Kfz-Versicherung-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff in dem Vertrag Ihrer Kfz-Versicherung oder in unserem Kfz-Vergleichsrechner nicht? Im Kfz-Versicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um Ihre Kfz-Versicherung – von A wie Ablehnungsfrist bis Z wie Zweitwagen.

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z

Ablehnungsfrist 
Zeitraum von zwei bis vier Wochen, in dem eine Versicherungsgesellschaft einen Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen darf.

Abmeldebescheinigung
Mit der Abmeldebescheinigung bestätigt die Zulassungsstelle eine vorübergehende oder dauerhafte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.

Abweichende Halterschaft
Eine abweichende Halterschaft liegt vor, wenn Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeugs nicht dieselbe Person sind.

Allgefahrendeckung Kfz
Die Allgefahrendeckung im Bezug auf Kfz-Versicherungen ist Teil der Vollkaskoversicherung und bezeichnet den Versicherungsschutz auf alle denkbaren Gefahren. Soweit diese Ereignisse unvorhersehbar und vom Versicherer in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde, besteht Versicherungsschutz. Für Elektroautobesitzer kann dies weitreichende Auswirkungen haben, denn die Allgefahrendeckung schützt auch den Akku gegen alle denkbaren Beschädigungen außer Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions-, oder Materialfehler und chemische Reaktionen und ergänzt damit eine Herstellergarantie.

Auslandsschadenschutz

Eine Auslandsschadenschutzversicherung reguliert einen Schaden im Ausland so, als sei der Unfallgegner in Deutschland versichert und sorgt so für einen Ausgleich der Personen- und Sachschäden in der in Deutschland üblichen Höhe.

Beamtentarif 
Der Beamtentarif (auch Beamten-Rabatt) ist ein Sondertarif für eine bestimmte Berufsgruppe wird. Die Tarifgruppe B gilt für Beamte, Angestellte und Pensionäre des öffentlichen Dienstes sowie ähnlich gestellte Berufsgruppen und bietet Rabatte auf Versicherungsleistungen für Pkw, Campingfahrzeuge und Krafträder.

Betriebsschaden
Ein Betriebsschaden ist per Definition ein Schaden, der durch den nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Ein Betriebsschaden liegt immer dann vor, wenn sich ein nach dem Verwendungszweck des Fahrzeugs gewöhnliches und zu erwartendes Risiko verwirklicht. Typische Beispiele sind Schäden am Fahrzeug infolge falscher Bedienung, verrutschender Ladung, Überbeanspruchung oder aufgrund typischer Abnutzung. 

Diebstahl 
Ein Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrzeug oder Fahrzeugteile durch eine unbefugte Person entwendet werden, die weder eine Ermächtigung zur Nutzung des Fahrzeugs besitzt, noch in irgendeiner Verbindung zum Fahrzeug steht.

Eigentümer 
Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Fahrerschutzversicherung
Eine Fahrerschutzversicherung ist ein sinnvoller Zusatzbaustein zur Autoversicherung. Denn als Fahrer bleibt man bei einem selbst verschuldeten Unfall meist auf den Kosten sitzen, wenn man sich verletzt. Eine Kfz-Versicherung mit Fahrerschutz schließt diese Lücke, indem sie für körperliche Schäden des Fahrers und dadurch entstehende Folgekosten zahlt.

Fahrzeughalter
Halter eines Fahrzeugs ist die Person, die die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug hat und dieses auf eigene Rechnung nutzt. Dabei ist es nicht von großer Bedeutung, ob er als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist oder die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt.

Führerscheinregelung
Die Führerscheinregelung ermöglicht eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 auch ohne eine Vorversicherung, wenn man 3 Jahre einen Führerschein besitzt. Um die Regelung zu nutzen, ist es wichtig, dass der Führerschein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde. Die Führerscheinregelung kann dann genutzt werden, wenn der Antragsteller für eine KFZ-Versicherung noch über keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt verfügt. In der Regel ist dies bei Fahranfängern der Fall, welche erstmals ein eigenes Fahrzeug versichern. Weiterhin findet die Führerscheinregelung Anwendung, wenn ein erworbener Schadenfreiheitsrabatt wieder verfallen ist.

GAP-Deckung 
Die GAP-Deckung ist ein Zusatzbaustein zur Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge, das im Schadenfall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restleasingwert trägt.

Grobe Fahrlässigkeit
Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht („Das darf nicht passieren!“). Es handelt deshalb jemand grob fahrlässig, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden. Beispiele zu grober Fahrlässigkeit:

  • Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit
  • Der Fahrer kümmert sich um ein schreiendes Kind während er Auto fährt
  • Unfall wegen Überfahren einer roten Amp

Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit eine Entschädigungsleistung mit einer Kürzung zu leisten hat. Diese berechnet sich anhand der Schwere des Verschuldens.

Herstellerschlüssel 
Mit der Kombination aus Herstellerschlüssel und Typschlüssel kann der Fahrzeugtyp eines Wagens oder eines Motorrads bestimmt werden. Sie haben Einfluss auf die Einstufung des Fahrzeugs in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Jahreskilometerleistung 
In der Kraftfahrzeug-Versicherung ist der Beitrag für Pkw von der tatsächlichen jährlichen Fahrleistung abhängig. Je weniger das versicherte Fahrzeug im Jahr gefahren wird, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Mallorca-Police 
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland, die in der Regel in einer KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Die Mallorca-Police tritt im Schadenfall ein, sofern nicht aus einer anderen für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

Nutzungsausfallentschädigung
Als Nutzungsausfall wird die fehlende Verfügbarkeit bezeichnet, wenn man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Dann steht einem als Geschädigten rechtlich eine Entschädigung zu, wenn der Gebrauch des Fahrzeugs einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellt und aufgrund des Unfallschadens nicht mehr genutzt werden kann. Für die Berechtigung zum Nutzungsausfall sind der Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit eine relevante Voraussetzung. Der Nutzungswille besteht beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug täglich für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird.

Rabattübertragung 
Der bisherige Rabattberechtigte tritt seine schadenfreien Jahre schriftlich an den neuen Rabattberechtigten ab. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Es kann höchstens der Schadenfreiheitsrabatt übernommen werden, den sich der Dritte unter Berücksichtigung der Dauer seines Führerscheinbesitzes selbst hätte erfahren können. Ist die Anzahl der schadenfreien Jahre höher als die Dauer des Führerscheinbesitzes, gehen die restlichen Jahre verloren.

Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet die Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr. Im Detail befasst sie sich unter anderem mit den jeweils geltenden Vorschriften zur Geschwindigkeit, zur Vorfahrt, zum Überholen, zum Halten und Parken, zum Abstand sowie zum Abbiegen.

Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch

  • Kollisionen mindestens mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch
  • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör
  • Hagel/Sturm
  • Überschwemmung
  • Brand

Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs übersteigen. Die Versicherung zahlt im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Auto, beispielsweise die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

Wertminderung (Wertverlust)
Die Wertminderung ist eine Schadensersatzleistung durch die KFZ-Versicherung nach einem Autounfall. Es handelt sich hierbei um eine Haftpflichtleistung, die von der Versicherung des Verursachers gezahlt wird.

Wiederbeschaffungswert
Bei einem Fahrzeugs bestimmt der Wiederbeschaffungswert die maximale Entschädigungshöhe einer Versicherungsgesellschaft im Schadenfall. Der Preis für ein gebrauchtes Fahrzeug mit gleicher Ausstattung ist so ein Richtwert für den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Autos.

Zeitwert 
Der Zeitwert eines Fahrzeugs entspricht dem aktuellen Wert eines Fahrzeuges. Wertminderungen durch Alter, Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen werden vom Neuwert abgezogen.

Zweitwagen
Wenn ein weiteres Fahrzeug bei einem bestehenden Kfz-Versicherungsnehmer dazu kommt, spricht man gemeinhin vom einem Zweitwagen.

Aktuelle Seite: Startseite Lexikon Kfz-Versicherung-Lexikon