Baufinanzierung-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Baufinanzierung nicht?

Hier im Baufinanzierungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Baufinanzierung – von A wie Abgeschlossenheitsbescheinigung bis Z wie Zwischenfinanzierung. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabethisch sortierten Begriffen.

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Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe A

Abgeschlossenheitsbescheinigung
Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass die Wohnungen in einem Haus nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) abgeschlossen sind. Das heißt, dass sie baulich von den anderen Wohneinheiten getrennt sind und einen eigenen abschließbaren Zugang von außen besitzen.

Ablösung
Rückzahlung eines bestehenden Kredits durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers.

Abnahmeverpflichtung
Verpflichtung eines Darlehensnehmers, sich innerhalb einer vereinbarten Frist (Abnahmefrist) das Darlehen auszahlen zu lassen.

Abschreibung
Die Wertminderung einer Immobilie kann jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. Es wird zwischen der linearen Abschreibung (jährlich gleich bleibende Abschreibungsbeträge) und der degressiven Abschreibung (jährlich abnehmende Abschreibungsbeträge) unterschieden. Bei der degressiven Form ist die Steuer mindernde Wirkung aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung in den ersten Jahren höher. Während bei Altbauten nur die lineare Abschreibung möglich ist, besteht bei Neubauten ein Wahlrecht zwischen beiden Abschreibungsformen.

Abtretung
Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten. Wenn ein Darlehensnehmer beispielsweise einen Anspruch auf die Auszahlung einer Kapitallebensversicherung hat, kann dieser Anspruch an den Darlehensgeber abgetreten werden. Auch können bei einer Immobilienfinanzierung die Rechte und Ansprüche aus Bausparverträgen, Investmentfonds und Grundschulden abgetreten werden.

Agio
Für die Bereitstellung eines Darlehens verlangen manche Banken einen Aufpreis, das so genannte Agio. Der Darlehensbetrag wird zu 100 % ausgezahlt, der Darlehensnehmer muss jedoch einen höheren Betrag zurückzahlen.

Allgemeine Darlehensbedingungen
Von Banken vorformulierte Vertragsbestimmungen, die für alle Kunden bei der Darlehensabwicklung gelten. Mit Unterschrift unter dem Darlehensvertrag werden die allgemeinen Darlehensbedingungen anerkannt. Damit sind sie vergleichbar mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Anderkonto
Ein Anderkonto ist ein Treuhandkonto. Synonym wird dieses Konto auch Treuhandanderkonto genannt. Es gibt offene und verdeckte Anderkonten. Zu dieser Kontoform gehören beispielsweise Mietkautionskonten oder auch Konten, die von einem Insolvenzverwalter betreut werden. Der jeweilige Inhaber eines solchen Kontos verwaltet das darauf befindliche Geld treuhänderisch für jemand anderen.

Ein Anderkonto kann nicht von Privatpersonen eröffnet werden. Es wird hauptsächlich von Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern genutzt. In manchen Fällen (z. B. bei Erbschaften) können auch Pfarrer ein solches Konto eröffnen.

Annuität
Zins und Tilgung umfassende Jahreszahlung auf ein gewährtes Darlehen. Die Höhe einer Annuität bleibt während der gesamten Sollzinsbindungsfrist konstant.

Annuitätendarlehen
Langfristiges Darlehen, welches vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten (der so genannten Annuität) zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, während der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.

Anschaffungskosten
Die Anschaffungskosten für eine Immobilie beinhalten neben dem Kaufpreis auch Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten. Da Abschreibungen nur auf die Immobilie und nicht auf den Grund und Boden möglich sind, müssen die Anschaffungsnebenkosten anteilig berechnet werden.

Anschlussfinanzierung
Bei einer Anschlussfinanzierung wird ein bestehendes Darlehen durch ein neues abgelöst. Wenn das neue Darlehen bei der gleichen Bank aufgenommen wird, spricht man auch von einer Prolongation. Eine Umschuldung wird vorgenommen, wenn der Kreditnehmer die Bank wechselt.

Anschlusskosten
Kosten für den Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (vom Haus bis zur Grundstücksgrenze), z. B. für Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Gas- bzw. Stromversorgung und Telekommunikation.

Arbeitgeberdarlehen
Darlehen eines Arbeitgebers an Betriebsangehörige zur Finanzierung von Wohneigentum. Meist erhält der Arbeitnehmer besonders günstige Konditionen. Unter bestimmten Voraussetzungen muss er jedoch den geldwerten Vorteil versteuern.

Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage können sich Arbeitnehmer sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Die Einzahlung auf einen Sparvertrag muss durch den Arbeitgeber vorgenommen werden und als Vermögenswirksame Leistung gekennzeichnet sein. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren kann der Sparer über sein eingezahltes Kapital und die Arbeitnehmersparzulage verfügen - bei einer vorzeitigen Verfügung fallen bereits gezahlte Zulagen wieder an den Staat zurück.

Auflassung
Einigung des Verkäufers und des Käufers auf den Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks- bzw. Immobilieneigentums (§ 925 BGB). Der Eigentumsübergang erfolgt erst durch die Auflassung und die Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch.

Auflassungsvormerkung
Sichert den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Die Auflassungsvormerkung wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Sie schützt den zukünftigen Eigentümer davor, dass der Verkäufer das Objekt z. B. an eine weitere Person verkauft und/oder mit weiteren Lasten und Beschränkungen belastet.

Aufteilungsplan
Eine von der Baubehörde mit Unterschrift beurkundete Bauzeichnung. Auf diesem Plan müssen sowohl die Aufteilung des Gebäudes als auch die Lage und Größe der im Sondereigentum und gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile erkennbar sein. Durch die in der Regel fortlaufende Nummerierung der Nutzungseinheiten sollen Verwechslungen und Irrtümer ausgeschlossen werden.

Aufwendungshilfen
Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen für Eigentümer neu errichteter, eigengenutzter Immobilien. Diese sollen nach den Bestimmungen des II. WoBauG zu einer Entlastung nach dem Bezug beitragen und werden über mehrere Jahre hinweg in abnehmenden Monatsraten ausbezahlt. Für die Aufwendungshilfen müssen bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen eingehalten werden.

Ausbauhaus
Ein Haus, welches aus vorgefertigten Teilen nur bis zu einem bestimmten Grad durch eine Baufirma errichtet wird. Im Gegensatz zu einem Fertighaus wird ein Ausbauhaus nicht schlüsselfertig geliefert, sondern durch den Bauherrn in Eigenleistung fertiggestellt.

Außenanlagen
Hierzu gehören unter anderem die Ver- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen, Pflasterung und Befestigungen von Wegen. Ein Teil der Kosten für die Außenanlagen gehört zu den Herstellungskosten.

Auszahlungskurs
Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird.

Auszahlungsvoraussetzungen
Im Darlehensvertrag vereinbarte Bedingungen, die innerhalb einer bestimmten Frist erfüllt werden müssen, damit die Bank das Darlehen auszahlen kann (z. B. Eintragung der Grundschuld).

Aval
Bei einem Aval übernimmt ein Kreditinstitut eine Bürgschaft oder stellt eine Garantie. Hierbei stellt das Institut keinen Geldbetrag, sondern seine eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Übernimmt das Institut eine Bürgschaft, verpflichtet es sich, für die Verbindlichkeiten des Kreditnehmers einem Dritten gegenüber einzustehen. Bei einer Garantie steht es für einen bestimmten in der Zukunft liegenden Erfolg ein.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe B

Bauantrag
Schriftlicher Antrag bei einer Baubehörde auf eine Baugenehmigung. Um das Baugenehmigungsverfahren mit dem Bauantrag einzuleiten, müssen folgende Unterlagen vorliegen:

  • Lageplan mit Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Maßstab 1 : 500
  • Bauzeichnungen (Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen) im Maßstab 1 : 100
  • Berechnung des umbauten Wohnraums nach DIN 277, Teil 1 (Ausgabe 1987)
  • Entwässerungspläne
  • Statische Berechnungen
  • Baubeschreibungen
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung des Entwurfverfassers
  • Standsicherheits-, Wärme- und Schallschutznachweis
  • Vom Bauherrn und vom vorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterschriebener Bauantragsvordruck

Bauanzeige
Eine Bauanzeige wird direkt vom Bauherrn bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Hiermit gibt er ein Bauvorhaben bekannt, welches nicht baugenehmigungspflichtig ist.

Baubeschreibung
Detaillierte Aufstellung über Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale eines Bauvorhabens. Wichtige Inhalte der Baubeschreibung sind z. B. Beschaffenheit der Wände und des Daches, Heizung, Art der Fenster etc. Sie gibt außerdem genaue Auskunft über die beim Bau verwendeten Materialien.
Aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Beurteilung der Qualität eines Gebäudes ist die Baubeschreibung ein zentraler Bestandteil der Finanzierungsanfrage. Des Weiteren ist sie dem Antrag auf Baugenehmigung beizufügen.

Bauerwartungsland
Wenn eine Fläche noch nicht als Bauland gekennzeichnet ist, jedoch bereits die Absicht besteht, es in Bauland zu verwandeln, spricht man von Bauerwartungsland. Die finale Nutzungsbestimmung muss jedoch verbindlich durch einen Bebauungsplan festgesetzt werden.

Baufinanzierung
Die meisten Menschen benötigen eine Baufinanzierung, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Hierfür nehmen sie einen Kredit bei einer Bank auf und zahlen diesen über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurück. Wenn ein Kreditnehmer seine Baufinanzierung über uns beantragt, muss er nicht selbst bei den Banken anfragen und die verschiedenen Angebote vergleichen, sondern erhält die auf ihn individuell zugeschnittene Baufinanzierung ohne viel Aufwand.

Baugenehmigung
Ein in den jeweiligen Bauordnungen der einzelnen Bundesländer vorgeschriebenes förmliches Verfahren zur Genehmigung eines Bauvorhabens. Die Baugenehmigung ist zeitlich befristet und gebührenpflichtig. Ohne die Erteilung einer Baugenehmigung darf mit den Baumaßnahmen nicht begonnen werden. In einigen Bundesländern ist für bestimmte Baumaßnahmen eine Bauanzeige ausreichend.

Baugrenze
Die im Bebauungsplan festgelegte Grenze, welche nach § 23 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von Gebäuden oder Gebäudeteilen nicht überschritten werden darf.

Bauherr
Ein Bauherr ist eine Person, die ein Bauvorhaben in eigenem Namen und Interesse durchführt bzw. durchführen lässt. Der Bauherr trägt die Risiken der Vorbereitung und der Durchführung einschließlich des Bauherrenhaftungsrisikos und entscheidet sowohl über die architektonische und technische Gestaltung als auch über die Finanzierung.

Bauherren-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt Schäden, die Dritte auf einem Baugrundstück oder durch eine Baumaßnahme erleiden könnten und für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann.

Baujahr
Als Baujahr eines Gebäudes gilt das Jahr der Bezugsfertigstellung. Wurden Gebäude durch Schäden unnutzbar und später wiederhergestellt, gilt das Jahr der ursprünglichen Bezugsfertigstellung. Bei total zerstörten Gebäuden hingegen gilt das Jahr des Wiederaufbaus als Baujahr.

Bauleistungsversicherung
Eine Bauleistungsversicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.

Baulast
Bei der Baulast handelt es sich um einen Teil des Bauordnungsrechts und regelt die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, also dem Gesetzgeber und besteht zum Vorteil einer dritten Partei. Das heißt, es wird festgelegt, was der Grundstückseigentümer zu unterlassen, zu dulden oder durchzuführen hat.

Baumängel
Mängel an einem Bauwerk, die auf fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaftes Material zurückzuführen sind und den Wert bzw. die Tauglichkeit des Bauwerks mindern. Um vom Verursacher eventuell Nachbesserungs- oder Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, sollten Bauherren bei erkennbaren Schäden bereits bei der Bauabnahme einen schriftlichen Vorbehalt einlegen.

Baunebenkosten
Zu den Baunebenkosten gehören unter anderem die Kosten für Architekten- und Ingenieurleistungen, die Gebühren für behördliche Prüfungen und Genehmigungen und die Kosten der Finanzierung.

Bauordnung
Die Bauordnung wird auf Landesebene festgelegt. Neben dem Verfahren der Baugenehmigung werden auch die materiell rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung, Änderung und den Abbruch baulicher Anlagen geregelt.

Bauspardarlehen
Ein von den Bausparkassen für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährtes nachrangiges Baufinanzierungsdarlehen. Der Bausparer spart je nach Tarif zum Beispiel 40 % oder 50 % der Bausparsumme an und erhält dann ein Bauspardarlehen von entsprechend 60 % bzw. 50 %. Der Vorteil von Bauspardarlehen ist der relativ günstige Darlehenszinssatz. Allerdings ist zu beachten, dass die Belastung des Grundstücks durch Bauspardarlehen nicht mehr als 80 % seines Beleihungswerts betragen darf.

Bausparen
Regelmäßiges Sparen, um für wohnwirtschaftliche Zwecke ein Darlehen zu erhalten. Nach Abschluss eines Bausparvertrags ist der Bausparer verpflichtet, eine vorher festgelegte Mindestsumme anzusparen. Nach der Ansparphase erwirbt er das Recht auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Aufgrund der steuerlichen Vorteile und der Förderung durch die Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage für vermögenswirksame Leistungen bleibt das Bausparen eine beliebte Möglichkeit der Immobilienfinanzierung.

Bausparguthaben
Summe der in einem Bausparvertrag bereits angesparten Bausparbeiträge inklusive der Zinsen.

Bausparkasse
Bausparkassen sind Kreditinstitute, deren Geschäftsbetrieb darauf gerichtet ist, Einlagen von Bausparern entgegenzunehmen und aus den angesammelten Beträgen den Bausparern für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen Gelddarlehen zu gewähren. Das Bauspargeschäft darf nur von Bausparkassen betrieben werden. (Gesetz über Bausparkassen § 1.1)

Bausparsumme
Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Er setzt sich zusammen aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Von der Bausparsumme hängt unter anderem die Höhe der Abschlussgebühr und des monatlichen Tilgungsbeitrags ab.

Bauspartarif
Im jeweiligen Bauspartarif ist festgelegt, wie hoch die Guthabenverzinsung, die Mindestansparsumme, die Mindestlaufzeit und der Darlehenszins sind. Auch ist hier die Gebühr festgeschrieben, die bei Abschluss des Vertrags fällig wird. Bausparkassen bieten meist verschiedene Tarife an.

Bausparvertrag
Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Darlehensnehmer nach Ansparen der Bausparsumme ein Bauspardarlehen erhalten kann.

Bauträger
Ein Bauträger erwirbt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Grundstücke. Auf diesen errichtet das Unternehmen Immobilien, welche es nach Fertigstellung verkauft.

Bauträgermodell
Konzept, bei welchem noch in der Planungs- bzw. Bauphase befindliche Immobilien gekauft werden. Dadurch können steuerliche Förderungen ausgenutzt werden.

Makler- und Bauträgerverordnung
In der MaBV sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt, die nach § 34c GewO einer Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes bedürfen.

Bauwesenversicherung
Eine Bauwesenversicherung wird heutzutage als Bauleistungsversicherung bezeichnet. Diese Versicherung springt ein, wenn während der Bauphase an der Immobilie, den Bauteilen oder den Baustoffen Schäden entstehen. Diese können durch Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus verursacht werden.

Bebauungsplan
In einem Bebauungsplan werden die zulässigen baulichen Nutzungsarten rechtsverbindlich festgesetzt. Das bedeutet, dass hierin alle wesentlichen Angaben in Bezug auf die künftige Gestaltung des Gebiets zu finden sind. Er beinhaltet z. B. die Bauweise, die überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen, die Baugrenzen, die Anzahl der Geschosse und die Mindestgröße der Baugrundstücke.

Beleihung
Die zu finanzierende Immobilie wird in den meisten Fällen als Sicherheit für den Baukredit herangezogen. Mit dieser so genannten Beleihung sichern sich Kreditinstitute gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. Die Höhe der Beleihung ist abhängig von dem Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objekts.

Beleihungsauslauf
Der Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert - also beliehen - wird. Der Beleihungsauslauf bezieht sich auf den Beleihungswert einer Immobilie, nicht auf den Kaufpreis. Beispiel: Eine Immobilie kostet 300.000 Euro und hat damit einen Beleihungswert von 270.000 Euro (Sicherheitsabschlag 10 %). Bei einem Darlehen in Höhe von 150.000 Euro beläuft sich der Beleihungsauslauf somit auf 56 %.

Beleihungsgrenze
Kreditinstitute dürfen nur bis zu einer bestimmten Grenze Immobilien beleihen. Das bedeutet, dass nur ein bestimmter Teil des Objekts als Absicherung für das Darlehen dienen kann. Die Grenze richtet sich nach den für das jeweilige Institut maßgebenden gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften.

Beleihungsobjekt
Beleihungsobjekte sind Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als Sicherheit für eine Baufinanzierung dienen. Die Absicherung der Bank erfolgt in der Regel über die Eintragung von Grundschulden.

Beleihungswert
Vom jeweiligen Finanzierungsinstitut festgelegte Größe unterhalb des Verkehrswertes einer Immobilie. Der Beleihungswert entspricht in der Regel dem Wert, der unter normalen Umständen bei einem späteren Verkauf jederzeit erzielt werden kann.
Beleihungswert = Verkehrswert - Sicherheitsabschlag

Bemusterung
Bei einer Bemusterung müssen sich die Käufer eines Fertighauses oder einer Bauträgerimmobilie entscheiden, wie Ihre Immobilie ausgestattet sein soll. Fliesen, Eingangstür, Dachziegel oder Türgriffe - jedes Detail wird bei einer Bemusterung festgelegt. Erst nach diesem Termin steht der tatsächliche Kaufpreis fest, da von der Grundausstattung abweichende Sonderwünsche den Preis in die Höhe treiben.

Bereitstellungszins
Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht in Anspruch genommenen Darlehen oder Darlehensteile. Der Bereitstellungszins beträgt in der Regel 3 % p.a. bzw. 0,25 % monatlich.

Betriebskosten
Kosten für den laufenden Betrieb und den Unterhalt einer Immobilie, z. B. Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungs- und Haftpflichtbeiträge, Reparaturen.

Bewertungszahl
Mit der Bewertungszahl soll eine gerechte Zuteilungsreihenfolge bei Bausparverträgen gewährleistet werden. Hierbei werden Faktoren wie die Dauer und die Höhe der Sparleistungen berücksichtigt. Damit ein Bausparvertrag zugeteilt werden kann, muss die von der Bausparkasse festgelegte Mindestbewertungszahl erreicht werden.

Bewirtschaftungskosten
Ausgaben für den laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei vermieteten Immobilien gibt es zwei verschiedene Arten: So können dem Mieter umlagefähige Bewirtschaftungskosten in Rechnung gestellt werden (z. B. Müllabfuhr, Straßenreinigung etc.). Nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten muss der Vermieter hingegen allein tragen (z. B. Verwalterkosten, Instandhaltungsrücklage).

Bodenwert
Wert des Grundstücks, welcher abhängig von Größe, Lage, Zuschnitt, Beschaffenheit und Grad der Erschließung ist. Berechnet wird der Wert nach folgender Formel:
Quadratmeterpreis (inkl. Erschließung, aber ohne Grundstückserwerbskosten) x Grundstücksgröße

Bonität
Wenn eine Darlehensgewährung unter persönlichen und sachlichen Gesichtspunkten vertretbar ist, spricht man von Bonität bzw. Kreditwürdigkeit. Um die persönliche Bonität des Darlehensnehmers zu beurteilen, wird vor allem eine Schufa-Auskunft herangezogen. Die sachliche Bonität wird hingegen anhand sämtlicher Unterlagen über das Einkommen und die Ausgaben geprüft.

Bürgschaft
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger eines Dritten. Der Bürge verpflichtet sich gegenüber dem Gläubiger für die Erfüllung der Verbindlichkeiten bei Nichtzahlung des Dritten (Schuldners) einzustehen - der Bürge haftet mit seinem gesamten Vermögen (selbstschuldnerische Bürgschaft).

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe C

CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Mit ihrem CO2-Gebäudesanierungsprogramm gewährt die KfW Eigentümern eines Altbaus günstige Darlehen für Umbauarbeiten, die den Energieverbrauch der Immobilie deutlich senken. Dieses Programm können Sie über uns beantragen.

Courtage
Lohn eines Maklers für einen Vertragsabschluss. Übliche Provisionssätze bei Vermietungen liegen bei ein bis zwei Monatsmieten. Bei Grundstücks- oder Immobilienvermittlungen werden 3 % bis 6 % des Kaufpreises fällig.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe D

Damnum
Selten verwendeter Begriff für Disagio. Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Damnum stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den zu zahlenden Sollzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Damnum steuerlich interessant sein, da es zu den Geldbeschaffungskosten gehört, die als Werbungskosten absetzbar sind.

Darlehen
Bei einem Darlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, durch den einem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Sachen auf Zeit zum Gebrauch überlassen werden.

Darlehensbewilligung
Rechtlich verbindliche Zusage eines Darlehensgebers über die Gewährung eines Darlehens.

Darlehensphase
An die Sparphase eines Bausparvertrags schließt sich mit Auszahlung des Darlehens die Darlehensphase an. Hierfür muss ein separater Darlehensvertrag geschlossen werden. Im Anschluss daran zahlt der Darlehensnehmer jeden Monat seine Darlehensrate an die Bausparkasse. Diese setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Das Darlehen wird damit annuitätisch getilgt.

Degressive Abschreibung
Alternativ zur linearen Abschreibung können die Herstellungs- und Anschaffungskosten für Neubauten auch degressiv mit jährlich abnehmenden Sätzen abgeschrieben werden. Aufgrund der anfänglich höheren Abschreibung ist die Steuer mindernde Wirkung in den ersten Jahren höher.

Disagio
Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung eines Darlehens. Das Disagio stellt eine Zinsvorauszahlung dar, die dazu führt, dass die Bank den Sollzins senkt. Für Kapitalanleger kann ein Disagio steuerlich interessant sein, da es als Werbungskosten absetzbar ist.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe E

Effektiver Jahreszins
Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind. Der Effektivzins ermöglicht grundsätzlich den Vergleich verschiedener Angebote. Die Effektivzinsberechnung ist in der Preisangabenverordnung (PAngV) geregelt. Der Begriff des anfänglichen effektiven Jahreszinses ist mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie entfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen werden vom Kreditgeber gewisse Annahmen für die Berechnung des effektiven Jahreszinses unterstellt, welche die Vergleichbarkeit des Effektivzinses einschränken können. Ihr Finanzierungsberater erläutert Ihnen diese Besonderheit gerne im Detail.

Eigenheimzulage
Diese staatliche Förderung wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Darlehensnehmer, die vor diesem Zeitpunkt den Kaufvertrag für Ihre Immobilie geschlossen oder den Bauantrag gestellt hatten, konnten sich jedoch die gesamte Förderung sichern. Die Eigenheimzulage bestand aus dem Fördergrundbetrag (max. 1.250 Euro) und der Baukinderzulage (je Kind 800 Euro). Sie war an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt und wurde für die Dauer von acht Jahren gewährt. Die Auszahlung erfolgte durch das zuständige Finanzamt jeweils zum 15. März eines Jahres.

Eigenkapital
Eigene Vermögenswerte, die für die Immobilienfinanzierung eingesetzt werden. Zum Eigenkapital zählen: Bargeld, Bank- und Sparguthaben, Wertpapiere, eigenes unbelastetes Grundstück, Bausparguthaben und Eigenleistungen.

Eigenleistung
Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt. Risiken liegen im hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen. Die Eigenleistung wird oft auch als Muskelhypothek bezeichnet.

Eigennutzung
Wenn der Darlehensnehmer seine Immobilie selbst bewohnt, spricht man von Eigennutzung. Diese Art der Nutzung kann für bestimmte Darlehensformen oder Sondervereinbarungen vorgeschrieben sein.

Eigentumswohnung
Beim Kauf einer Wohnung wird nicht nur das Sondereigentum (die Wohnung selbst) sondern auch ein Miteigentumsanteil (Anteil am Gemeinschaftseigentum) erworben. Die Eigentumsverhältnisse sind im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.

Einheitswert
Ein vom Finanzamt festgesetzter Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem u. a. die Grundsteuer ermittelt wird. Der Wert liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie und wird mittels des Einheitswertbescheides dem Eigentümer mitgeteilt.

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Eine von sieben im Einkommenssteuergesetz (§ 21 EStG) geregelten Einkunftsarten. Diese Einkünfte umfassen alle einkommensteuerpflichtigen Überschüsse oder Verluste aus Vermietung oder Verpachtung eines unbebauten oder bebauten Grundstücks. Als Werbungskosten sind beispielsweise Kosten für Modernisierung, Reparaturen, Versicherung, Grundsteuer sowie Aufwendungen für Wasser und Schornsteinfeger abzuziehen. Zusätzlich können Darlehenszinsen und Abschreibungen (AfA) steuerlich geltend gemacht werden.

Einliegerwohnung
Von einer Einliegerwohnung kann gesprochen werden, wenn in einem Einfamilienhaus eine Wohnung separat und in sich abgeschlossen ist, eine Wohnfläche von mindestens 25 Quadratmetern aufweist und eine eigene Küche sowie sanitäre Einrichtungen vorhanden sind.

Erbbaurecht
Ein Erbbaurecht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks.

Erbbauzins
Wiederkehrendes Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und nach § 9 Abs. 2 der ErbbauRVO nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit festzulegen.

Erbpacht
Erbpacht ist ein anderes Wort für den Begriff Erbbaurecht. Ein solches Recht ist in der Regel zeitlich begrenzt (meist 99 Jahre) und ermöglicht einem Bauherrn, ein Haus zu errichten und zu nutzen, ohne selbst ein Grundstück kaufen zu müssen. Dafür zahlt er über die gesamte Nutzungsdauer einen im Voraus festgelegten Erbbauzins an den Eigentümer des Grundstücks.

Erhaltungsaufwand
Dem Einkommenssteuergesetz (EStG) zufolge können alle Aufwendungen, die für die Instandhaltung und Renovierung einer Immobilie anfallen, steuerlich als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden. Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden können als Werbungskosten im Jahr der Rechnungszahlung sofort in einem Betrag als Werbungskosten von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Gehen die Modernisierungsarbeiten über eine zeitgemäße, Substanz erhaltende Erneuerung der Immobilie hinaus und wird der Gebrauchswert sogar gesteigert, zählen sie zu den Herstellungskosten.

Erhöhte Abschreibungen
Die Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden, die nach § 7 i EStG dem Denkmalschutz unterliegen oder sich nach § 7 h EStG in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten befinden, können auf Antrag über einen Zeitraum von zehn Jahren mit bis zu 10 % der begünstigten Kosten abgeschrieben werden.

Erläuterungspflicht
Der Darlehensgeber und der der Darlehensvermittler sind verpflichtet, dem Verbraucher vor Abschluss des Vertrages angemessene Erläuterungen zum Vertragsinhalt zu geben.

Erschließung
Gesamtheit der erforderlichen Aktivitäten, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu zählen der Anschluss des Grundstücks an die Wasser- und Abwasserversorgung und die Anbindung an das Gas-, Strom- und Telefonnetz. Verantwortlich für die Infrastrukturanbindung ist in der Regel die Gemeinde, allerdings wird der Grundstückseigentümer an den Kosten beteiligt.

Erschließungskosten
Kosten, die entstehen, um ein Grundstück baureif zu machen. Dazu gehören Aufwendungen für den Anschluss des Grundstücks an die Kanalisation, an öffentliche Verkehrswege und an die Wasser- und Energieversorgung.

Ertragswert
Insbesondere bei vermieteten Mehrfamilienhäusern bildet der Ertragswert die Grundlage zur Berechnung des Beleihungswertes. Die Berechnungsbasis bilden die Erträge aus Mieten und Pachten abzüglich der Bewirtschaftungskosten. Diese werden auf die Restnutzungsdauer der Immobilie hochgerechnet.

Erwerbskosten
Alle Kosten, die beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallen. Dazu zählen die Maklerprovision, Gerichts- und Notargebühren, Vermessungskosten und Kosten für den Grundbucheintrag und Bodenuntersuchungen. Bei nicht zur Selbstnutzung vorgesehenen Immobilien können die Erwerbskosten steuerlich abgesetzt werden.

EURIBOR
EURIBOR (Abkürzung für "European Interbank Offered Rate") ist der Zinssatz für Termingelder in Euro, die zwischen europäischen Banken gehandelt werden. Der EURIBOR hat mit Einführung des Euro den FIBOR (Frankfurt Interbank Offered Rate) als Referenzzinssatz bei Krediten und Anlagezinssätzen ersetzt.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe F

Fertighaus
Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude in Massiv- oder Holzbauweise. Meist werden sie an den Käufer schlüsselfertig übergeben, jedoch ist auch eine Auslieferung als Ausbauhaus möglich, bei dem ein Teil des Ausbaus vom Käufer in Eigenleistung übernommen wird. Im Normalfall werden diese auch von den Banken finanziert.

Festdarlehen
Langfristiges Darlehen, das am Ende der Sollzinsbindung in einer Summe zurückgezahlt wird. Während der Sollzinsbindung sind nur die Zinsen zu entrichten. Für die Tilgung des Darlehens werden häufig Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen oder Investmentfonds bespart.

Festzins
Der bei Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum festgeschriebene Zinssatz. Eine Kündigung des Darlehens ist in dieser Zeit nicht möglich. Nur bei einer Sollzinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren kann das Darlehen unter Berücksichtigung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden.

Festzinsdarlehen
Darlehen, dessen Konditionen die Bank für einen vorher bestimmten Zeitraum garantiert, unabhängig davon, ob die Zinsen steigen oder fallen. Das Gegenteil eines Festzinsdarlehens ist ein Gleitzinsdarlehen, bei dem sich die Konditionen in Abhängigkeit des am Markt gültigen Zinses jederzeit ändern.

Feuerversicherung
Eine Feuerversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Brand, Blitzschlag oder Explosion entstehen. Im Schadensfall sollte sie die Gesamtkosten der Wiederherstellung des Gebäudes (Neuwertversicherung) übernehmen. Der Nachweis einer bestehenden Brandversicherung ist für die Finanzierung einer Immobilie eine Grundvoraussetzung.

Finanzierungsplan
Detaillierte Aufstellung der Herstellungs- und Erwerbskosten einerseits sowie der für die Finanzierung einzusetzenden Eigen- und Fremdmittel andererseits. Der Finanzierungsbedarf ergibt sich aus der Differenz der Gesamtkosten und der Eigenmittel. Daraufhin kann für den Darlehensnehmer ein Tilgungsplan erstellt werden, der die anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen auflistet und die monatliche Belastung enthält.

Flurkarte
Landkarte, die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. Diese Karte kann beim zuständigen Katasteramt eingesehen und angefordert werden.

Flurstück
Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung dieser Fläche ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen.

Förderung des Wohneigentums
Um in der Bundesrepublik Deutschland die Wohneigentumsquote zu erhöhen, wurden zur Erleichterung von Baufinanzierungen staatliche Förderungen eingerichtet. Dies wurde einerseits durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel, Bürgschaften oder Zulagen ermöglicht. Andererseits besteht die Möglichkeit, bestimmte beim Bau anfallende Kosten steuerlich geltend zu machen. Die staatliche Förderung wurde jedoch unter anderem mit der Abschaffung der Eigenheimzulage zum 1. Januar 2006 gekürzt.

Forward-Darlehen
Darlehen, mit dem sich ein Darlehensnehmer bereits heute einen Zinssatz für ein Darlehen in der Zukunft sichert. Voraussetzung für die Aufnahme eines Forward-Darlehens ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Häufig wird diese Darlehensform genutzt, wenn die Sollzinsbindung des bestehenden Darlehens erst in zwölf bis 60 Monaten ausläuft, das aktuelle Zinsniveau jedoch gesichert werden soll. Für Forward-Darlehen werden je nach Dauer der "Aufschubzeit" Zinsaufschläge berechnet. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an.

Fremdkapital
Alle Finanzierungsmittel, die dem Darlehensnehmer von Dritten (Banken, Versicherungen, Arbeitgeber, öffentliche Stellen oder Familie/Freunde) zur Verfügung gestellt werden.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe G

Gebäudeversicherung
Bei einer Gebäudeversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, die in Wohngebäude- und Geschäftsgebäudeversicherung unterteilt ist. Mit einer Gebäudeversicherung wird ausschließlich das Gebäude versichert und kein Hausrat oder Geschäftsinhalt. Sie dient im Falle eines Schadens dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums. Ferner wird sie auch als Sicherheitsleistung bei Realkrediten verwendet. Es werden verschiedene Versicherungsarten zusammengefasst:

  • Feuerschäden (Feuerversicherung)
  • Leitungswasserschäden
  • Sturmschäden
  • Elementarschäden

Geldbeschaffungskosten
Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln entstehen. Dazu gehören z. B. Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten, Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld etc. Von der Bank erhobene Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen.

Geldpolitik
Darunter versteht man alle Maßnahmen eines Staates, die Geldversorgung und Kreditangebote der Banken zu regulieren, um wirtschaftspolitische Zwecke zu erfüllen. Dahinter steht das Ziel, den Wert des Geldes einer Volkswirtschaft stabil zu halten.

Gemeinschaftseigentum
Dieser Begriff taucht meist in Zusammenhang mit Eigentumswohnungen auf. Zum Gemeinschaftseigentum gehören die Teile des Grundstücks und des Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Dazu gehören alle Gebäudeteile, die für den Bestand und die Sicherheit notwendig sind, wie z. B. Fassade, Dach, Treppenhaus, Fahrstuhl, Strom- und Wasserleitungen sowie Außenanlagen. Das Gemeinschaftseigentum wird von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten.

Gesamtschuldner
Wenn mehrere Darlehensnehmer gemeinschaftlich für einen Kredit haften, spricht man von einer gesamtschuldnerischen Haftung. Jeder Gesamtschuldner ist damit unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist dabei in der Wahl des von ihr in Anspruch genommen Gesamtschuldners frei. Sie darf jedoch die Leistung nur einmal verlangen.

Geschlossener Immobilienfonds
Geschlossene Immobilienfonds investieren das Geld ihrer Gesellschafter größtenteils in gewerbliche Immobilien. Diese Fonds beschränken sich meist auf die Finanzierung eines oder weniger Objekte. Anders als bei offenen Fonds ist das Zertifikatskapital damit auf eine feste Summe begrenzt. Die Investoren werden entweder Miteigentümer an den Grundstücken oder Gesellschafter einer KG oder BGB-Gesellschaft. Geschlossene Immobilienfonds eignen sich speziell für Anleger, die mit begrenztem Kapitaleinsatz und ohne eigenen Verwaltungsaufwand am wirtschaftlichen Nutzen einer Immobilie teilhaben und zudem Steuervorteile erzielen wollen.

Gewässerschadenhaftpflicht
Wenn Sie einen Öltank besitzen, haften Sie in einem Schadensfall für alle auftretenden Schäden und deren Folgen in unbegrenzter Höhe. Mit einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung können Sie sich gegen dieses Risiko absichern.

Gleitzinsdarlehen
Darlehen, dessen Konditionen die Bank jederzeit aufgrund von marktüblichen Zinsentwicklungen ändern kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird meist mit günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.

Globalbelastung
Eine Globalbelastung liegt vor, wenn ein Grundpfandrecht auf mehreren Grundstücken lastet. Dabei haftet jedes Grundstück für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechts. Die Grundpfandrechtsgläubiger sichern sich so gegen eine mögliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab, da sie alle oder eine beliebige Auswahl der Grundstücke zur Befriedigung ihrer Forderungen verwerten können.

Grundbuch 
Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse eines Grundstücks darlegt. Es gibt Auskunft über die Größe und Nutzungsart sowie die Eigentumsverhältnisse. Außerdem enthält es eine Aufstellung der Rechte an anderen Grundstücken sowie der Lasten und Beschränkungen. Jeder mit berechtigtem Interesse (z. B. Käufer) kann das Grundbuch einsehen. Es genießt öffentlichen Glauben, d. h. auf die Richtigkeit der Angaben kann vertraut werden.

Grundbuchamt
In dieser Abteilung des Amtsgerichts werden die Grundbücher und Grundakten geführt. Für Grundbuchauszüge und Einsichten in das Grundbuch muss man sich an das Grundbuchamt wenden.

Grundbuchauszug
Vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, die beim zuständigen Grundbuchamt von jedem mit berechtigtem Interesse angefordert werden kann.

Grundbucheinsicht
Bei berechtigtem Interesse kann das Grundbuch beim Grundbuchamt eingesehen werden. Käufer und Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse und können jederzeit einen Grundbuchauszug verlangen.

Grunddienstbarkeiten
Bei Grunddienstbarkeiten handelt es sich um Rechte Dritter am bezeichneten Grundstück. Sie sind in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Typische Grunddienstbarkeiten sind Wegerechte, Leitungsrechte sowie Geh- und Fahrtrechte.

Grunderwerbssteuer
Steuerliche Belastung beim Kauf bebauter und unbebauter Grundstücke. Diese kann zwischen 3,5 – 5 % des Kaufpreises betragen. Auskunft über die genaue Höhe erteilt das örtliche Finanzamt.

Grundflächenzahl
Die im Bebauungsplan festgesetzte Zahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Bei einer Grundflächenzahl von 0,4 dürften beispielsweise 40 % des Grundstücks bebaut werden, wobei Grundflächen von Garagen und Stellplätzen sowie deren Zufahrten mitzurechnen sind.

Grundpfandrecht
Mit einem Grundpfandrecht sichert ein Gläubiger seine Forderungen gegenüber dem Immobilienbesitzer ab. Hierfür wird beispielsweise eine Hypothek oder eine Grundschuld eingetragen.

Grundschuld
Eine Grundschuld wird meist zugunsten eines Gläubigers in das Grundbuch eingetragen. Damit sichert dieser seine Forderungen gegenüber dem Eigentümer ab. Die Grundschuld ist somit ein Pfandrecht an einer Immobilie. Sie ist abstrakt, dass heißt, dass sie auch ohne Bestehen einer bestimmten Forderung im Grundbuch aufgeführt sein kann.

Grundschuldbestellung
Mit der Grundschuldbestellung stimmt ein Eigentümer der Belastung seiner Immobilie zu. Diese Zustimmung muss notariell beurkundet werden und ist mit dem Antrag auf Eintragung in das Grundbuch verbunden.

Grundschuldzins
Der Grundschuldzins wird zusammen mit der Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Während die Höhe der Grundschuld meist dem Nettodarlehensbetrag entspricht, weicht der Grundschuldzins erheblich vom Darlehenszins ab. Damit möchte der Gläubiger im Falle einer Zwangsversteigerung weitere Forderungen (ausstehende Zinszahlungen, Kosten für Zwangsversteigerung etc.) abdecken.

Grundsteuer
Von den Gemeinden erhobene Steuer auf Grundbesitz. Sie wird nach einheitlichen Grundsätzen erhoben. Die Höhe hängt im Wesentlichen von dem jeweiligen Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinden ab.

Grundstück
Räumlich exakt abgetrennter Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts eingetragen ist. Die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gebäude gehören zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe H

Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung
Als Eigentümer einer Immobilie sind Sie verpflichtet, Ihr Objekt in einem für andere Personen ungefährlichen Zustand zu halten. Wenn dennoch Personen oder Sachwerte geschädigt werden, müssen Sie Schadenersatz leisten. Gegen dieses Risiko können Sie sich mit einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung absichern.

Hausbesitzer 
Ein Hausbesitzer ist eine natürliche oder juristische Person, die das Eigentum an einem Wohnhaus oder einer Wohnimmobilie hält. Als Hausbesitzer hat man umfassende Rechte und Pflichten bezüglich des Eigentums. Zu den Rechten gehören die Möglichkeit, über das Eigentum frei zu verfügen, es zu nutzen, zu verändern, zu vermieten oder zu verkaufen. Gleichzeitig trägt der Hausbesitzer die volle Verantwortung für die Instandhaltung, Reparaturen und alle mit dem Haus verbundenen Kosten wie Grundsteuern, Versicherungen und Nebenkosten. Ein Hausbesitzer kann das Haus selbst bewohnen oder es als Kapitalanlage nutzen und vermieten. Der Hausbesitz wird oft als Form der Altersvorsorge und als Möglichkeit zur langfristigen Vermögensbildung betrachtet.

Hauseigentümer 
Ein Hauseigentümer ist eine natürliche Person oder eine juristische Person, die das Eigentum an einem Haus besitzt. Der Hauseigentümer hat das Recht, das Haus zu nutzen, zu verändern, zu vermieten oder zu verkaufen. Gleichzeitig trägt er die Verantwortung für die Instandhaltung, Reparaturen und andere damit verbundene Aufgaben. Als Hauseigentümer hat man in der Regel auch finanzielle Verpflichtungen wie die Zahlung von Hypotheken, Grundsteuern und Versicherungen.

Herstellungskosten
Aufwendungen, die bei der gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes anfallen. Dazu zählen Baukosten, Architektenhonorare, Kosten für Außenanlagen und Gebühren für die Baugenehmigung.

Hypothek
Mit einer Hypothek können Gläubiger ihre Forderung gegenüber dem Immobilieneigentümer durch das Grundstück absichern. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek abhängig von der ihr zugrunde liegenden Forderung. Ist die persönliche Forderung bezahlt, erlischt auch die Hypothek. Heutzutage sind Hypotheken weitestgehend durch Grundschulden ersetzt worden (Reduzierung von Kosten und Arbeitsaufwand).

Hypothekenbank
Die Hauptaufgabe von Hypothekenbanken liegt in der Gewährung von mittel- und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken- und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Hypothekenbanken (auch Realkreditinstitute genannt) unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.

Hypothekendarlehen
Durch ein Grundpfandrecht gesichertes langfristiges Darlehen. Um den Hypothekendarlehensnehmer gegen kurzfristige Zinsschwankungen abzusichern, wird der vereinbarte Zins für einige Jahre festgeschrieben.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe I

Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
Die Bezeichnung “Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag” ersetzt den bisherigen Ausdruck Immobilienkredit bzw. Immobiliendarlehensvertrag.

Immobilie
Allgemeine Bezeichnung für unbebaute oder bebaute Grundstücke aller Art einschließlich der darauf errichteten Gebäude. Aus juristischer Sicht handelt es sich bei Immobilien um unbewegliche Güter, weshalb sie in der Rechtssprache auch "unbewegliche Sachgüter" genannt werden. Darunter fallen Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauwerke. Es handelt sich dabei immer um ein Grundstück oder ein Bauwerk (Wohnung, Haus, Gebäude), denn auch unbebaute Grundstücke sind Immobilien. Unbebaute Grundstücke werden als “Liegenschaften” bezeichnet, während bebaute Grundstücke “Anwesen” genannt werden.

Immobilienfinanzierung
Die meisten Menschen benötigen eine Immobilienfinanzierung, wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten. Hierfür nehmen sie einen Kredit bei einer Bank auf und zahlen diesen über einen Zeitraum von mehreren Jahren oder Jahrzehnten wieder zurück. Wenn ein Kreditnehmer seine Immobilienfinanzierung über uns beantragt, muss er nicht selbst bei den Banken anfragen und die verschiedenen Angebote vergleichen, sondern erhält die auf ihn individuell zugeschnittene Immobilienfinanzierung ohne viel Aufwand.

Immobilienfonds
Fonds zur Finanzierung bestimmter Bauobjekte. Hierbei kann zwischen offenen und geschlossenen Immobilienfonds unterschieden werden. Immobilienfonds unterliegen dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften.

Immobilienmarkt
Der Immobilienmarkt ist der Ort, an dem Grundstücke, Gebäude und Wohnungen gehandelt, gekauft, verkauft oder vermietet werden. Er umfasst sowohl den Wohnimmobilienmarkt als auch den Markt für Gewerbeimmobilien. Der Immobilienmarkt ist ein spezieller Markt, der durch Standortgebundenheit, Einmaligkeit der Objekte eine hohe Kapitalbindung, hohen Übertragungskosten und eine Langlebigkeit gekennzeichnet ist.

Inflation
Als Inflation wird die Geldentwertung durch Preiserhöhungen bezeichnet. Gemessen wird die Inflation an den Preisen für einen Warenkorb, der für die Nachfrage in einer Volkswirtschaft repräsentativ ist. Bei einer Inflation erhält man für dieselbe Geldeinheit also weniger Waren als bisher. Inflation entsteht dann, wenn die Preise für Güter steigen. Dies kann zwei verschiedene Ursachen haben – man spricht daher von Nachfrageinflation oder Angebotsinflation.

Instandhaltungskosten
Kosten, die durch die Beseitigung der üblichen und gebrauchsbedingten Abnutzung bei Immobilien anfallen. Darunter fallen regelmäßige Schönheitsreparaturen oder die Instandhaltung der Heizungsanlage etc. Instandhaltungskosten können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Instandhaltungsrücklage
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WEG) vorgeschriebener, regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum. Der von allen Miteigentümern aufzubringende Betrag richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen. Im Allgemeinen liegt er zwischen 0,8 % und 1,0 % p.a. der Herstellungskosten.

Investorenfinanzierung
Wenn eine Immobilie nicht zur privaten Nutzung sondern als Kapitalanlage erworben wird, stellt das auch an die Finanzierung andere Anforderungen. Hierbei werden zum einen andere Bewertungsverfahren angesetzt. Zum anderen weichen bei einer so genannten Investorenfinanzierung für gewöhnlich auch die Konditionen geringfügig von denen einer privaten Baufinanzierung ab.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe K

Kapitalanlage
Neben der Selbstnutzung von Wohneigentum, kann eine Immobilie auch vermietet oder verpachtet werden. In einem solchen Fall ist die Anschaffung eine Kapitalanlage, die einen möglichst hohen Gewinn abwerfen soll. Dieser wird unter anderem durch Mieteinnahmen und steuerliche Vorteile erzielt.

Kapitaldienstfähigkeit
Ein Kreditnehmer verfügt über Kapitaldienstfähigkeit, wenn er die Belastungen durch ein Darlehen aus seinen laufenden Einkünften bedienen kann. Diese wird vor jeder Darlehensvergabe überprüft.

Kapitalkosten
Im Bereich der Baufinanzierung versteht man unter Kapitalkosten die Zinsen, die ein Kunde für die in Anspruch genommenen Finanzierungsmittel zahlen muss.

Kaufvertrag
Der Kauf einer Immobilie muss durch einen notariell beurkundeten Vertrag erfolgen, da das Geschäft sonst nicht rechtsgültig ist. Hierbei werden auch die Bedingungen für die Eigentumsübertragung geklärt. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises. Die drei Schritte zum Erwerb einer Immobilie sind:

  1. Notarieller Abschluss des Kaufvertrages
  2. Notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang
  3. Eintragung des Eigentumsübergangs in das Grundbuch.

Erst mit der Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks.

KfW
KfW ist die Abkürzung für die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Dieses bundeseigene Institut vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Dies kann auch im Zuge einer Finanzierungsanfrage bei uns erfolgen.

KfW-Wohneigentumsprogramm
Das von der KfW aufgelegte Wohneigentumsprogramm eignet sich für alle, die eine Immobilie zur Eigennutzung erwerben möchten. Dieses Programm können Sie über uns beantragen.

Kommunalobligation
Von einem Kreditinstitut emittiertes festverzinsliches Wertpapier, welches durch eine Forderung gegen Städte und Gemeinden besichert ist.

Konditionen
Als Konditionen bezeichnet man die Kosten, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zu Verfügung zu stellen. Hierzu zählen: Sollzinssatz, Dauer der Sollzinsfestschreibung, Auszahlungskurs, Tilgungssatz sowie der Beginn der Tilgung, Bearbeitungskosten und Bereitstellungszinsen. Die günstigste Finanzierung lässt sich nur unter Einbeziehung aller Eckpunkte und durch den sorgfältigen Vergleich der Gesamtkondition ermitteln.

Konditionenanpassung
Bei Ablauf der Sollzinsfestschreibung müssen für den folgenden Zeitraum neue Konditionen festgelegt werden. Änderungswünsche des Kunden können zu diesem Zeitpunkt selbstverständlich berücksichtigt werden (z. B. Höhe des Darlehensbetrages, Höhe des Tilgungssatzes etc.).

Konsumentenkredit
Ein Konsumentenkredit eignet sich insbesondere für Beträge zwischen 5.000 und 50.000 Euro. Die Absicherung erfolgt nicht über die Eintragung einer Grundschuld, wie bei der klassischen Baufinanzierung. Konsumentenkredite sind daher insbesondere für Mieter und Immobilienbesitzer, deren Immobilie derzeit über eine aktive Grundschuld stark belastet ist, von Vorteil. Konsumentenkredite zeichnen sich durch eine feste monatliche Rate über die gesamte Laufzeit (bis zu zehn Jahre) aus und beinhalten stets ein flexibles Sondertilgungsrecht.

Kontoauszug
Ein Kontoauszug ist ein offizielles Dokument, welcher die Kontoaktivitäten über einen bestimmten Zeitraum – in der Regel einen Monat – zusammenfasst. Sie finden darauf alle ein- und ausgehenden Transaktionen.

Kredit
Bei einem Kredit handelt es sich um die Überlassung von Geld- oder Sachwerten für eine bestimmte Zeit. Nach Ablauf dieser vereinbarten Zeit wird ein gleichwertiges Geld- oder Sachgut an das Kreditinstitut zurückgegeben. Meist fungiert eine Bank als Kreditgeber, jedoch sind auch Kredite von Privatpersonen möglich.

Kreditanstalt für Wiederaufbau
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsgünstige Darlehen, mit denen der private Wohnungsbau und ökologisches Bauen gefördert sowie die Wirtschaft gestützt werden sollen. Die KfW vergibt ihre Mittel nicht selbst, sie müssen über ein durchleitendes Institut beantragt werden. Dies kann auch im Zuge einer Finanzierungsanfrage bei uns erfolgen.

Kreditfähigkeit
Nur volljährige und damit uneingeschränkt geschäftsfähige Personen sind per Gesetz kreditfähig. Allerdings kann Jugendlichen unter 18 Jahren durch eine gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit zugesprochen und älteren Personen unter bestimmten Voraussetzungen entzogen werden.

Kreditinstitut
Bei einem Kreditinstitut handelt es sich um alle Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, die nach § 1 Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG) zur Führung von Bankgeschäften befugt sind. Dies bedeutet: Es wird im Rahmen eines kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetriebes eine Geschäftsart betrieben, die das KWG in § 1 als „Bankgeschäft" qualifiziert und das Bundesaufsichtsamt hat die Erlaubnis erteilt.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe L

Laufzeit
Die Laufzeit eines Darlehens umfasst den Zeitraum von der Auszahlung bis zur vollständigen Rückzahlung. Die Laufzeit ist abhängig vom Tilgungssatz und vom Sollzinssatz. Gerne wird der Begriff Laufzeit mit dem der Sollzinsbindung verwechselt. Diese beschreibt im Gegensatz zur Laufzeit lediglich den Zeitraum, für den die Zinsen fest vereinbart sind.

Legitimation
Jeder Darlehensnehmer muss sich durch Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausweisen. Häufig kann aufgrund der räumlichen Entfernung des Kreditinstituts die Vorlage der notwendigen Papiere nicht persönlich erfolgen. Hier übernimmt die Deutsche Post AG im Rahmen des PostIdent-Verfahrens vielfach die Legitimationsprüfung.

Lineare Abschreibung
Alternativ zur degressiven Abschreibung, bei der sich die Abschreibungsrate mit der Zeit verringert, können die Herstellungs- und Anschaffungskosten auch linear abgeschrieben werden. Hierbei bleiben die jährlichen Raten über die gesamte Laufzeit konstant. Damit ist auch die Steuer mindernde Wirkung gleich bleibend.

Löschungsbewilligung
Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers (z. B. Kreditgeber). Nach der Rückzahlung des Darlehens wird hiermit der Löschung des Grundpfandrechts (Hypothek oder Grundschuld) zugestimmt.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe M

Makler- und Bauträgerverordnung
In der MaBV sind die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger geregelt, die nach § 34c GewO einer Erlaubnis für die Ausübung ihres Gewerbes bedürfen.

Maklerprovision
Entgelt, das für die Vermittlung von Immobilien an einen Makler gezahlt werden muss. Die Höhe der Provision wird frei vereinbart und liegt in der Regel zwischen 3 % und 6 % zzgl. MwSt. des Kaufpreises.

Modernisierung
Bei einer Modernisierung wird der Wohn- oder Nutzwert eines bestehenden Gebäudes erhöht und an die Anforderungen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse angepasst. Dies kann beispielsweise durch eine Veränderung des Grundrisses oder die Erneuerung der Ausstattung erreicht werden. Durch die Modernisierung wird der Gebrauchswert nachhaltig erhöht oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert.

Muskelhypothek
Umgangssprachliche Bezeichnung für Eigenleistung. Persönliche Arbeitsleistung (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht wird. Die Höhe der Muskelhypothek wird meist überschätzt. Risiken liegen in dem hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe N

Nachfinanzierung
Als Nachfinanzierung wird ein über den ursprünglich abgeschlossenen Nettodarlehensbetrag hinausgehender Finanzierungsbedarf bezeichnet. Eine Nachfinanzierung kann notwendig werden, wenn die für das Bauvorhaben geplanten Kosten während der Bauphase überschritten werden und deswegen zusätzliche Gelder aufgenommen werden müssen.

Nebenkosten
Beim Kauf einer Immobilie entstehen folgende Nebenkosten: Grunderwerbssteuer (3,5 %), Notar- und Grundbuchgebühren (1,5 %) und ggf. Maklerprovision (ab 3,0 % zzgl. MwSt.). Diese Kosten dürfen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition nicht vernachlässigt werden. Nach dem Erwerb fallen laufende Nebenkosten in Form der Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an. Sie sind bei der Ermittlung der monatlichen Belastung zu berücksichtigen.

Nebenleistungen
Nebenleistungen sind alle über die Zins- und Tilgungsleistungen hinausgehenden Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers, wie z. B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren.

Negativbescheid
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen bescheinigt hiermit, dass keine vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden. Dieser Bescheid muss meist vor Bestellung einer Grundschuld vorliegen.

Negativbescheinigung
Gemeinden steht grundsätzlich bei allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, welches keiner Eintragung im Grundbuch bedarf. Mit dem Ausstellen einer Negativbescheinigung versichert die Gemeinde, dass sie dieses Recht nicht ausüben wird.

Negativerklärung
Mögliches Sicherungsmittel für Finanzierungen mit einer relativ geringen Darlehenshöhe (z. B. 10.000 Euro). Mittels der Negativerklärung verpflichtet sich der Darlehensnehmer, sein Vermögen nicht zuungunsten des Kreditgebers zu verändern. Dies könnte beispielsweise durch die Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes der Fall sein. Die Negativerklärung wird statt einer Grundschuldeintragung eingesetzt.

Nichtabnahmeentschädigung
Werden zugesagte Darlehen oder auch Teilbeträge von einem Darlehensnehmer nicht abgenommen, entsteht dem Kreditinstitut ein Verlust. Diesen muss der Darlehensnehmer durch eine entsprechende Entschädigung - die Nichtabnahmeentschädigung - ausgleichen.

Nießbrauch
Belastung einer Immobilie in Abt. II des Grundbuchs zugunsten einer bestimmten Person. Diese Person ist berechtigt, aus der Immobilie einen Nutzen zu ziehen. Beispiele hierfür sind Wohnrechte oder Ansprüche auf Mieteinnahmen aus der besagten Immobilie. Ein Nießbrauch macht eine Immobilie normalerweise unverwertbar.

Nominalzins
Der Gesetzgeber hat den Begriff des Nominalzinssatzes durch den Begriff "Sollzinssatz" ersetzt. Er kann gebunden oder veränderlich vereinbart werden.

Notaranderkonto
Ein auf den Namen eines Notars eingerichtetes Bankkonto, auf dem fremde Gelder treuhänderisch verwaltet werden. Das Notaranderkonto ermöglicht eine vorzeitige Darlehensauszahlung, wenn die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Der Notar gewährleistet eine zweckmäßige Verwendung der Gelder (Treuhandauftrag).

Notarieller Kaufpreis
Der Kaufpreis, der einem bei einem Notar geschlossenen Kaufvertrag zugrunde liegt. Der notarielle Kaufpreis ist u. a. maßgebend für die steuerliche Abschreibung, die Grunderwerbssteuer sowie für die Ermittlung des Beleihungswertes.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe O

Objektbeschränkung
Jeder Steuerpflichtige kann die staatliche Grundförderung für Bau oder Kauf einer Immobilie nach § 10e EStG beanspruchen. Allerdings ist diese Förderung grundsätzlich auf ein Objekt beschränkt und kann daher nur einmal im Leben in Anspruch genommen werden. Ehegatten können die Förderung folglich für zwei Objekte in Anspruch nehmen.

Ökologisch Bauen
Mit dem Programm "Ökologisch Bauen" fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) alle Bauvorhaben, die verschiedene Anforderungen erfüllen. So muss eine mit diesen Mitteln finanzierte Immobilie deutlich weniger Energie verbrauchen als Bestandsbauten. Dieses Programm können Sie über uns beantragen.

Offene Immobilienfonds
Bei offenen Immobilienfonds erwirbt der Anleger unmittelbares gemeinschaftliches Eigentum an mehreren Immobilien und sichert sich das Know-how erfahrener Manager, denen er Erwerb und Betreuung rentabler Objekte anvertraut. Die Geldinstitute können die Immobilienzertifikate unbeschränkt ausgegeben, wobei es abhängig von Angebot und Nachfrage bei der Anzahl und dem Kurs der umlaufenden Anteile ständige Änderungen geben kann.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe P

Personalkredit
Ein durch die persönliche Kreditwürdigkeit des Schuldners gesicherter Kredit. Vor der Vergabe eines Personalkredits werden das Einkommen, die Vermögenssituation und die Kapitaldienstfähigkeit des Kunden geprüft. Die Beleihung ist unter Berücksichtigung vorgehender Rechte in der Regel auf 80 % des Beleihungswertes begrenzt.

Preisangabenverordnung
Verordnung zum Schutz der Verbraucher. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.

Prolongation
Verlängerung eines bestehenden Darlehens. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier lediglich die Zinsen neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers (der Bank) findet nicht statt.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe R

Rangrücktritt
Durch notariell beglaubigte Erklärung kann ein im Grundbuch eingetragener Gläubiger seine bisherige Rangstelle zugunsten eines anderen, bisher nachrangigen Gläubigers verändern.

Rangstelle
Gläubiger eines Darlehensnehmers werden in einer bestimmten Reihenfolge im Grundbuch gelistet. Die jeweilige Rangstelle ist im Fall einer Zwangsvollstreckung wichtig: Je besser die Platzierung, desto höher ist die Chance, dass die ausstehenden Forderungen bedient werden können, da die Forderungen der Reihe nach bedient werden.

Ratenkredit
Ratenkredite sind eine synonyme Bezeichnung für Konsumentenkredite. Diese Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro werden zu einem festen Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vereinbart. Da für diese Darlehen keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt wird, eignen sie sich insbesondere für Mieter und Besitzer bereits belasteter Immobilien.

Realkredit
Ein in der Regel durch die Eintragung von Grundpfandrechten ins Grundbuch abgesicherter langfristiger Kredit, der meist Investitionszwecken dient. Realkredite von Banken werden grundsätzlich an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen, Darlehen von Bausparkassen hingegen an zweiter Stelle.

Realkreditinstitut
Hauptaufgabe von Realkreditinstituten liegt in der Gewährung von überwiegend mittel- und langfristigen grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken und Kommunaldarlehen. Die Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Die Realkreditinstitute (auch Hypothekenbanken genannt) unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen.

Realrechtsbestätigung
Wenn eine Immobilie noch mit einem Darlehen belastet ist, hat meist der Gebäudeversicherer dem Hypothekengläubiger eine so genannte Realrechtsbestätigung erteilt. Bei einer Kündigung der Wohngebäudeversicherung verlangt dann die Versicherung eine Zustimmung der finanzierenden Bank.

Refinanzierung
Mittelbeschaffung eines Kreditinstituts, um Darlehen vergeben zu können. Bei Hypothekenbanken geschieht dies über Ausgabe von Pfandbriefen. Die Bank gibt Pfandbriefe an Anleger aus und reicht das erhaltene Geld an Darlehensnehmer weiter.

Renovierung
Instandhalten oder Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands einer Immobilie. Davon abzugrenzen ist die Modernisierung, welche den Gebrauchswert erhöht bzw. die Wohnverhältnisse nachhaltig verbessert.

Restschuld
Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter (zurückgezahlter) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand eines Tilgungsplans festgestellt werden.

Restschuldversicherung
Möglichkeit des Darlehensnehmers, seine Darlehensraten gegen Tod, Unfall oder Krankheit abzusichern. In der Regel wird die im Todesfall noch ausstehende Restschuld durch die Versicherungsgesellschaft beglichen. Außerdem werden zusätzliche Dienstleistungen wie eine Unfall- oder Krankenversicherung angeboten. Die Restschuldversicherung ist bei vielen Bausparkassen obligatorisch für die Darlehensgewährung.

Risikolebensversicherung
Reine Todesfallversicherung, die oftmals als Zusatzsicherheit für Immobiliendarlehen abgeschlossen wird. Sie sichert das Todesfallrisiko des Darlehensnehmers ab und stellt für die Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung dar.

Rückauflassungsvormerkung
Eine Rückauflassungsvormerkung wird ins Grundbuch eingetragen und sichert die Ansprüche des Verkäufers auf Rückübertragung eines Grundstücks. Der Eintrag einer solchen Vormerkung kommt oft in Verbindung mit der Bebauung von Grundstücken vor, die von Städten und Gemeinden verkauft werden. Der Kauf des Grundstücks ist mit bestimmten Auflagen verbunden. Hält der Käufer diese Auflagen nicht ein, hat der frühere Eigentümer (in diesem Fall die Stadt) einen Anspruch auf Rückübertragung.

Rücktritt vom Darlehensvertrag
Einseitige Aufhebung eines noch nicht ausgezahlten Kreditvertrags durch den Darlehensgeber. Das Institut wird von dem Vertrag zurücktreten, wenn beispielsweise nachträglich Informationen bekannt werden, die eine Auszahlung nicht mehr rechtfertigen. Auch falsche Angaben im Darlehensantrag berechtigen den Kreditgeber, zurückzutreten und eine so genannte Nichtabnahmeentschädigung zu verlangen.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe S

Sachwertverfahren
Der Wert eigengenutzter Immobilien wird mit dem Sachwertverfahren ermittelt. Er ergibt sich aus dem Bodenwert, dem Gebäudewert und dem Wert der Außenanlagen. In der Praxis wird bei der Berechnung des Gebäudewerts oft ein Abschlag genommen, weshalb der Sachwert bis zu 30 % unter den tatsächlichen Anschaffungskosten liegen kann. Bei Eigentumswohnungen wird nur unter bestimmten Umständen das Sachwertverfahren angewandt.

Schätzkosten
Kosten, die bei der Wertermittlung einer Immobilie anfallen.

Schufa
Die Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung wird mit Schufa abgekürzt. Die Schufa erhält von den ihr angeschlossenen Instituten Informationen zur Beurteilung der Bonität der Kreditnehmer. Diese Informationen stellt sie den Banken auf Anfrage zur Verfügung - selbstverständlich unter der strengen Beachtung des Datenschutzes.

Schuldnertausch
Beim Verkauf einer Immobilie kann die Finanzierung mitverkauft werden. Der Käufer wird dann zum Schuldner des Darlehens. Der Schuldnertausch kann nur mit Genehmigung des Gläubigers (Darlehensgeber) durchgeführt werden. Ihm geht eine eingehende Bonitätsprüfung voraus. Die Bewilligung erfolgt meist gegen eine einmalige Vergütung von 1 bis 2 % der Restschuldsumme.

Schuldübernahme
Bei einer Schuldübernahme tritt der bisherige Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag aus, während ein neuer Darlehensnehmer einspringt. Dieser Vorgang setzt das Einverständnis aller Vertragsparteien voraus. Eine Schuldübernahme kann nur durch einen notariellen Vertrag oder die notarielle Beurkundung eines Vertrags erfolgen. Sie ist meist problemlos möglich, sofern die Bonität des neuen Darlehensnehmers mindestens so gut ist wie die des bisherigen.

Schuldzinsen
Entgelt für die Überlassung von Finanzierungsmitteln. Schuldzinsen sind nur bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten steuerlich absetzungsfähig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Finanzierungskosten vor oder nach dem Einzug des Mieters angefallen sind.

Schuldzinsenabzug
Bei vermieteten Objekten haben Schuldzinsen den Charakter von Werbungskosten und können daher von der Steuer abgesetzt werden.

Sofortkredit
Sofortkredite sind eine synonyme Bezeichnung für Konsumentenkredite. Diese Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro werden zu einem festen Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vereinbart. Da für diese Darlehen keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt wird, eignen sie sich insbesondere für Mieter und Besitzer bereits belasteter Immobilien.

Sollzinsbindung
(=Sollzinsfestschreibung) Zeitspanne, für die im Darlehensvertrag der Solllzins fest zwischen Kreditinstitut und Kunde vereinbart ist. Der Sollzins ist dadurch gebunden. Nach Ablauf der Sollzinsfestschreibung kann das Kreditinstitut gewechselt oder der Zins bzw. Zinssatz neu verhandelt werden.

Sollzinssatz
Der Sollzinssatz ist der gebundene oder veränderliche periodische Prozentsatz, der pro Jahr auf das in Anspruch genommene Darlehen angewendet wird - vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie wurde der Sollzinssatz Nominalzinssatz genannt.

Sondereigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz unterscheidet zwei Arten des Sondereigentums: Zum einen das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung (Wohnungseigentum), zum anderen das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum).

Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
Wenn für eine Immobilienfinanzierung ein fester Zinssatz und eine feste Sollzinsbindung über zehn Jahre oder länger vereinbart wurde, kann der Darlehensvertrag mit dem Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 BGB nach zehn Jahren kostenfrei entweder ganz oder teilweise gekündigt werden. Es muss lediglich eine Kündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. Der Beginn für die Zehn-Jahres-Frist zur Kündigung ist einen Tag nach der Vollauszahlung des Baudarlehens.

Sondernutzungsrecht
Bei Mehrfamilienhäusern werden oftmals Sondernutzungsrechte für Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vergeben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Kfz-Stellplätze für bestimmte Wohnungseigentümer freigehalten werden. Auch werden für Gartenanteile und Kellerräume Sondernutzungsrechte vergeben.

Sondertilgung
Neben dem monatlich regelmäßigen Tilgungsanteil können Darlehensnehmer auch außerplanmäßig ihre Schulden reduzieren. Diese Sondertilgungen können die Gesamtlaufzeit verkürzen oder die regelmäßigen Darlehensraten reduzieren.

Sparphase
Während der Sparphase eines Bausparvertrags kann der Bausparer monatlich gleich bleibende Beträge in seinen Vertrag einzahlen oder in unregelmäßigen Abständen größere Einzahlungen vornehmen. Auch kann er das gesamte Mindestguthaben mit einer Einmalzahlung einbringen.

Staatliche Förderung
Der größte Block der staatlichen Förderung - die Eigenheimzulage - wurde zum 1. Januar 2006 abgeschafft. Jedoch können Häuslebauer über KfW-Darlehen an preiswerte Darlehen gelangen. Vermieter profitieren unterdessen von steuerlichen Vergünstigungen, wie z. B. Abschreibungen. Zudem bieten die Länder für den Wohnungsbau zinsgünstige Darlehen, laufende Zuschüsse und Bürgschaften. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe T

Teilauszahlungszuschlag
Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand eines Kreditinstituts, wenn das Darlehen auf Wunsch des Kunden in mehreren Teilen (z. B. nach Baufortschritt) ausgezahlt wird. Dieser Zuschlag variiert je nach Bank: Während manche Institute nichts berechnen, können bei anderen zwischen 50,- und 100,- Euro fällig werden.

Teileigentum
Als Teileigentum wird das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes bezeichnet (z. B. Kellerräume oder Garten). Es steht immer in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.

Teilungserklärung
Erklärung eines Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass ein Haus in verschiedene von einander getrennte Wohnungen geteilt wird. Die Teilung wird mit der Anlegung von eigenen Wohnungsgrundbüchern wirksam. Dadurch ist es möglich, diese Miteigentumsanteile selbständig zu belasten. Die Teilungserklärung gibt unter anderem Auskunft darüber, welche konkreten Gebäudeteile Sonder-, Teil- oder Gemeinschaftseigentum sind.

Tilgung
Regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über die Höhe der Darlehensrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.

Tilgungsaussetzung
Darlehensnehmer können anstelle der üblichen monatlichen Tilgungsleistungen auch eine Tilgungsaussetzung vereinbaren. Hierbei zahlen sie lediglich die anfallenden Zinsen (Festdarlehen). Als Tilgungsersatz einigen sich beide Vertragspartner auf ein so genanntes Tilgungssurrogat. Dieses wird separat bespart und am Ende der Laufzeit zur Rückführung des Darlehens verwendet. Beispiele für solche Surrogate sind: Abtretung von Ansprüchen aus Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträgen oder Investmentfonds.

Tilgungsfreie Jahre
Vereinbarung zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer, dass die Tilgung der Darlehensschuld erst eine gewisse Zeit nach Auszahlung des Darlehens beginnt.

Tilgungshypothek
Darlehen, das durch gleich bleibende Raten zurückgezahlt wird. Während sich der Zinsanteil durch die Zahlung verringert, erhöht sich automatisch der Tilgungsanteil (siehe auch Annuitätendarlehen).

Tilgungsplan
Zeitliche Darstellung eines Darlehensverlaufs von dessen Auszahlung bis zur planmäßigen Rückführung. Der Tilgungsplan gibt Auskunft über die Höhe der monatlichen Rate, den darin enthaltenen Zins- und Tilgungsanteil und die Restschuld. Die Darstellung ist auf monatlicher und jährlicher Basis möglich. Der Tilgungsplan kann nur für die Zeit der Sollzinsbindung exakte Zahlen liefern. Mit Vereinbarung einer neuen Zinsfestschreibung ist ein aktualisierter Tilgungsplan notwendig.

Tilgungssatz
Bei Annuitätendarlehen ist dies die Höhe der anfänglichen Tilgung bezogen auf den Darlehensbetrag. Bei vereinbarter endfälliger Tilgung ist dies die Höhe der Sparrate.

Tilgungsstreckungskredit
Wird bei einem Hypothekendarlehen ein Disagio vereinbart, erhält der Darlehensnehmer bei der Auszahlung einen um das Disagio ermäßigten Betrag. Dadurch entsteht eine Finanzierungslücke. Diese muss durch ein so genanntes Tilgungsstreckungsdarlehen geschlossen werden. Während der Tilgung dieses Darlehens bleibt das Hauptdarlehen tilgungsfrei. Dies führt zu einer Laufzeitverlängerung des Gesamtkredits.

Tilgungssurrogat
Wenn eine Tilgungsaussetzung vereinbart wird, muss das Darlehen meist endfällig an den Darlehensgeber zurückgezahlt werden. Daher muss der Darlehensnehmer einen Tilgungsersatz - auch Tilgungssurrogat genannt - besparen. Hierbei bieten sich unter anderem Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen, Bausparverträge oder Investmentfonds an.

Tilgungsverrechnung
Die Tilgungsleistungen reduzieren die Restschuld in regelmäßigen Abständen. Die Tilgungsverrechnung gibt den Zeitpunkt hierfür an. Wen beispielsweise eine "sofortige Tilgungsverrechnung" vereinbart wurde, wird die Zahlung entsprechend dem Eingang sofort mit der Restschuld verrechnet.

Treuhandzahlung
Eine Treuhandzahlung führt dazu, dass ein Darlehen bereits ausgezahlt werden kann, bevor alle Auflagen (z. B. Eintragung der Grundschuld) erfüllt sind. Die Zahlung erfolgt an vertrauenswürdige Dritte (so genannte Treuhänder) mit der Maßgabe, das Geld an den endgültigen Empfänger weiterzuleiten, wenn alle Auflagen erfüllt sind.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe U

Umschuldung
Bei einer Umschuldung wird für eine Anschlussfinanzierung der Darlehensgeber gewechselt. Nach Ablauf der Sollzinsbindung ist dies völlig unproblematisch und kostengünstig. Während der Sollzinsbindung könnte die Vorfälligkeitsentschädigung hingegen die angestrebte Zinsersparnis zunichte machen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe V

Variabler Zins
Sollzinssatz, der während der Laufzeit des Darlehens jederzeit einseitig durch den Darlehensgeber geändert werden kann, also variabel ist. Die Zinsen werden also nicht für eine bestimmte Zeit festgeschrieben. Häufig ist die Anpassung an einen Index (z. B. EURIBOR) gekoppelt.

Variables Darlehen
Bei einem variablen Darlehen wird der Zinssatz alle drei oder sechs Monate an den Kapitalmarktzins angepasst. Das Darlehen kann zu diesen Terminen ganz oder teilweise zurückgeführt werden.

Verkehrswert
Der Verkehrswert einer Immobilie entspricht dem Preis, der zu einem bestimmten Zeitpunkt im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.

Vermögensbildungsgesetz
Gesetz, mit dem die Arbeitgeber dazu angehalten werden, ihren Mitarbeiter vermögenswirksame Leistungen zu zahlen. Diese werden durch Gewährung der Arbeitnehmersparzulage je nach Anlageart öffentlich gefördert.

Vermögenswirksame Leistungen
Sparleistungen des Arbeitgebers nach dem Vermögensbildungsgesetz. Diese Leistungen werden direkt vom Arbeitgeber auf das Anlagekonto des Arbeitnehmers überwiesen. Einzahlungen auf Bausparverträge und Produktivkapitalanlagen werden mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass der Arbeitgeber den Differenzbetrag zwischen der gezahlten VL und dem Höchstbetrag von 40,- Euro zu Lasten seines Gehalts auf das Anlagekonto überweist.

Versicherung
Bei einer Versicherung handelt es sich um einen Vertrag, bei der eine Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsnehmer gegen ein bestimmtes Risiko absichert. Im Falle eines Schadensfalles zahlt die Versicherungsgesellschaft den Schaden, der durch das Risiko entstanden ist. Das Risiko kann ein Unfall, ein Brand, ein Diebstahl oder ein anderes versichertes Ereignis sein, welches zu einem Schaden führen kann. Der Versicherungsnehmer zahlt einen regelmäßigen Beitrag an die Versicherungsgesellschaft, die damit das Risiko übernimmt.

Vorfälligkeitsentschädigung
Kreditinstitute verlangen meist eine Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein Darlehensnehmer sein Darlehen vorzeitig ablösen will. Da bei Baufinanzierungen die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben werden, müssen sich auch die Banken für diese Zeit die Gelder beschaffen. Wird das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt, muss der Darlehensgeber die Gelder anderweitig anlegen. Dies führt zu einem Verlust, für den der Darlehensnehmer aufkommen muss.

Vorfälligkeitsschutz
Mit dem Vorfälligkeitsschutz kann man für den Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung seines Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Zinsaufschlags kann man - sofern die Immobilie verkauft wird - bei Eintritt dieser Fälle das Darlehen zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Vorfinanzierungskredit
Wer einen Bausparvertrag hat, jedoch schon vor Zuteilung der Bausparsumme finanzielle Mittel für die Finanzierung seiner Immobilie benötigt, kann einen Vorfinanzierungskredit aufnehmen. Mit Zuteilung wird dieser Vorfinanzierungskredit automatisch durch die Bausparsumme abgelöst. Im Gegensatz zur Zwischenfinanzierung ist das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben beim Vorfinanzierungskredit noch nicht angespart.

Vorkaufsrecht
Ein Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Es sichert dem Begünstigten das Recht, dass er im Falle eines Verkaufs an einen Dritten die Immobilie zu den zwischen Verkäufer und dritter Person ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst erwerben kann. Will er dies nicht, muss er seine Zustimmung zum Verkauf erteilen.

Vorschaltdarlehen
Hypothekendarlehen mit kurzer Sollzinsbindung (ca. zwei Jahre), welches vom Kreditnehmer jederzeit gekündigt werden kann, um beispielsweise bei gesunkenen Zinsen einen längerfristigen Vertrag abzuschließen. Daher eignen sie sich vor allem zur Überbrückung von Hochzinsphasen. Allerdings sind sie auch teurer als normale Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz.

Vorvertragliche Informationen
Vorvertragliche Informationen haben sowohl der Darlehensgeber als auch der Darlehensvermittler dem Verbraucher rechtzeitig vor Vertragsabschluss als Europäisches Standardisiertes Merkblatt auszuhändigen. Sie dienen dem Verbraucher als Überblick und Vergleichsgrundlage. Zusätzlich hat der Darlehensvermittler eigene vorvertragliche Informationen vor Abschluss des Darlehensvermittlungsvertrags dem Verbraucher auszuhändigen.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe W

Wegerecht
Recht zum Überqueren eines anderen Grundstücks. Eine eventuelle Wertminderung des Objekts durch dieses Recht ist individuell zu prüfen.

Wertermittlung
Mit der Wertermittlung werden der tatsächliche Verkehrs- und der Beleihungswert einer Immobilie festgestellt. Bei Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern erfolgt die Bewertung in der Regel über das Sachwertverfahren. Der Sachwert einer Immobilie setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (Grundstücksgröße x Bodenrichtwert) und dem Bauwert (Kubikmeter umbauter Raum x Baukosten bzw. Wohnfläche x durchschnittlicher Preis je Quadratmeter Wohnfläche). Der Wert eines Mehrfamilienhauses wird über den Ertragswert bestimmt. Dieser errechnet sich aus der Jahresnettokaltmiete.

Wohneigentum
Unter dem Begriff Wohneigentum versteht man einen Sammelbegriff, für alle zu persönlichen Wohnzwecken genutzten Immobilien, die sich im Besitz der diese bewohnenden Personen befinden. Alle anderen Immobilien, vom unbebauten Grundstück über das Bürohochhaus und Läden bis hin zu Mietwohnungen werden nicht zum Wohneigentum gezählt.

Wohnfläche
Die Berechnung der Wohnfläche ist bei jedem Bauantrag und bei jeder Finanzierungsanfrage ein wichtiger Bestandteil. Zur Wohnfläche gehören:

  • 100 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe von mindestens 2 m
  • 50 % der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (wie z. B. Wintergärten)
  • max. 50 % der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören

Nicht anrechenbare Flächen:
Keller, unausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, außerhalb der Wohnung liegende Abstellräume, Schuppen und Garagen.

Wohnkredit
Wohnkredite sind eine synonyme Bezeichnung für Konsumentenkredite. Diese Darlehen zwischen 5.000 und 50.000 Euro werden zu einem festen Zinssatz für eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren vereinbart. Für diese Darlehen wird zwar keine Grundschuld auf eine Immobilie benötigt, dennoch werden diese Kredite speziell an Immobilienbesitzer vergeben.

Wohnraum Modernisieren
Das Programm "Wohnraum Modernisieren" wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. Hiermit sollen Sanierungen oder Modernisierungen von Eigenheimen durch günstige Darlehenskonditionen gefördert werden. Wenn durch die Maßnahmen der Energieverbrauch gesenkt wird, erhalten Darlehensnehmer zudem einen besseren Zinssatz. Dieses Programm können Sie über uns beantragen.

Wohnrecht
Recht zugunsten eines Dritten zur uneingeschränkten Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Das Wohnrecht kann auch auf einen Teil des Gebäudes beschränkt sein. Der Berechtigte ist befugt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts der Immobilie wie Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw. trägt der Eigentümer.

Wohnungsbauförderung
Vermieter profitieren von steuerlichen Vergünstigungen (Abschreibungen und Absetzungen von Ausgaben). Zudem gibt es für den Wohnungsbau von den Ländern meist zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. Auch die KfW-Darlehen werden staatlich bezuschusst und damit etwas verbilligt. Allerdings sind die meisten Förderungen an bestimmte Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorgaben gebunden. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei den örtlichen Ämtern für Wohnungswesen oder beim Bürgermeisteramt.

Wohnungsbauprämie
Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Diese können sich unbeschränkt Steuerpflichtige ab 16 Jahren sichern, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Nach einer Ansparzeit von sieben Jahren wird die Prämie bei der Zuteilung des Bausparvertrags ausgezahlt.

Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentum umfasst sowohl das Sondereigentum an einer Eigentumswohnung als auch den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z. B. Wohnhausgrundstück).

Wohnungseigentumsgesetz
Rechtliche Grundlage für das Wohnungseigentum. Im Wohneigentumsgesetz ist das Wohnungseigentum definiert sowie die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer geregelt.

Wohnwirtschaftliche Zwecke
Die Vergabe von Bauspardarlehen darf nur erfolgen, wenn die Gelder für einen wohnwirtschaftlichen Zweck eingesetzt werden. Als wohnwirtschaftliche Zwecke gelten der Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien. Zudem kann der Bausparer mit dem Bauspardarlehen Bauland oder Erbbaurechte erwerben oder sich Rechte zur dauerhaften Nutzung von Wohnraum (z. B. in einem Seniorenstift) sichern. Auch ist mit diesen Mitteln die Umschuldung einer bereits bestehenden Baufinanzierung möglich.

Baufinanzierung-Lexikon – Anfangsbuchstabe Z

Zahlungsart
Dies sind die vereinbarten Termine für die Ratenzahlung. Für eine monatliche Ratenzahlung bedeutet dies: vorschüssig zum Monatsanfang, mittelschüssig zur Monatsmitte und nachschüssig zum Ende des Monats.

Zins
Das für die Überlassung des Darlehens vom Darlehensnehmer an den Darlehensgeber zu entrichtende Entgelt. Üblicherweise wird dieses als Prozentsatz vom Nominalbetrag des Darlehens angegeben, dem so genannten Nominalzinssatz.

Zinsabschlag
Dieser Betrag wird von den Kreditinstituten vom Zins abgezogen und direkt ans Finanzamt weitergeleitet. Dieser Abzug kann verhindert werden, wenn der Zinsbegünstigte dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilt.

Zinsänderungsrisiko
Bei einem Gleitzinsdarlehen ist mit einem Zinsänderungsrisiko zu rechnen, da sich der Zinssatz während der Darlehenslaufzeit an die Marktzinsen anpassen und somit auch steigen kann. Dieses Zinsänderungsrisiko wird allerdings meist mit zunächst günstigeren Einstiegskonditionen belohnt.

Zinsbindung
(= Zinsfestschreibung) Der Begriff der Zinsbindung wurde durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie ersetzt durch den Begriff "Sollzinsfestschreibung". Der Sollzins ist dadurch gebunden.

Zinsbindungsfrist
Der Gesetzgeber hat den Begriff der Zinsbindungsfrist durch den Begriff "Sollzinsfestschreibung" ersetzt.

Zusatzsicherheit
Sicherheiten, die bei Überschreiten der Beleihungsgrenzen oder nicht ausreichenden Bonitäten verlangt werden. Darunter fallen beispielsweise Zusatzobjekte, Bürgschaften von Banken oder Arbeitgebern, Mitverpflichtungen von Verwandten sowie die Verpfändung von Bankguthaben und Wertpapieren.

Zuteilung
Sobald ein Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl erreicht hat, kann er zugeteilt - also ausgezahlt - werden. Hierfür muss der Bausparer aktiv werden: Der Vertrag wird nämlich nur zugeteilt, wenn dies beantragt wird.

Zwangsvollstreckung
Gesetzlich geregeltes Verfahren zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegenüber einem Schuldner.

Zwischenfinanzierung 
Eine Zwischenfinanzierung dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs (z. B. während der Bauphase). Die Zwischenfinanzierung wird später durch Eigenkapital (z. B. aus Verkauf einer anderen Immobilie) oder die Auszahlung der langfristigen Finanzierungsmittel abgelöst.

Bausparvertrag-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Bausparen nicht?

Hier im Bausparlexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um das Bausparen und Bauspardarlehen - von A wie Abschlussgebühr bis Z wie Zuteilungstermin. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabethisch sortierten Begriffen.

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Abschlussgebühr
Mit Abschluss des Bausparvertrags wird eine Abschlussgebühr fällig. Sie beträgt in der Regel 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme. Siehe auch Bausparsumme.

Absicherung
Zur Absicherung von Darlehen wird eine Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch eingetragen. In dem Fall, dass die Bausparkasse die Finanzierung zusammen mit einer Bank/Versicherung darstellt, kann sich die Bausparkasse gegebenenfalls auch mit einer nachrangigen Absicherung im Grundbuch einverstanden erklären. Bei Darlehen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro kann von einer grundpfandrechtlichen Sicherung abgesehen werden.

Agio
Bei Auszahlung eines Darlehens kann ein mitausgezahlter Aufschlag (Agio) zum Nennwert des Darlehens vereinbart werden. Das Agio wird in der Regel in Prozent angegeben. Das Gegenstück zum Agio ist das Disagio. Siehe auch Disagio

Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB)
In den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) werden die wesentlichen Regeln für Bausparverträge vereinbart. Sie sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt und werden Bestandteil des Bausparvertrags.

Annuitätendarlehen
Beim Annuitätendarlehen entrichtet der Darlehensnehmer während des jeweiligen Sollzinsbindungszeitraums gleichbleibende Raten, die sowohl einen Zins- als auch einen Tilgungsanteil enthalten (Annuitäten). Da die Rate bis zum Ende des Sollzinsbindungszeitraums gleich hoch bleibt, nimmt bei sinkendem Zinsanteil der in der Rate enthaltene Tilgungsanteil zu.

Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage zahlt der Staat für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen. Der maximal geförderte Betrag umfasst beim Bausparen bis zu 470 Euro jährlich. Die Sparzulage beträgt 9 % jährlich und wird gewährt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete/Lebenspartner). Die Bindungsfrist beträgt sieben Jahre. Siehe auch Bindungsfrist

Bausparbeitrag
Der Bausparbeitrag ist der monatliche Regelsparbeitrag eines Bauspartarifs. Höhere Sparleistungen beschleunigen die Zuteilung des Bausparvertrags, geringere Sparleistungen verzögern sie. Siehe auch Zuteilung, Regelsparbeitrag

Bauspardarlehen
Nach der Zuteilung des Bausparvertrags erhält der Bausparer die Bausparsumme, bestehend aus seinem angesparten Guthaben und – positive Kreditwürdigkeitsprüfung unterstellt – dem Bauspardarlehen, ausgezahlt. Das Bauspardarlehen darf nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet
werden. Bauspardarlehen sind in der Regel durch ein Grundpfandrecht zu sichern. Bei Darlehen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro kann von einer grundpfandrechtlichen Sicherung abgesehen werden. Siehe auch Bauspartarif, Kapitalmarktdarlehen

Bausparförderung
Bausparen wird staatlich durch die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage sowie im Rahmen der Eigenheimrente gefördert. Siehe auch Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage, Eigenheimrente

Bausparguthaben
Dem Bausparkonto werden die eingezahlten Sparbeiträge, Zinsen, eventuell Bausparprämien sowie vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage gutgeschrieben. Die Summe dieser Beträge bildet das Guthaben.

Bausparsumme
Bausparverträge werden über eine vom Bausparer festgelegte Bausparsumme abgeschlossen. Sie wird mit dem Bausparer über einen bestimmten Betrag fest vereinbart und setzt sich letztlich zusammen aus Bausparguthaben und Bauspardarlehen. Es handelt sich bei der Bausparsumme also um den Betrag, der nach Annahme der Zuteilung und des Bauspardarlehens an den Bausparer ausgezahlt wird.

Bauspartarif
Der Bauspartarif bestimmt die wesentlichen Merkmale des Bausparvertrags. Dies sind z. B. die Höhe der Spar- und Tilgungsbeiträge, Gebühren und Entgelte, die Höhe der Guthaben- und Darlehenszinsen und die Bestimmungsgrößen für die Zuteilung (z. B. Mindestansparzeit und Mindestansparsumme). Siehe auch Optionstarif

Bausparvertrag
Auf Grund des Vertrags mit einer Bausparkasse erwirbt der Bausparer nach Leistung von Sparbeiträgen (Bauspareinlagen) einen Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens. Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen, die die Bezugsgröße für die Spar- und Tilgungsbeiträge und die Mindestansparung ist. Nach Zuteilung des Bausparvertrags erhält der Bausparer die Bausparsumme - bestehend aus seinem
angesparten Guthaben und dem Bauspardarlehen - ausgezahlt.

Beleihungswert
Der Beleihungswert ist der bei der Beleihung angenommene Wert des Grundstücks, der den festgestellten Verkaufswert nicht übersteigen darf. Bei der Feststellung dieses Beleihungswerts sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, den das Grundstück bei ordnungsgemäßer Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Bauspardarlehen dürfen nach dem Bausparkassengesetz mit einem Beleihungswert
von maximal 100 % bei selbstgenutzten Wohneigentum vergeben werden.

Bereitstellungszinsen
Bereitstellungszinsen werden von der Bausparkasse von einem vereinbarten Zeitpunkt an für den nicht ausgezahlten Darlehensbetrag bis zur Auszahlung berechnet. Sie sind das Entgelt dafür, dass die Bausparkasse ihr Darlehen zu garantierten Konditionen bereitstellt, aber noch nicht auszahlen kann, weil noch nicht sämtliche Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind oder Sie das Darlehen noch nicht abgerufen haben.

Bewertungszahl
Die Bewertungszahl wird an besonderen Stichtagen aus der Höhe des Bausparguthabens und der Dauer der Spareinlage errechnet und bringt den „Sparverdienst“ des Bausparers in Bezug auf Höhe und Dauer des angesparten Guthabens zum Ausdruck. Die Höhe der Bewertungszahl entscheidet über die Reihenfolge der Zuteilung der einzelnen Bausparverträge.

Bindungsfrist
Die Bindungsfrist, d. h. die Dauer der Sparphase für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie muss mindestens sieben Jahre ab dem Datum des Bausparvertragsabschlusses betragen. Sie können nach Ablauf dieser siebenjährigen Bindungsfrist über das Sparguthaben frei verfügen, ohne die Wohnungsbauprämie an das Finanzamt zurückzahlen zu müssen. Wenn der Bausparvertrag nach dem 1. Januar 2009 geschlossen worden ist, muss das Sparguthaben nach Zuteilung zwingend wohnungswirtschaftlich verwendet werden, um die Wohnungsbauprämie nicht zu verlieren. Bausparer, die jünger als 25 Jahre sind, bleiben jedoch von dieser Verwendungsbindung ausgenommen. Von dieser Regelung kann jeder Bausparer einmal Gebrauch machen.

Bruttoeinkommen
Das Bruttoeinkommen ist das Gesamteinkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Siehe auch Einkommen

Darlehensbetrag
Der Darlehensbetrag ist der Betrag, der im Kreditvertrag vereinbart ist.

Darlehensvermittler
Darlehensvermittler vermitteln gewerblich Kredite an Darlehensnehmer und erhalten dafür Provisionen. Die Provision kann von der Bausparkasse, von Dritten und/oder vom Kunden gezahlt werden.

Darlehenszinsen
Die Höhe des Sollzinssatzes wird bei Vertragsabschluss mit Wahl des Bauspartarifs festgelegt. Dieser Zinssatz gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Bei Vorausdarlehen, Zwischenkrediten und sonstigen Baudarlehen bietet die Bausparkasse einen Darlehenszins in Abhängigkeit von den jeweils aktuellen Kapitalmarktverhältnissen an. Der Darlehenszins kann gebunden für die gesamte Laufzeit oder für eine bestimmte Zeitspanne (Zinsbindungsfrist) festgeschrieben werden. Siehe auch Sollzinsbindungszeitraum, Optionstarif

Disagio
Bei Auszahlung eines Darlehens kann ein Abschlag (Disagio) vom Nennwert des Darlehens vereinbart werden. Das Disagio wird in der Regel in Prozent angegeben. Bei einem Disagio von 1 % bei einem Darlehen über 100.000 Euro werden 99.000 Euro ausgezahlt. Der Darlehensnehmer muss aber 100.000 Euro zurückzahlen und verzinsen. Siehe auch Agio

Effektiver Jahreszins
Der effektive Jahreszins ist der Prozentsatz der Gesamtkosten des Darlehens im Bezug zum Darlehensbetrag. Die Angabe eines effektiven Jahreszinses als „Preisschild“ für den Kredit zu Vergleichszwecken ist nach der Preisangabenverordnung zwingend. Der effektive Jahreszins errechnet sich im Wesentlichen aus dem Sollzinssatz, eventuell anfallenden Gebühren und sonstigen Kostenbestandteilen, der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer.

Eigenheimrente
Mit dem Eigenheimrentengesetz ist die Eigenheimrente der Geldrente gleichgestellt worden. Vorher gab es die „Riester-Förderung“ nur für private Rentenversicherungen, Fondssparpläne und Banksparpläne. Seit dem 1. Januar 2008 erhält auch derjenige Zulagen und Steuervorteile, der für die eigenen vier Wände spart und/oder ein Darlehen dafür abbezahlt. Wer bereits einen „Riester-Vertrag“ hat, kann daraus bis zu 75 % oder 100 % in eine Finanzierung einbringen. Bausparen ist voll in die „Riester-Förderung“ einbezogen.

Eigenkapital
Unter Eigenkapital werden im Rahmen der Immobilienfinanzierung die Geldmittel bezeichnet, die der Darlehensnehmer zur Verfügung hat, um den Kaufpreis oder die Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie zu finanzieren, wie zum Beispiel Bargeld, Sparguthaben, Festgeld, Wertpapiere, aber auch
Bausparguthaben. Vom Eigenkapital zu trennen sind die Eigenleistungen, die der Darlehensnehmer als Bau- und Baunebenkosten mit seiner eigenen Arbeitskraft leisten kann. Siehe auch Bausparbeitrag, Bausparguthaben

Einkommen
Das Bruttoeinkommen ergibt nach Abzug der Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und weiterer möglicher Abzugsbeträge das zu versteuernde Einkommen. Es gibt z. B. Grundfreibeträge und Freibeträge für Kinder, Abzüge für Werbungskosten und Sonderausgaben, z. B. für die Altersvorsorge, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Für Finanzierungszwecke sind von dem so definierten Nettoeinkommen Kosten der allgemeinen Lebenshaltung und sonstige feststehende wirtschaftliche Belastungen abzuziehen, um das verfügbare Haushaltseinkommen zu ermitteln. Siehe auch Bruttoeinkommen

ESI
Die Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite (ESI) beinhaltet vorvertragliche Informationen, die Sie von der Bausparkasse vor dem Abschluss eines Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrags auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger erhalten, um Sie über den wesentlichen Inhalt des Darlehensverhältnisses
zu informieren.

ESIS-Merkblatt
Das Europäische Standardisierte Merkblatt (ESIS-Merkblatt) beinhaltet vorvertragliche Informationen, die Sie von der Bausparkasse vor dem Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags auf Papier oder einem dauerhaften Datenträger erhalten, um Sie über den wesentlichen Inhalt des Darlehensverhältnisses zu informieren.

Gebäudeversicherung
Bei einer Gebäudeversicherung handelt es sich um eine Schadensversicherung, die in Wohngebäude- und Geschäftsgebäudeversicherung unterteilt ist. Mit einer Gebäudeversicherung wird ausschließlich das Gebäude versichert und kein Hausrat oder Geschäftsinhalt. Sie dient im Falle eines Schadens dem wirtschaftlichen Erhalt und der Sicherung des Eigentums. Ferner wird sie auch als Sicherheitsleistung bei Realkrediten verwendet. Es werden verschiedene Versicherungsarten zusammengefasst:

  • Feuerschäden (Feuerversicherung)
  • Leitungswasserschäden
  • Sturmschäden
  • Elementarschäden

Gesamtbetrag des Darlehens
Das ist die Summe aus Gesamtkreditbetrag und Gesamtkosten.

Herstellungskosten
Die Herstellungskosten sind die Auslagen zur Herstellung eines Gebäudes einschließlich der Kosten für die Erschließung des Grundstücks sowie für den Architekten, im weiteren Sinne einschließlich der Grundstückskosten.

Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag
Siehe Verbraucherdarlehensvertrag

Kapitalmarktdarlehen
Die auf dem Kapitalmarkt aufgenommenen Darlehen werden – im Gegensatz zum Bauspardarlehen - je nach Angebot und Nachfrage zu bestimmten Sollzinssätzen angeboten. Es gibt Darlehen mit variablem Zinssatz, dessen Höhe laufend von dem Kreditinstitut den jeweils aktuellen Zinssätzen angepasst werden kann, sowie Darlehen mit einer Zinsbindungsfrist von z. B. fünf oder zehn Jahren. Zum Ablauf der Zinsbindungsfrist macht der Kreditgeber ein Angebot für einen neu festgelegten Sollzinssatz. Der Darlehensnehmer kann dieses Angebot ablehnen, muss dann jedoch das Darlehen zurückzahlen oder durch eine andere Finanzierung ablösen.

Konstantdarlehen
Bei einem Konstantdarlehen handelt es sich um eine Kombination aus einer Vorfinanzierung und einem Bauspardarlehen. Wird ein Vertrag über ein Konstantdarlehen abgeschlossen, erfolgt die sofortige Auszahlung des gewünschten Finanzierungsbedarfs. Parallel wird ein ergänzender Betrag in einen Bausparvertrag eingezahlt. Aus beiden Beträgen ergibt sich dann die Gesamtfinanzierungssumme. Bis zur Zuteilung des Bausparvertrags wird monatlich eine Sparrate für den Bausparvertrag und eine feste Rate für den Darlehenszins der Vorfinanzierung gezahlt. Sobald der Bausparvertrag zugeteilt wird, kann mit dem Guthaben ein Teil der Vorfinanzierung getilgt werden. Der Restbetrag läuft nun als Bauspardarlehen weiter. Die unveränderte monatliche Rate wird dann für die Zinsen und Tilgung des Bauspardarlehens verwendet.

Kontoauszug
Ein Kontoauszug ist ein offizielles Dokument, welcher die Kontoaktivitäten über einen bestimmten Zeitraum – in der Regel einen Monat – zusammenfasst. Sie finden darauf alle ein- und ausgehenden Transaktionen.

Kredit
Bei einem Kredit handelt es sich um die Überlassung von Geld- oder Sachwerten für eine bestimmte Zeit. Nach Ablauf dieser vereinbarten Zeit wird ein gleichwertiges Geld- oder Sachgut an das Kreditinstitut zurückgegeben. Meist fungiert eine Bank als Kreditgeber, jedoch sind auch Kredite von Privatpersonen möglich.

Mindestsparguthaben
Unter dem Mindestsparguthaben wird das Bausparguthaben verstanden, das mindestens angespart werden muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden kann. Siehe auch Zuteilung

Nettodarlehensbetrag
Bei dem Nettodarlehensbetrag handelt es sich um den Auszahlungsbetrag, also um den Betrag, der an den Darlehensnehmer unmittelbar ausgezahlt wird, sowie um Beträge, die die Bausparkasse auf Weisung des Darlehensnehmers an Dritte zahlt.

Optionstarif
Bei einem Optionstarif hat der Bausparer die Möglichkeit, auch nach Vertragsabschluss die gewählte Tarifvariante zu wechseln. Siehe auch Bauspartarif

Regelsparbeitrag
Der Regelsparbeitrag ist der im Bausparvertrag vereinbarte monatliche Bausparbeitrag des Bausparers. Siehe auch Bausparbeitrag

Sicherheiten
DNeben der grundpfandrechtlichen Absicherung kann die Bausparkasse weitere Kreditsicherheiten verlangen, z. B. die Verpfändung von Bausparguthaben, sonstigen Bankguthaben oder Wertpapierdepots, die Abtretung der Rechte aus einer Kapital-Lebensversicherung, eine Lohn-/Gehaltsabtretung oder die Bestellung einer Bankbürgschaft. Siehe auch Absicherung

Tilgungsbeitrag
Bei einem Bauspardarlehen leistet der Bausparer in der Darlehensphase monatliche Beiträge zur Verzinsung und Tilgung. Die Höhe dieses Tilgungsbeitrags ist über die gesamte Darlehenslaufzeit konstant. Mit Rückzahlung des Darlehens sinkt der für die Verzinsung des Restdarlehens aufzubringende Zinsanteil, so dass die Tilgungsleistung (Tilgungsbetrag) zunimmt. Siehe auch Bauspartarif, Annuitätendarlehen

Umschuldung
Bei einer Umschuldung wird für eine Anschlussfinanzierung der Darlehensgeber gewechselt. Nach Ablauf der Sollzinsbindung ist dies völlig unproblematisch und kostengünstig. Während der Sollzinsbindung könnte die Vorfälligkeitsentschädigung hingegen die angestrebte Zinsersparnis zunichte machen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung des Finanzamts, dass der Käufer einer Immobilie die Grunderwerbssteuer bezahlt hat. Für die Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangt.

Verbraucherdarlehen
Die Bausparkassen vergeben Bauspardarlehen, Zwischenfinanzierungsdarlehen (Zwischenkredite), Vorfinanzierungskredite (Vorausdarlehen) und Annuitätendarlehen. Diese Kredite werden vom Gesetzgeber in Abhängigkeit von der konkreten Besicherung in „Allgemein-Verbraucherdarlehen“ und „Immobiliar-Verbraucherdarlehen“ eingeteilt. Als Immobiliar-Verbraucherdarlehen sind alle entgeltlichen Darlehen zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber (Bausparkasse) und einem Verbraucher als Darlehensnehmer anzusehen, die durch ein Grundpfandrecht oder eine Reallast besichert sind oder für den Erwerb oder die Erhaltung des Eigentumsrechts an Grundstücken (z. B. Kauf einer Wohnimmobilie, eines Wohnungseigentumsrechts) an bestehenden oder zu errichteten Gebäuden oder für den Erwerb oder die Erhaltung von grundstücksgleichen Rechten bestimmt sind.
Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge sind grundsätzlich alle entgeltlichen Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Es handelt sich hierbei um die Verbraucherdarlehensverträge, die die oben genannten Voraussetzungen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge nicht erfüllen (z. B. kleinere Darlehen für Renovierungszwecke).

Versicherung
Bei einer Versicherung handelt es sich um einen Vertrag, bei der eine Versicherungsgesellschaft einen Versicherungsnehmer gegen ein bestimmtes Risiko absichert. Im Falle eines Schadensfalles zahlt die Versicherungsgesellschaft den Schaden, der durch das Risiko entstanden ist. Das Risiko kann ein Unfall, ein Brand, ein Diebstahl oder ein anderes versichertes Ereignis sein, welches zu einem Schaden führen kann. Der Versicherungsnehmer zahlt einen regelmäßigen Beitrag an die Versicherungsgesellschaft, die damit das Risiko übernimmt.

Wartezeit
Die Wartezeit ist die Zeit vom Vertragsbeginn bis zur Zuteilung. Sie ist vom Bausparer in gewissen Grenzen beeinflussbar durch die Wahl des Bauspartarifs beziehungsweise einer Tarifvariante sowie durch Höhe und Zeitpunkt der geleisteten Bausparbeiträge. Auf die Wartezeit wirken jedoch auch die Spar- und Tilgungsleistungen der übrigen Bausparer ein, so dass die Wartezeit im Voraus nur geschätzt, nicht aber verbindlich festgelegt werden kann. Siehe auch Zuteilung

Wohneigentum
Unter dem Begriff Wohneigentum versteht man einen Sammelbegriff, für alle zu persönlichen Wohnzwecken genutzten Immobilien, die sich im Besitz der diese bewohnenden Personen befinden. Alle anderen Immobilien, vom unbebauten Grundstück über das Bürohochhaus und Läden bis hin zu Mietwohnungen werden nicht zum Wohneigentum gezählt.

Zahlungsverzug
Der Schuldner (Darlehensnehmer) gerät in Zahlungsverzug, wenn er seine aus dem Darlehensvertrag geschuldeten Verpflichtungen nicht zu der vereinbarten Fälligkeit oder nach Mahnung nicht leistet. Befindet sich der Darlehensnehmer in Zahlungsverzug, hat er den durch den Verzug entstandenen Schaden zu ersetzen. Regelmäßig wird dieser durch die gesetzliche Verzugszinsregelung (bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen 5 % über Basiszins, bei Immobilien-Verbraucherdarlehensverträgen 2,5 % über Basiszins) abgebildet. Hinzutreten können Rechtsverfolgungs- und/oder Vollstreckungskosten.

Zuteilungstermin
Der Zuteilungstermin ist der Tag, an dem Bausparverträge zugeteilt werden. Er ist zu unterscheiden von dem Stichtag, der für die Feststellung der Zuteilungsvoraussetzungen maßgebend ist. Siehe auch Bausparvertrag

Kfz-Versicherung-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff in dem Vertrag Ihrer Kfz-Versicherung oder in unserem Kfz-Vergleichsrechner nicht?

Im Kfz-Versicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um Ihre Kfz-Versicherung – von A wie Ablehnungsfrist bis Z wie Zweitwagen.

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Ablehnungsfrist 
Zeitraum von zwei bis vier Wochen, in dem eine Versicherungsgesellschaft einen Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen darf.

Abmeldebescheinigung
Mit der Abmeldebescheinigung bestätigt die Zulassungsstelle eine vorübergehende oder dauerhafte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs.

Abweichende Halterschaft
Eine abweichende Halterschaft liegt vor, wenn Versicherungsnehmer und Halter eines Fahrzeugs nicht dieselbe Person sind.

Allgefahrendeckung Kfz
Die Allgefahrendeckung im Bezug auf Kfz-Versicherungen ist Teil der Vollkaskoversicherung und bezeichnet den Versicherungsschutz auf alle denkbaren Gefahren. Soweit diese Ereignisse unvorhersehbar und vom Versicherer in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde, besteht Versicherungsschutz. Für Elektroautobesitzer kann dies weitreichende Auswirkungen haben, denn die Allgefahrendeckung schützt auch den Akku gegen alle denkbaren Beschädigungen außer Verschleiß, Abnutzung, Konstruktions-, oder Materialfehler und chemische Reaktionen und ergänzt damit eine Herstellergarantie.

Ausfuhrkennzeichen
Das Ausfuhrkennzeichen ist ein Sonderkennzeichen, mit dem man ein Auto ins Ausland exportieren kann. Es zählt deshalb genau genommen zu den Überführungskennzeichen. Geregelt ist die Verwendung des Ausfuhrkennzeichens in § 45 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV). Das Ausfuhrkennzeichen nennt man wegen seiner Funktion, Fahrzeuge ins Ausland befördern zu können, auch:

  • Zollkennzeichen
  • Exportkennzeichen
  • Transitkennzeichen

Auslandsschadenschutz
Eine Auslandsschadenschutzversicherung reguliert einen Schaden im Ausland so, als sei der Unfallgegner in Deutschland versichert und sorgt so für einen Ausgleich der Personen- und Sachschäden in der in Deutschland üblichen Höhe.

Beamtentarif 
Der Beamtentarif (auch Beamten-Rabatt) ist ein Sondertarif für eine bestimmte Berufsgruppe wird. Die Tarifgruppe B gilt für Beamte, Angestellte und Pensionäre des öffentlichen Dienstes sowie ähnlich gestellte Berufsgruppen und bietet Rabatte auf Versicherungsleistungen für Pkw, Campingfahrzeuge und Krafträder.

Betriebsschaden
Ein Betriebsschaden ist per Definition ein Schaden, der durch den nicht sachgemäßen Gebrauch entstanden ist. Ein Betriebsschaden liegt immer dann vor, wenn sich ein nach dem Verwendungszweck des Fahrzeugs gewöhnliches und zu erwartendes Risiko verwirklicht. Typische Beispiele sind Schäden am Fahrzeug infolge falscher Bedienung, verrutschender Ladung, Überbeanspruchung oder aufgrund typischer Abnutzung. 

Diebstahl 
Ein Diebstahl liegt vor, wenn das Fahrzeug oder Fahrzeugteile durch eine unbefugte Person entwendet werden, die weder eine Ermächtigung zur Nutzung des Fahrzeugs besitzt, noch in irgendeiner Verbindung zum Fahrzeug steht.

Eigenschadendeckung 
Eine Eigenschadendeckung, auch Eigen­schaden­versicherung genannt, ist bei vielen Versicherern ein Zusatz­baustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Eigenschaden­deckung schützt vor Schäden, die Sie mit Ihrem Kfz an einem weiteren auf Sie zuge­lassenen Fahr­zeug verursachen. Teil­weise sind auch weiteres Eigen­tum wie Garage und Fahrrad versichert. Für Schäden am unfall­verur­sachenden Fahr­zeug kommen Sie dagegen selbst auf.

Eigentümer
Der Eigentümer hat die rechtliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug.

Fahrerschutzversicherung
Eine Fahrerschutzversicherung ist ein sinnvoller Zusatzbaustein zur Autoversicherung. Denn als Fahrer bleibt man bei einem selbst verschuldeten Unfall meist auf den Kosten sitzen, wenn man sich verletzt. Eine Kfz-Versicherung mit Fahrerschutz schließt diese Lücke, indem sie für körperliche Schäden des Fahrers und dadurch entstehende Folgekosten zahlt.

Fahrzeughalter
Halter eines Fahrzeugs ist die Person, die die Verfügungsgewalt über ein Fahrzeug hat und dieses auf eigene Rechnung nutzt. Dabei ist es nicht von großer Bedeutung, ob er als Halter in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen ist oder die Zulassungsbescheinigung Teil II besitzt.

Führerschein
Beim Führerschein handelt es sich um eine amtliche Bescheinigung, die eine Erlaubnis zum Führen von bestimmten Fahrzeugklassen auf öffentlichem Verkehrsgrund erlaubt. In Deutschland beinhaltet ein Führerschein Informationen über die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Bevor man einen Führerschein bekommt, muss man lernen, wie ein Auto bedient wird. Außerdem muss man sich mit allen Verkehrsregeln und mit den Schildern auskennen.

Führerscheinregelung
Die Führerscheinregelung ermöglicht eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 auch ohne eine Vorversicherung, wenn man 3 Jahre einen Führerschein besitzt. Um die Regelung zu nutzen, ist es wichtig, dass der Führerschein in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ausgestellt wurde. Die Führerscheinregelung kann dann genutzt werden, wenn der Antragsteller für eine KFZ-Versicherung noch über keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt verfügt. In der Regel ist dies bei Fahranfängern der Fall, welche erstmals ein eigenes Fahrzeug versichern. Weiterhin findet die Führerscheinregelung Anwendung, wenn ein erworbener Schadenfreiheitsrabatt wieder verfallen ist.

GAP-Deckung 
Die GAP-Deckung ist ein Zusatzbaustein zur Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge, das im Schadenfall die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restleasingwert trägt.

Grobe Fahrlässigkeit
Als grobe Fahrlässigkeit wird ein Verhalten eingestuft, mit dem eine Person durch deutliches Vernachlässigen der Sorgfalt einen Schaden verursacht („Das darf nicht passieren!“). Es handelt deshalb jemand grob fahrlässig, wenn ein Schaden durch einfache und naheliegende Verhaltensweisen hätte verhindert werden können und diese außer Acht gelassen wurden. Beispiele zu grober Fahrlässigkeit:

  • Unfall wegen überhöhter Geschwindigkeit
  • Der Fahrer kümmert sich um ein schreiendes Kind während er Auto fährt
  • Unfall wegen Überfahren einer roten Ampel

Das aktuelle Versicherungsvertragsgesetz sieht vor, dass der Versicherte bei grober Fahrlässigkeit eine Entschädigungsleistung mit einer Kürzung zu leisten hat. Diese berechnet sich anhand der Schwere des Verschuldens.

Grüne Versicherungskarte
Die Grüne Karte ist eine internationale Versicherungsbescheinigung, die als Nachweis eines im Ausland gültigen Versicherungsschutzes dient. Die Versicherungskarte wird also dann benötigt, wenn ein in Deutschland versichertes Fahrzeug im Ausland gefahren wird – beispielsweise im Urlaub. Die Karte bestätigt, dass die Versicherung bei Schäden mindestens die im jeweiligen Besuchsland geltenden Versicherungssummen und -bedingungen übernimmt und erfüllt. Die Grüne Karte wird auch als internationale Versicherungskarte bezeichnet.

Herstellerschlüssel 
Mit der Kombination aus Herstellerschlüssel und Typschlüssel kann der Fahrzeugtyp eines Wagens oder eines Motorrads bestimmt werden. Sie haben Einfluss auf die Einstufung des Fahrzeugs in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung.

Jahreskilometerleistung   
In der Kraftfahrzeug-Versicherung ist der Beitrag für Pkw von der tatsächlichen jährlichen Fahrleistung abhängig. Je weniger das versicherte Fahrzeug im Jahr gefahren wird, desto günstiger ist Ihr Beitrag.

Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung, auch bekannt als Autoversicherung, ist in die Bereiche Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Kaskoversicherung untergliedert. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Pflichtversicherung ist, kann die Kfz-Kaskoversicherung auf freiwilliger Basis ausgewählt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Fälle ab, in denen man während der Nutzung eines motorisierten Fahrzeugs andere verletzt oder deren Sachen beschädigst oder zerstörst. Dagegen erstattet die Kfz-Kaskoversicherung Eigenschäden am Fahrzeug.

Mallorca-Police 
Die Mallorca-Police ist eine Zusatzhaftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland, die in der Regel in einer KFZ-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Die Mallorca-Police tritt im Schadenfall ein, sofern nicht aus einer anderen für das Mietfahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Deckung besteht.

Nutzungsausfallentschädigung
Als Nutzungsausfall wird die fehlende Verfügbarkeit bezeichnet, wenn man als Geschädigter nach einem Verkehrsunfall sein Fahrzeug nicht mehr nutzen kann. Dann steht einem als Geschädigten rechtlich eine Entschädigung zu, wenn der Gebrauch des Fahrzeugs einen geldwerten Vermögensbestandteil darstellt und aufgrund des Unfallschadens nicht mehr genutzt werden kann. Für die Berechtigung zum Nutzungsausfall sind der Nutzungswille sowie die Nutzungsmöglichkeit eine relevante Voraussetzung. Der Nutzungswille besteht beispielsweise dann, wenn das Fahrzeug täglich für die Fahrt zur Arbeit genutzt wird.

Rabattübertragung 
Der bisherige Rabattberechtigte tritt seine schadenfreien Jahre schriftlich an den neuen Rabattberechtigten ab. Eine Rückübertragung ist nicht möglich. Es kann höchstens der Schadenfreiheitsrabatt übernommen werden, den sich der Dritte unter Berücksichtigung der Dauer seines Führerscheinbesitzes selbst hätte erfahren können. Ist die Anzahl der schadenfreien Jahre höher als die Dauer des Führerscheinbesitzes, gehen die restlichen Jahre verloren.

Regionalklassen
Die Zuordnung zu einer Region erfolgt anhand des Wohnsitzes des Fahrzeughalters. Ein unabhängiger Treuhänder wertet die Kraftfahrzeugschäden nach Zulassungsbezirken für alle Versicherungen aus. Daraus leiten sich die Regionalklassen ab. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aktualisiert die Regionalklassen einmal im Jahr gemäß der Schaden-Analyse des unabhängigen Treuhänders. Die Regionalklassen werden zum 1. Januar jeden Jahres angepasst und fließen in die Berechnung des Versicherungsbeitrags ein. Dadurch kann es auch bei laufenden Verträgen zu Beitragsänderungen kommen.

Schadenfreiheitsrabatt (SFR)
Bei dem Schadenfreiheitsrabatt (SFR) handelt es sich um einen Beitragsnachlass bei der Autoversicherung für unfall- und schadenfreies Fahren. Je länger man als Autofahrer bei seiner Kfz-Versicherung keinen Schaden meldet, desto mehr Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) gewährt der Versicherer auf den Beitragssatz.

Sonderkündigungsrecht (Kfz-Versicherung) 
Ein Sonderkündigungsrecht bei der Kfz-Versicherung gibt es, wenn die Versicherungsbeiträge erhöht werden, sowie nach der Abwicklung eines Schadenfalls. Die Kündigungsfrist beträgt dabei vier Wochen.
Bei einem Fahrzeugwechsel, sowie der Stilllegung oder Abmeldung eines Fahrzeugs wird der Versicherungsvertrag ebenfalls sofort beendet. Es ist dann aber keine Kündigung notwendig, den der Versicherer wird von der Zulassungsbehörde benachrichtigt.

Straßenverkehrsordnung (StVO)
Die Straßenverkehrsordnung beinhaltet die Grundregeln für die Teilnahme am Straßenverkehr. Im Detail befasst sie sich unter anderem mit den jeweils geltenden Vorschriften zur Geschwindigkeit, zur Vorfahrt, zum Überholen, zum Halten und Parken, zum Abstand sowie zum Abbiegen.

Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug. Dabei ist genau festgelegt, welche Schäden versichert sind. Dies sind zum Beispiel Schäden durch

  • Kollisionen mindestens mit Haarwild
  • Glasbruch
  • Fahrzeugdiebstahl/Einbruchsversuch
  • Diebstahl/Beschädigung von Zubehör
  • Hagel/Sturm
  • Überschwemmung
  • Brand

THG-Prämie
Bei der THG-Prämie handelt es sich um ein Programm, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur initiiert wurde, um den Kauf von Elektromobilen und Elektrorollern zu unterstützen. Die THG-Prämie, also die Treibhausgasminderungsquote, trat zum 1.1.2022 in Kraft, um Halter von Elektrofahrzeugen für Ihre Klimafreundlichkeit zu belohnen. Mit der THG-Prämie hat man die Möglichkeit, sich am Umweltschutz bei der Mobilitätswende zu beteiligen und gleichzeitig seine finanziellen Mittel effizienter als je zuvor einzusetzen.

THG-Quote
Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) stellt eine gesetzliche Maßnahme zum Klimaschutz dar, die im Jahr 2015 in Kraft trat. Sie ersetzt die bis dahin geltende Biokraftstoffquote und zielt darauf ab, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren.

Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrzeugs übersteigen. Die Versicherung zahlt im Normalfall den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts.

Typklassen
Die Höhe des Versicherungsbeitrages für ein Fahrzeug wird u.a. durch den Fahrzeugtyp beeinflusst. Einige Fahrzeuge sind z.B. häufiger in Unfälle verwickelt oder werden öfter gestohlen als andere. Um das zu berücksichtigen, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Typklassen eingeführt. In diesen Klassen werden die Fahrzeuge je nach Risiko eingestuft. Der GDV aktualisiert die Typklassen einmal im Jahr gemäß der Schaden-Analyse des unabhängigen Treuhänders. Die Typklassen werden zum 1. Januar jeden Jahres angepasst und fließen in die Berechnung des Versicherungsbeitrags ein. Dadurch kann es auch bei laufenden Verträgen zu Beitragsänderungen kommen.

Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ersetzt Schäden am eigenen Auto, beispielsweise die Schäden nach einem selbst verursachten Unfall. Sie übernimmt auch die Kosten für Vandalismusschäden wie zum Beispiel zerkratzten Lack oder eine zerbeulte Tür.

Wechselfrist Kfz-Versicherung
Stichtag für einen Kfz-Versicherungswechsel ist einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten Autofahrern fällt er auf den 30. November. In manchen Fällen besteht ein Sonderkündigungsrecht, die Kfz-Versicherung zu wechseln: bei einem Fahrzeugwechsel, einer Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall.

Wertminderung (Wertverlust)
Die Wertminderung ist eine Schadensersatzleistung durch die KFZ-Versicherung nach einem Autounfall. Es handelt sich hierbei um eine Haftpflichtleistung, die von der Versicherung des Verursachers gezahlt wird.

Wiederbeschaffungswert
Bei einem Fahrzeugs bestimmt der Wiederbeschaffungswert die maximale Entschädigungshöhe einer Versicherungsgesellschaft im Schadenfall. Der Preis für ein gebrauchtes Fahrzeug mit gleicher Ausstattung ist so ein Richtwert für den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Autos.

Wildschaden
Bei einem Wildschaden mit einem Fahrzeug handelt es sich um ein Schaden, der durch die Kollision mit einem Wildtier oder durch das Ausweichen vor einem Wildtier entstanden ist. An einem Großteil der Wildunfälle ist Rehwild beteiligt, daneben vor allem Hirsche und Wildschweine. Die Regulierung von Wildschäden am Fahrzeug übernimmt die Teilkaskoversicherung.

Wildunfall
Ein Wildunfall ist ein Verkehrsunfall mit einem Wildtier. Es kann dabei entweder zu einer Kollision eines Fahrzeugs mit einem Wildtier kommen oder es entsteht ein Schaden infolge eines durch das Tier veranlassten Ausweichmanövers. Die betroffenen Wildarten sind vor allem Rotwild, Rehwild, Schwarzwild, Damwild und Elch sowie der Fuchs, Dachs, der Fischotter und der Hase. Das Überfahren von kleineren Tieren wie von Igeln und Fröschen oder das Zusammenstoßen mit kleineren Vögeln und mit Haus- oder Nutztieren wie Katzen, Hühnern, Kühen oder Schafen zählt nicht zu den Wildunfällen.

Zeitwert 
Der Zeitwert eines Fahrzeugs entspricht dem aktuellen Wert eines Fahrzeuges. Wertminderungen durch Alter, Gebrauchsspuren oder Verschleißerscheinungen werden vom Neuwert abgezogen.

Zweitwagen
Wenn ein weiteres Fahrzeug bei einem bestehenden Kfz-Versicherungsnehmer dazu kommt, spricht man gemeinhin vom einem Zweitwagen.

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