümerschutzgemeinschaft Haus und Grund in Deutschland warnt davor, die Folgekosten zu unterschätzen und viel zu leichtfertig und unüberlegt zum Eigentümer einer Immobilie zu werden.
Fehlerhafte Kalkulation führt in die Schuldenfalle
Auch wenn das Eigenheim als sichere Investition für die Zukunft gilt und mietfreies Wohnen für den Eigentümer und seine Familie ermöglicht, steht mietfrei nicht für kostenlos. Steuern, Gebühren und Betriebskosten, aber auch Rücklagen zur Instandhaltung der Immobilie sollten vom potenziellen Eigentümer schon vor dem Kauf kalkuliert werden. Auch ist die Frage nach der Finanzierung, sollte sich am bisherigen Einkommen oder der Situation des Eigentümers etwas ändern, nicht von der Hand zu weisen und im Vorfeld zu bedenken.
Walter verweist auf die Vorsicht und erwähnt, dass sich Grundkosten und Nebenkosten nicht aufheben und außer Acht gelassen werden können. Auch wenn der Eigentümer der Immobilie mietfrei wohnen kann, muss er neben der Tilgung der Finanzierung bedenken, dass monatlich laufende Kosten zu zahlen und oftmals nicht günstiger sind, als die bisher vom Einkommen gezahlte Miete.

Heizkosten und Abwasser Gebühren in allen Städten unterschiedlich
Steigende Strompreise, sowie hohe Kosten für Heizung und Abwasser müssen vom Eigentümer einer Immobilie ebenfalls bezahlt werden. Auch die Müllentsorgung liegt in der Hand der Eigentümer und ist kein Bestandteil eines Vertrages, wie es bei der Mietwohnung in der Regel der Fall ist. Als Eigentümer müssen Sie auch über adäquate Versicherungen für Ihr Eigenheim nachdenken und die Kosten hierfür ebenfalls in die Kalkulation einfließen lassen.
Nach Tilgung der Finanzierungsraten, den monatlichen Kosten für Ihr Eigenheim und dem Geld, welches Sie auch als Eigentümer einer Immobilie für sich und Ihre Familie zum Leben benötigen, muss immer noch eine Rücklage zu bilden und so ein Polster für Instandhaltungsarbeiten am Haus zu schaffen sein. Eigentümer sind für alle Kosten allein selbst verantwortlich.
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