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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 24. September 2025

Die Bereitschaft zu ehrenamtlichen Tätigkeiten nimmt zu. Über 29 Mio. Bürger in Deutschland engagieren sich inzwischen ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen und Kirchen. Über die Absicherung von Haftungs- und Unfallrisiken besteht allgemein Unsicherheit und Unwissenheit. Im folgenden finden Sie Hinweise, welche Versicherungen für freiwillig Tätige und Vereine bzw. deren Vorstände wichtig sind.
Was ist die Definition für ein Ehrenamt
Freiwilliges Engagement als selbst gewählte, unentgeltliche, gemeinnützige Tätigkeit, die außerhalb von Familie, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung geleistet wird.
Ehrenämter gibt es in nahezu allen Lebensbereichen. Viele Menschen engagieren sich auf diese Weise in Sportvereinen, in der Kirchengemeinde oder in Bürgerinitiativen. Um juristisch von einem Ehrenamt sprechen zu können und damit unter den Versicherungsschutz zu fallen, müssen generell 5 Merkmale erfüllt sein. So ist das Ehrenamt freiwillig und unentgeltlich. Es wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zu Gute.
Schutz für ehrenamtliche Privatpersonen
Die wichtigsten Versicherungen für den einzelnen Ehrenamtlichen sind:
- Privat-Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar. Sie greift auch bei Schäden, die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht werden. Ausgenommen sind leitende Ehrenämter. - Unfallversicherung
Nicht alle freiwilligen Tätigkeiten fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem reichen die gesetzlichen Leistungen oftmals nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Eine private Unfallversicherung schützt umfassend. - Auch eine Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherung sind sinnvolle Absicherungen für freiwillig Engagierte.
Schutz für Vereine und Vorstandsmitglieder
Für Vereine, Verbände und Organisationen sowie deren Vorstandsmitglieder sind folgende Versicherungen ratsam:
- Vereins-Haftpflichtversicherung
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt bei Schadenersatzansprüchen aufgrund Personen- oder Sachschäden. - Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
Veranstaltungen wie Gaufeste oder Umzüge müssen gesondert versichert werden. - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Geschützt werden Vereine gegen Ansprüche Dritter wegen Vermögensschäden. Versichert sind zusätzlich auch Eigenschäden, die der Verein bei der Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten unmittelbar erlitten hat. - D&Q-Versicherung
Sie springt ein, wenn Vorstände persönlich haftbar gemacht werden. - Schutz für Sachwerte
Um die Gebäude und Inventar der Vereine und Organisationen abzusichern, benötigt man eine Gebäude- bzw. Geschäftsinhaltsversicherung. - Gruppen-Unfallversicherung
Damit sichern Sie Vereinsmitglieder- oder bestimmte Abteilungen, Wettkampfteilnehmer usw. bei Unfällen finanziell ab.
Manche Vereine gehören einem Landesverband an, der Gruppenversicherungen für sie abgeschlossen hat. Diese sind allerdings nicht immer ausreichend. Prüfen Sie daher genau die Leistungen und schließen Versicherungslücken.
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Ein Börsencrash betrifft auch Fondsanlagen und sorgt damit für große Aufregung unter den Anlegern. Wie wichtig es ist, nicht in Panik zu verfallen und die Ruhe zu bewahren, zeigt sich an den Ratschlägen von Kennern des Aktien- und Fondsmarktes. Die Gewinne haben sich vielseitig minimiert und bei einigen Investitionen und Anlagen sogar in Luft aufgelöst. Derzeit ist es aber besonders wichtig und angeraten, nicht in Panik zu verfallen und den Sparvertrag unüberlegt aufzulösen.
Wie Anleger richtig handeln
Wer an die Auflösung von Fonds oder den Ausstieg an der Börse nachdenkt sollte darüber im Klaren sein, dass hier die Verluste noch größer werden. Sinnvoller ist es, die Ruhe zu bewahren und die Flaute so zu überstehen. Anleger neigen dazu, im fallenden Markt keine neuen Aktien oder Fonds zuzukaufen und ihre bestehenden Anlagen zu kündigen. Doch genau hierin liegt der Fehler.
Auf dem fallenden Markt lassen sich attraktive Geschäfte machen und der Kauf von Fonds und Aktien ist derzeit so preisgünstig wie lange nicht mehr. Wer jetzt investiert, kann nach überstandenem Börsencrash eine hohe Rendite erzielen und somit nicht nur den Verlust dieser Zeit ausgleichen, sondern ein richtig rentables Geschäft machen. Derzeit bekommen Aktionäre und Fondssparer mehr Anteile für ihr Geld und kaufen somit überlegt zum günstigen Preis ein.
Durchhaltevermögen zahlt sich aus
Bewahrt man jetzt die Ruhe und entscheidet sich nicht nur dafür, seine Anlagen zu behalten, sondern auch neue Aktien oder Fonds zu kaufen, wird die Rendite überraschend hoch sein, sobald der Börsencrash überstanden ist. Wer jetzt verkauft, erlebt die Erholung der Börse nicht und kann sich somit nicht über die ansprechende Rendite freuen, welche auch nach den vergangenen Börsencrashs für hohe Gewinne bei Anlegern und Aktionären sorgte. Mit ein wenig Durchhaltevermögen und Geduld ist die Krise bald überstanden und zahlt sich bei bestehenden Geldanlagen und Aktien positiv aus.
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Wenn sich ein unverheiratetes Paar dazu entscheidet, gemeinsam Wohneigentum zu erwerben, gibt es einiges zu beachten. Es gibt eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Aspekten zu klären, da es für unverheiratete Paare keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt, wie sie etwa bei verheirateten Paaren gelten. Es kommt häufig vor, dass bei unverheirateten Partnern, die Wohneigentum besitzen, es nur einen rechtmäßigen Eigentümer gibt. Es ist deshalb angeraten, dass Paare ohne Trauschein ihre Eigentumsverhältnisse unbedingt durch einen Eintrag ins Grundbuch regeln sollten.
Die Eigentumsverhältnisse sollten klar geregelt sein
Bei unverheirateten Paaren gehört das Eigenheim oder die Eigentumswohnung nicht unbedingt beiden, zumindest aus rechtlicher Sicht. Das hat den Nachteil, dass der Partner im Falle einer Trennung oder im Todesfall keinerlei Ansprüche, sondern nur finanzielle Pflichten hat. Aus diesen Gründen sollte man sich früh genug Gedanken über den Grundbucheintrag für beide Partner machen, so können viele Probleme vermieden werden.
Ansprüche bei einer Trennung
Generell gilt bei einer Trennung, dass meist eine vereinbarte Gütertrennung stattfindet und jeder sein Hab und Gut bekommt. Doch anders sieht es bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung oder bei einem Haus aus. Auch wenn der Darlehensvertrag von beiden Partnern unterschrieben wurde, so hat nur derjenige Anspruch auf die Immobilie, der im Grundbuch eingetragen ist. Der andere Partner geht demnach leer aus. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass es für bereits erfolgte Zahlungen keinen finanziellen Ausgleich gibt und so die Bank auf die Tilgung der Raten drängt.
Demnach sollten Partner darauf achten, dass beide als gleichberechtigte Eigentümer im Grundbuch erfasst sind. Zudem werden dort die Miteigentumsanteile festgehalten. Diese sind abhängig davon, wie viel jeder in die Finanzierung eingebracht hat.
Absicherung im Todesfall
Wenn einer der Partner verstirbt, kommt es im rechtlichen Sinne zu einer schwierigen Situation. Verstirbt derjenige, der als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, hat der andere Partner keinerlei Rechte auf das Wohneigentum und muss es sogar räumen. Zusätzlich zum Grundbucheintrag von beiden Partnern, sollte darüber hinaus noch ein Testament angefertigt werden. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass bei unverheirateten Paaren dann noch eine Erbschaftssteuer anfällt.
Ein Partnerschaftsvertrag ist zu empfehlen
Unverheiratete Paare sind nicht durch das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsrecht geschützt, daher ist das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags zu empfehlen. Darin sollte geregelt werden, was im Trennungsfall mit der Immobilie passiert, ob sie verkauft wird oder falls nicht, wer dort weiterwohnen darf. Auch wichtig: Zahlt der eine den anderen aus oder wie wird der eventuelle Verkaufserlös aufgeteilt? Denn kann sich ein Paar partout nicht einigen, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Diese sollte vermieden werden, denn dabei werden Immobilien meist weit unter Wert versteigert.
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Rankings und Ratings versprechen Ihnen Hilfe bei geplanten Investitionen in der heute sehr unübersichtlichen Fonds- und Finanzwelt. Da jedoch diese beiden Begriffe in der Finanzwelt nicht einheitlich und damit missverständlich verwendet werden, ist Ihnen als privater Investor damit nicht unbedingt geholfen, wenn Sie beabsichtigen, das Rating und das Ranking der Fonds als Entscheidungshilfe vor einer Investition in Fonds zu verwenden.
Lernen Sie die Unterschiede zwischen Rating und Ranking kennen und verstehen
Rating und Ranking sollen Ihnen als Investor Hilfestellung bei der Auswahl leisten, bevor Sie in einen oder mehrere Fonds Kapital anlagen. Mit den Begriffen Rating und Ranking werden Benotungen der einzelnen von den verschiedenen Fondsgesellschaften angebotenen Fonds bezeichnet. Für die Benotung des Fonds werden verschiedene Kriterien herangezogen. Wenn Sie eine Fondsbewertung lesen, die sich auf die zukünftige Wertentwicklung eines Fonds bezieht, dann handelt es sich in diesem Fall um ein Rating. Um ein Ranking handelt es sich dagegen dann, wenn der betreffende Fonds in der Vergangenheit bezüglich ihrer Rendite verglichen und bewertet wurde. Sowohl Ratings und Rankings können Ihnen bei der Auswahl eines Fonds eine große Hilfe sein.
Verschiedene Bewertungskriterien führen zu unterschiedlichen Bewertungen und verunsichern private Investoren
Verwirrend für private Investoren wie Sie ist die Tatsache, dass so mancher Fonds, den Sie bereits in Ihre engere Auswahl genommen haben, unterschiedlich benotet wurde, was Ihnen die Entscheidung zur Investition in einen solchen Fonds eher erschweren kann. Ratings vergleichen die verschiedenen Fonds bezüglich des Risikos und der Rendite. Auch das Fondsmanagement sowie der Investmentprozess haben Einfluss auf das Rating. Meist bezieht sich ein Rating auf einen bestimmten Zeitraum, üblich sind beispielsweise drei Jahre, fünf Jahre oder auch zehn Jahre.
Die Begriffe Ranking und Rating werden nicht einheitlich angewendet
Nicht jedes Rating, welches als Rating bezeichnet hat, ist ein wirkliches Rating. Beim Morningstar-Rating handelt es zum Beispiel nur um ein Ranking, da nur quantitative Kennzahlen auf einen rollierenden Zeitraum über verschiedene Jahreszeiträume betrachtet werden.
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Wenn man sich eine Immobilie kaufen möchte, sei es eine Eigentumswohnung oder ein Haus, gibt es bei Immobilienfinanzierungen einiges zu berücksichtigen und zu bedenken. Das zu finanzierende Objekt ist in der Regel die Sicherheit für die Bank, die als Absicherung für den ausgegebenen Kredit dient. Aus diesem Grund lassen sich finanzierende Geldinstitute immer grundbuchlich absichern. Damit es überhaupt zu einer Finanzierung kommen kann, müssen einige Kriterien erfüllt sein.
Das richtige Anstellungsverhältnis ist entscheidend
Damit die Bank einen Baufinanzierungskredit zur Verfügung stellt, sollte man über ein festes Arbeitsverhältnis mit regelmäßigen Einnahmen verfügen. Das Gehalt sollte hoch genug sein, um die bisherigen Haushaltskosten und zzgl. die ausgerechneten Zins- und Tilgungskosten zu decken. Nach Möglichkeit sollte auch ein Überschuss vorhanden sein, damit man auch Notfälle durchstehen kann.
Man sollte in der Lage sein, Rücklagen zu bilden, z. B. für ein neues Auto oder dringende Reparaturen. Sind Sie selbstständig tätig, dann sollten Sie das seit mindestens 3 Jahren sein und die Einnahmen nachweisen können. Je höher Ihr angespartes Eigenkapital ist, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit einer soliden Bankenfinanzierung. Als Faustformel gilt dabei eine Eigenkapitalquote von 20 Prozent.
Auf die Immobilie kommt es an
Die Art der zu entscheidenden Immobilie ist entscheidend. Werthaltigkeit ist oberste Prämisse. Aus diesem Grund werden von einigen Banken keine Holzhäuser oder Eigentumswohnungen in Plattenbauten finanziert. Der Bauzustand und die Lage spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Eine Immobilie, die finanziert werden soll, sollte gepflegt sein und in einer sicheren Lage liegen. Wohnungen und Häuser in Gebieten mit einem hohen Arbeitslosenanteil werden kaum finanziert, ebenso Häuser in der ostdeutschen Peripherie. Die Infrastruktur und das Immobilienranking geben Auskunft über die besten Standorte.
Das Gesamtbild muss passen
Immobilien, die als Kapitalanlage dienen sollen, werden seltener finanziert, als Immobilien die selbst genutzt werden. Manche Banken finanzieren nur, wenn der Darlehensnehmer eine Lebensversicherung abschließt und diese an die Bank abtritt. Bei manchen Instituten kommt auch noch eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit hinzu. Bei einer Finanzierung werden somit die persönliche Lage des Darlehensnehmers, die Immobilie und die verwendeten Materialien, die Lage, die Verkehrsanbindung und die prognostizierte Zukunftsentwicklung genauestens beleuchtet.
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Es boomt weiter am deutschen Immobilienmarkt. Die weiter relativ niedrigen Zinsen sind beim Haus- und / oder Wohnungskauf derzeit außerordentlich attraktiv. Aber bei allen Bauherren ist Vorsicht geboten. Sie dürfen sich nicht von ansprechenden Sonderangeboten blenden lassen und sollten sorgfältig kalkulieren.
In den meisten Fällen kommt es anders als erwartet
In der Regel ist eine Finanzierung des langersehnten Eigenheims eine dauerhafte Angelegenheit. Wer derzeit in finanzieller Hinsicht ausreichend aufgestellt ist, muss die Finanzierung nicht jahrelang hinausschieben. Leider kann niemand wissen, was am nächsten Tag, in der nächsten Woche, im nächsten Monat oder in den nächsten Jahren geschehen kann. Im Laufe des Zeitraums kann sogar das Unmögliche passieren, wie zum Beispiel: die Geburt eines Kindes (vielleicht auch ein ungeplantes Ereignis), Arbeitslosigkeit, Wünsche nach persönlichen Vorstellungen.
All das und noch vieles mehr kann die eigentliche finanzielle Planung durcheinander bringen. Niemand weiß, welches Schicksal ihn erleidet. Daher ist es wichtig, dass die zukünftigen Bauherren alle wichtigen Punkte auf der Liste klären. Mithilfe einer fehlerfreien Planung können unerwartete Überraschungen vermieden werden.
Sollen Sie oder nicht? Die Fragen der Fragen
Da der Immobilienmarkt derzeit immer mehr boomt fragen sich viele Menschen unter Ihnen, ob nunmehr die Zeit gekommen ist, sich nunmehr eine Immobilie zuzulegen. Hinsichtlich der Finanzierung muss der Käufer immer die Vorsicht im Hinterkopf behalten, dass diese mit langfristigen Verpflichtung und persönlichen Veränderungen einhergehen. Es ist wichtig, wer von Ihnen eine eigene Immobilie besitzen möchte, sich genauestens beraten zu lassen. Was geschieht bei persönlichen Hindernissen? Das Haus wird schnellstens zur Last. Wie können Sie als beispielsweise als Arbeitssuchender die Hypotheken zahlen?
Es ist ratsam, sich detailliert Gedanken über den persönlichen Lebensstandard zu machen. Die individuellen finanziellen Mittel sollten nicht einfach großartig angesehen werden. Dies hat in den meisten Fällen fatale Folgen. Die Bauherren (die Käufer) müssen vorab wissen, welche Gebühren, wie z.B. Zinsen, Tilgung usw. auf Einem zukommen. Es muss festgestellt werden, ob diese Gebühren wirklich aufgebracht werden können. Viele "Neulinge" vergessen einfach die Gebühren. Nebenkosten, Wassergebühren, Wärmepreise etc. zählen alle dazu. Ferner ist es empfehlenswert, nach einem Immobilienkauf die Tilgungsraten nicht zu anspruchsvoll zu planen. Der Spielraum darf niemals nicht zu unterschätzt werden. Sie wissen nie, was in naher Zukunft auf Sie zukommt.
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