Rundumschutz vor Feuchtigkeit und Wasser - Abdichtungen regelmäßig überprüfen
Die sichere Abdichtung von Bauwerken ist enorm wichtig, um sich dauerhaft vor Schäden durch eintretende Nässe zu schützen. Schließlich ist Schimmel und Moder nicht gerne gesehen und kann zudem enorme Gesundheitsschäden verursachen. Aus diesem Grund sollten Sie bei dem Bau eines Hauses grundsätzlich von Anfang an auf eine professionelle, sachgemäß durchgeführte Abdichtung Ihrer Immobilie achten.
Möglichkeiten der Bauwerksabdichtung
Bei der Bauwerksabdichtung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, welche nach ihrem individuellen Zweck kategorisiert werden. Diese unterscheiden sich im verwendeten Material, dem Dichtstoff. Hierzu sollten Sie vorher eine gezielte Auswahl treffen, welche dem Zweck beziehungsweise der Stelle der Abdichtung entspricht. Für eine möglichst unkomplizierte Abdichtung von Fugen eignet sich die Verwendung von Dichtstoffen aus Kartuschen. Diese können sowohl aus Silikon als auch aus Acryl bestehen.
Um sich vor eindringendem Wasser zu schützen, sollten Sie dagegen auf Dichtschlämme zurückgreifen, welche besonders häufig an Wänden, in Kellern und Böden Verwendung finden. Des Weiteren können Sie zwischen speziellen PU-Schaumstoffen, den seit Jahrhunderten bewährten Bitumen sowie recht unkomplizierten Imprägnierungen wählen.
Abdichtungen regelmäßig kontrollieren
Auch nach der Bauabdichtung sollte eine regelmäßige Kontrolle der Abdichtungen durchgeführt werden.
Nur so kann langfristig ein sicherer Schutz gewährleistet werden. Sollten sich die Dichtstoffe dabei nach einiger Zeit eventuell gelöst haben, wäre es sehr ratsam, möglichst schnell zu reagieren und eine komplett neue oder, je nach Beschädigungsgrad, zusätzliche Abdichtung durchzuführen sowie mit speziellen Haftstoffen nach zu helfen.
Dies ist auch bei Fenstern und Türen angeraten, denn sind diese undicht, wird unnötige Energie verbraucht.
Mit dem "Papiertest" kann man dies unkompliziert testen. Zwischen Rahmen und Fenster bzw. Tür klemmt man ein Blatt Papier und schließt diese. Kann man das Blatt Papier einfach herausziehen, sollte die Dichtung erneuert werden oder ein selbstklebendes Abdichtband aus Gummi oder Schaumstoff angebracht werden. Zur Abdichtung der Türenunterkannte gibt es spezielle Bürstenschienen um die Zugluft zurückzuhalten.
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Haftpflichtversicherung: Alte Verträge anpassen und richtig versichern
Viele Menschen sind in Deutschland einfach überversichert, denn sie schließen Verträge für das Smartphone oder eine Brille ab. Überversichert - befindet auch die Stiftung Warentest in ihrem Magazin „Finanztest". Was den Verbrauchern aber häufig fehlt, sei eine private Haftpflichtversicherung. Zudem sind viele Verträge veraltet.
Unterversichert im Bereich der Haftpflichtversicherung
Der Überversicherung der Deutschen steht eine Unterversicherung im Haftpflichtbereich gegenüber. Häufig seien die Haftpflichtverträge überhaupt nicht vorhanden oder bereits bestehende Verträge seien veraltet. In der Regel schließen Verbraucher die Haftpflichtversicherung im Alter von 20 Jahren ab, wenn der erste Hausstand ansteht. Diese Versicherung bleibt oft jahrzehntelang im gleichen Tarif und Beitrag bestehen und wird nicht angepasst, obwohl sich die Bedingungen geändert haben.

Zu geringe Versicherungssummen und alte Verträge
Viele Verträge sind noch nicht an den Euro angepasst. Hier sind die damals angesetzten Versicherungssummen in der Regel zu niedrig. Deshalb besteht oft ein unzureichender Schutz, wenn ein Schaden eintritt. Inhaber von veralteten Policen können so schnell in den finanziellen Ruin getrieben werden, denn die alten Verträge bieten eine Höchstgrenze von 3 Million Euro im Fall eines Personenschadens. Rechnet man die Kosten für eine lebenslange und umfassende Betreuung hoch, stellt sich schnell heraus, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Eine private Haftpflichtversicherung sollte in der heutigen Zeit eine Mindestsumme von 10 Millionen Euro beinhalten.
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Verträge prüfen und ändern
Die alten Verträge sollten deshalb genau überprüft werden und eventuell bietet hier eine neue Police besseren Schutz für die Versicherten. Dabei ist der Wechsel häufig nicht teuer und ein umfassender Haftpflichtschutz schon ab 49 Euro pro Jahr zu erhalten. Das teuerste Angebot belief sich auf jährlich 179 Euro. Bedenkt man den umfassenden Schutz, der im Ernstfall geboten wird, sollte man schnellsten seine Unterlagen prüfen und die Haftpflichtversicherung in jedem Fall den heutigen Bedingungen anpassen. Dieser Schutz ist ein wichtiger Bestandteil und kann vor dem finanziellen Ruin schützen.
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Wer ein gebrauchtes Haus oder eine Wohnung erwerben möchte, sollte sich im Vorfeld über die Energieeffizienz der Immobilie erkundigen. So können der erforderliche Sanierungsaufwand und die Kosten abgeschätzt werden. Er hilft Käufern, zukünftige laufende Energiekosten abzuschätzen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Um die Informationen umfassend zu verstehen, ist jedoch eine genaue Analyse und gegebenenfalls eine Energieberatung empfehlenswert.
Den Energieausweis vor dem Hausbau prüfen
Die Dena (Deutsche Energie Agentur) rät Käufern einer gebrauchten Immobilie dazu, sich den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis unbedingt zeigen zu lassen. In diesem Energieausweis sind verschiedene Energieskalen aufgeführt, die Aufschluss über den Energieverbrauch des Hauses geben. Dabei zeigt der grüne Bereich einen geringeren Energiebedarf der Immobilie an, während der rote Bereich auf einen hohen Energiebedarf und hohe Kosten für Warmwasser und Heizung prognostiziert.
Der gesetzlich vorgeschriebene Energieausweis ist ein hilfreicher Wegweiser für Hauskäufer von gebrauchten Immobilien. Liegen die Werte beim Energieausweis im roten Bereich, ist mit zahlreichen Sanierungsarbeiten zu rechnen. Dabei ist die EnEV (Energiesparverordnung) maßgebliches Instrument, nach deren Vorschriften ein Haus energetisch saniert werden muss.
Der Energieausweis: Gesetzliche Vorschriften der Sanierung und Kalkulationshilfe
Die EnEV gibt vor, in welchem Umfang die Sanierungsarbeiten erfolgen müssen. So erfordert eine Fassadenerneuerung, dass auch bis dato ungedämmtes Mauerwerk gedämmt werden muss. In Einfamilien,- und Zweifamilienhäusern sind bei einem Eigentümerwechsel zudem alle Heizungsleitungen und Warmwasserleitungen zu dämmen, wenn diese sich in unbeheizten Räumen befinden. Der Energieausweis ist deswegen ein wichtiger Indikator für die anstehenden Kosten, die neben dem Kauf auf den neuen Eigentümer zukommen können.
Auf den Energieausweis bestehen
Vor dem Hauskauf sollten potentielle Käufer sich bedingend den Energieausweis vorlegen lassen. So wird zeitnah ersichtlich, welche Energieeffizienz das Haus besitzt und welche weiteren Kosten auf den neuen Eigentümer zukommen. Zeigt der Energieausweis hier den grünen Bereich, ist die Energieeffizienz positiv und es muss keine Sanierung getätigt werden. Ein roter Bereich signalisiert, dass das Haus eine schlechte Energieeffizienz besitzt. Allerdings wirkt sich diese auch auf den Kaufpreis aus, der wesentlich geringer ausfällt. Hier ist von Immobilie zu Immobilie abzuwägen.
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An den Aktienmärkten, aber auch beim Fest- oder Tagesgeld sind Anleger stetig auf der Suche nach Renditen und das ist in den krisenreichen Zeiten meist schon schwer genug. Daher gibt es auch keinen Grund dafür, den Fiskus übermäßig an den erzielten Erträgen zu beteiligen. Trotz der der sogenannten Abgeltungssteuer sind das Sparkapital und die Investments nicht unbedingt komplett dem Finanzamt ausgeliefert. Drei Monate vor Ende des sogenannten Steuerjahres haben Anleger noch ausreichend Zeit, sich um die Steueroptimierung ihres Vermögens und ihrer Erträge zu beschäftigen.
Die Freistellungsaufträge überprüfen
Die Steueroptimierung beginnt schon im Bereich der Freistellungsaufträge für die Depot- und Bankverbindungen. Steuerfrei sind jährlich Dividenden, Kursgewinne und Zinsen auf Sparkonten bis zu einem Wert von 1.000 Euro. Für Verheiratete beläuft sich die Grenze auf 2.000 Euro. Eine Umfrage der Royal Bank of Scotland hat nun aber bestätigt, dass nur jeder sechste einen Steuerfreistellungsantrag stellt. Und andere halten ihre Aufträge nicht aktuell und zahlen somit zu viel an Steuer und wissen gar nicht, dass sie unter dem Freibetrag liegen.
Die Verlustbescheinigung und Abgeltungssteuerverrechnung
Eine weitere Möglichkeit ist die Verlustbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung lassen sich beispielsweise Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen. Diese Bescheinigung muss jedoch bis zum 15. Dezember bei der Depotbank beantragt werden. Diese Bescheinigung kann dann bei der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres in der Anlage KAP angegeben werden. Bei der Verrechnung muss jedoch beachtet werden, dass die Aktiengewinne mit allen angefallenen Verlusten verrechnet werden und zwar auch mit den Verlusten aus Anleihe- und Fondsverkäufen. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass Aktiengewinne auch nur mit Aktienverlusten verrechnet werden können. Daher sollte ein Anleger über das Depot, mit den Aktienverlusten auch weiterhin seine Aktiengeschäfte abwickeln.
Gewinne gegen Verluste laufen lassen
Verluste aus Fonds, Anleihen, Wertpapieren, Derivaten sowie aus Zertifikaten und Optionsscheinen können auch mit den Zinseinkünften aus Festgeld- oder Tagesgeldkonten verrechnet werden. Wer jedoch Sparbriefe oder Festgelder mit einer mehrjährigen Laufzeit besitzt, der sollte folgendes beachten: Bei diesen Anlageformen hat man die Möglichkeit eine jährliche Ausschüttung zu nutzen oder eine am Laufzeitende. Wer die Variante am Laufzeitende wählt, der sollte beachten, dass durch die einmalige Ausschüttung die Freibetragsgrenze überschritten wird und dann greift wiederum die Abgeltungssteuer ein.
Riester und Abgeltungssteuer
Um die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist der Riester-Vertrag besonders beliebt, denn die Sparraten sowohl in einem Bank- als auch in einem Fondssparplan sind abgeltungssteuerfrei. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass die Riester-Rente im Alter komplett besteuert wird. Bei manchen Riester-Verträgen ist es auch möglich diese zu übersparen. Das bedeutet, dass man mehr als 4 Prozent vom Bruttoeinkommen einzahlen kann. Diese Verträge sind in der Ansparphase jedoch zunächst steuerfrei doch im Rentenalter erhöht sich dadurch natürlich die Besteuerung.
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