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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 06. September 2019

Die deutschen Kfz-Versicherer haben die Schadenregulierung nach Massenkarambolagen überarbeitet und dies zugunsten der Unfallbeteiligten. Wenn auf deutschen Autobahnen viele Fahrzeuge miteinander kollidieren, sind häufig Nebel, Schneefall oder Glatteis mit im Spiel. Den letzten Massenunfall löste jedoch ein Sandsturm auf der A19 bei Rostock aus. Dabei krachten 83 Fahrzeuge ineinander, acht Menschen starben und mehr als 100 Menschen wurden verletzt.
Die Regulierung vereinfacht sich
Wer ein solches Unglück überlebt, der kann körperliche und psychische Schädigungen für das gesamte restliche Leben davon tragen. Da ist es positiv zu werten, dass die Versicherungsbranche nun Verbesserungen für die Unfallopfer vereinbart hat. Da körperliche und psychische Schädigungen schon schlimm sind, müssen sich die Betroffenen zukünftig nun wenigstens keine Sorgen mehr um die Regulierung der Schäden machen. Die Fahrer und Fahrzeuginsassen, welche in eine Massenkarambolage verwickelt wurden, können sich zukünftig direkt an den jeweiligen Kraftfahrzeugversicherer wenden. Der Kraftfahrzeugversicherer übernimmt dann die Personen- und Sachschäden sowie alle Schäden am Fahrzeug. Das gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Bisher war es so, dass die Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten übernahmen (siehe folgende Grafik). Bei einem reinen Frontschaden waren es nur 25 Prozent, bei einem Totalschaden sowie Schäden an Front und Heck waren es nur zwei Drittel. Zuständig waren oft andere beauftragte Versicherungsunternehmen.
Mehr Sicherheit für Unfallopfer
„Nach einem Massenunfall ist die Situation oft chaotisch und unübersichtlich. Wer den Unfall verursacht hat und wer wie viel Schuld am Unfallgeschehen trägt, ist häufig nicht zu ermitteln. Deshalb geben die neuen Regeln den Unfallopfern mehr Sicherheit, denn die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen“, teilt Tibor Pataki vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Seit 1983 gibt es die freiwillige Regulierungsaktionen der deutschen Kfz-Versicherer. Dabei mussten bisher mindestens 50 Fahrzeuge am Unfall beteiligt sein. Durch die Änderung der Regulierung wurde diese Hürde nun auf 40 Fahrzeuge gesenkt. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, genügen bereits 20 Fahrzeuge. Für die Anerkennung als Massenunfall müssen zwei weitere Bedingungen erfüllt sein: Die Polizei darf keinen Verursacher feststellen und das gesamte Unfallgeschehen muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen.
Insgesamt haben sich 108 Versicherungsunternehmen freiwillig zu der neuen Regulierung verpflichtet. Über die teilnehmenden Gesellschaften informiert der GDV.
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Bei einem Autounfall können sehr schnell hohe Kosten entstehen. Deshalb hat man seine Autoversicherung, die für den Schaden aufkommt. Wenn man jedoch mehrfach in Unfälle verwickelt ist, dann kann die Autoversicherung den Vertrag innerhalb kurzer Zeit kündigen. Die Versicherung stellt die gezahlten Schadenbeträge gegen die gezahlten Beiträge ins Verhältnis und wenn die gezahlten Schadenbeiträge überwiegen, wird sich der Versicherer mit einer Kündigung vom Vertrag trennen.
Die Probleme fangen dann erst an
Es ist immer ein gutes Gefühl, bei einem Autounfall ausreichend versichert zu sein. Wer aber zu oft in Unfälle verwickelt ist, dem kann innerhalb eines Monats nach Begleichung des Schadens von seiner Versicherung gekündigt werden. Nach drei Unfällen wird es normalerweise für den Versicherten eng, denn die Versicherung braucht in ihrer Begründung nur auf die Unfallhäufigkeit verweisen. Es kann aber auch schon ein Unfall ausreichen, um gekündigt zu werden. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn man gerade den Versicherer gewechselt hat. Es wurde dann vielleicht nur einen Beitrag bezahlt und die Schadensumme ist aber um ein vielfacheres höher. Deshalb sollte man nicht ständig wegen kleineren Beitragseinsparungen den Versicherer wechseln. Je länger man bei einem Versicherer ist, um so mehr Beiträge hat man bezahlt, die sich dann positiv gegenüber den Schadenaufwendungen auswirken.
Wenn der Versicherer kündigt ist man "gebrandmarkt"
Wenn der Versicherer die Kündigung ausgesprochen hat, dann gibt es dass Problem, dass man als Versicherungsnehmer "gebrandmarkt" ist. Denn die Versicherungsgesellschaften informieren sich zum einen über solche Vorfälle gegenseitig. Zum anderen muss bei einem neuen Autoversicherer im Antrag angegeben werden, ob der Vorvertrag von einem selbst oder von der Versicherung gekündigt wurde. Wer hier schummelt, kann sehr schnell mit einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung konfrontiert werden.
Keinen oder nur einen reduzierten Versicherungsschutz
Manche Autoversicherungen, lehnen Kunden mit Vorschäden generell ab oder es werden nicht alle Konditionen angeboten, die der Versicherte bisher hatte. Dies kann beispielsweise eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung sein. Für die Kfz-Haftpflichtversicherung könne, bis auf die alte Versicherung, keine andere Versicherung den Versicherungsschutz verweigern. Dennoch könne das Angebot teurer werden, da der Versicherer beispielsweise Aufschläge einberechnet. Es ist bei einer Kündigung ratsam, zunächst erst einmal darüber nachdenken, ob man wirklich eine Teil- oder Vollkasko benötigt. Wenn ja, dann ist es sinnvoll, die Angebote vieler Autoversicherer zu vergleichen und nach Rabatten zu fragen. Auch eine Anfrage beim bestehenden Autoversicherer sollte nicht vergessen werden, vielleicht ist es ja möglich, durch Herausnahme des schadenbelastenden Bereiches oder das akzeptieren eines Zuschlags die Kündigung wieder zurückzunehmen.
Unterschiede zwischen Direktversicherer und Serviceversicherer
Eine andere Möglichkeit nicht "gebrandmarkt" zu werden, ist die Kündigungsumkehr. Als Betroffener kann man seine Versicherung bitten, die Kündigung zurückzuziehen, um dann den Vertrag selbst aufzulösen. Man wird dann nicht mehr als Unfallfahrer geführt. Allerdings klappt die Kündigungsumkehr nicht immer. Bei einem Direktversicherer wird man damit selten Erfolg haben. Bei einem Serviceversicherung mit einem persönlichen Berater stehen die Chancen weit aus besser, zu einer Kündigungsumkehr zu kommen. Deshalb kann es sinnvoll sein, bereits dann zu kündigen, wenn man ahnt, dass eine Kündigung ins Haus stehen könnte. Bei drei Unfällen in Serie sollte man feinfühlig werden und aktiv werden. Auch wenn die Kündigung umgekehrt wurde, darf man bei einem neuen Vertrag nicht mogeln und muss mitteilen, ob man in Unfälle verwickelt war.
Wer über einen unabhängigen Makler seinen Vertrag abgeschlossen hat, profitiert davon, dass der Makler vorher über die anstehende Kündigung informiert wird. So hat man den Vorteil, dass die Kündigung gleich als Kunde veranlasst werden kann und man erspart sich die mühsame Kündigungsumkehr.
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Wo das Unfallrisiko für Ihre Kinder lauert, wird von den Eltern oft falsch eingeschätzt. Sie fürchten den Autoverkehr auf den Straßen und erachten dies als die allergrößte Unfallgefahr für ihre Kinder. Dabei passieren über die Hälfte der Unfälle in der Freizeit. Spielplätze nehmen dabei eine besondere Rolle ein. Die Unfallversicherer registrieren rund 16.000 Kinderunfälle mit bleibenden Schäden. Bei einer Versicherungsdichte in der Kinderunfallversicherung von rund 40 Prozent kann man grob davon ausgehen, dass sich im Jahr rund 40.000 Kinder so schwer verletzen, dass sie bleibende Schäden davontragen. Schutz bietet in solchen Fällen eine private Kinderunfallversicherung, da die gesetzliche Unfallversicherung für Freizeitunfälle nicht aufkommt.
Trügerische Sicherheit
Laut aktueller Zahlen des GDV ereignen sich 60 Prozent aller Kinderunfälle zu Hause – viermal mehr als im Straßenverkehr. Jeder zweite Erwachsene schätzt das Unfallrisiko für Kinder in Haushalt und Garten aber als eher gering ein. Als weitere Gefahrenquelle ist der Spielplatz zu nennen. Durch Stürze, Stöße und das Toben verletzen sich jedes Jahr viele Kinder. Im schlimmsten Fall ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen. Zerstörte Zukunft, ein Leben am Existenzminimum und die Familie muss dafür aufkommen.
Gesetzliche Unfallversicherung bietet nur eine Ausschnittsdeckung
Bei 82 Prozent aller Unfälle gibt es keine Leistung. Versichert sind in der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit muss zudem mindestens 20 % betragen. Bei geringerer Einschränkung gibt es keine Leistung.
Private Vorsorge ist existenzsichernd
Nach einem Bericht der Kassenärztlichen Vereinigung erleiden rund 1,7 Mio. Kinder jährlich einen Unfall. Wer da privat nicht ausreichend vorgesorgt, muss für die sich anschließenden Kosten allein einstehen. Die Krankenversicherung leistet nur im vereinbarten Rahmen für die gesundheitlichen Schäden. Eine zusätzliche Leistungen oder Absicherung beispielsweise in Form einer Rente für den Fall, dass eine Berufstätigkeit nicht möglich ist oder der Pflegefall eintritt, kann nur über eine private Unfallabsicherung gewährleistet werden.
Worauf sollte man einer privaten Unfallversicherung achten
- Wählen Sie die Versicherungssumme nicht zu niedrig. Diese ist die wichtigste Leistung bei einer Unfallversicherung. Bei der Höhe unterscheidet die Unfallversicherung zwischen Grundinvaliditätssumme (= Versicherungssumme) und Vollinvaliditätssumme (=Kapitalleistung).
- Die Versicherungsbedingungen sind meistens sehr komplex. Achten Sie auf einen umfangreichen Leistungsvergleich unter einer möglichst großen Anzahl von Unfallversicherern.
- Lassen Sie sich nicht von niedrigen Preisen blenden. Vergleichen Sie die Leistungen bei verschiedenen Invaliditätsgraden. Dies ist am besten mit einem Vergleichsrechner machbar.
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In Deutschland kaufen viele ein Haus oder eine andere Immobilie. Doch nur ein Drittel versichert sein Wohneigentum gegen Elementarschäden. Das Auto, auch Haustiere und die Gesundheit wird versichert – doch man vergisst oft, die Immobilie richtig zu versichern. Von allen Hausbesitzern haben nur 80 Prozent ihre Immobilie richtig versichert. Dies wurde in einer Studie vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) zusammengefasst. Somit ist jeder fünfte Eigentümer eines Hauses nicht richtig gegen Wasser-, Sturm-, Hagel- oder Feuerschäden versichert und setzt sich somit (mit seiner Familie) dem Ruin seiner Existenz aus.
Naturgewalten können auf jedes Haus einwirken
Von allen Eigentümern haben nur ein Drittel hier gegenwärtig eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen. Diese nämlich deckt beispielsweise Erdbebenschäden, Erdrutsche, Schneedruck und Starkregen ab. Eine Wohngebäudeversicherung, die Elementarschadenschutz einbezieht, ist noch nicht einmal besonders teuer. Ein Haus, welches sich über 150 Quadratmeter Wohnfläche erstreckt, würde bei einer solchen Versicherung völlig neu errichtet – und im höchsten Falle ergeben sich Jahresbeiträge, die in Dresden mitunter nicht 120 Euro übersteigen und in Köln durchaus an 200 Euro angrenzen können. Der Versicherungsbeitrag im Zusammenhang einer Immobilie hängt immer davon ab, wie hoch sich der Tarifspiegel der Bauunternehmen in einer bestimmten Region jeweils befindet. Allerdings bieten Versicherungen in extrem hochwassergefährdeten Regionen eine Elementarschadenschutzpolice entweder gar nicht oder nur gegen eine hohe Eigenbeteiligung an. Nach GDV-Angaben sind jedoch nur rund ein Prozent aller Immobilien in Deutschland davon betroffen.
Viele Hausbesitzer sind nicht richtig oder unterversichert
Ob ein Haus gegen Hochwasser versicherbar ist, lässt sich mit einem Anruf bei der Versicherung feststellen. Die Versicherungen haben ganz Deutschland in einem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) katalogisiert. Bei den meisten Versicherungsnehmern fehlt der Versicherungsschutz jedoch nicht völlig. Sondern es ergibt sich das Problem, dass die Hausbesitzer unterversichert sind. Es nützt nichts, einen Versicherungsvertrag über eine Summe abzuschließen, der nicht eine vollständige Schadensbehebung im Ernstfall abdeckt. Es ist somit wichtig, sich über veränderte Immobilienpreise zu informieren und nicht auf einer veralteten Basis eine Gebäudeversicherung für ein Objekt zu belassen. Jedoch ändert sich nicht nur die Marktlage an sich, auch die Aus- bzw. Anbauten am eigenen Haus bzw. Grundstück können die Basis für einen bereits bestehenden Versicherungsvertrag modifizieren. Umgehend sind somit Versicherungssummen den entstandenen Wertveränderungen anzugleichen. Bei jeder Versicherung kann mit einem Fragebogen schnell der aktuell richtige Versicherungswert berechnet werden.
Kurz gesagt: Eine Versicherung ist für Sie ein grundlegender und unvermeidlicher Schutz – wenn die Verträge mit den aktuellen Werten übereinstimmen.
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Wie soll man sich verhalten, wenn das Fahrrad gestohlen wurde, die Versicherung eine Entschädigung gezahlt hat und dann taucht das Fahrrad plötzlich wieder auf. Damit man sich nicht strafbar macht, muss man den Fund unverzüglich seiner Versicherung melden. Der Eigentümer des Fahrrades hat nun die Wahl, dass erhaltene Geld zurück zu zahlen oder er stellt das wiedergefundene Fahrrad der Versicherung zur Verfügung.
Wann zahlt eine Versicherung eine Entschädigung
Die Hausratversicherung springt grundsätzlich ein, wenn das Fahrrad aus dem Keller, dem Haus oder der Garage gestohlen wurde. Mit einem Zusatzbaustein „Fahrradversicherung“ gegen den sogenannten „einfachen Diebstahl“ zur Hausratversicherung, gibt es auch einen Schadenersatz, wenn das Fahrrad beispielsweise am Bahnhof oder auf dem Schulhof gestohlen wurde. Darüber hinaus gibt es noch spezielle Fahrradversicherungen. Nur was passiert mit einer bereits gezahlten Entschädigung vom Versicherer, wenn das Fahrrad wieder auftaucht. Dies hängt jedoch vom konkreten Fall ab. Vor kurzem hat die Polizei rund 1.500 gestohlene Fahrräder in Hamburger Lagerhallen gefunden. Wenn sich anhand der eingravierten Rahmennummer ein Eigentümer ermitteln lässt, wird er - wie auch in weniger spektakulären Fällen - von der Polizei informiert.
Hat eine Hausrat-oder Fahrradversicherung für den Rad-Verlust an den Betroffenen eine Entschädigung geleistet, ist er verpflichtet, seinen Versicherer sofort von dem Fund in Kenntnis zu setzen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gilt dies unabhängig davon, ob die Polizei ihm das Fahrrad schon übergeben hat oder ihm nur die Möglichkeit einräumt, es an einem bestimmten Ort abzuholen. Wenn der Eigentümer die Meldung über den Verbleib seines Fahrrads unterlässt, macht er sich wegen Versicherungsbetrugs strafbar.
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Der Versicherte hat ein zweiwöchiges Wahlrecht gegenüber dem Versicherer
Der Versicherte kann zwischen zwei Optionen wählen. Zum einen, ob er eine bereits erhaltene Entschädigungszahlung behält und der Versicherung das Fahrrad überlässt oder zum anderen lieber die Entschädigungszahlung zurückzahlt und das Fahrrad behält. Dieses Wahlrecht besteht allerdings nur zwei Wochen lang. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Aufforderung durch den Versicherer, eine Entscheidung zu treffen. Wenn der Versicherte diese Zwei-Wochen-Frist verstreichen lässt, dann geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. Dies bedeutet, dass die Versicherung dann selbst entscheiden kann, ob es das Fahrrad nimmt oder die Entschädigung zurückverlangt.
Auch wenn der Versicherte für den Verlust seines Fahrrads nur teilweise entschädigt wurde, steht ihm sein anfängliches Wahlrecht zu. Entscheidet sich ein Betroffener trotz einer nur teilweisen Entschädigung für das Geld, weil er beispielsweise schon ein neues Fahrrad hat, willige er laut dem GDV damit zugleich in einen meistbietenden öffentlichen Verkauf des Fahrrads ein. Der Erlös aus dem öffentlichen Verkauf wird zwischen beiden Parteien aufgeteilt. Wenn der Versicherte beispielsweise die Hälfte des Fahrradwertes ersetzt bekommen hat, besteht für ihn auch nur noch ein Anspruch auf die Hälfte des erzielten Verkaufspreises. Sollte das gestohlene Fahrrad bereits wieder auftauchen, obwohl der Versicherer noch keine Entschädigungszahlung vorgenommen hat, ist der Eigentümer nicht verpflichtet es zurücknehmen. Laut dem GDV, hat der Bestohlene auch in diesem Fall einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, muss dann allerdings innerhalb von zwei Wochen das Fahrrad an den Versicherer übergeben.
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Die diesjährige Urlaubssaison hat wieder begonnen und für viele von uns beginnt damit die schönste Zeit des Jahres. Sonne, Strand & Meer oder doch ein Ausflug in die Berge? Einfach mal die Seele baumeln lassen. Zeit mit der Familie und den Freunden verbringen. Sich selbst einmal belohnen. Und alles am besten ohne lästigen Sonnenbrand.
Damit der Urlaub gelingt, sollten einige Sachen beachtet werden. Haben Sie z.B. an folgende Dinge gedacht?
- Sind Reisepass, Personalausweis und Kreditkarte noch gültig ?
- Ist eine Schutzimpfung notwendig?
- Wurde die Esta bereits erledigt? (Einreise in die USA)
- Besteht eine gültige Auslandsreisekrankenversicherung?
- Welchen Versicherungsschutz beinhalten Hausrat- und Haftpflichtversicherung im Ausland?
Damit wirklich nichts vergessen wird, haben wir für Sie eine Checkliste mit den wichtigsten Punkten zusammengestellt. Hier können Sie diese herunterladen.
Noch keine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen?
Es sind viele Menschen der Ansicht, dass man durch seine gesetzliche Krankenkasse auch im Ausland abgesichert ist. Wozu sollte man da noch eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?
Es verhält sich tatsächlich wie folgt: Die Gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für Schadensfälle, wenn sie sich innerhalb jener Staaten zutragen, die ein Sozialabkommen mit der BRD vereinbart haben, die sogenannten "Schengen-Staaten". Dazu gehören die meisten europäischen Staaten. Außerhalb dieser Staaten besteht keinerlei Versicherungsschutz durch die Gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn Ihr Urlaubsziel also außerhalb dieser Staaten liegt, sollten Sie keinesfalls ohne eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung los fliegen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls medizinisch behandelt werden müssen, werden Sie die gesamte Behandlung vollständig aus eigener Tasche zu zahlen haben. Doch das ist nicht der einzige Grund, der für den Erwerb einer Auslandsreisekrankenversicherung spricht.
- Kostenrisiko Krankenrücktransport
- Behandlungen im Ausland können teurer sein, auch wenn ein Sozialabkommen besteht
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