Hausrat-Lexikon - Fachbegriffe rund ums Thema Hausrat
Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Hausrat-Versicherung nicht?
Hier im Hausrat-Versicherung-Lexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Hausratversicherung – von A wie Abwasserschaden bis Z wie Zeitwert. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe A
Abwasserschaden
Bei einem Abwasserschaden handelt es sich um einen speziellen Wasserschaden, bei dem verunreinigtes Wasser austritt. Meist kommt dieses aus Toilette, Dusche, Waschmaschine oder Spülmaschine. Nicht nur der Wasserschaden an sich, auch anfallende Reinigungskosten oder Trocknungskosten können schnell teuer werden.
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe E
Einbruchsrisiko
Einbruchsrisiko ist das allgemeine Risiko, dass ein Gebäude oder eine Wohnung von unbefugten Personen durch das Überwinden von Sicherungen wie Türen oder Fenstern betreten wird, um darin etwas zu stehlen oder andere Straftaten zu begehen. Dieses Risiko hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Grad der Einbruchsicherung und dem Verhalten der Bewohner. Einbruchversuche, die nicht erfolgreich sind, werden in der Regel ebenfalls als Einbruch gewertet.
Entschädigungsgrenzen
Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Wertsachen sind beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe G
Grobe Fahrlässigkeit
Der Versicherer kann seine Leistung verweigern oder kürzen und dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dieser beim Verlassen der Wohnung beispielsweise Türen und Fenster nicht verschließt und es Einbrechern so besonders leicht macht.
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe H
Hausrat
Darunter versteht der Versicherer nicht nur Möbel, Kleidung, Gardinen und Haushaltsgeräte, sondern auch Bücher, Schallplatten, Rasenmäher, Campingausrüstungen und Spielsachen.
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die Ihren beweglichen Hausrat (Möbel, Kleidung, Elektronik etc.) gegen Schäden durch Ereignisse wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus absichert. Im Schadensfall erstattet sie die Kosten für die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände zum Neuwert und übernimmt oft auch anfallende Nebenkosten wie Aufräum- oder Hotelkosten.
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe L
Leistungsausschluss
Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe S
Selbstbeteiligung/Selbstbehalt
Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe U
Unterversicherung
Wenn Haus oder Hausrat mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe V
Versicherungssumme
Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe W
Wohnungsbrand
Als Wohnungsbrand bezeichnet man ein Schadfeuer, das Besitz von mindesten einem Zimmer einer Wohnung ergriffen hat. Das Feuer kann durch durch Defekte in der E-Anlage, Fehler beim Umgang mit technischen oder elektrischen Gerätschaften, den fahrlässigen Umgang mit offenem Feuer oder einer Zigaretten, aber auch durch eine vorsätzliche Brandstiftung entstehen, um nur einige Varianten zu nennen.
Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe Z
Zeitwert
Der Zeitwert bezeichnet den Wert einer Sache nach einer unbestimmten Nutzungszeit zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalls. Er wird typischerweise bei der Regulierung von Schäden bei der Haftpflichtversicherung und der Kfz-Versicherung verwendet.
Rentenversicherung-Lexikon
Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Rentenversicherung nicht?
Hier im Rentenversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Rentenversicherung - von A wie Abfindung bis Z wie Zahlungspflichtiger. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Abfindung
Abfindungen, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, unterliegen nicht der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Sofern es sich jedoch um die Abgeltung vertraglicher Ansprüche handelt, die bis zum Zeitpunkt der Auflösung erlangt wurden, oder um Ausgleichszahlungen wegen Verringerung der Arbeitszeit, der Umsetzung in einen anderen Betriebsteil oder auf einen schlechter bezahlten bzw. geringer qualifizierten Arbeitsplatz oder wegen Rückführung auf die tarifliche Einstufung bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses, unterliegen diese der Beitragspflicht.
Altersvorsorge
Bei der Altersvorsorge handelt es sich um verschiedene Möglichkeiten, sich finanziell für den eigenen Ruhestand abzusichern. Dazu gehört, nach dem Ausstieg aus dem Arbeitsleben, über genug angespartes Vermögen oder erworbene Anwartschaften zu verfügen, um weiter ausreichend Geld für den Lebensunterhalt zu haben.
Ausbildung
In einer Ausbildung werden Fertigkeiten und Wissen über bestimmte Berufsbilder vermittelt. Ausbildung ist dabei zunächst ein sehr allgemeiner Begriff, denn sie kann an einer Schule, Hochschule oder in einem Unternehmen erfolgen. Am Ende der Berufsausbildung steht meist eine Abschlussprüfung, mit der man bei Bestehen das Berufsabschlusszeugnis erwirbt. Im Gegensatz zu allgemeiner Bildung erfüllt eine Ausbildung immer einen bestimmten Zweck, nämlich das Erlernen eines anerkannten Berufs.
Beamte
Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten und sonstige beamtenähnlich Beschäftigte sind versicherungsfrei in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung, wenn sie nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben. Die Versicherungsfreiheit gilt in der Krankenversicherung auch für eine neben der Beamtentätigkeit ausgeübte Zweitbeschäftigung. In der Arbeitslosenversicherung erstreckt sie sich nicht auf die Zweitbeschäftigung.
Pflegeversicherungspflicht besteht, sofern der Beamte oder beamtenähnlich Beschäftigte in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig krankenversichert ist. Für diesen Personenkreis besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Pflegeversicherungspflicht befreien zu lassen. In der Rentenversicherung besteht regelmäßig Versicherungsfreiheit. Für daneben ausgeübte Beschäftigungen gelten die allgemeinen Regelungen.
Beamte und sonstige beamtenähnlich Beschäftigte bleiben in einer Zweitbeschäftigung als Arbeitnehmer rentenversicherungsfrei, sofern die Versorgungsanwartschaft aufgrund einer Gewährleistungsentscheidung ausdrücklich auf diese Zweitbeschäftigung erstreckt wird.
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge werden von einem Arbeitsentgelt bis zur Höhe der für den Abrechnungszeitraum geltenden Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich im Voraus für das nächste Kalenderjahr festgesetzt. Während in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung im gesamten Bundesgebiet einheitliche Werte gelten, wird im Bereich der Renten- und Arbeitslosenversicherung weiterhin zwischen West und Ost unterschieden.
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Diese ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.
Lebensversicherung
Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die finanzielle Risiken im Zusammenhang mit dem Leben oder Tod einer Person absichert. Sie kann entweder als Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, die im Todesfall eine Leistung erbringt, oder als kapitalbildende Lebensversicherung, die zusätzlich zur Absicherung im Todesfall auch eine private Altersvorsorge ermöglicht.
Renteninformation
Die Renteninformation gibt den Versicherten Auskunft über den aktuellen Stand ihres Rentenversicherungskontos, zeigt bisher erworbene Rentenansprüche und gibt eine Hochrechnung über die Höhe der voraussichtlichen Rente. Grundsätzlich erhalten Versicherte ab dem 27. Lebensjahr diese Serviceleistung von der Rentenversicherung jährlich. Anhand dieser Information können sie so besser abschätzen, ob und inwieweit ein persönlicher Bedarf einer zusätzlichen Altersvorsorge besteht.
Zahlungspflichtiger bei Sozialversicherungsbeiträgen
Der Arbeitgeber ist Zahlungspflichtiger (Beitragsschuldner) gegenüber der Einzugsstelle und hat die Beiträge zur Sozialversicherung bis zum satzungsgemäßen Fälligkeitstag der Einzugsstelle, spätestens bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats, zur Verfügung zu stellen.
Glossar - Finanzbegriffe von A bis Z einfach erklärt
In diesem Glossar finden Sie Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus der Finanzwelt. Diese sind einfach und verständlich zusammengestellt und sollen dazu dienen, die Bedeutung einzelner Fachbegriffe zu kennen und die teilweise komplexen Zusammenhänge in der Finanzwelt einfacher zu verstehen.
Das Finanzlexikon - Finanzbegriffe einfach erklärt
In der Finanzwelt gibt es viele Fachbegriffe, die man vielleicht auch schon mal gehört hat, aber dennoch gar nicht genau weiß, was alles dahintersteckt. Und genau da soll das Finanzlexikon Hilfe anbieten. Es werden die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Geld erklärt:
Berufsunfähigkeitsversicherungs-Lexikon
Betriebliche Altersversorgung-Lexikon
Haftpflichtversicherung-Lexikon
Photovoltaikversicherung-Lexikon
Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten zeigen Studien in Deutschland bei Jugendlichen wie bei Erwachsenen einen erheblichen Mangel an Finanz- und Wirtschaftsbildung. Aus wissenschaftlichen Untersuchungen geht hervor, dass sich Finanzwissen positiv auf Finanzentscheidungen auswirkt. Finanzielles Wissen oder finanzielle Allgemeinbildung, hat in den letzten Jahren in Deutschland, sowohl in der akademischen als auch in der politischen Diskussion zumindest an Bedeutung gewonnen.
Das Schulsystem ist reformbedürftig, denn die Lehrpläne wirken nicht immer zeitgemäß. Sie bilden die Anforderungen an eine moderne, digitale und vielfältige Lebenswirklichkeit unzureichend ab. Sie bereiten nur bedingt auf ein selbstbestimmtes Leben vor. Es ist notwendig, dass in Schulen auf relevante Alltagsfragen auch eine praxisorientierte Vorbereitung vermittelt wird. Und dazu zählen auch Finanzentscheidungen.
Finanzbildung darf aber nicht nur eine Aufgabe der Schule sein
Es braucht sowohl digitale als auch analoge Bildungs- und Informationsangebote. Privates, eigenverantwortliches Handeln sollte unterstützt und honoriert werden, so dass Anreize entstehen, eigenständig aktiv zu werden.
Finanzielle Bildung trägt dazu bei, dass Verbraucher Risiken besser einschätzen können und ihr Vertrauen in die Finanzmärkte steigt. In einer immer komplexer werdenden Welt ist Finanzkompetenz wichtig: Fast jede Transaktion im Internet setzt Finanzwissen voraus, beispielsweise über die unterschiedlichen Zahlungsweisen. Hinzu kommen hoch riskante Anlageprodukte wie z. B. Kryptowerte. Wer Finanzprodukte wie Kredite, Versicherungen oder Geldanlagen verstehen will, benötigt dafür praktisches Finanzwissen.
Berufsunfähigkeitsversicherungs-Lexikon
Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung nicht
Hier im Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung – von A wie Angemessenheitsprüfung bis V wie Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.
A | B | C | D | E | F | G | H | I | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z
Abstrakte Verweisung
Als abstrakte Verweisung bezeichnet man eine Vertragsklausel, die bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen angewandt wird. Tritt der Ernstfall ein, können Sie auf einen anderen als Ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden.
Angemessenheitsprüfung
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, fragt BU-Versicherer immer danach, wieviel man verdient. Denn man kann die BU-Rente nicht willkürlich hoch wählen. Bei Schülern, Studenten, Hausfrauen/Männer, die noch nichts verdienen hat jede Versicherungen Höchstrenten, die versicherbar sind. Besteht bereits ein Einkommen, kann nur einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens versichert werden. Mehr als man verdienst, kann man nicht absichern.
Arbeitskraft
Unter Arbeitskraft versteht man in der Wirtschaft die mit körperlicher oder geistiger Tätigkeit verbundene Fähigkeit, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Umgangssprachlich werden auch Arbeitspersonen als „Arbeitskräfte“ bezeichnet.
Ausbildung
In einer Ausbildung werden Fertigkeiten und Wissen über bestimmte Berufsbilder vermittelt. Ausbildung ist dabei zunächst ein sehr allgemeiner Begriff, denn sie kann an einer Schule, Hochschule oder in einem Unternehmen erfolgen. Am Ende der Berufsausbildung steht meist eine Abschlussprüfung, mit der man bei Bestehen das Berufsabschlusszeugnis erwirbt. Im Gegensatz zu allgemeiner Bildung erfüllt eine Ausbildung immer einen bestimmten Zweck, nämlich das Erlernen eines anerkannten Berufs.
Beitragsbefreiung
Nach Anerkennung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit durch das Versicherungsunternehmen wird die BU-Rente in der vereinbarten Höhe bezahlt. Darüber hinaus müssen für die Dauer der Berufsunfähigkeit auch keine weiteren Beiträge gezahlt werden.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie zählt damit zu den wichtigsten Versicherungen.
Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Bei der Antragstellung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn das Versicherungsunternehmen erfährt, dass etwas fehlt oder falsch beantwortet wurde, kann es wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung von dem Vertrag zurücktreten. Tipp: Bitte die Fragen immer akribisch beantworten und dazu am besten den Arzt fragen, was in der Patientenakte steht.


Lexikon