Blog

Steuererklärung

Wenn Sie bei der Steuererklärung sparen und eine attraktive Rückzahlung erhalten wollen, sollten Sie über das Absetzen von Vorsorge- und Versicherungsbeiträgen in Kenntnis sein. Hier können Sie bares Geld sparen und eine attraktive Rückerstattung der Steuer erhalten. Viele Produkte zu Versicherungen und Altersvorsorge sind direkt von der Steuer abzusetzen und somit besonders attraktiv.

Beim Vorsorge- und Versicherungsbeiträge abrechnen die richtige Form wahren

Sie können Riesterrente beispielsweise direkt von der Versicherung an das Finanzamt melden lassen und sich somit Arbeit ersparen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie der Versicherung Ihre Steuernummer zur Übermittlung der Daten mitteilen. In der Anlage Vorsorgeaufwand können Sie Beiträge zur Rente und Altersvorsorge auch selbst bei der Steuer geltend machen. Hier können auch Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung abgesetzt werden. Keinesfalls darf der Betrag in die Zeile 47 eingetragen werden, da hier die Erstattung entfallen würde.

Welche Versicherungen von der Steuer absetzbar sind

Von Arbeitnehmern können alle Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung abgesetzt und in die entsprechenden Zeilen eingetragen werden. Auch Selbstständige können die Beiträge für diese Versicherungen geltend machen und somit attraktive Steuerrückzahlungen erhalten. Immer zu beachten sind die Höchstbeträge zur Steuer Rückerstattung. Auch Krankenversicherungsbeiträge für Ehepartner und Kinder können bei der Steuer angerechnet werden.

Sollte die Höchstsumme mit diesen Beiträgen nicht erreicht werden, können auch die Haftpflicht- und Unfallversicherung mit eingetragen und steuerlich abgerechnet werden. Die Höchstbeiträge variieren bei Arbeitnehmern und selbstständigen Unternehmern. Dies liegt daran, dass man als Selbstständiger die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung komplett selbst zu tragen hat und somit bei der Steuer eine höhere Summe anrechnen kann.

Steuererklärung muss richtig ausgefüllt werden

Wollen Sie die steuerliche Anrechnung gewährleisten und Ihre Aufwendungen vom Finanzamt rückerstattet bekommen ist es wichtig, dass Sie die Steuererklärung fehlerfrei ausfüllen und die Bemessungsgrenze der Höchstbeträge einhalten. Auch fehlerhafte Eintragungen in falschen Zeilen können zu Problemen bei der steuerlichen Anrechnung von Aufwendungen für Versicherungen führen.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Solarpflicht 2025: Welche Regelungen gelten in welchem Bundesland?
Gold glänzt stärker denn je – Geopolitische Krisen treiben das Edelmetall in die Höhe
Photovoltaikversicherung vergleichen - Günstigen Anbieter finden!

Bildnachweis

Solaranlage

Die Energiewende schreitet voran und mit ihr die gesetzlichen Vorgaben zur Nutzung erneuerbarer Energien. Im Laufe des Jahres 2025 treten in mehreren Bundesländern neue oder erweiterte Solarpflichten in Kraft. Die Nutzung von Solarstrom gewinnt weiter an Bedeutung: Allein 2024 wurden in Deutschland über eine Million neue Anlagen installiert, was ein deutliches Zeichen für den wachsenden Trend zur Eigenversorgung mit erneuerbarer Energien ist. Insbesondere bei Balkonkraftwerken zeigt sich eine Verdopplung der installierten Anlagen innerhalb eines Jahres. In vielen Bundesländern ist es deshalb Vorschrift geworden, Solarenergie zu nutzen. Beispielsweise müssen Gebäudeeigentümer bei Dachsanierungen und Neubauten eine Photovoltaik-Anlage installieren. Wir zeigen, was in welchem Bundesland gilt und wie man den passenden Schutz als Anlagenbetreiber findet.

Was ist unter der Solarpflicht zu verstehen

Unter Solarpflicht oder einer sogenannten solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Vorgabe, nach der eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden muss. Dabei spricht man auch von einer sogenannten Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Pho­to­vol­aik­an­la­ge (PV-Anlage) zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss. Wenn man plant, ein Haus zu bauen oder das Dach seiner Immobilie zu sanieren, erhöht die Solardachpflicht die Baukosten. Aktuell muss man für eine PV-Anlage, je nach Größe, etwa mit Installationskosten zwischen 7.500 Euro und 18.000 Euro rechnen.

Bei diesen Investitionskosten geht man zunächst in Vorlage und kann diese fast immer innerhalb von 10 bis 20 Jahren wieder amortisieren. Denn Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind mittlerweile günstig in der Anschaffung und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms spart man Stromkosten. Deshalb rentieren sie sich auf lange Sicht allein schon durch den Eigenverbrauch. Zusätzlich generiert man noch die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, den die PV-Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Selbst wenn ein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage rentabel sein. Bei einer Volleinspeisung erhält man eine noch höhere Vergütung dafür, dass man Strom ins Netz einspeist. Ob sich der Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung mehr lohnt, kann mit einer Wirtschaftlichkeitsberechnung in der Planungsphase simuliert werden.

Solarpflichten der Bundesländer im Überblick:

  • Baden-Württemberg
    In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht bereits seit mehreren Jahren und bleibt 2025 unverändert bestehen. Seit 2022 sind Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet, auf Neubauten von Wohnhäusern Solaranlagen zu installieren. Diese Pflicht wurde 2023 auf umfassende Dachsanierungen ausgeweitet. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens 60 Prozent der nutzbaren Dachfläche mit Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen ausgestattet werden.

  • Bayern
    Seit März 2023 müssen in Bayern bei neuen Gewerbe- und Industriegebäuden Photovoltaikanlagen eingeplant werden. Diese Verpflichtung wurde im Juli desselben Jahres auf weitere Nichtwohngebäude ausgedehnt. Mit dem 1. Januar 2025 kam eine sogenannte Soll-Vorschrift hinzu, die sich auf neue Wohngebäude sowie bestehende Wohnhäuser mit komplett erneuerter Dachhaut bezieht. Der Begriff „Soll“ bedeutet in diesem Zusammenhang: Es wird erwartet, dass eine PV-Anlage installiert wird – jedoch besteht keine rechtlich einklagbare Verpflichtung. Kleine Dachflächen unter 50 Quadratmetern fallen nicht unter diese Regelung.

  • Berlin
    In der Hauptstadt ist die Solarpflicht bereits seit Anfang 2023 für private Neubauten sowie für grundlegende Dachumbauten an Bestandsimmobilien wirksam. Bei neuen Wohngebäuden muss die PV-Anlage mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche einnehmen, bei Sanierungen von Bestandsdächern gilt dieser Wert bezogen auf die Nettodachfläche. Im Jahr 2025 sind keine Anpassungen dieser Regelungen vorgesehen.

  • Brandenburg
    Brandenburg hat zum Juni 2024 neue Vorgaben eingeführt: Für gewerblich oder überwiegend öffentlich genutzte Neubauten mit einer Dachfläche ab 50 Quadratmetern ist nun die Installation von Photovoltaik- oder Solarwärmeanlagen verpflichtend – und zwar auf mindestens der Hälfte der Dachfläche. Diese Pflicht gilt auch bei umfassenden Dachsanierungen solcher Gebäude. Für private Wohngebäude bestehen weiterhin keine Vorgaben. 2025 wird an dieser Regelung nichts geändert.

  • Bremen
    In Bremen ist seit 2024 bei Dachsanierungen, die mindestens 80 Prozent der Fläche betreffen, eine PV-Anlage verpflichtend. Das gilt nicht für Dachflächen unter 25 Quadratmetern. Diese Regelung wird ab Juli 2025 auf Neubauten ausgeweitet: Wohnhäuser mit einer Bruttodachfläche ab 50 Quadratmetern müssen dann mindestens zur Hälfte mit Photovoltaikmodulen bestückt werden. Alternativ ist auch eine Anlage zur solaren Wärmeerzeugung zulässig.

  • Hamburg
    Seit Anfang 2023 besteht in Hamburg eine Verpflichtung zur Installation von Solaranlagen bei Neubauten und bei umfassenden Dachumbauten bei Dachflächen ab 50 Quadratmetern. Für neue Gebäude gilt ein Mindestanteil von 30 Prozent der Bruttodachfläche, bei bestehenden Gebäuden ist dieselbe Quote auf die Nettodachfläche bezogen. Änderungen für 2025 sind nicht vorgesehen.

  • Hessen
    Hessen hat Ende November 2023 eine Solarpflicht für Neubauten im Eigentum des Landes eingeführt. Ab Ende November 2024 wurde diese Vorschrift auch auf bestehende landeseigene Gebäude nach größeren Dachsanierungen ausgedehnt. Für private Eigentümerinnen und Eigentümer – sowohl im Wohn- als auch im Nichtwohnbereich – ist bislang keine Verpflichtung vorgesehen. Die Rechtslage bleibt 2025 unverändert.

  • Mecklenburg-Vorpommern
    Ein entsprechendes Klimaschutzgesetz, das auch eine Solarpflicht enthalten soll, ist derzeit in Arbeit. Bislang gibt es jedoch keine konkrete gesetzliche Regelung, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer zu einer Installation von Solaranlagen verpflichtet. 
  • Niedersachsen
    Zum 1. Januar 2025 greift in Niedersachsen eine Erweiterung der bestehenden Vorschriften: Ab diesem Zeitpunkt müssen auch neue Wohngebäude mit Dachflächen über 50 Quadratmetern sowie umfassend sanierte Dächer mit Photovoltaik oder Solarthermie ausgestattet werden. Mindestens die Hälfte der verfügbaren Fläche muss dabei genutzt werden. Diese Pflicht ergänzt die bestehende Regelung, die bereits seit Anfang 2023 für neue gewerbliche Gebäude mit Dachflächen über 75 Quadratmetern gilt.

  • Nordrhein-Westfalen
    Nordrhein-Westfalen hat seine Vorschriften ebenfalls angepasst: Seit Anfang 2024 gilt eine Solarpflicht für neue Nichtwohngebäude. Ab dem 1. Januar 2025 wurde diese Pflicht auch auf neue Wohnhäuser ausgedehnt. Und ab 2026 wird sie auf größere Dachsanierungen sowohl bei Wohn- als auch bei Nichtwohngebäuden angewendet. Dächer unter 50 Quadratmetern sind davon ausgenommen. Wie in vielen anderen Bundesländern ist auch eine solarthermische Anlage als Alternative möglich. Damit wird der Anwendungsbereich im Vergleich zu den bisherigen Regelungen erheblich erweitert.

  • Rheinland-Pfalz
    Rheinland-Pfalz verfolgt einen etwas anderen Ansatz: Neubauten sowie umfassende Dachsanierungen von Wohngebäuden müssen seit 2024 so ausgeführt werden, dass eine spätere Nachrüstung mit Photovoltaik technisch möglich ist. Diese „PV-Ready“-Vorgabe stellt keine Pflicht zur direkten Installation dar, sondern verlangt eine bauliche Vorbereitung. Auch 2025 bleibt es bei dieser Regelung.

  • Schleswig-Holstein
    Mit Wirkung zum 25. März 2025 trat in Schleswig-Holstein eine umfassendere Solarpflicht in Kraft. Dann sind auch Wohnhäuser betroffen, wenn sie neu gebaut oder ihr Dach grundlegend erneuert wird (bereits ab zehn Prozent der Fläche). Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Bauprojekte noch bis Ende März 2026 ausgenommen bleiben, wenn der Bauantrag bzw. die Bauanzeige zeitnah nach dem Stichtag gestellt oder das Vorhaben frühzeitig begonnen wurde. Bisher galten diese Vorgaben nur für Nichtwohngebäude.

  • Bundesländer ohne Solarpflicht
    In den Ländern Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen existiert weiterhin keine gesetzlich verankerte Solarpflicht. Auch für das Jahr 2025 sind keine neuen Vorschriften angekündigt.

Photovoltaikversicherung - Wer braucht sie und was bringt sie?
Was ist, wenn die Photovoltaikanlage durch einen Schaden, beispielsweise durch Naturkatastrophen oder ähnliches ausfällt? In diesem Fall muss einerseits zunächst einmal die Stromversorgung wiederhergestellt werden, andererseits wird auch die kalkulierte Amortisationszeit zunichte gemacht. Denn der Photovoltaik-Betreiber hat neben dem Ertragsausfall auch die Kosten für die Reparatur zu tragen. Unter Umständen bleibt der Photovoltaik-Besitzer auf einem hohen finanziellen Schaden sitzen. Mehr Informationen zu diesem Thema >>>

Wichtiger Hinweis für Immobilieneigentümer

Gebäudeeigentümer sollten sich frühzeitig über die Solarpflicht und mögliche Ausnahmen informieren. In einigen Fällen, wie bei kleinen Dachflächen oder denkmalgeschützten Gebäuden, kann eine Befreiung beantragt werden. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben drohen Bußgelder, die je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro betragen können. In einigen Regionen ist zudem eine Nachrüstung innerhalb eines festgelegten Zeitraums erforderlich. Es empfiehlt sich, Fachfirmen zu Rate zu ziehen, um Kosten und Umsetzbarkeit frühzeitig zu klären.

Der richtige Versicherungsschutz für die PV-Anlage oder das Balkonkraftwerk

  • Photovoltaikanlage (PV-Anlage):
    Mit einer Photovoltaikversicherung schützt man seine Investitionen in eine Photovoltaikanlage, die ständig vielen Gefahren ausgesetzt ist. Dies kann technischer, menschlicher oder elementarer Natur sein. Es gibt zwei mögliche Arten, seine Photovoltaikanlage zu versichern: Entweder über einen Zusatz zu einer bereits bestehenden Wohn­gebäude­versicherung oder über eine separate Photovoltaikversicherung. Bei dem Einschluss in eine bestehende Wohn­gebäude­versicherung muss allerdings sehr auf das Kleingedruckte geachtet werden, denn viele Tarife haben Lücken für einen sinnvollen umfassenden Versicherungsschutz. Teils sind falsche Bedienung, Tierbiss oder Ertrags­ausfall nicht versichert. Mit einer separaten Photovoltaikversicherung kann auch eine sogenannte Allgefahrenversicherung versichert werden.
  • Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Wohngebäudeversicherung: Fest auf dem Dach installierte Steckersolar-Anlagen sind im Rahmen der Wohngebäudeversicherung gegen die Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel) oder bei Erweiterungen wie z.B. gegen Elementargefahren abgesichert. 
  • Steckersolar-Anlagen (Balkonkraftwerk) in der Hausratversicherung: Nutzen beispielsweise Mieter Stecker-Solaranlagen auf dem Balkon, greift hier gewöhnlich die Hausratversicherung des Mieters. Doch damit ist der Versicherungsschutz in der Regel auf Wohnung, Balkon und Terrasse begrenzt. Möchten Kunden die Anlage beispielweise im Garten installieren, um eine optimale Sonneneinstrahlung sicherzustellen, ist dies im Normalfall nicht versichert. Bei manchen Hausratversicherern besteht der Versicherungsschutz am gesamten Versicherungsort und dies auch zusätzlich bei Schäden durch Diebstahl.

Photovoltaikversicherung vergleichen – Günstigen Anbieter finden! 

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Eigene Arbeitskraft genauso umfassend wie das Auto versichern
Investmentfonds und Steuern – Ihre Gebrauchsanweisung für 2025
Photovoltaikanlage sollte regelmäßig kontrolliert werden

Bildnachweis

Berufsunfähigkeitsschutz

Aus Studien geht hervor, dass das eigene Fahrzeug in den meisten Fällen komplett gegen Schäden versichert ist. Der Großteil der Befragten geht davon aus, dass der Versicherungsschutz des Fahrzeuges ausreichend ist. Die eigene Arbeitskraft hingegen, die es ermöglicht, Versicherungsbeiträge und Lebensunterhaltungskosten zu bezahlen, wird als gegeben vorausgesetzt. Kaum ein Versicherter geht davon aus, dass durch Krankheit oder einen Unfall die Arbeitskraft eingeschränkt sein kann oder im schlimmsten Fall völlig ausfällt. Die eigene Gesundheit und somit die Arbeitskraft wird in der Regel vorausgesetzt. Erst im Ernstfall treten die finanziellen Einbußen zu Tage.

Die eigene Arbeitskraft als Basis für den Lebensunterhalt

Berufsunfähigkeit ist eine Folge der Arbeitsunfähigkeit. Schon die Prognose, dass man voraussichtlich länger als sechs Monate seinen Beruf nicht ausüben kann, reicht, um in den versicherungsrechtlichen Status der Berufsunfähigkeit fällt. Das bedeutet, dass man als Angestellter schon berentet wird und im Falle der Selbstständigkeit kein Krankentagegeld mehr erhält. Der finanzielle Einbruch steht dann bevor. Viele Menschen realisieren nicht, dass man schnell in diese Notlage geraten kann. Immer mehr Menschen leiden an psychischen Krankheiten und können ihren Beruf nicht mehr ausüben.

Auf der einen Seite steht die Krankheit und auf der anderen Seite das finanzielle Desaster. Die 100%-ige eigene Arbeitskraft wurde fälschlicherweise leider einfach vorausgesetzt und nicht gegen Ausfall versichert. Dabei ist die Gesundheit das Gut, dass für den Lebensunterhalt täglich eingesetzt wird und auch am Besten versichert sein sollte. Nicht nur für den Todesfall, sondern für den Krankheitsfall oder die Berufsunfähigkeit.

Berufsunfähigkeit – Wie hoch ist das Risiko und im Ernstfall die finanzielle Lücke?
Sicherheit für Ihre Lebensgrundlage. Gesundheit und körperliche Fitness sind für uns häufig selbstverständlich. Doch was, wenn von heute auf morgen plötzlich die Arbeitskraft nachlässt. Die Vorstellung, dass man aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls berufsunfähig werden könnte, ist eher unangenehm und wird gerne beiseite geschoben. Die gesetzliche Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsrente reicht selbst in späteren Jahren nicht annähernd aus, einen annehmbaren Lebensstandard zu bewahren. Mehr Informationen zu diesem Thema >>>

Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall

Wer über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügt, wird bei einem längeren Krankheitsverlauf zumindest finanziell aufgefangen. Die BU-Versicherung schließt die finanzielle Lücke und lässt dem Patienten genug Zeit, um zu genesen. Das Auto und die Gesundheit sollten zumindest gleichwertig behandelt werden und zumindest ebenso wie das eigene Fahrzeug nachhaltig abgesichert sein, um den Lebensstandard zu erhalten. Das beruhigt und sichert für den Ernstfall ab.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll

Wenn die Arbeitskraft nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit weg fällt, ist der bisherige Lebensstandard in Gefahr. Deshalb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden sinnvoll, der von seinem Erwerbseinkommen lebt. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sozusagen ein Vollkaskoschutz für das persönliche Einkommen. Eine staatliche Leistung gibt es bei einer Berufsunfähigkeit nur für Personen, welche vor dem Jahr 1961 geboren sind. Für nach dem Jahr 1961 geborene zahlt die gesetzliche Rentenversicherung nur noch eine Erwerbsminderungsrente, die nur bei schweren Einschränkungen eine Leistung zahlt und was in aller Regel nicht zum Leben ausreicht.

Die volle staatliche Rente wird nur dann gezahlt, wenn man weniger als drei Stunden täglich in irgendeiner Anstellung arbeiten kann. Der bisher ausgeübte Beruf und die erworbenen Qualifikationen zählen dabei nicht. Beispielsweise wäre es so, wenn ein Ingenieur noch als Pförtner arbeiten könnte, so müsste er eine solche Stelle antreten und würde keine oder nur eine halbe Erwerbsminderungsrente erhalten. 

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Fondspolice oder Fondssparplan - Altersvorsorgemöglichkeiten im Vergleich
Berufseinstieg: Was ist wichtig beim Start ins Berufsleben
Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?

Bildnachweis

Geldanlagemöglichkeiten

Die deutschen Verbraucherschützer empfehlen zwar grundsätzlich nur einen Fondssparplan als bestes Produkt zur privaten Altersvorsorge. Denn gegenüber einer fondsgebundenen Rentenversicherung bietet er manche Vorteile. Der Fondssparplan ist beispielsweise flexibler und kostengünstiger. Doch trotz höherer Kosten können auch Fondspolicen lohnenswert sein, denn Verträge kommen in den Genuss steuerlicher Vergünstigungen.

Was sind Fondssparpläne

Fondssparpläne sind eine günstige und flexible Art für das Alter zu sparen. Ein Fondssparplan ist am Anfang günstiger und kann jederzeit mit den am Kapitalmarkt verfügbaren Fondsangeboten an die Marktgegebenheiten angepasst werden. Zum Rentenbeginn kann man gegenüber einer Fondsgebundenen Versicherung auch schlechter dastehen. Der Fondssparplan bietet keinen Steuervorteil bei der Besteuerung der Erträge. Dies hängt von der Laufzeit und auch von der Höhe des Anlagebetrages, sowie des individuellen Steuersatzes ab.

Was sind Fondsgebundene Versicherung

Eine Fondsgebundene Versicherung (auch Fondspolice genannt) ist auch eine gute Altersvorsorge. Sie ist am Anfang teuer als ein Fondssparplan. Das Plus, der steuerliche Vorteil, kommt jedoch erst zum tragen, wenn man die Sparzeit bis zum Rentenbeginn durchhält. Es gilt hier aber auch wieder die Laufzeit, die Höhe des Anlagebetrages und den individuelle Steuersatz zu berücksichtigen. Ein weiterer Vorteil ist der Einschluss von Absicherungsmöglichkeiten, wie die Weiterzahlung der Beiträge bei Berufsunfähigkeit oder einer vorgezogenen Versicherungsleistung beim Eintreten von schweren Krankheiten.

Welche Anlageform ist die bessere?

Weder die eine noch die andere. Es kommt immer auf das Ziel an, welches erreicht werden soll. Bei einer niedrigen Steuerprogression  ist der Vorteil der steuerlichen Behandlung bei Ablauf des Vertrages kein wichtiger Aspekt, bei einer hohen Kapitalertragssteuerbelastung eine wichtige Entscheidungsgrundlage. Legt man Wert auf darauf, dass bei Berufsunfähigkeit die Beiträge durch die Versicherung bis zum Ablauf des Vertrags weitergezahlt werden oder dass bei Eintritt einer schweren Krankheit oder bei einem Todesfall eine vorgezogene Versicherungsleistung wichtig ist, kann dies über einen Fondssparplan nicht umgesetzt werden. Die Rendite bzw. die Ablaufleistung tritt dann in den Hintergrund, da Versicherungsleistungen einen entsprechenden Beitrag erfordern.

Eine fundierte Finanzplanung kann dabei helfen,  herauszufinden, welches Modell sinnvoll ist und zur Gesamtstrategie des Investors passt. Bei der Auswahl der Produktanbieter für Fondspolicen sollte auf eine gute Fondsauswahl und die Möglichkeit des "Fondsparkens" innerhalb des Vertrages geachtet werden.

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Für erfolgreiches Investieren antizyklisches Handeln nutzen
Stromvertrag: Neue Regeln für Stromanbieterwechsel und worauf man beim Umzug achten sollte
Wertsachen richtig versichern: Hausrat- oder Wertsachenversicherung?

Bildnachweis

Gewinne und Verluste Geldanlage

Börse ist Psychologie. Hinter all dem Handeln der Marktteilnehmer, welches auf scheinbar rationalem Kalkül beruht und sich orientiert an Wirtschaftszahlen aus Amerika, aus Deutschland, aus Japan und all den anderen Industrienationen, welches ökonomischen Faktoren berücksichtig, fiskalpolitische Überlegungen, welches fundamentale Firmendaten analysiert und bewertet, welches Branchennachrichten und Ergebnisse abwägt und in Relation zur gesamten Marktlage setzt.

Hinter all diesem scheinbar rationalem Kalkül steckt die maßgeblich beeinflussenden Emotion Angst; die Angst, Geld zu verlieren, und die Angst, an einem Gewinn nicht teilzuhaben. Die Börse ist ein riesiger Markt, auf dem sich eine große Menschenmasse trifft, um den finanziellen Wert eines Gutes festzulegen, und wie bei jeder Menschenansammlung unterliegt auch die Börse den Gesetzen der Massenpsychologie.

Die Auswirkungen der Masse

Der Markt, sei es ein Index wie der Dow Jones, eine Währung wie der Dollar, ein Rohstoffmarkt wie Öl oder der Reismarkt, der bereits vor 300 Jahren in Japan gehandelt wurde, fluktuiert immerfort um den inneren, grundlegenden Wert eines jeweiligen Gutes, und dabei ist es unabhängig, ob man dies auf Minutenbasis verfolgt, auf Stundenbasis, Tagesbasis oder sogar Wochenbasis.

zum vergrößern auf die Grafik klicken

Und je nach Marktstimmung fällt diese Fluktuation manchmal deutlicher Stärker aus, als dies fundamental zu rechtfertigen ist: Hysterische Käufer, die die Kurse vollkommen irrational nach oben treiben, wie dies bereits bei der der Tulpenmanie in den 30er Jahren des 17. Jahrhunderts der Fall war, oder panikartige Verkäufer, die aus Angst Firmenanteile zu einem Bruchteil des wahren, inneren Wertes verschleudern, wie dies 1929 an den amerikanischen Börse der Fall war, als der Markt innerhalb von zwei Wochen fast 30 Prozent seines Wertes verlor. Und genau an dieser Stelle kann der kluge, ruhige Kopf, welcher sich der Massenhysterie bewusst ist, die jenen weltfremde, emotional Reaktion an den Börse hervorgebracht hat, viel Geld verdienen.

Wie kann man die irrationalen Handlungen der Masse als privater Anleger nutzen?

Wenn jeder an der Börse vom Weltuntergang redet und niemand mehr die Hoffnung hat, dass die Kurse jemals wieder steigen werden, sollte der antizyklisch agierende Investor seine Augen aufmachen und den inneren, wahren Wert von Unternehmens analysieren und gucken, wie weit diese von den tatsächlichen Kursnotierungen entfernt liegen. Ist die Differenz zwischen einem tatsächlichen, ermittelten Wert und dem Kurswert, der aktuell an der Börse gehandelt wird, erheblich, lohnt es sich, ein Investment bei dem entsprechenden Unternehmen ins Auge zu fassen.

Ähnliches gilt, wenn jeder an der Börse denkt, die Kurse würden für immer steigen, weil zum Beispiel eine neue Technologie die Welt verändert hätte, die unendliches, ewiges wirtschaftliches Wachstum möglich machen würden, wie dies etwa gegen Ende des letzten Jahrtausends der Fall war, als jeder dachte, das Internet würde unerschöpfliches Wachstumspotential haben, was dem Dow Jones und vor allem der amerikanischen Technologiebörse Nasdaq täglich zu immer höheren, schwindelerregenden Kursen verhalf. Am Ende brach auch diese gigantische Spekulationsblase zusammen.

André Kostolany sagte einmal: "Börsengewinne sind Schmerzensgeld – erst kommen die Schmerzen, dann das Geld" und  "Haben die Aktienmärkte dagegen erst einmal gedreht, geht es oft so schnell nach oben, dass man den Kursen nicht mehr nachspringen kann".

 

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Mit welcher Inflation sollte bei der Altersvorsorgeplanung geplant werden
Flucht vor Trump: Anleger zieht es nach Europa und Asien
Börsenturbulenzen - Panik wäre wieder einmal ein schlechter Ratgeber

Bildnachweis

Inflation

Für die meisten Menschen ist eines der wichtigsten Themen die Altersvorsorge. Wer allerdings seinen Lebensabend wirklich in Ruhe und finanzieller Sicherheit genießen möchte, muss bei der Altersvorsorgeplanung alle Eventualitäten berücksichtigen. Zinsschwankungen, Inflationsrate und Änderungen in der Besteuerung können auf die Jahre gesehen großen Einfluss auf die Höhe des wirklich ersparten Betrages nehmen. All diese Faktoren müssen bei der Altersvorsorgeplanung einkalkuliert werden, damit im Alter das Geld reicht.

Inflation - gab es die nicht nur in der Nachkriegszeit?

Viele junge Leute können sich unter den Auswirkungen der Inflation heute immer noch wenig vorstellen. Das liegt daran, dass die Inflationsrate relativ gering ist und es einem nicht so auffällt, dass sie eigentlich existiert. In der Nachkriegszeit, davon können die Eltern und Großeltern noch berichten, war die Inflationsrate extrem hoch. Die konnte keiner mehr übersehen. Es wurde soviel Geld gedruckt, dass dieses immer mehr an Wert verlor. Da konnte es über Nacht geschehen, dass ein Brötchen am nächsten Morgen plötzlich das dreifache kostete. Um dann die Lebenshaltungskosten zu sichern, braucht man halt einfach mehr Geld im Portemonnaie. Deshalb ist es so wichtig, auch heute noch die Inflationsrate bei der Altersvorsorgeplanung zu berücksichtigen.

Inflation - frisst sie die Altersvorsorge auf?

Welche Inflationsrate in der Zukunft tatsächlich auf die Bürger zukommt, ist natürlich ungewiss. Da sich bei der Altersvorsorge sehr lange Laufzeiten vorherrschen, kann ein Anlageberater die Inflationsrate auch immer nur grob einschätzen. Schließlich sind die wenigsten Anlageberater Hellseher und können sich deshalb nur auf Erfahrungswerte aus der Vergangenheit stützen und eine Tendenz für die kommenden Jahre abschätzen. Leute, die auf Nummer sicher gehen möchten, sollten deshalb den Inflationswert bei der Berechnung der Altersvorsorge lieber etwas zu hoch als zu niedrig ansetzen.

Wird er nämlich zu niedrig gehalten, wird im Ruhestand die Rente ziemlich knapp bemessen sein. Also lieber 1 oder 2 Prozent mehr ansparen und im Alter unbesorgt leben. Im Rahmen einer Finanzanalyse wird die aktuelle Inflation mit berücksichtigt und somit bekommt man eine gute Einschätzung über die Kaufkraft der zukünftigen Altersversorgung.

Welche Bedeutung hat die Inflation für die gesetzliche Rente?

In der Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung steht ein wichtiger Hinweis im Kleingedruckten: "Bei der ergänzenden Altersvorsorge sollten Sie – wie bei ihrer zu erwartenden Rente – den Kaufkraftverlust beachten". Der Anstieg der Lebenshaltungskosten kann also die Kaufkraft des zu erwartenden Alterseinkommens verringern. Steigen die Löhne, steigt mit ihnen normalerweise auch die gesetzliche Rente. Deshalb kommt es darauf an, ob die Renten auf Dauer stärker zulegen als die jährlichen Inflationsraten. 

Leseempfehlungen

Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:

Geldanlage - Erfolgsregeln für den Vermögensaufbau
Geldanlagen im 1. Quartal 2025 – Disruptive US-Politik führt zu erhöhter Verunsicherung in Wirtschaft und Finanzmärkten
Diese Gefahren lauern beim Autofahren im Frühling

Bildnachweis

Aktuelle Seite: Startseite Blog