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Als Finanzberatungsunternehmen bieten wir Ihnen eine Vielzahl von Innovationen und außerordentlichen Produkten aus dem Finanz- und Kapitalmarkt.
Unsere Tätigkeit beginnt mit einer eingehenden Bestandsaufnahme. Daraus lässt sich eine Diagnose ableiten und eine Lösungsfindung vornehmen. Das Ergebnis dieser umfangreichen Finanzanalyse ist eine Finanzstrategie, die eine Vernetzung zwischen den Wünschen und Zielen, der persönlichen Finanzsituation und den wirtschaftlichen Einflüssen darstellt.
Die Antworten auf "was lohnt sich?", "was braucht man?", "was kann man?" und "was will man?" entscheiden über den optimalen Produktmix.
Lassen Sie uns Ihre Wünsche und Fragen wissen, wir sind gerne für Sie da.
Lieber eine Stunde über Geld nachdenken,
als eine Stunde für Geld arbeiten.
Zitat von John Davison Rockefeller
(1839-1937)
Interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen
Krankenversicherung - Beitragsrückerstattungen müssen versteuert werden
Als privat Krankenversicherter hat man jedes Jahr die Möglichkeit seine Arzt- und Medikamentenrechnungen nicht mit der Krankenversicherung abzurechnen und erhält dafür eine Beitragsrückerstattung. Denn wenn die Rechnungsbeträge geringer sind als die Beitragsrückerstattung, rechnet sich das Einreichen nicht. Diese nicht eingereichten Arzt- und Medikamentenrechnungen können Versicherte jedoch in ihrer Steuererklärung nicht als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 1 K 2873/13 E) entschieden.
Eine Rückerstattung mindert die Sonderausgaben
In dem behandelten Fall hatte ein privat Krankenversicherter in seiner Steuererklärung die PKV-Beiträge (Privatkrankenkassenversicherungsbeiträge) als Sonderausgaben angegeben, ohne dass er die Beitragsrückerstattung davon abgezogen hat. Das zuständige Finanzamt nahm den Abzug jedoch vor, was dem Kläger nicht gefiel. Dieser forderte vom Finanzamt, dass er seine Arzt- und Medikamentenrechnungen mit der Beitragsrückerstattung verrechnen kann, welche er bei der PKV (Private Krankenkasse) nicht eingereicht hatte.
Das Gericht lehnt Verrechnung ab
Die Richter bestätigten zwar, dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben anzusetzen sind, die Steuerpflichtigen müssten jedoch die von der PKV erhaltenen Beitragsrückerstattungen in voller Höhe davon abziehen. Auch sind die zurück gehaltenen Arzt- und Medikamentenrechnungen keine Sonderausgaben, denn durch den Verzicht einer Erstattung der Krankheitskosten seien dem Kläger keine absetzbaren Aufwendungen entstanden, die mit der Beitragsrückerstattung verrechnet werden könnten, so die Begründung des Gerichts.
Steuerpflicht bei Rückerstattung auch bei gesetzlich Versicherten
Da es bei der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) mittlerweile auch Wechselprämien und jährliche Bonuszahlungen für gesundheitsbewusste Versicherte gibt, sind auch diese von der Regelung betroffen. In der Steuererklärung sind diese zu erfassen und bei den Sonderausgaben mit zu berücksichtigen. Die Sonderausgaben vermindern sich um den entsprechenden Betrag (Wert der Prämie oder Bonus) und dadurch erhöhen sich die zu versteuernden Einkünfte des Steuerpflichtigen.
Meldung der GKV und PKV an das Finanzamt
Die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherer melden im jeweiligen Kalenderjahr die Höhe der durch die Versicherten gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragserstattungen oder Bonuszahlungen für gesundheitsbewusstes Verhalten werden ebenfalls gemeldet. Die meisten Krankenkassen und Krankenversicherungen informieren ihre Versicherten schriftlich über die an das Finanzamt gemeldeten Daten.
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Die sichere Abdichtung von Bauwerken ist enorm wichtig, um sich dauerhaft vor Schäden durch eintretende Nässe zu schützen. Schließlich ist Schimmel und Moder nicht gerne gesehen und kann zudem enorme Gesundheitsschäden verursachen. Aus diesem Grund sollten Sie bei dem Bau eines Hauses grundsätzlich von Anfang an auf eine professionelle, sachgemäß durchgeführte Abdichtung Ihrer Immobilie achten.
Möglichkeiten der Bauwerksabdichtung
Bei der Bauwerksabdichtung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, welche nach ihrem individuellen Zweck kategorisiert werden. Diese unterscheiden sich im verwendeten Material, dem Dichtstoff. Hierzu sollten Sie vorher eine gezielte Auswahl treffen, welche dem Zweck beziehungsweise der Stelle der Abdichtung entspricht. Für eine möglichst unkomplizierte Abdichtung von Fugen eignet sich die Verwendung von Dichtstoffen aus Kartuschen. Diese können sowohl aus Silikon als auch aus Acryl bestehen.
Um sich vor eindringendem Wasser zu schützen, sollten Sie dagegen auf Dichtschlämme zurückgreifen, welche besonders häufig an Wänden, in Kellern und Böden Verwendung finden. Des Weiteren können Sie zwischen speziellen PU-Schaumstoffen, den seit Jahrhunderten bewährten Bitumen sowie recht unkomplizierten Imprägnierungen wählen.
Abdichtungen regelmäßig kontrollieren
Auch nach der Bauabdichtung sollte eine regelmäßige Kontrolle der Abdichtungen durchgeführt werden.
Nur so kann langfristig ein sicherer Schutz gewährleistet werden. Sollten sich die Dichtstoffe dabei nach einiger Zeit eventuell gelöst haben, wäre es sehr ratsam, möglichst schnell zu reagieren und eine komplett neue oder, je nach Beschädigungsgrad, zusätzliche Abdichtung durchzuführen sowie mit speziellen Haftstoffen nach zu helfen.
Dies ist auch bei Fenstern und Türen angeraten, denn sind diese undicht, wird unnötige Energie verbraucht.
Mit dem "Papiertest" kann man dies unkompliziert testen. Zwischen Rahmen und Fenster bzw. Tür klemmt man ein Blatt Papier und schließt diese. Kann man das Blatt Papier einfach herausziehen, sollte die Dichtung erneuert werden oder ein selbstklebendes Abdichtband aus Gummi oder Schaumstoff angebracht werden. Zur Abdichtung der Türenunterkannte gibt es spezielle Bürstenschienen um die Zugluft zurückzuhalten.
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Haftpflichtversicherung: Alte Verträge anpassen und richtig versichern
Viele Menschen sind in Deutschland einfach überversichert, denn sie schließen Verträge für das Smartphone oder eine Brille ab. Überversichert - befindet auch die Stiftung Warentest in ihrem Magazin „Finanztest". Was den Verbrauchern aber häufig fehlt, sei eine private Haftpflichtversicherung. Zudem sind viele Verträge veraltet.
Unterversichert im Bereich der Haftpflichtversicherung
Der Überversicherung der Deutschen steht eine Unterversicherung im Haftpflichtbereich gegenüber. Häufig seien die Haftpflichtverträge überhaupt nicht vorhanden oder bereits bestehende Verträge seien veraltet. In der Regel schließen Verbraucher die Haftpflichtversicherung im Alter von 20 Jahren ab, wenn der erste Hausstand ansteht. Diese Versicherung bleibt oft jahrzehntelang im gleichen Tarif und Beitrag bestehen und wird nicht angepasst, obwohl sich die Bedingungen geändert haben.

Zu geringe Versicherungssummen und alte Verträge
Viele Verträge sind noch nicht an den Euro angepasst. Hier sind die damals angesetzten Versicherungssummen in der Regel zu niedrig. Deshalb besteht oft ein unzureichender Schutz, wenn ein Schaden eintritt. Inhaber von veralteten Policen können so schnell in den finanziellen Ruin getrieben werden, denn die alten Verträge bieten eine Höchstgrenze von 3 Million Euro im Fall eines Personenschadens. Rechnet man die Kosten für eine lebenslange und umfassende Betreuung hoch, stellt sich schnell heraus, dass diese Summe nicht ausreichend ist. Eine private Haftpflichtversicherung sollte in der heutigen Zeit eine Mindestsumme von 10 Millionen Euro beinhalten.
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Private Finanzplanung – Tipps für die persönliche Finanzstrategie |
Verträge prüfen und ändern
Die alten Verträge sollten deshalb genau überprüft werden und eventuell bietet hier eine neue Police besseren Schutz für die Versicherten. Dabei ist der Wechsel häufig nicht teuer und ein umfassender Haftpflichtschutz schon ab 49 Euro pro Jahr zu erhalten. Das teuerste Angebot belief sich auf jährlich 179 Euro. Bedenkt man den umfassenden Schutz, der im Ernstfall geboten wird, sollte man schnellsten seine Unterlagen prüfen und die Haftpflichtversicherung in jedem Fall den heutigen Bedingungen anpassen. Dieser Schutz ist ein wichtiger Bestandteil und kann vor dem finanziellen Ruin schützen.
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