Rabattübertragung

Die meisten Versicherer ermöglichen es den Versicherungsnehmern, ihre erfahrenen Schadenfreiheitsrabatte auf eine andere Person zu übertragen. Diese muss jedoch in einem besonderen Verhältnis zum Versicherungsnehmer stehen (z.B. Lebensgefährte oder Verwandte 1. Grades). Die Übertragung der Rabatte (schadenfreie Jahre) kann nur schriftlich erfolgen. Eine Rückübertragung ist ausgeschlossen.

Wichtig: Es können nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie der neue Rabattbegünstigte unter Berücksichtigung seines Führerscheinbesitzes auch selbst hätte erfahren können. Er muss darüber hinaus nachweisen können, dass er das Fahrzeug des Rabattüberträgers regelmäßig gefahren hat.

 

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