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Pflegefall

Kinder sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten für den Unterhalt der Eltern zu sorgen - selbst wenn der Kontakt seit langer Zeit abgebrochen war, wie aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 12. Februar 2014 hervorgeht. Muss ein Elternteil im Heim untergebracht werden, sind die Kosten häufig so hoch, dass gesetzliche Pflegeversicherung, Altersrente und Vermögen des Pflegebedürftigen nicht ausreichen. Dann springt zunächst der Sozialhilfeträger ein, fordert das Geld später aber von den unterhaltspflichtigen Kindern zurück. Dies kann selbst dann passieren, wenn - wie im aktuell vorliegenden BGH-Urteil - der Elternteil den Kontakt zu seinem Kind einseitig abgebrochen hat.

Vermögen muss bis zur Schongrenze ausgegeben werden
Ob Kinder Elternunterhalt zahlen müssen, hängt vom Einkommen und Vermögen ab. Auch das Vermögen der Kinder muss bis zu einer Schongrenze für den Elternunterhalt ausgegeben werden. Um weder in die finanzielle Prüfung des Sozialhilfeträgers zu kommen, noch möglicherweise tatsächlich Teile des eigenen Einkommens und Vermögens für die Pflege der Eltern aufbringen zu müssen, empfiehlt sich eine private Pflegeversicherung für die Eltern. Hierzu stehen sowohl Produktlösungen aus der Kranken- wie auch aus der Lebensversicherung zur Verfügung.

Mit Zulage vom Staat
Private Pflegeversicherungen werden seit 2013 staatlich mit einer Zulage gefördert. Die private geförderte Pflegevorsorge ergänzt die Pflegepflichtversicherung und leistet nach 5 Jahren (bei Unfall sofortige Leistung). Weitere Leistungsmerkmale sind:

  • Leistung bereits ab Pflegestufe 0 (bei Demenz)
  • Monatliche Mindestabsicherung in Pflegestufe III 600,00 EUR
  • Mindesteigenbeitrag von 10,00 EUR im Monat
  • Keine Gesundheitsprüfung, Leistungsausschlüsse oder Beitragszuschläge
  • 60,00 EUR jährliche Zulage vom Staat

Förderberechtigt ist jeder gesetzlich oder privat Pflegepflichtversicherte ab 18 Jahren, der vor Abschluss nicht pflegebedürftig ist.

Ergänzung zur staatlich geförderten Pflegevorsorge
Die staatlich geförderte Pflegevorsorge kann bei allen privaten Krankenversicherern mit einem Pflege-Tagegeld ergänzt werden, um die oft sehr hohen Pflegekosten vollständig zahlen zu können. Merkmale dieser Tarife sind:

  • Leistung für ambulante und stationäre Pflege
  • hohe Flexibilität, der Tagessatz kann zum Beispiel für alle 3 Pflegestufen individuell vereinbart werden
  • Betreuungsgeld bei Demenz in Höhe von 20 % des versicherten Tagessatzes - unabhängig von der Pflegestufe
  • Kapitalzahlung in Höhe des 100-fachen Tagessatzes
  • zum Inflationsschutz erhöht der Tagessatz alle zum Beispiel 3 Jahre um 10 Prozent
  • Umfangreiche Assistanceleistungen

Die Pflegerententarife der Lebensversicherungen bieten u.a.:

  • Frei wählbare Leistungsstufen von 0 - 100 % (in 5 %-Schritten) für die Pflegestufen I und II. In Pflegestufe III beträgt die Leistung immer 100 % der versicherten Rente. Die versicherte Leistung in Pflegestufe II muss mindestens der Pflegestufe I entsprechen
  • Tarife mit reduziertem Anfangsbeitrag. Auf Wunsch kann in jungen Jahren der Einstieg in die Pflegeversicherung zu einem günstigeren Beitrag erfolgen
  • Todesfallschutz
  • Tarif mit vereinfachten Gesundheitsfragen, 5 Jahren Wartezeit und maximal 1.000 EUR monatlicher Pflegerente für Kunden bis Alter 67
  • Lebenslanger Versicherungsschutz
  • Leistung nach Gesetzlicher Pflegeversicherung
  • Punkte-Kataloge sowie bei mindestens mittelschwerer Demenzerkrankung
  • Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Eintrittsalter bis Alter 75
  • Leistung unabhängig davon, ob Pflege zu Hause oder im Heim erbracht wird
  • Beitragsfreistellung im Leistungsfall
  • Stabile Beiträge
  • Überschussverwendungen: Invest-Bonus, Pflegebonus oder verzinsliche Ansammlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 







Smartphone

Heute möchten wir Ihnen das Produkt "HandySecure" vorstellen. Es handelt sich hierbei um einen weltweiten Rundumversicherungsschutz für das Mobiltelefon (Handy) oder Smartphone. HandySecure deckt Alltagsschäden am Handy oder Smartphone.

Das steckt dahinter
Das soziale Miteinander hat sich aufgrund des technischen Fortschritts in den letzten Jahrzehnten grundlegend gewandelt. Die mobile Erreichbarkeit ist unablässig. Bereits 88 Prozent der Deutschen verwenden heute Mobiltelefone. Davon sind mehr als 42 Prozent Smartphones. (Quelle: Tomorrow Focus Media/Mobile Effects 2013-1). Die Nutzung der mobilen Geräte ist selbstverständlich geworden. Mobiltelefone oder Smartphone sind immer und überall dabei. Und genau hier setzt HandySecure an.

Das kann passieren
Weil Handys und Smartphones ständige Begleiter sind, ist auch das Risiko für Unfälle, Bruchschäden oder Bedienungsfehler höher. Sicher kann jeder Nutzer seine persönliche Schadensgeschichte erzählen. Einmal Bücken bei der Gartenarbeit, das nagelneue Handy fällt aus der Tasche, das Display bricht. Ein unachtsamer Moment am Tisch, das Getränk wird verschüttet und das Smartphone geht baden. Nur zwei Schadenbeispiele mit teuren Folgen.

Könnten Sie darauf verzichten ...

  • jederzeit und überall erreichbar zu sein?
  • unabhängig zu surfen?
  • zwischendurch Ihre Lieblingsmusik zu hören?
  • unterwegs online Kinokarten zu reservieren?
  • sich mit Ihren Freunden überall verbunden zu fühlen?

Hier springt HandySecure ein.

Das wird geleistet
Der Handy-Schutzbrief schützt Ihre Nutzer vor den hohen Kosten im Falle eines Handy- oder Smartphoneschadens. Passend zum flexiblen Bedarf als Nutzer gibt es HandySecure in drei Leistungspaketen an. Die Tarifvariante Exklusiv deckt bei weltweitem Versicherungsschutz u.a.:

  • Stoß-, Sturz- und Fallschäden
  • Bruchschäden
  • Flüssigkeitsschäden (ohne Witterungseinflüsse)
  • Überspannung
  • vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
  • Einbruch-Diebstahl (inkl. Kfz)
  • Telefonkosten-Erstattung bei Einbruch-Diebstahl

Mit HandySecure bekommen Sie schon ab einem Jahresbeitrag von 19,95 EUR einen umfassenden Schutz vor Alltagsschäden. Wichtig ist, dass bei Vertragsabschluss das Gerät nicht älter als 30 Tage sein darf. HandySecure kann unabhängig vom Provider abgeschlossen werden.

Bewahren Sie sich die Freude am dem neuen hochwertigen Handy oder Smartphone mit einem der drei HandySecure-Leistungspakete.

HandySecure Leistungsübersicht der Würzburger Versicherung

 

 

viertuelles Haus

Als Hauseigentümer sollte man alle Risiken bedenken, die auftreten könnten um sich dann richtig versichern zu können. Denn es werden nicht alle möglichen Schäden von der Versicherung gleich mit berücksichtigt. Im Zeitalter der heutigen Technik und des Internets kann man sich durch ein virtuelles Haus darüber informieren, an was man beim Versicherungsschutz rund um das Haus denken sollte. Typische Schäden und Wettereinflüsse könnten öfter auftreten als man denkt.

Typische Schäden
Nutzwärmeschäden, Überspannung, Brand und Glasbruch zählen zu den am häufigsten entstandenen Schäden, bei denen sich der Hausbesitzer auf jeden Fall richtig absichern sollte. Auch Diebstahl und Vandalismus gehören mit dazu, an was Sie beim Versicherungsschutz denken sollten. Überschwemmung, Erdbeben oder Sturm und Hagel sind nicht immer automatisch in der Hausratversicherung enthalten. Deshalb sollte man seinen Vertrag auf Elementarschädenschutz überprüft.

Wie Absichern
Nicht nur mit der richtigen Versicherung steht man auf der sicheren Seite. Viel mehr gilt auch, dass Haus sicherer zu gestalten, als Schäden in Kauf zu nehmen. Vor allem wer Kinder hat, sollte sein Haus mit kleinen Extras versehen. Fensterschlösser, Fingerklemmschutz, Herd und Ofenschutz, Schutzgitter und Steckdosenschutz sollten besonders bei Kleinkindern mit in der Planung stehen. Um die Sicherheit des Kindes zu gewährleisten. Doch auch sich selbst sollte man schützen. Durch Alarmanlagen, Türsicherung, Brand- und Rauchmelder. Ein Feuerlöscher sollte zudem in jede Haus vorhanden sein.

Fazit
Wer sich im vornherein richtig absichert, kann durch die richtige Versicherung und die Vorsorge im Haus, im Schadenfall auch damit rechnen von der Versicherung eine Entschädigung zu bekommen, um alle Schäden beseitigen zu können. Typische Wohngebäude- und Hausratschäden demonstriert die AXA Versicherung mit einem virtuellen Haus. Damit möchte der Versicherer auf Risiken aufmerksam machen und praktische Tipps zur Prävention geben. Das virtuelle Gebäude mit Garten kann rund um die Uhr auf www.axa.de/virtuelleshaus besichtigt werden. Es ist ein empfehlungswertes Tool, unabhängig davon, wo man sein Haus versichert hat.

Dispokredit

Ein Abrufkredit, auch Rahmenkredit genannt, ist die günstigere Variante zum Dispo- Kredit. Das Geld steht auf einem separaten Konto für den Kreditnehmer auf Abruf bereit. Die anfallenden Zinsen für diese Kreditform sind weitaus günstiger als bei einem Dispo-Kredit.

Der klassische Abrufkredit bewegt sich in einem Finanzrahmen von 2.500 EUR bis 25.000 EUR. Kreditzinsen fallen nur auf die tatsächlich genutzte Summe an. Der geliehene Betrag muss in diesem vereinbarten Rahmen liegen. Verschiedene Banken bieten selbstverständlich höhere Beträge an.

Der effektive Jahreszins für einen Abrufkredit bewegt sich zwischen ca. 6 Prozent - 9 Prozent. Diese Zinsen sind von Kreditinstitut zu Kreditinstitut verschieden aber immer noch günstiger als die Zinsen bei einem Dispo-Kredit. Der Zinssatz wird nur auf den tatsächlich geliehenen Betrag berechnet.

Viele Abrufkredite haben besondere Tilgungshöhen. So wird bei vielen Banken ein gewisser Prozentsatz der geliehenen Summe festgelegt. Gleichzeitig wird meist eine Mindestsumme zur Tilgung verlangt. Zum Beispiel kann in der Vereinbarung stehen: 2 Prozent der Kreditsumme, aber mindestens 50 EUR. Durch die Möglichkeit, in verschieden hohen Summen zu tilgen, verändern sich die Zinsen.

Ein Abrufkredit sollte immer dann in Betracht gezogen werden wenn schon im Vorfeld bekannt ist, das in naher Zukunft höhere Kosten oder Investitionen anstehen. Dadurch werden die doch sehr hohen Dispo-Zinsen vermieden und das Girokonto bleibt liquide.

 

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