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Lieber eine Stunde über Geld nachdenken,
als eine Stunde für Geld arbeiten.
Zitat von John Davison Rockefeller
(1839-1937)
Interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen
Vermögensaufbau mit Fonds - So funktioniert der langfristige Vermögensaufbau

Für viele Deutsche führt die andauernde Niedrigzinsphase langsam zu einer dauerhaften Zins-Depression - zumindest für all jene, die einer altertümlichen Form des Vermögensaufbaus nachhängen, welcher über Sparbücher oder Festgelder praktiziert wurde. Mittlerweile gibt es allerdings auch eine wachsende Gruppe von aufgeklärten Anlegern, die ihren Zinsfrust wirksam bekämpfen und eine zeitgemäße Variante der Geldanlage für sich entdecken: das Fondssparen. Dabei ist das Prinzip beim Fondssparen ist immer gleich. Der Sparer zahlt über einen längeren Zeitraum regelmäßig oder unregelmäßig einen bestimmten Betrag ein. Dabei richtet sich die Sparrate nach den individuellen Möglichkeiten oder der Summe, die am Ende zur Verfügung stehen soll. Von den Sparraten werden Fondsanteile gekauft und in einem Depot verwahrt.
Der Fondssparplan hat sich etabliert
Mit monatlich wiederkehrenden Beträgen in ausgesuchte Portfolios zu investieren, dass hat sich selbst bei den notorisch börsenscheuen Durchschnittsdeutschen herumgesprochen. Das Fondssparen stellt eine bequeme und lukrative Möglichkeit dar, fürs Alter vorzusorgen, Vermögen aufzubauen oder größere Anschaffungen in der Zukunft zu finanzieren. Der Fondssparplan ist damit heute dort angekommen, wofür er vor ca. 50 Jahren einmal konzipiert wurde. Was als scheinbar langweiliger Ladenhüter begann, hat sich zu einer zentralen Lösung in der Evolution des Sparens entwickelt. Ob mit einer passiven oder aktiven Strategie - die erzielbare Rendite gibt den Fondssparern allemal recht. Wie lukrativ das ratierliche Investieren in Wertpapiere ist, zeigt einmal mehr die aktualisierte Wertentwicklungsstatistik des Bundesverbands Investment und Asset Management (BVI) auf eindrucksvolle Weise. Während Sparerlieblinge wie Fest- oder Tagesgeld mit Sicherheit nur eins bringen, nämlich Kapitalverzehr, winken bei Fondssparplänen mit ziemlicher Gewissheit Jahresrenditen von vier Prozent und mehr. Allerdings wird hierfür ein wenig Geduld vorausgesetzt.
Der Faktor Zeit ist der Wichtigste
Alle Vergleiche aus der Vergangenheit zeigen, dass man trotz diverser Rückschläge an den Kapitalmärkten langfristig mit Fondssparplänen immer gut gefahren ist. Denn in einem Investmentfonds vermehrt sich das Kapital nicht nur durch die Sparraten, sondern auch durch Erträge, wie wieder angelegte Ausschüttungen und durch die Durchschnittskaufmethode (Cost-Average-Effekt). Dabei werden durch die regelmäßige Sparrate zu Zeiten hoher Kurse weniger Fondsanteile und in Phasen niedriger Kurse vom gleichen Geld mehr Fondsanteile gekauft. Langfristig ergibt sich daraus ein günstiger durchschnittlicher Kaufpreis. Deshalb sind für den Fondssparer fällende Kapitalmärkte eine gute Gelegenheit die Rendite zu erhöhen.
Große Auswahl an Fonds für regelmäßiges Sparen
Ab einem Anlagebetrag von monatlich 25,00 Euro kann mit einem Fondssparplan für das Alter vorgesorgt, Vermögen aufgebaut oder Kindern und Enkeln ein Kapitalpolster mitgegeben werden. Die Auswahl an möglichen Investmentfonds ist sehr groß und sollte sich immer nach dem persönlichen Risikoprofil des Sparers richten. Das Prinzip des Investmentfonds gibt es schon seit 1774 und es hat sich bis heute bewährt. Wer etwas Geduld und Gelassenheit mitbringt, kann auch Börsenkapriolen locker verkraften.
Breit gestreut, nie bereut - Diversifikation im Portfolio ist angeraten
Diese alte Börsenweisheit ist auch heute immer noch wichtiger denn je. Denn wer all sein Vermögen in wenige Einzelwerte, vielleicht nur in ein oder zwei Aktien setzt seinem Vermögensaufbau einem unnötig hohen Risiko aus. Besser ist es da, das Risiko zu streuen und in möglichst viele verschiedene Werte, in Aktien genauso wie in Immobilien und Rohstoffe, zu investieren und für kleinere Notfälle einen Notgroschen vorzuhalten. Möglich wird das über Investmentfonds. Hier kann man als Anleger aus einer Vielzahl von Aktien-, Renten-, Immobilien- und Mischfonds wählen und auch entscheiden, ob diese Fonds aktiv oder passiv verwaltet werden.
Der Zinseszinseffekt sorgt für Unterstützung beim Vermögenszuwachs
Als Investor profitiert man vom Zinseszinseffekt, wenn nicht nur regelmäßig Geld zur Seite gelegt, sondern auch die darauf resultierenden Erträge immer wieder anlegt werden. Diese Erträge werden dann nämlich in der Zukunft mitverzinst. Und die Effekte sind enorm: Wer über einen Zeitraum von 10 Jahren monatlich 100 Euro mit einer Rendite von 4 Prozent anlegt, verfügt am Ende der Laufzeit dank dem Zinseszinseffekt über einen Betrag von 14.719,49 Euro. Und das, obwohl er nur 12.000 Euro eingezahlt hat. Nach 20 Sparjahren hätte er schon 36.507,92 Euro statt der angesparten 24.000 Euro, nach 30 gar 68.760,13 Euro.
Der Durchschnittskosteneffekt (Cost Average Effekt) sorgt für einen zusätzlichen Vermögenszuwachs
Doch wie funktioniert dieser Effekt genau? Das Prinzip des Durchschnittskosteneffektes (Cost Average Effekt) ist einleuchtend: Kaufen Anleger auch bei fallenden Kursen Fondsanteile, so erhalten sie für ihren monatlichen Sparbetrag mehr Anteile. Bei hohen Kursen werden weniger Anteile gekauft. Die durchschnittlichen Kosten pro Fondsanteil liegen insgesamt unter dem durchschnittlichen Kurs der Fondsanteile während der Sparphase.
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Neue EU-Drohnenverordnung zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten

Für Drohnenfans gibt es zum 1. Januar 2021 durch eine neue EU-Drohnenverordnung einiges zu Beachten: Führerschein, Ausweispflicht, Flugverbotszonen; die neuen EU-Richtlinien definieren ab 2021 einheitliche Grundregeln für alle EU-Länder. Ergänzend gibt es dazu weiterhin länderspezifische Vorgaben der einzelnen Mitgliedsstaaten der EU, so auch für Deutschland, die zusätzlich erfüllt werden müssen. Die Drohne nach wie vor benutzet werden, jedoch muss man sich beim Luftfahrtbundesamt registrieren, wenn die Drohne eine Kamera hat. Nachfolgend ist zusammengefasst, was sonst noch alles zu wissen ist.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte
- Ab dem 1. Januar 2021 gelten für Drohnen einheitliche EU-Regeln.
- In Deutschland erhöht sich die maximale regulär erlaubte Flughöhe von 100 auf 120 Meter.
- Drohnen unter 250 Gramm und unter 19 m/s horizontaler Maximalgeschwindigkeit darf jeder ab 16 Jahren selbst fliegen. Allerdings darf die Drohne keine Kamera haben. Ist man unter 16 Jahre darf nur unter Aufsicht geflogen werden.
- Drohnenpiloten, die ab 1. Januar 2021 eine Drohne mit verbauter Kamera oder über 250g Startgewicht fliegen, müssen sich zusätzlich beim Luftfahrtbundesamt registrieren um eine eID (elektronische Piloten-ID) zu erhalten. Diese eID muss dann an der Drohne angebracht werden. Die Registrierungsseite steht unter https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator zur Verfügung stehen. Nach der Registrierung können die eigenen Daten und Angaben jederzeit im LBA UAS Portal bearbeitet werden. Es gilt eine Übergangsfrist bis 30. April 2021.
- Für alle Drohnen über 250 Gramm ist nach einer Übergangsfrist von einem Jahr ab dem 1. Januar 2022 mindestens der EU-Kompetenznachweis erforderlich. Dieser erfolgt im Online-Multiple-Choice-Verfahren und beinhaltet zum jetzigen Zeitpunkt 40 Fragen.
- Eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.
- Auch für private Pilotinnen und Piloten gelten ab dem 1. Januar 2021 die neuen EU-einheitlichen Regeln für das zivile Fliegen und Nutzen von Drohnen.
Achtung: Die benötigte eID (UAS-Betreiber-Nummer) wird erst nach einer manuellen Prüfung der Ausweisdokumente zeitversetzt im Portal sichtbar und auch per eMail versendet. Auf der Drohne muss die UAS-Betreiber-Nummer (eID) und nicht die gegebenenfalls angezeigte Fernpiloten-ID angebracht werden.
Die Drohnen werden nach C0 bis C4 klassifiziert
Alle in der EU verwendeten oder verkauften Drohnen werden zukünftig entsprechend ihrem Risiko, welches durch Parameter wie Gewicht, Bewegungsenergie, Bauform und Sicherheitsfunktionen bestimmt wird, in eine von fünf Risikoklassen zwischen C0 bis C4 eingeteilt. Bei der "führerscheinfreien" Klasse 0 (C0) müssen die Drohnen abflugbreit weniger als 250 Gramm wiegen und dürfen nur eine horizontale Höchstgeschwindigkeit von 19 Meter pro Sekunde erreichen. Weiterhin dürfen diese nur in direkter Sichtverbindung zur Pilotin/Piloten bis zu einer Höhe von 120 Meter geflogen werden. Je nach Klasse gelten dann unterschiedliche Auflagen, wie etwa eine Registrierungspflicht von Pilotin/Piloten oder der elektronischenn ID (eID) der Drohne. Für die bessere Orientierung der Drohnenkäufer muss die jeweilige Klasse auf der Verpackung der Drohne ersichtlich sein. Weiterhin muss jeder neu gekauften Drohne ein Informationsblatt beigefügt sein, aus dem für den Käufer seine Pflichten beim Betrieb der Drohne hervorgehen.
Wenn eine Drohne über 250 Gramm wiegt, muss sich der Drohnenpilot ab 1. Januar 2021 in jedem Fall beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren.
Darüber hinaus gibt es in der offenen Drohnenkategorie auch zwei verschiedene Arten von Dokumenten für Pilotinnen und Piloten:
- den EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein) und
- das EU-Fernpilotenzeugnis (großer EU-Drohnenführerschein)
Beide Dokumente sind fünf Jahre gültig und müssen jeweils durch Wiederholungsprüfungen oder Auffrischungskurse verlängert werden. Die Kenntnisnachweise oder Einweisungsbescheinigungen sind laut dem LBA mit einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2021 weiterhin gültig. Diese berechtigen zum Steuern von allen in der offenen Kategorie eingruppierten Drohnen. Nachweis- und zeugnisfrei dürfen nur Drohnen der Klasse C0 geflogen werden.
EU-Drohnenführerschein - Wer braucht welchen und was ist noch wichtig
EU-Kompetenznachweis (kleiner EU-Drohnenführerschein):
- alle Bestandsdrohnen über 250 Gramm
- neue Drohnen unter 500 Gramm
- Drohnen über 500 Gramm (bis 2kg), wenn von Menschen weit entfernt und mit einem Abstand von 150 Metern zu Wohn-, Gewerbe- oder Erholungsgebieten gefolgen wird
EU-Fernpilotenzeugnis (großer EU-Drohnenführerschein):
- alle Bestandsdrohnen über 500 Gramm
- alle Drohnen in den Klassen C2, C3, C4
Darüber hinaus benötigt jeder Drohnenpilot ab sofort eine gesetzlich vorgeschriebene gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Weiterführende Informationen erhält man beim Luftfahrt-Bundesamt: www.lba.de
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Photovoltaikanlageneigentümer - Anmeldung im Marktstammdatenregister bis zum 31. Januar 2021 vornehmen

Als Eigentümer einer Stromerzeugungsanlage, wie Photovoltaikanlage, eines Blockheizkraftwerkes oder Solar‑, Wind‑, Biomasseanlagen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wasserkraftwerke sowie Stromspeicher muss diese in das zentrale Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen werden. Für ältere Stromerzeugungsanlagen endet nun die Übergangsfrist: Bis 31. Januar 2021 müssen alle Stromerzeugungsanlagen in das Register eingetragen werden, die vor dem 1. Februar 2019 in Betrieb gegangen sind. Ansonsten droht den Betreibern der Anlage ein Zahlungsstopp für den eingespeisten Strom. Wird eine Registrierung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorgenommen, stellt dies laut Gesetzgeber sogar eine Ordnungswidrigkeit seitens des verantwortlichen Betreibers dar (§ 21 MaStRV). Dieses Register - www.marktstammdatenregister.de - soll künftig einen umfassenden Überblick über Anlagen und Akteure des Strom- und Gasmarktes geben.
Eigentümer älterer Anlagen müssen aktiv werden
Während Eigentümer von Anlagen, welche ab Juli 2017 in Betrieb gingen, verpflichtet waren, diese innerhalb von vier Wochen bei der Bundesnetzagentur registrieren zu lassen, müssen jetzt auch die Besitzer älterer Anlagen nachziehen. Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, und seine Anlage nicht bis zum 31. Januar anmeldet, riskiert ein Bußgeld und den Verlust der Einspeisevergütung. Auch alle Eigentümer, die Solaranlagen auf ihren Immobilien installiert haben und diese beim Photovoltaik-Meldeportal (PV-Meldeportal) der Bundesnetzagentur angemeldet haben, sollten aktiv werden. Weil aus Datenschutzgründen nicht alle Informationen aus dem PV-Meldeportal, dem Vorgänger des Marktstammdatenregisters, mit umziehen durften, müssen nun eventuell Daten vervollständigt werden. Auch in diesem Fall gilt der Stichtag 31. Januar 2021. Ein Blick in das individuelle Benutzerkonto im Marktstammdatenregister gibt den betroffenen Eigentümern Aufschluss darüber, in wie weit sie aktiv werden müssen.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Bei dem Marktstammdatenregister (MAStR) handelt es sich um das zentrale Register für sämtliche Erzeugungsanlagen und Speicher des deutschen Strom- und Gasmarktes und wird von der Bundesnetzagentur geführt. Im Februar 2019 startete das für die Registrierung vorgesehene Internetportal der Meldestelle und löste die alten Anmeldeformalitäten ab. Auch ältere Anlagenbetreiber, welche ihre Anlagen schon einmal im PV-Meldeportal oder dem EEG-Anlagenregister angemeldet hatten, müssen die Solarstromanlagen im Marktstammdatenregister registrieren, bzw. übertragene Daten prüfen und eventuelle vervollständigen. Eine automatische komplette Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das Register erfolgt aus Datenschutzgründen nicht. Sogar Anlagen, die ihre EEG-Einspeisevergütung Ende 2020 verlieren, müssen angemeldet werden. Erreichen kann man das Marktstammdatenregister unter der folgenden Internetseite: www.marktstammdatenregister.de
Wie erfolgt die Registrierung?
Die Registrierung ist sowohl für den Anlagenbetreiber selbst wie auch für jede Anlage erforderlich. Im Marktstammdatenregister können Sie sich online registrieren. Dies erfolgt in drei Stufen:
- Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters
- Registrierung des Anlagenbetreibers
- Registrieren der Anlagen
Bei Fragen zum Marktstammdatenregister oder der Nutzung Erneuerbarer Energien können unabhängige Energieberater weiterhelfen. Bei technischen Problemen mit dem MaStR-Portal kann sich der Betreiber direkt an die Bundesnetzagentur wenden. Wer finanzielle Unterstützung beim Bau einer Solaranlage sucht, kann sie bei der KfW beantragen. Die Förderbank hat das Programm Erneuerbare Energien „Standard" aufgelegt. Hier finden Sie dazu Informationen.
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