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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 15. Oktober 2025

Das Thema, dass die Familie bei einem Todesfall richtig abgesichert sind, findet immer noch nicht genügend Aufmerksamkeit bei den Menschen. Die Möglichkeit eines frühen Ablebens wird meist verdrängt. Tatsächlich stirbt jeder sechste Deutsche vor dem 65. Lebensjahr. Um herauszufinden, ob sich so eine Versicherung lohnt, sollte man aber vorher einige Fragen beantworten: Was passiert finanziell, wenn derjenige, der die Familie versorgt, nicht mehr am Leben ist? Was würde dann mit den Hinterbliebenen passieren? Welcher finanzielle Bedarf ist dann notwendig?
Was ist mit alle Versorger richtig absichern gemeint?
Es gibt viele private Katastrophen, wie ein Fehltritt beim Bergwandern, ein Arbeitsunfall oder ein Unfall auf der Autobahn. Ein schreckliches Ereignis, denn die Familie muss ja den Tod des verstorbenen verarbeiten und bekommt dazu schnell finanzielle Probleme, da ein Einkommen wegfällt. Und genau aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung für die Versorger der Familie ein absolutes muss.
Für jeden Versorger der Familie gilt in der Regel folgende Regel: Sind in der Familie Kinder vorhanden, so sollte man schon definitiv das drei- bis fünffache seines Bruttojahreseinkommen ansetzen.
Wie hoch ist die derzeitige Versicherungssumme im Durchschnitt, und kann man davon eigentlich leben?
Die durchschnittliche Lebensversicherungssumme aus der Risikolebensversicherung beträgt im Durchschnitt zwischen 70.000 und 100.000 Euro, Voraussetzung dafür ist aber, dass auch wirklich ein Todesfall vorgefallen ist. Eine Einzelperson kann von diesem Geld recht bescheiden Leben, aber da wir ja davon ausgehen, dass noch Kinder vorhanden sind, wird das Geld so gerade eben ausreichen um sich und seine Kinder über die Runden zu bekommen.
Was sollte man noch über die Risikolebensversicherung wissen?
Wichtig ist es die monatliche Versorgungslücke zu berechnen: monatliche Ausgaben; abzüglich Einnahmen im Versorgungsfall, Kindergeld und Erwerbseinkünfte. Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer an. Jedoch kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Freibeträge für Erbschaften verbraucht sind. Bei unverheirateten Paaren sind die Erbschaftsfreibeträge sehr niedrig, wodurch es zu großen Abzügen aus der Versicherungsleistung kommt. Hier ist es sinnvoll, dass beide Partner "über Kreuz" jeweils das Leben des anderen versichert. Die Beitragszahlung muss ebenfalls "über Kreuz" erfolgen.
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Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte unbedingt auch das Hausgeld mit in die Kalkulation einbezogen werden. Denn dabei handelt es sich um Folgekosten für die gekaufte Wohnung, die dauerhaft gezahlt werden müssen und nicht vollständig auf eventuelle Mieter umgelegt werden können. Zieht der Eigentümer selbst in die Wohnung ein, ist das Hausgeld die Höhe der Nebenkosten, die monatlich aufgebracht werden müssen.
Nebenkosten für den Eigentümer einer Eigentumswohnung
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung verpflichten Sie sich die monatlichen Vorschüsse, die von der Eigentümergemeinschaft aufgrund eines Wirtschaftsplanes festgelegt wurden, regelmäßig zu zahlen. Dieses sogenannte Hausgeld beinhaltet unter anderem Betriebskosten, Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten. Zu den Betriebskosten gehören zum Beispiel Zahlungen für die Müllentsorgung, den Hausstrom, die Versicherungen (zum Beispiel Gebäudeversicherung), den Hausmeister und die Treppenhaus- beziehungsweise die Gartenpflege.
Die Verwaltungskosten beziehen sich größtenteils auf das Honorar für den Verwalter und die Kontoführungsgebühren. Da das Gebäude selbst in Schuss gehalten werden muss, werden die Instandhaltungskosten, die in der Regel auch eine Rücklage für größere Investitionen (wie zum Beispiel Reparaturen am Dach oder Sanierung der Fassade) beinhalten, ebenfalls auf alle Eigentümer verteilt. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Eigentumsanteil.
Die Eigentumswohnung bedeutet auch Gemeinschaftsverantwortung
Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollte ich bewusst sein, dass mit dem Kauf auch die Verantwortung für das Gesamtgebäude übernommen wird. Mit der Eigentumswohnung erwerben Sie Anteile am Gesamtanwesen. Dies bedeutet, dass Gemeinschaftsräume, wie zum Beispiel das Treppenhaus, der Keller, der Speicher oder das Grundstück selbst, mit in Ordnung gehalten werden müssen. Das Hausgeld dient daher dazu, die entstehenden Kosten auf die Eigentümergemeinschaft zu verteilen.
Auf diese Weise soll der Wert der Immobilie erhalten beziehungsweise gesteigert werden. Die Höhe wird von der Eigentümerversammlung aufgrund des Wirtschaftsplanes festgelegt. Trotzdem sollten Sie unbedingt das Hausgeld der verschiedenen Eigentumswohnungen vergleichen, denn dort gibt es große Unterschiede, die auch Ihre Finanzierung erheblich beeinflussen können.
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 01. Oktober 2025

Ein Bauspardarlehen kann auch heute noch zeitgemäß sein, da es eine sichere Möglichkeit bietet, sich langfristig günstige Zinsen für eine spätere Baufinanzierung oder für eine Anschlussfinanzierung zu sichern, insbesondere wenn die Zinsen am Finanzmarkt hoch sind. Der Hauptvorteil liegt in der Planbarkeit und der Zinsfestschreibung für den gesamten Darlehenszeitraum, was dem Bausparvertrag eine wertvolle Absicherung in unsicheren Zeiten verleiht. Allerdings ist ein Bausparvertrag nicht für jeden sinnvoll, denn das angesparte Guthaben wird niedrig verzinst.
Wie funktioniert ein Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag unterteilt sich in drei Prozesse: Sparphase, Zuteilung und Darlehensphase.
- Sparphase: In der ersten Phase spart man meist 30 bis 50 Prozent der Bausparsumme an.
- Zuteilung: Zuteilung bedeutet, dass die Bausparkasse das Darlehen zum Vertrag bereitstellt. Man muss das Darlehen dann nur noch beantragen.
- Darlehensphase: Nimmt man die Zuteilung an, zahlt die Bausparkasse das angesparte Geld (Bausparguthaben), sowie auch den Kredit (Bauspardarlehen) aus.
Wann ein Bauspardarlehen sinnvoll ist:
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Zinssicherung für die ZukunftDer Kernvorteil eines Bausparvertrags liegt darin, sich heute schon die Konditionen für ein Darlehen in der Zukunft zu sichern, was besonders bei steigenden Zinsen vorteilhaft ist.
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Sicherheit in unsicheren ZeitenDer festgeschriebene Zinssatz des Bauspardarlehens bietet eine wertvolle Absicherung und Planbarkeit für die Finanzierung von Wohneigentum.
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AnschlussfinanzierungEin Bausparvertrag kann auch für die Anschlussfinanzierung eines bestehenden Darlehens genutzt werden, um sich für die Zukunft günstige Zinsen zu sichern.
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Kleine Beträge für ModernisierungenBauspardarlehen eignen sich gut für kleinere Beträge, die für Renovierungen, Sanierungen oder Umbauten benötigt werden, da sie oft schon ab kleineren Summen erhältlich sind, während Banken für solche Beträge höhere Zinsen verlangen können.
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Staatliche FörderungenDurch die Nutzung von staatlichen Förderungen wie Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämie oder Wohn-Riester kann die Kreditlast gesenkt werden.
Wann ein Bausparvertrag weniger sinnvoll ist:
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Kurzfristiger ImmobilienkaufWenn Sie schnell eine Immobilie erwerben möchten und bereits über ausreichend Eigenkapital verfügen, ist ein Bankkredit oft die bessere Option.
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Niedrige Zinsen am MarktWenn die aktuellen Bauzinsen sehr niedrig sind, sind Bankkredite oft attraktiver als ein Bauspardarlehen.
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Die Bereitschaft zu ehrenamtlichen Tätigkeiten nimmt zu. Über 29 Mio. Bürger in Deutschland engagieren sich inzwischen ehrenamtlich in Vereinen, Verbänden, Initiativen und Kirchen. Über die Absicherung von Haftungs- und Unfallrisiken besteht allgemein Unsicherheit und Unwissenheit. Im folgenden finden Sie Hinweise, welche Versicherungen für freiwillig Tätige und Vereine bzw. deren Vorstände wichtig sind.
Was ist die Definition für ein Ehrenamt
Freiwilliges Engagement als selbst gewählte, unentgeltliche, gemeinnützige Tätigkeit, die außerhalb von Familie, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung geleistet wird.
Ehrenämter gibt es in nahezu allen Lebensbereichen. Viele Menschen engagieren sich auf diese Weise in Sportvereinen, in der Kirchengemeinde oder in Bürgerinitiativen. Um juristisch von einem Ehrenamt sprechen zu können und damit unter den Versicherungsschutz zu fallen, müssen generell 5 Merkmale erfüllt sein. So ist das Ehrenamt freiwillig und unentgeltlich. Es wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt anderen zu Gute.
Schutz für ehrenamtliche Privatpersonen
Die wichtigsten Versicherungen für den einzelnen Ehrenamtlichen sind:
- Privat-Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden unverzichtbar. Sie greift auch bei Schäden, die während der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit verursacht werden. Ausgenommen sind leitende Ehrenämter. - Unfallversicherung
Nicht alle freiwilligen Tätigkeiten fallen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Zudem reichen die gesetzlichen Leistungen oftmals nicht aus, um den Lebensstandard zu sichern. Eine private Unfallversicherung schützt umfassend. - Auch eine Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherung sind sinnvolle Absicherungen für freiwillig Engagierte.
Schutz für Vereine und Vorstandsmitglieder
Für Vereine, Verbände und Organisationen sowie deren Vorstandsmitglieder sind folgende Versicherungen ratsam:
- Vereins-Haftpflichtversicherung
Die Vereins-Haftpflichtversicherung schützt bei Schadenersatzansprüchen aufgrund Personen- oder Sachschäden. - Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung
Veranstaltungen wie Gaufeste oder Umzüge müssen gesondert versichert werden. - Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Geschützt werden Vereine gegen Ansprüche Dritter wegen Vermögensschäden. Versichert sind zusätzlich auch Eigenschäden, die der Verein bei der Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeiten unmittelbar erlitten hat. - D&Q-Versicherung
Sie springt ein, wenn Vorstände persönlich haftbar gemacht werden. - Schutz für Sachwerte
Um die Gebäude und Inventar der Vereine und Organisationen abzusichern, benötigt man eine Gebäude- bzw. Geschäftsinhaltsversicherung. - Gruppen-Unfallversicherung
Damit sichern Sie Vereinsmitglieder- oder bestimmte Abteilungen, Wettkampfteilnehmer usw. bei Unfällen finanziell ab.
Manche Vereine gehören einem Landesverband an, der Gruppenversicherungen für sie abgeschlossen hat. Diese sind allerdings nicht immer ausreichend. Prüfen Sie daher genau die Leistungen und schließen Versicherungslücken.
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 29. September 2025

Ein Börsencrash betrifft auch Fondsanlagen und sorgt damit für große Aufregung unter den Anlegern. Wie wichtig es ist, nicht in Panik zu verfallen und die Ruhe zu bewahren, zeigt sich an den Ratschlägen von Kennern des Aktien- und Fondsmarktes. Die Gewinne haben sich vielseitig minimiert und bei einigen Investitionen und Anlagen sogar in Luft aufgelöst. Derzeit ist es aber besonders wichtig und angeraten, nicht in Panik zu verfallen und den Sparvertrag unüberlegt aufzulösen.
Wie Anleger richtig handeln
Wer an die Auflösung von Fonds oder den Ausstieg an der Börse nachdenkt sollte darüber im Klaren sein, dass hier die Verluste noch größer werden. Sinnvoller ist es, die Ruhe zu bewahren und die Flaute so zu überstehen. Anleger neigen dazu, im fallenden Markt keine neuen Aktien oder Fonds zuzukaufen und ihre bestehenden Anlagen zu kündigen. Doch genau hierin liegt der Fehler.
Auf dem fallenden Markt lassen sich attraktive Geschäfte machen und der Kauf von Fonds und Aktien ist derzeit so preisgünstig wie lange nicht mehr. Wer jetzt investiert, kann nach überstandenem Börsencrash eine hohe Rendite erzielen und somit nicht nur den Verlust dieser Zeit ausgleichen, sondern ein richtig rentables Geschäft machen. Derzeit bekommen Aktionäre und Fondssparer mehr Anteile für ihr Geld und kaufen somit überlegt zum günstigen Preis ein.
Durchhaltevermögen zahlt sich aus
Bewahrt man jetzt die Ruhe und entscheidet sich nicht nur dafür, seine Anlagen zu behalten, sondern auch neue Aktien oder Fonds zu kaufen, wird die Rendite überraschend hoch sein, sobald der Börsencrash überstanden ist. Wer jetzt verkauft, erlebt die Erholung der Börse nicht und kann sich somit nicht über die ansprechende Rendite freuen, welche auch nach den vergangenen Börsencrashs für hohe Gewinne bei Anlegern und Aktionären sorgte. Mit ein wenig Durchhaltevermögen und Geduld ist die Krise bald überstanden und zahlt sich bei bestehenden Geldanlagen und Aktien positiv aus.
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Unverheiratete Paare müssen die richtige Grundbucheintragung beachten
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Wenn sich ein unverheiratetes Paar dazu entscheidet, gemeinsam Wohneigentum zu erwerben, gibt es einiges zu beachten. Es gibt eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Aspekten zu klären, da es für unverheiratete Paare keine speziellen gesetzlichen Regelungen gibt, wie sie etwa bei verheirateten Paaren gelten. Es kommt häufig vor, dass bei unverheirateten Partnern, die Wohneigentum besitzen, es nur einen rechtmäßigen Eigentümer gibt. Es ist deshalb angeraten, dass Paare ohne Trauschein ihre Eigentumsverhältnisse unbedingt durch einen Eintrag ins Grundbuch regeln sollten.
Die Eigentumsverhältnisse sollten klar geregelt sein
Bei unverheirateten Paaren gehört das Eigenheim oder die Eigentumswohnung nicht unbedingt beiden, zumindest aus rechtlicher Sicht. Das hat den Nachteil, dass der Partner im Falle einer Trennung oder im Todesfall keinerlei Ansprüche, sondern nur finanzielle Pflichten hat. Aus diesen Gründen sollte man sich früh genug Gedanken über den Grundbucheintrag für beide Partner machen, so können viele Probleme vermieden werden.
Ansprüche bei einer Trennung
Generell gilt bei einer Trennung, dass meist eine vereinbarte Gütertrennung stattfindet und jeder sein Hab und Gut bekommt. Doch anders sieht es bei einer gemeinsamen Eigentumswohnung oder bei einem Haus aus. Auch wenn der Darlehensvertrag von beiden Partnern unterschrieben wurde, so hat nur derjenige Anspruch auf die Immobilie, der im Grundbuch eingetragen ist. Der andere Partner geht demnach leer aus. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass es für bereits erfolgte Zahlungen keinen finanziellen Ausgleich gibt und so die Bank auf die Tilgung der Raten drängt.
Demnach sollten Partner darauf achten, dass beide als gleichberechtigte Eigentümer im Grundbuch erfasst sind. Zudem werden dort die Miteigentumsanteile festgehalten. Diese sind abhängig davon, wie viel jeder in die Finanzierung eingebracht hat.
Absicherung im Todesfall
Wenn einer der Partner verstirbt, kommt es im rechtlichen Sinne zu einer schwierigen Situation. Verstirbt derjenige, der als alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, hat der andere Partner keinerlei Rechte auf das Wohneigentum und muss es sogar räumen. Zusätzlich zum Grundbucheintrag von beiden Partnern, sollte darüber hinaus noch ein Testament angefertigt werden. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass bei unverheirateten Paaren dann noch eine Erbschaftssteuer anfällt.
Ein Partnerschaftsvertrag ist zu empfehlen
Unverheiratete Paare sind nicht durch das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsrecht geschützt, daher ist das Aufsetzen eines Partnerschaftsvertrags zu empfehlen. Darin sollte geregelt werden, was im Trennungsfall mit der Immobilie passiert, ob sie verkauft wird oder falls nicht, wer dort weiterwohnen darf. Auch wichtig: Zahlt der eine den anderen aus oder wie wird der eventuelle Verkaufserlös aufgeteilt? Denn kann sich ein Paar partout nicht einigen, bleibt oft nur die Teilungsversteigerung. Diese sollte vermieden werden, denn dabei werden Immobilien meist weit unter Wert versteigert.
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