Haftpflicht-Lexikon - Fachbegriffe rund ums Thema Haftpflicht
Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Haftpflicht-Versicherung nicht?
Hier im Haftpflicht-Versicherung-Lexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Haftpflichtversicherung – von A wie Abschlusskosten bis Z wie Zeitwert. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.
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Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe A
Abschlusskosten
Abschlusskosten entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages, etwa in Form von Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins). Sie werden auch Erwerbskosten genannt und sind Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens.
Allmählichkeitsschäden
Bei Allmählichkeitsschäden handelt es sich um einen Sachschaden, der aufgrund der allmählichen Einwirkung von bestimmten Temperaturen, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen (zum Beispiel Schnee und Hagel) oder auch Rauch, Ruß und Staub entsteht.
Amtshaftpflichtversicherung
Die Amtshaftpflichtversicherung bzw. Diensthaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst einen Schutz, der über den einer Privathaftpflichtversicherung hinausgeht. Im Ernstfall profitiert man von dem speziell auf den Bedarf angepassten Leistungsspektrum und vermeidet mit dieser dienstlichen Absicherung unerwünschte finanzielle Folgen.
Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe B
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, die Angehörige bestimmter Berufe vor Schadenersatzansprüchen schützt. Sie wird vor allem von Berufsgruppen in Anspruch genommen, deren Arbeitsfelder ein erhöhtes Risiko bergen, durch fahrlässige Versäumnisse Vermögensschäden anzurichten. Dazu gehören z. B. Ärzte, Rechtsbeistände, Unternehmer, Steuerberater, Beamte, bzw. öffentlicher Dienst und Handwerker. Für spezielle Berufe besteht die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung.
Bootshaftpflichtversicherung
Eigene Segel- und Motorboote sollten in der Regel über eine Bootshaftpflichtversicherung versichert sein. Eine Bootshaftpflichtversicherung ist sinnvoll in Deutschland, aber keine Pflicht. In Italien, der Schweiz oder Spanien muss ein Versicherungsnachweis für das Boot vorwiesen werden.
Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe D
Diensthaftpflichtversicherung
Die Diensthaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung bietet Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst einen Schutz, der über den einer Privathaftpflichtversicherung hinausgeht. Im Ernstfall profitiert man von dem speziell auf den Bedarf angepassten Leistungsspektrum und vermeidet mit dieser dienstlichen Absicherung unerwünschte finanzielle Folgen.
Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe F
Fahrlässigkeit
Im Versicherungsrecht geht es beim Thema Fahrlässigkeit konkret um einen Schaden, den jemand zwar nicht beabsichtigt, aber durch sein Verhalten begünstigt und so letztlich verursacht hat. Anders gesagt: Hätte die betreffende Person den Schaden durch ein anderes Verhalten verhindern können, liegt Fahrlässigkeit vor. In diesem Fall kann es sein, dass die Versicherung nicht oder nur teilweise für den Schaden aufkommt.
Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe H
Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen an einen Geschädigten und schützt somit die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers. Zudem hilft die Versicherung dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren – notfalls auch vor Gericht. Dies betrifft sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden.
Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Bei einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung handelt es sich um einen Versicherungsschutz, der vor den finanziellen Folgen von Schäden schützt, die auf einem eigenen nicht selbst genutzten Grundstück entstanden sind. Die Versicherung deckt sowohl Schäden an Personen als auch an Sachen ab. Als Eigentümer einer Immobilie ist man verpflichtet, das Objekt in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten. Wenn dennoch Personen oder Sachwerte geschädigt werden, muss der Eigentümer Schadenersatz leisten.
Hundehalterhaftpflicht
Hundehalter müssen für den Schaden aufkommen, den ihre Hunde Dritten zufügen. Der Halter haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe. Für Hundehalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, sie sind unabhängig von eigenem Verschulden verantwortlich für das, was ihr Hund tut. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei
- Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
- Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
- Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)
Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe J
Jägerhaftpflicht
Wenn Jäger während der Pirsch einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, leistet dafür die Jagdhaftpflichtversicherung. Dazu zählen auch Schäden, die durch die Verwendung von Schusswaffen entstehen können. Häufig sind in diesem Vertrag auch die Schäden mitversichert, die zugelassene Jagdhunde verursachen. Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe P
Pferdehaftpflicht
Wer Pferde hält, haftet auch für die Schäden, die die Tiere anrichten können – und zwar in unbegrenzter Höhe mit seinem privaten Vermögen, unabhängig von dem individuellen Verschulden. Dieses Risiko, das von den Tieren ausgeht, ist nicht durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt. Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hingegen leistet für Schäden, die Pferde, Esel oder Maultiere verursachen. In der Regel kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf.
Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe S
Schadenersatzanspruch
Ein Schadensersatzanspruch ist das Recht einer geschädigten Person, vom Verursacher einen finanziellen Ausgleich für einen erlittenen Schaden zu fordern. Dieser Anspruch kann sich aus einer Vertragsverletzung (vertraglicher Anspruch) oder einer unerlaubten Handlung (gesetzlicher Anspruch), wie der widerrechtlichen Verletzung von Leben, Gesundheit, Eigentum oder anderen Rechten, ergeben. Das Ziel ist es, den Geschädigten so zu stellen, als wäre der schädigende Umstand nie eingetreten.
Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe V
Vorsätzlichkeit
Wichtig zur Abgrenzung der Fahrlässigkeit ist zudem, dass der Schaden nicht das Ziel des Handelns gewesen ist. Die betreffende Person nimmt zwar die Möglichkeit in Kauf, dass er entstehen könnte, legt ihr Handeln aber nicht aktiv darauf an. Andernfalls spricht man von Vorsatz. Vorsätzlich verursachte Schäden werden grundsätzlich nicht von Versicherungen ersetzt. Der Geschädigte hat in allen Fällen Anspruch auf Schadenersatz. Wenn die Versicherung nicht greift, muss der Schadenverursacher persönlich dafür aufkommen.
Haftpflichtversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe Z
Zeitwert
Der Zeitwert beziffert den Betrag, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls besitzt.
