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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 21. April 2021
Baustellen faszinieren uns meist schon von Kindesbeinen an. Es gibt viel Technik und es gibt meist große Massen, die bewegt werden. Und im Erwachsenenalter ist dies zumeist nicht anders. Gerade für die Männlichen Wesen unter uns, strahlen die Baustellen eine große Faszination aus. Endlich einmal dem Alltag entfliehen und sich richtig austoben. Für viele Bauherren und Hobbyhandwerker ist es das, was sie so an Baustellen lieben. Doch eine Baustelle ist nicht unbedingt nur Freude und ein großer Spielplatz.
Die Baustelle ist ein Spielplatz für Erwachsene
Wer sich ein schmuckes und schönes Eigenheim bauen möchte, der kommt sehr schnell in den Genuss einer eigenen Baustelle. Viele Bauherren möchten natürlich auch sehr viel selbst am eigenen Heim machen. Selbst Hand anlegen ist die Devise, denn schließlich wohnt es sich danach noch schöner im neuen Eigenheim. Doch eine Baustelle ist nicht unbedingt nur ein großes Abenteuer. Der Bauherr muss somit auf viele Dinge achten, denn schließlich lauern auch viele Gefahren auf dem Bau. Es lauern tiefe Gräben, große Maschinen werden benutzt und es gibt ungesicherte Höhen, von denen man schnell bei einem falschen Tritt abstürzen kann. Zudem lauern an jeder Ecke Stolperfallen. Ist der Unfall erst einmal geschehen, ist es schnell vorbei mit dem Traum vom selbstgebauten Eigenheim. Soweit muss es jedoch nicht kommen.

Augen auf auf dem Bau
Viele Unfälle auf Baustellen entstehen durch Unachtsamkeiten. Einmal nicht aufgepasst, weil man es doch immer so macht und schon ist es geschehen. Gerade bei Personen, die nicht so sehr geübt im Umgang mit schweren Baugeräten sind, kann schnell einmal etwas geschehen. Daher mit Ruhe und klaren Gedanken an die Arbeit gehen. Dann geschieht das meiste schon sehr sicher.
Wenn doch etwas geschieht – die Versicherung hilft
Jeder weiß es, auf Baustellen entsteht schnell etwas Hektik. Dazu kommen die vielen großen Geräte. Schnell ist es passiert. Der LKW, der eigentlich nur zum Sand bringen gedacht war, trifft beim ausfahren aus der Baustelle das geparkte Auto vom zukünftigen Nachbarn. Schnell ist dadurch ein hoher Schaden entstanden und jeder Bauherr weiß selbst, dass die finanziellen Aspekte beim bauen auch ohne Schäden schon hoch genug sind. Denn bei vielen Schäden und Unfällen haftet in der Regel der Bauherr für den entstandenen Schaden. Und dieser hat in der Regel schon genug finanzielles Aufkommen. Eine Versicherung für Bauherren kann hier Abhilfe schaffen. Zwar kostet diese auch Geld, aber im Gegensatz zu Schadensansprüchen aus Sach- oder Personenschäden, ist dieser Beitrag äußerst gering. Erkundigen Sie sich am Besten vor dem Bau nach einer geeigneten Bauherrenhaftpflichtversicherung. So bleiben Ihnen böse Überaschungen erspart.
Was kostet eine Bauherrenversicherung?
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 15. April 2021
Ob Familien mit Kindern, Hunde- und Gartenfreunde, Golfer, Jäger oder Freiluftsportler – lacht die Sonne verbringen alle gerne Zeit im Freien. Doch wer barfuß durchs Gras läuft, die Nase zu tief in die blühenden Sträucher steckt oder einfach gerne im Grünen unterwegs ist, riskiert, erwischt zu werden: von Bienen, Wespen, Hornissen oder Zecken. Mit etwas Pech wird so aus dem Freizeitvergnügen ein Fall für den Arzt. Denn Zecken sind berühmt und berüchtigt als Überträger schwerer Krankheiten. Über 50 verschiedene Infektionen oder Virenübertragungen können durch Zecken hervorgerufen werden, die zwei bekanntesten davon sind die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) und die Borreliose. Doch dessen finanzielle Folgen lassen sich mit einer privaten Unfallversicherung verringern, egal, ob man privat oder beruflich viel Zeit im Freien verbringen.
Nach milden Wintern haben Plagegeister Hochsaison
Die Winter werden immer milder. Ideal für Zecken und andere Plagegeister, die sich unter diesen günstigen Bedingungen stark vermehren. Mit ihrer zunehmenden Zahl, steigt auch das Risiko, an den Folgen eines Zeckenbisses oder Insektenstichs zu erkranken. Die Gefahr durch Zecken wird sogar schleichend größer, denn milde Winter fördern die Überlebenschancen der Zecken. Deren Bisse gelten als heimtückisch, weil das Tier beim Verkeilen in den Wirt die Wunde betäubt. Darum bemerken Menschen den Biss vielfach zu spät. Das Nationale Referenzzentrum für Borrelien geht davon aus, dass die Infektionen mit Borreliose oder FSME zunehmen und sich nach derzeitigem Stand jedes Jahr etwa 50.000 bis 100.000 Menschen neu mit Borreliose infizieren.
Die Gefahr lauert im Gras
Dass Zecken immer von oben herabfallen, ist ein Ammenmärchen. Sie warten viel eher in Büschen oder im Gras, setzen sich zum Beispiel an der Kleidung fest und kriechen dann unbemerkt zu einer gut durchbluteten Körperstelle. Zecken orten ihre Opfer mit ihrer "Nase". Sie erkennen Duftstoffe, die Menschen ausdünsten, wie Milchsäure oder Ammoniak. Dies ist auch ein Hinweis dafür, dass manche Menschen häufiger gestochen werden als andere. Als Vorsorgemaßnahme helfen lange Hosen und geschlossene Schuhe. Außerdem lassen sich die dunklen Tierchen auf heller Kleidung leichter erkennen. Sie sollten auch immer Ihre Kleidung abschütteln, um die unliebsamen Schädlinge zu entfernen. Zudem sollten Sie nach jedem Waldspaziergang Ihre Haut gründlich untersuchen. Benutzen Sie außerdem ein wirksames Zeckenmittel, um die Zecken fernzuhalten. Meiden Sie hohes Gras und bleiben Sie auf den Wanderwegen. Auch die Mitnahme einer Zeckenzange oder Zeckenkarte kann nicht schaden, da man dann gleich die Zecken entfernen kann.
Mit einer privaten Unfallversicherung gegen Zeckenbisse absichern
Vor den finanziellen Folgen einer dauerhaften Invalidität schützt die private Unfallversicherung. Allerdings sollte man darauf achten, dass Zeckenbisse ausdrücklich im Leistungsumfang enthalten sind. Der Zeckenbiss ist grundsätzlich erst einmal ein Unfall, aber bei den daraus resultierenden Erkrankungen handelt es sich um Infektionskrankheiten und sind in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Jedoch haben viele Versicherer mittlerweile ihren Versicherungsschutz um die Infektionsklausel erweitert und wodurch auch der Schutz für die Folgen von Zeckenbissen versichert ist. Aber Infektionsklausel ist nicht gleich Infektionsklausel. So versichern einige Versicherer zum Beispiel die FSME, aber nicht die Borreliose. Auch die Liste der versicherten Infektionskrankheiten und die Definition der Klauseln ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Auch bei der Frage, welche Leistungen erbracht werden, gibt es verschiedene Leistungsgrundlagen. Einige versichern nur die Invalidität, andere auch weitere Leistungsarten, wie beispielsweise Krankenhaustagegeld oder Unfallrente. Es ist daher ratsam sich mit den Vertragsbedingungen einer bestehenden Unfallversicherung detailliert auseinander zu setzen, beziehungsweise bei einem angedachten Neuabschluss, speziell auf diesen Leistungsbereich zu achten und verschiedene Angebote zu vergleichen.
Weitere interessante Informationen gibt es auf www.zecken.de.
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Wenn der Winter vorbei ist, dann ist es sinnvoll, sich an den ersten warmen Tagen Zeit zunehmen, um einen Frühjahrscheck am eigenen Haus vorzunehmen. Denn Herbst und Winter setzen den Häusern mit den Stürmen, der Feuchtigkeit und den Temperaturwechseln zu. Hierfür sollte als erstes geklärt werden, welche Arbeiten nötig sind, damit Ihr Haus nicht an Wert verliert. Es lassen sich manchmal nicht alle Arbeiten sofort erledigen, aber eine Bestandsaufnahme ist hierfür der richtige Anfang. Wichtig ist, wer sein Haus nach dem Winter optimal pflegt, erhält somit auch die Lebensdauer und den Wert.
Die entstandenen Mängel ermitteln
Bei Mängeln, welche durch den Winter hervorgetreten sind, sollten diese nicht auf die lange Bank geschoben werden, denn aus kleinen Mängeln können schnell große Probleme werden. Wichtig ist es, den Zustand des Daches zu klären oder ob die Fassade den Winter über Schaden genommen hat. Auch die Dachrinnen oder loser Putz an der Fassade sollten dabei nicht vergessen werden. Oft lassen sich an der Fassade Schimmelpilz oder Algen aufgrund der Winternässe nieder.
Prioritäten sinnvoll setzen – Dach, Fassade und Co
Bei eventuell vorhandenen Mängeln sollten entsprechende Prioritäten gesetzt werden. Zu einer der oberen Prioritäten gehört vor allen Dingen das Dach. Es können sich Ziegel verschoben haben oder gar gebrochen sein. Derartige Schäden am Dach sollten schnellstens behoben werden, um ein eventuelles Eindringen von Wasser zu verhindern, denn dadurch kann die Dämmung Schaden nehmen. Auch die Fallrohre sollten auf Frostschäden untersucht und Dachrinnen von Unrat befreit werden. Wenn das Regenwasser aufgrund einer Verstopfung nicht ablaufen kann, dringt dieses in den Putz ein und verursacht dort Schäden. Türen und Fenster gehören ebenfalls mit zum Haus und hier und da zeigt sich oft, dass der Winter davor auch nicht vor halt gemacht hat. An den Außentüren kann beispielsweise unter der Anschlagschiene Wasser eingesickert sein und somit unter den Estrich laufen. Auch die Tür- und Fensterdichtungen unterliegen einem Verschleiß, indem sie hart werden und dadurch nicht mehr richtig abdichten.
Auf die Gewährleistungspflicht der Handwerker achten
Wenn Mängel gefunden wurden und man wohnt noch nicht so lange in einem neu gebauten Haus oder ein bestehendes Haus wurde von einer Fachfirma saniert, dann ist es möglich, dass die Gewährleistungspflicht noch nicht abgelaufen ist. In diesem Fall ist die Behebung der Mängel Sache der Bau- oder Handwerksfirma, welche das Haus gebaut oder saniert hat. Dafür sollte bei der Mängelfeststellung eventuell ein unabhängiger Sachverständiger mit vor Ort sein.
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 07. April 2021
Für den Reifenwechsel gilt als Faustformel - von Oktober bis Ostern mit Winterreifen - und ist als Orientierung laut dem ADAC durchaus zu empfehlen. Denn es gibt in Deutschland keinen gesetzlichen Zeitraum für das Fahren mit Winterreifen, nur die sogenannte situative Winterreifenpflicht. Aber die Faustformel O bis O ist jedoch nur ganz grob über den Daumen gepeilt. Denn zu früh auf Sommerreifen sollte man als Autofahrer auch nicht wechseln.
Zu berücksichtigen ist immer das Wetter und der Standort
Liegt der Ostertermin sehr früh, dann sollten die Winterreifen noch drauf bleiben. Denn das Osterwetter kann dann vielerorts noch recht kalt werden und auch Schneefall ist möglich. Dann riskiert man ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt, wenn man etwa bei Glatteis, Eis- oder Schneeglätte mit Sommerreifen unterwegs ist. Und dies auch, wenn es zu keiner Behinderung oder einem Unfall kommt. Wenn es mit Sommerreifen auf Eis und Schnee zum einem Unfall kommt, dann gibt es ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt. Auch kann es bei der Kfz-Versicherung zu einer erheblichen Leistungskürzung wegen grober Fahrlässigkeit kommen.
Abwarten kann sinnvoll sein
Als Orientierung für die Entscheidung, wann der Reifenwechsel sinnvoll ist, kann man die aktuellen Nachttemperaturen und die Wettervorhersagen nehmen. Wenn es schon deutliche Plusgrade von fünf bis zehn Grad gibt oder ob die Temperaturen noch an den Gefrierpunkt heran reichen. Im Zweifel ist es dann besser, weiter auf den Winterreifen zu bleiben, damit man morgens nicht bei Frost startet. Die Faustregel ist natürlich auch nicht in allen Teilen Deutschlands gleichermaßen anzuwenden. Es ist schon ein Unterschied, ob man in höheren Lagen oder im Rheingraben unterwegs ist. Auch wer beispielsweise um diese Zeit zum Urlaub in die Berge fährt, sollte die Entscheidung individuell vornehmen. Da kann es im April immer nochmal zu Schneefall kommen.
Große Nachteile gibt es bei höheren Temperaturen mit Winterreifen nicht. Winterreifen haben auf trockener Fahrbahn zwar einen längeren Bremsweg, was sich im Normalfall aber kaum bemerkbar macht. Andererseits ist es aber auch unvernünftig, die Winterreifen den Sommer durchzufahren. Denn dies tut durch die weichere Gummimischung den Winterreifen nicht gut, was zu einem höheren Verschleiß führt.
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 01. April 2021
Die Heizung mit einer App steuern, das Haus mit Kameras überwachen, per Sprachsteuerung das Licht an- und ausschalten oder seine Lieblingsmusik abspielen. Dies sind nur einige der Möglichkeiten, die mit Smart-Home-Systemen möglich sind. Ein Gebäude bzw. ein Haushalt lässt sich mittlerweile ohne einen großen Aufwand in ein Smart Home umwandeln, indem Haushaltsgeräte mit einfachen Hard- und Softwaremaßnahmen vernetzt werden. Smart Home macht nicht nur das Wohnen komfortabler, es spielt auch für die Gebäudeversicherungssparte eine immer größere Rolle. Denn das Smart Home bietet auch eine Fehlerfrüherkennung, wodurch es möglich ist, Gebäude- und Hausratschäden zu vermeiden und somit den traditionellen Versicherungsschutz verändert.
Was ist Smart Home?
Bei Smart Home handelt es sich mehr oder weniger um eine intelligente Steuerung des Zuhauses. Es werden Geräte werden intelligent, also smart, indem sie an das Internet angeschlossen werden und von überall von ihrem Besitzer etwa per App gesteuert werden können. Die einzelnen verbundenen Geräte des Systems können so über eine Kommunikationsschnittstelle untereinander kommunizieren. Über diese Schnittstelle können die Geräte Informationen empfangen und weiterleiten, beispielsweise per WLAN, Mobilfunk oder Bluetooth. Über einen PC oder auf dem Tablet/Smartphone kann dann die Haustechnik mit einer entsprechenden Software flexibel ferngesteuert werden. Die wichtigsten Funktionen von Smart-Home-Systemen sind:
- Fenster- und Türkontakte überwachen
- Steuerung der Heizung mit intelligenten Thermostaten
- Rauchmelder, Alarmanlagen, Kamerasysteme und Rollläden bei Abwesenheit steuern
- Mit einer Paniktaste Alarm auslösen
- Lichtsteuerung
- Weitere Geräte wie etwa Rasensprenger, Garagentor oder einen intelligenten Wassermelder bedienen
Smart Home und die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz
Nach dem aktuellen GDV-Schadenindex der deutschen Wohngebäudeversicherer waren im Jahr 2019 für die Versicherer Leitungswasserschäden so teuer wie noch nie und traten häufiger auf als Brände. Dabei sind Installations- und Gerätefehler und mangelhafte Rohrverbindungen die Hauptursachen. Deshalb investieren die Gebäudeversicherer mittlerweile in die Entwicklung von intelligenten Wasseruhren, Sensortechnik und Vernetzung von Feuermeldern. Da der Versicherungsnehmer für die Kosten der Präventionstechnik im Smart Home selbst aufkommen muss, arbeiten die Versicherer an Anreizsystemen, beispielsweise einer Verknüpfung der Smart-Home-Technik mit Handwerkernetzwerken oder einem Notfallmanagement. Durch Wasser können zum Beispiel immense Schäden in einem Haus oder in einer Wohnung anrichtet werden. So können größere Wassermengen nicht nur für Überschwemmungen einzelner Räume sorgen, sondern auch ganze Etagen überfluten und durch die Decke treten. Eingetretene Wasserschäden zu beseitigen ist nicht nur aufwendig, sondern kann auch sehr kostspielig werden. Mit einem Smart-Home-Wassermelder kann das Wasserleitungssystem überwacht werden und kann dann vor Leitungswasserschäden und vor Überflutung durch Wasser, das bei Überschwemmungen von außen ins Gebäude eindringt warnen. So können Schäden frühzeitig erkannt und minimiert werden.

Mögliche Deckungslücke in bestehenden Versicherungsverträgen
Innerhalb der Gebäude- und Hausratversicherung wirft Smart Home aber auch rechtliche Fragen auf. Dabei werden grundsätzlich die technischen Komponenten, insbesondere die Hardware, des Smart Homes vom Versicherungsschutz der traditionellen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen eingeschlossen. So deckt die Hausratversicherung Schäden an beweglichen Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung dienen ab. Dagegen bietet die Wohngebäudeversicherung eine Absicherung für Schäden am Gebäude selbst. Zum Gebäude zählen die mit dem Erdboden verbundenen Bauwerke, welche zur überwiegenden Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sind, sowie Gebäudebestandteile, die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verlieren, und Gebäudezubehör, welches im oder am Gebäude angebracht ist und der Instandhaltung dient.
Daher sollte es bei der Smart-Home-Hardware im Detail geklärt werden, ob dies Hausrat oder vielmehr ein Gebäudebestandteil oder -zubehör ist. Beim überwiegenden Teil der Hardware dürfte es sich um nicht mit dem Gebäude fest verbundenen unselbstständigen Komponenten handeln und daher unter den Versicherungsschutz der Hausratversicherung fallen. Als Gebäudebestandteil im Sinne der Wohngebäudeversicherung sind wohl nur die vom Smart Home genutzten Leitungen anzusehen, soweit sie innerhalb des Gebäudes unter Putz verlegt sind. Allerdings bietet die Gebäude- oder Hausratversicherung keinen Versicherungsschutz bei Verlust oder Beschädigung von elektronisch gespeicherten Daten oder von Software. Beides stellen nach aktuellem versicherungsrechtlichen Verständnis keine Sachen im Sinne der Versicherungsbedingungen dar, es sei denn, dies wird ausdrücklich individuell im betreffenden Versicherungsvertrag vereinbart. Dies ist bei der derzeitigen Versicherungsmöglichkeit Sache einer Elektronik- oder Cyberversicherung. So sind Versicherte, die ihr Gebäude, ihre Wohnung oder ihre Büroräumlichkeiten zu einem Smart Home oder Smart Office umfunktionieren wollen, gut beraten, sich vorab mit dem Hausrat- und dem Gebäudeversicherer über den ausreichenden Versicherungsschutz zu verständigen. Dies kann zum Beispiel durch einen weiteren Zusatzdeckungsbaustein oder durch eine separate Cyberversicherung umfassend umgesetzt werden.
Mögliche Gefahrenerhöhung bei Nachrüstung
Wenn das Gebäude, die private Wohnung oder das Büro zum Zeitpunkt des Abschlusses der Hausratversicherung und/oder der Wohngebäudeversicherung noch kein Smart Home/Office war, so stellt sich zudem eine weitere wichtige Frage. Nämlich ob die Installation der neuen Technik eine Gefahrenerhöhung darstellt, weil dadurch neue Risiken entstehen. Dies könnte dann der Fall sein, wenn unbefugte Dritte mittels eines Hackerangriff vernetzte Elektrogeräte manipulieren und dadurch sogar einen Versicherungsfall, beispielsweise einen Brand, herbeiführen. Gemäß aktuellem Versicherungsrecht hat der Versicherungsnehmer nach Abschluss des Versicherungsvertrags ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrenerhöhung vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Wenn der Versicherungsnehmer diese Verpflichtung verletzt, dann kann der Versicherer im schlimmsten Fall den Versicherungsvertrag kündigen, eine Beitragerhöhung verlangen oder im Schadenfall sich auf seine Leistungsfreiheit berufen. Für den Versicherer wird es dann ein wesentlicher Aspekt sein, welche Technik installiert werden soll und wer diese Installation vornimmt. Denn bei einer unsachgemäßen Installation, zum Beispiel durch den technikunerfahrenen Bewohner selbst, kann durch aus ein erhöhtes Risiko im Sinne einer Gefahrenerhöhung entstanden sein. Auch dies gilt es, mit den Versicherern im Vorfeld abzustimmen.

Smart Home kann bei der Erfüllung von Obliegenheiten unterstützen
Die Smart-Home-Technik kann dagegen umgekehrt aber auch bei der Schadenverhütung und den Versicherungsnehmer bei der Erfüllung von versicherungsvertraglichen Obliegenheiten unterstützen. Beispielsweise ist der durch gefrorenes Wasser in den Wasserleitungen eines unbewohnten Gebäudes verursachte Wasserrohrbruch in der Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht versichert. Es trifft den Versicherungsnehmer vielmehr die Obliegenheit, dass er für die Beheizung und Kontrolle der Beheizung des versicherten Gebäudes in der kalten Jahreszeit zu sorgen hat. Eine entsprechende Smart-Home-Technik kann für richtige Beheizung des versicherten Gebäudes sorgen, ohne dass es bewohnt sein muss. Voraussetzung ist allerdings eine so weit entwickelte Technik, dass diese auch Störungen und einen Wartungsbedarf in der Heizungsanlage erkennt und anzeigt. Solange dies nicht gewährleistet ist, muss der Versicherungsnehmer eine regelmäßige Zusatzkontrolle durchführen. Weiterhin könnte das Smart Home zudem über den Eintritt eines Versicherungsfalls informieren, wenn zum Beispiel Feueralarm ausgelöst wird oder sich elektronische Geräte in der Wohnung bei einem Wasserschaden wegen Feuchtigkeit automatisch abschalten. Nicht zuletzt kann das Smart Home auch Daten erfassen und speichern, welche die Schadenbearbeitung erheblich erleichtern würden. Die Smart-Home-Technik eröffnet den Versicherten und den Versicherern ganz neue Möglichkeiten, Gebäuderisiken zu bewerten und Versicherungstarife neu zu bestimmen.
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- Zuletzt aktualisiert: 12. März 2021
Elektro- und Hybridfahrzeuge waren noch nie so beliebt wie derzeit. Denn Fahrzeuge mit Elektroantrieb ligen voll im Trend und die Anzahl der neu zugelassenen Elektroautos in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr verdreifacht. Auch für Hybrid-Fahrzeuge war 2020 mit rund 450.000 Neuzulassungen ein echtes Rekordjahr. Experten sind davon überzeugt, dass mit steigender Attraktivität der E-Fahrzeuge dieser Trend in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Doch noch stehen den Stromern nur wenige öffentliche Ladesäulen zur Verfügung. Also das Auto einfach zuhause an die Steckdose hängen? Hierzu sollten mögliche Risiken beim Laden des E-Autos im Blickfeld sein, damit nicht der Versicherungsschutz gefährdet ist.
Erhöhte Brandgefahr beim Laden
Im Vergleich zu Elektroautos ist bei Fahrzeugen mit einem Verbrennungsmotor die Brandgefahr generell höher. Denn die Verbennungsmotor getriebenen Fahrzeuge fahren dauerhaft mit einem hochentzündlichem Treibstoff im Tank, während bei Elektroautos eine Batterie für Power sorgt. Das Laden der Batterie stellt jedoch beim E-Auto einen der kritischsten Momente dar. Denn hier muss in möglichst kurzer Zeit viel Energie in die Fahrzeugbatterie übertragen werden und dies ist ein Vorgang, der eine hohe Anforderung an die Batterie und die Stromzufuhr stellt.
Hausnetz muss auf Ladevorgang ausgerichtet sein
Soll das Elektroauto in der eigenen Garage geladen werden, müssen die elektrischen Anlagen auf diese Belastung ausgerichtet sein. Denn der einfache Steckdosenanschluss in der Garage ist für diese Dauerbelastung häufig nicht ausgelegt. Bei langen Ladezeiten können die verlegten Stromkabel unter der hohen Belastung Wärme entwickeln. Dadurch kann die Gefahr eines Kabelbrandes steigen! Deshalb sollten feste Ladeeinrichtungen wie z.B. Wallboxen oder Ladesäulen, die an den Starkstrom angeschlossen sind, mobilen Ladeeinrichtungen vorgezogen werden. Um Netzüberlastungen zu vermeiden, müssen die festinstallierten Ladeeinrichtungen zudem beim Verteilnetzbetreiber angemeldet werden.
Versicherungsschutz in Gefahr!
Wenn es während des Ladevorgangs doch zu einem Brand kommt, sind viele Schäden über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung versichert. Jedoch sollte man beispielsweise wissen, dass der Versicherungsschutz gefährdet ist, wenn die Installation einer Ladeeinrichtung einschließlich der dazugehörigen Stromversorgung nicht durch einen Elektrofachbetrieb durchgeführt wird.
Beim Aufladen in der Garage: Vorsichtsmaßnahmen treffen
Man sollte nicht vergessen, dass der Brand eines Elektroautos die Feuerwehr vor eine besondere Herausforderung stellt. Denn durch giftige, brennbare oder explosionsfähige Stoffe, die aus der brennenden Batteriezelle austreten können, gestaltet sich der Löschvorgang äußert schwierig. Damit der Brand eines Fahrzeugs nicht auf die Garage - und andersherum - überspringen kann, ist es umso wichtiger, dass in der Garage ausschließlich nichtbrennbare Baustoffe verwendet werden. Auch sollten möglichst keine leicht brennbaren Gegenstände wie Plastikmüll, Altpapier oder Holzmöbel in der Garage gelagert werden. E-Bikes stellen bei einem Brand eine zusätzliche Gefahrenquelle dar, deshalb sollten auch sie möglichst separat vom Fahrzeug untergebracht und geladen werden. Die Installation einer Brandmeldeanlage sorgt für zusätzliche Sicherheit.
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