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Auf diesen Seiten möchten wir über unsere Dienstleistung informieren und darüber, was wir für Sie tun können.
Als Finanzberatungsunternehmen bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Innovationen und außerordentlichen Produkten aus dem Finanz- und Kapitalmarkt.
Unsere Tätigkeit beginnt mit einer eingehenden Bestandsaufnahme. Daraus lässt sich eine Diagnose ableiten und eine Lösungsfindung vornehmen. Das Ergebnis dieser umfangreichen Finanzanalyse ist eine Finanzstrategie, die eine Vernetzung zwischen den Wünschen und Zielen, der persönlichen Finanzsituation und den wirtschaftlichen Einflüssen darstellt.
Die Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" entscheiden über den optimalen Produktmix.
Lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, wir sind gerne für Sie da.
Lieber eine Stunde über Geld nachdenken,
als eine Stunde für Geld arbeiten.
Zitat von John Davison Rockefeller
(1839-1937)
Interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen
Steueroptimiertes Sparen - Bei der Vermögensbildung darauf achten
An den Aktienmärkten, aber auch beim Fest- oder Tagesgeld sind Anleger stetig auf der Suche nach Renditen und das ist in den krisenreichen Zeiten meist schon schwer genug. Daher gibt es auch keinen Grund dafür, den Fiskus übermäßig an den erzielten Erträgen zu beteiligen. Trotz der der sogenannten Abgeltungssteuer sind das Sparkapital und die Investments nicht unbedingt komplett dem Finanzamt ausgeliefert. Drei Monate vor Ende des sogenannten Steuerjahres haben Anleger noch ausreichend Zeit, sich um die Steueroptimierung ihres Vermögens und ihrer Erträge zu beschäftigen.
Die Freistellungsaufträge überprüfen
Die Steueroptimierung beginnt schon im Bereich der Freistellungsaufträge für die Depot- und Bankverbindungen. Steuerfrei sind jährlich Dividenden, Kursgewinne und Zinsen auf Sparkonten bis zu einem Wert von 1.000 Euro. Für Verheiratete beläuft sich die Grenze auf 2.000 Euro. Eine Umfrage der Royal Bank of Scotland hat nun aber bestätigt, dass nur jeder sechste einen Steuerfreistellungsantrag stellt. Und andere halten ihre Aufträge nicht aktuell und zahlen somit zu viel an Steuer und wissen gar nicht, dass sie unter dem Freibetrag liegen.
Die Verlustbescheinigung und Abgeltungssteuerverrechnung
Eine weitere Möglichkeit ist die Verlustbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung lassen sich beispielsweise Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot verrechnen. Diese Bescheinigung muss jedoch bis zum 15. Dezember bei der Depotbank beantragt werden. Diese Bescheinigung kann dann bei der Steuererklärung des abgelaufenen Jahres in der Anlage KAP angegeben werden. Bei der Verrechnung muss jedoch beachtet werden, dass die Aktiengewinne mit allen angefallenen Verlusten verrechnet werden und zwar auch mit den Verlusten aus Anleihe- und Fondsverkäufen. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass Aktiengewinne auch nur mit Aktienverlusten verrechnet werden können. Daher sollte ein Anleger über das Depot, mit den Aktienverlusten auch weiterhin seine Aktiengeschäfte abwickeln.
Gewinne gegen Verluste laufen lassen
Verluste aus Fonds, Anleihen, Wertpapieren, Derivaten sowie aus Zertifikaten und Optionsscheinen können auch mit den Zinseinkünften aus Festgeld- oder Tagesgeldkonten verrechnet werden. Wer jedoch Sparbriefe oder Festgelder mit einer mehrjährigen Laufzeit besitzt, der sollte folgendes beachten: Bei diesen Anlageformen hat man die Möglichkeit eine jährliche Ausschüttung zu nutzen oder eine am Laufzeitende. Wer die Variante am Laufzeitende wählt, der sollte beachten, dass durch die einmalige Ausschüttung die Freibetragsgrenze überschritten wird und dann greift wiederum die Abgeltungssteuer ein.
Riester und Abgeltungssteuer
Um die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist der Riester-Vertrag besonders beliebt, denn die Sparraten sowohl in einem Bank- als auch in einem Fondssparplan sind abgeltungssteuerfrei. Beachtet werden sollte hierbei jedoch, dass die Riester-Rente im Alter komplett besteuert wird. Bei manchen Riester-Verträgen ist es auch möglich diese zu übersparen. Das bedeutet, dass man mehr als 4 Prozent vom Bruttoeinkommen einzahlen kann. Diese Verträge sind in der Ansparphase jedoch zunächst steuerfrei doch im Rentenalter erhöht sich dadurch natürlich die Besteuerung.
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Risikolebensversicherung - Familie richtig absichern
Das Thema, dass die Familie bei einem Todesfall richtig abgesichert sind, findet immer noch nicht genügend Aufmerksamkeit bei den Menschen. Die Möglichkeit eines frühen Ablebens wird meist verdrängt. Tatsächlich stirbt jeder sechste Deutsche vor dem 65. Lebensjahr. Um herauszufinden, ob sich so eine Versicherung lohnt, sollte man aber vorher einige Fragen beantworten: Was passiert finanziell, wenn derjenige, der die Familie versorgt, nicht mehr am Leben ist? Was würde dann mit den Hinterbliebenen passieren? Welcher finanzielle Bedarf ist dann notwendig?
Was ist mit alle Versorger richtig absichern gemeint?
Es gibt viele private Katastrophen, wie ein Fehltritt beim Bergwandern, ein Arbeitsunfall oder ein Unfall auf der Autobahn. Ein schreckliches Ereignis, denn die Familie muss ja den Tod des verstorbenen verarbeiten und bekommt dazu schnell finanzielle Probleme, da ein Einkommen wegfällt. Und genau aus diesem Grund ist eine Risikolebensversicherung für die Versorger der Familie ein absolutes muss.
Für jeden Versorger der Familie gilt in der Regel folgende Regel: Sind in der Familie Kinder vorhanden, so sollte man schon definitiv das drei- bis fünffache seines Bruttojahreseinkommen ansetzen.

Wie hoch ist die derzeitige Versicherungssumme im Durchschnitt, und kann man davon eigentlich leben?
Die durchschnittliche Lebensversicherungssumme aus der Risikolebensversicherung beträgt im Durchschnitt zwischen 70.000 und 100.000 Euro, Voraussetzung dafür ist aber, dass auch wirklich ein Todesfall vorgefallen ist. Eine Einzelperson kann von diesem Geld recht bescheiden Leben, aber da wir ja davon ausgehen, dass noch Kinder vorhanden sind, wird das Geld so gerade eben ausreichen um sich und seine Kinder über die Runden zu bekommen.
Was sollte man noch über die Risikolebensversicherung wissen?
Wichtig ist es die monatliche Versorgungslücke zu berechnen: monatliche Ausgaben; abzüglich Einnahmen im Versorgungsfall, Kindergeld und Erwerbseinkünfte. Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommenssteuer an. Jedoch kann Erbschaftsteuer anfallen, wenn die Freibeträge für Erbschaften verbraucht sind. Bei unverheirateten Paaren sind die Erbschaftsfreibeträge sehr niedrig, wodurch es zu großen Abzügen aus der Versicherungsleistung kommt. Hier ist es sinnvoll, dass beide Partner "über Kreuz" jeweils das Leben des anderen versichert. Die Beitragszahlung muss ebenfalls "über Kreuz" erfolgen.
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Das Hausgeld bei Eigentumswohnungen - Kostenfaktor richtig kalkulieren
Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte unbedingt auch das Hausgeld mit in die Kalkulation einbezogen werden. Denn dabei handelt es sich um Folgekosten für die gekaufte Wohnung, die dauerhaft gezahlt werden müssen und nicht vollständig auf eventuelle Mieter umgelegt werden können. Zieht der Eigentümer selbst in die Wohnung ein, ist das Hausgeld die Höhe der Nebenkosten, die monatlich aufgebracht werden müssen.
Nebenkosten für den Eigentümer einer Eigentumswohnung
Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung verpflichten Sie sich die monatlichen Vorschüsse, die von der Eigentümergemeinschaft aufgrund eines Wirtschaftsplanes festgelegt wurden, regelmäßig zu zahlen. Dieses sogenannte Hausgeld beinhaltet unter anderem Betriebskosten, Verwaltungskosten und Instandhaltungskosten. Zu den Betriebskosten gehören zum Beispiel Zahlungen für die Müllentsorgung, den Hausstrom, die Versicherungen (zum Beispiel Gebäudeversicherung), den Hausmeister und die Treppenhaus- beziehungsweise die Gartenpflege.
Die Verwaltungskosten beziehen sich größtenteils auf das Honorar für den Verwalter und die Kontoführungsgebühren. Da das Gebäude selbst in Schuss gehalten werden muss, werden die Instandhaltungskosten, die in der Regel auch eine Rücklage für größere Investitionen (wie zum Beispiel Reparaturen am Dach oder Sanierung der Fassade) beinhalten, ebenfalls auf alle Eigentümer verteilt. Der Verteilungsschlüssel richtet sich nach dem Eigentumsanteil.
Die Eigentumswohnung bedeutet auch Gemeinschaftsverantwortung
Wer eine Eigentumswohnung erwerben möchte, sollte ich bewusst sein, dass mit dem Kauf auch die Verantwortung für das Gesamtgebäude übernommen wird. Mit der Eigentumswohnung erwerben Sie Anteile am Gesamtanwesen. Dies bedeutet, dass Gemeinschaftsräume, wie zum Beispiel das Treppenhaus, der Keller, der Speicher oder das Grundstück selbst, mit in Ordnung gehalten werden müssen. Das Hausgeld dient daher dazu, die entstehenden Kosten auf die Eigentümergemeinschaft zu verteilen.
Auf diese Weise soll der Wert der Immobilie erhalten beziehungsweise gesteigert werden. Die Höhe wird von der Eigentümerversammlung aufgrund des Wirtschaftsplanes festgelegt. Trotzdem sollten Sie unbedingt das Hausgeld der verschiedenen Eigentumswohnungen vergleichen, denn dort gibt es große Unterschiede, die auch Ihre Finanzierung erheblich beeinflussen können.
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