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Auf diesen Seiten möchten wir über unsere Dienstleistung informieren und darüber, was wir für Sie tun können.
Als Finanzberatungsunternehmen bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Innovationen und außerordentlichen Produkten aus dem Finanz- und Kapitalmarkt.
Unsere Tätigkeit beginnt mit einer eingehenden Bestandsaufnahme. Daraus lässt sich eine Diagnose ableiten und eine Lösungsfindung vornehmen. Das Ergebnis dieser umfangreichen Finanzanalyse ist eine Finanzstrategie, die eine Vernetzung zwischen den Wünschen und Zielen, der persönlichen Finanzsituation und den wirtschaftlichen Einflüssen darstellt.
Die Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" entscheiden über den optimalen Produktmix.
Lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, wir sind gerne für Sie da.
Lieber eine Stunde über Geld nachdenken,
als eine Stunde für Geld arbeiten.
Zitat von John Davison Rockefeller
(1839-1937)
Interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen
Immobilienerwerb - Ein Notar ist kein Garant für fairen Kaufpreis

Möchte man ein Haus oder einer Wohnung kaufen, so ist man an strenge vertragliche Regeln gebunden. Bei der Abwicklung geht ohne einen Notar laut der Gesetzgebung gar nichts. Der Notar erarbeitet die Vertragstexte, beurkundet sie und betreut die Abwicklung für die Beteiligten. Ob es sich um faire Kaufpreise handelt, dafür muss der Jurist allerdings keine Garantie abgeben.
Beim Hauskauf ist eine notarielle Beurkundung vorgeschrieben
Wenn die Verhandlungen über den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung erfolgreich abgeschlossen sind, dann geht es darum, eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Vertrags für alle Beteiligten sicherzustellen. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben. Als Träger eines öffentlichen Amts ist der Notar verpflichtet, unabhängig und unparteiisch beide Parteien zu beraten und über mögliche Konsequenzen gewissenhaft aufzuklären. Für die Beurkundung des Kaufvertrags werden 1,5 % des Kaufpreises als Gebühren erhoben. Für die Bestellung eines Grundpfandrechts sowie für das Eintragen in das Grundbuch fallen weitere zusätzliche Kosten an.
Vor dem Hauskauf im Zweifel einen Rechtsanwalt oder Steuerberater fragen
Der Notar ist aber keine Garantie für faire Regelungen zwischen beiden Parteien. Er klärt zwar über Konsequenzen auf, muss jedoch nicht prüfen, ob die zu treffenden Vereinbarungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Sollten Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf rechtliche oder steuerliche Punkte bestehen, so sollte man im Zweifelsfall rechtzeitig einen Rechtsanwalt oder Steuerberater zurate ziehen. Nur hier kann man eine persönlich fundierte Antwort bekommen. Auch wenn der Notar gleichzeitig Rechtsanwalt ist, kann er nicht Interessensvertreter für beide Parteien gleichzeitig sein.
Was macht der Notar
Im ersten Gespräch teilen die Vertragsbeteiligten dem Notar ihre Vorstellungen mit, sodass er einen Entwurf eines sachgerechten und ausgewogenen Kaufvertrages erstellen kann. Der Notar hat dabei besonders darauf zu achten, dass Käufer und Verkäufer keine ungesicherten Vorleistungen bei der Abwicklung des Kaufgeschäfts erbringen. Der Entwurf des Kaufvertrages hat den Vertragsbeteiligten rechtzeitig vorzuliegen, damit sie sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinandersetzen können und im Vorfeld offene Fragen klären oder Änderungswünsche dem Notar mitteilen können. Wenn sich die Vertragsbeteiligten einig sind, wird der Kaufvertrag erstellt.
Diesen muss er den persönlich anwesenden Vertragsbeteiligten vor Unterzeichnung vollständig vorlesen. Würde darauf verzichtet, wäre der Vertrag unwirksam. Erst nach Unterzeichnung und Beurkundung beantragt der Notar die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch und trägt alle Unterlagen zusammen, die für einen rechtssicheren-und lastenfreien Erwerb durch die Käufer erforderlich sind. Erst wenn dem Grundstückserwerb keine rechtlichen Hindernisse mehr entgegenstehen, muss der Käufer zahlen. Ist der Kauf abgewickelt, informiert der Notar das zuständige Finanzamt, damit dem Käufer der Grunderwerbsteuerbescheid erstellt wird.
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Es gibt viele Dinge bei einer Hochzeit zu bedenken. Bei der Planung der Flitterwochen und der Gründung des neuen Hausstandes sollte man jedoch nicht vergessen, sich auch einmal mit den steuerlichen Konsequenzen der Eheschließung zu befassen. Denn dazu gehört auch, eine gemeinsame finanzielle Zukunft so zu planen, dass man steuerlich am sinnvollsten dabei abschneidet.
Gemeinsames Konto planen
Lebt man zusammen, so macht ein gemeinsames Konto guten Sinn. Die meisten Ehepaare entscheiden sich dabei in der Regel für ein Konto, bei dem beide Partner unabhängig von einander unterschriftsberechtigt sind. Zahlt jedoch ein Partner wesentlich mehr auf das Konto ein, als der andere, so kann das zu steuerlichen Konsequenzen führen. Da gesetzlich das Geld auf einem Oder-Konto beiden Partnern zu gleichen Teilen gehört, nimmt der Fiskus eine stillschweigende Schenkung an, wenn ein Partner mehr einbezahlt, als der andere. Überschreitet dieser Betrag die Freigrenze, so ist für diese angenommene Schenkung eine Schenkungsteuer zu entrichten.
Steuerliche Veranlagung erwägen
Ehepartner, die zusammen leben haben die Möglichkeit, sich steuerlich gemeinsam zu veranlagen. Wollen Ehepaare nicht zusammen veranlagt werden, so ist dies auf der Steuerklärung zu vermerken, da sonst eine gemeinsame Veranlagung automatisch angenommen wird. Die gemeinsame Veranlagung rentiert sich besonders, wenn das Einkommen der Ehepartner sehr unterschiedlich ist. Es werden beide Gehälter zusammen gezählt und praktisch als ein Einkommen bewertete. Entscheiden sich die Ehepartner, sich nicht gemeinsam zu veranlagen, wird jedes Einkommen wie das eines Alleinstehenden verteuert.
Die beste Steuerklassenkombination kann man errechnen
Die Ehepartner können sich für eine Kombination von unterschiedlichen Steuerklassen entschließen. Ist der Verdienst beider Partner etwa gleich, so empfiehlt sich eine Kombination von Klasse IV/IV. Verdient jedoch einer der Beiden Partner deutlich mehr und steuert drei viertel oder mehr des Gesamteinkommens bei, sollte er sich für die Steuerklasse III entscheiden. In diesem Falle ist die Kombination III/V zu wählen. Hiermit wird die hohe steuerliche Belastung der Klasse V ein wenig abgeschwächt. Es gibt heute im Internet die Möglichkeit, die günstigste Steuerklassenkombination zu errechnen.
Sollte man dabei feststellen, dass man zur Zeit steuerlich ungünstig veranlagt ist, so kann man die Steuerklassen wechseln. Als Ehegatten/eingetragene Lebenspartner können Sie einmalig im Jahr eine günstigere Lohnsteuerklassenkombination (IV/IV auf III/V oder umgekehrt) beim Finanzamt beantragen. Dazu ist es notwendig, mit einem Formular einen Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehepartnern zu stellen.
Berechnung der Lohnsteuerklasse unter: www.bmf-steuerrechner.de/
Formulare für Steuerklassenwechsel unter: www.formulare-bfinv.de/
Alle Arbeitnehmer, also auch Ledige, müssen dem Finanzamt mitteilen, wenn bei ihnen die Voraussetzungen für eine ungünstigere Steuerklasse erfüllt sind (zum Beispiel die Voraussetzungen für Steuerklasse II sind weggefallen). Dies gilt auch, wenn eine geringere Zahl von Kinderfreibeträgen zu berücksichtigen ist.
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Den Bereich um das Thema „künstliche Intelligenz“ haben die Börsianer als Investment schon lange für sich entdeckt. Die Finanzbranche geht hier jedoch noch einen Schritt weiter. Erste Anlagefonds setzen die künstliche Intelligenz im Rahmen ihrer Investitions- und Selektionsentscheidungen ein. Mithilfe intelligenter Software – beispielsweise selbstlernenden Neuronalen Netzen - soll der Unsicherheitsfaktor Mensch minimiert werden, mit dem Ziel eine höhere Rendite zu erzielen.
KI - über künstliche Intelligenz wird viel berichtet, doch was verbirgt sich dahinter
Ob Automobilbranche, Medizin oder sogar Polizeiarbeit – in vielen Bereichen hat künstliche Intelligenz Einzug gehalten. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff? Vereinfacht gesprochen handelt es sich beim Thema künstliche Intelligenz um ein System, welches aus der Fülle von Informationen Muster erkennen, daraus Schlüsse ziehen und Entscheidungen treffen kann. Das System ist also lernfähig. So sind selbstfahrende Autos hier ein aktuelles Beispiel dafür, wie Mensch und Maschine sich nicht nur gegenseitig sinnvoll ergänzen sondern voneinander lernen.
Unternehmen, die sich mit diesem Thema beschäftigen, sind bei Investoren heiß begehrt. Denn sie liefern Lösungen, mit denen andere Unternehmen effektiver, kreativer aber vor allem kostengünstiger werden und sich so einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Experten gehen davon aus, dass künstliche Intelligenz unsere Gesellschaft zehn Mal schneller und 3000 Mal stärker verändern wird. Zum Vergleich: Lag der Umsatz 2016 bei Unternehmen mit Schwerpunkt auf künstlicher Intelligenz weltweit noch bei rund 650 Millionen US-Dollar, so lag das Marktvolumen 2022 bereits bei rund 450 Milliarden US-Dollar und wird bis zum Jahr 2024 auf rund 555 Milliarden US-Dollar ansteigen. Tendenz steigend.
In Anlageprodukten soll die künstliche Intelligenz Fehlentscheidungen minimieren
Auch Investmentfonds haben dieses Thema für sich entdeckt. Nicht nur als Investment sondern als Chance, ihre Anlageentscheidungen und –Prozesse noch besser zu optimieren. Üblicherweise ist es der Manager der darüber entscheidet, wie das Anlagevermögen zu investieren ist. Diese Aufgabe wird jedoch immer schwieriger, denn Märkte werden komplexer und die Datenmengen immer größer. Für Fondsmanager ist das kein leichtes Unterfangen, die Gefahr von Fehlentscheidungen steigt. Genau hier setzt künstliche Intelligenz an.
Zwar existieren bereits regelbasierte, quantitative Modelle die dem Manager Handlungsempfehlungen geben. Sie liefern jedoch nur unbefriedigende Ergebnisse und sind vergleichsweise primitiv. Mit künstlicher Intelligenz, der sogenannten „artificial intelligence“, gehen Investmentfonds einen deutlichen Schritt weiter. Mithilfe hochkomplexer, selbst lernender Systeme soll der Unsicherheitsfaktor Mensch minimiert werden. Nicht nur das Erkennen von Mustern im unüberschaubaren Börsenleben wird eben diesen Systemen überlassen. Sie sind es auch, die daraus eigenständig ihre Schlüsse ziehen, dazu lernen und Investitionsentscheidungen treffen.
Das Ziel ist klar: Mit künstlicher Intelligenz sollen nicht nur Anlageprozesse optimiert werden. Sie soll helfen, bessere Renditen und somit einen Mehrwert zu klassischen Anlagestrategien zu erzielen und dies sicher auch zur Freude der Anleger.
KI - Künstliche Intelligenz und ihre Geschichte
Historisch betrachtet geht der Begriff auf den US-amerikanischen Informatiker John McCarthy zurück, der 1956 Forscherinnen und Forscher aus verschiedensten Disziplinen zu einem Workshop mit dem Titel „Dartmouth Summer Research Project on Artificial Intelligence“ im Dartmonth College einlud. Bei dieser Veranstaltung stellte man Programme vor, die Schach und Dame spielten, Theoreme bewiesen sowie Texte interpretierten.
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