Personenversicherungen

Personenversicherungen

Eine Personenversicherung umfasst alle Verträge, mit denen Versicherungsnehmer sich gegen Risiken schützen können, die sich direkt auf ihre Person beziehen. Diese Verträge schützen überwiegend das Leben, die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der versicherten Person. So zahlen eine Krankenversicherung und eine Pflegekostenversicherung hauptsächlich die tatsächlich entstehenden Kosten durch Behandlungen. Bei einer Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Pflegetagegeldversicherung können sich Versicherte mit pauschalen Entschädigungen versichern. Weiterhin gehören zu den Personenversicherungen auch Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dienen nicht dem Schutz des Versicherten, sondern der Absicherung der Hinterbliebenen. Stirbt der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit, zahlt die Gesellschaft die zuvor vereinbarte Versicherungssumme an festgelegt Hinterbliebene aus.

Die gängigsten privaten Personenversicherungen sind:

  • Lebensversicherung
  • private Rentenversicherung
  • private Krankenversicherung
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Unfallversicherung
  • private Pflegeversicherung

Daneben gibt es noch gesetzliche Peronenversicherung, die als überwiegend für Arbeitnehmer als Pflichtversicherungen gelten. Selbständige oder Freiberufler haben überwiegend ein Wahlrecht. Dazu gehören:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • gesetzliche oder private Krankenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • gesetzliche oder private Pflegeversicherung

Zusammenfassend kann man sagen, dass als Peronenversicherung jede Versicherungsart fungiert, mit der Personen körperliche oder geistige Leiden, sowie Hinterbliebene versichern können. 

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