Steuer-Lexikon - Fachbegriffe rund ums Thema Steuern
- Erstellt: Samstag, 21. Februar 2026 23:48
Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Steuern nicht?
Hier im Steuerlexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Steuern – von A wie Abfindung bis Z wie Zählkinder. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.
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Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe A
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes dient. Sie ist meist freiwillig, kann aber bei betriebsbedingten Kündigungen (gemäß § 1a KSchG) oder in Sozialplänen vorgesehen sein. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig.
Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe F
Finanzamt
Das Finanzamt ist eine regionale staatliche Behörde in Deutschland, die als unterste Ebene der Finanzverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Verwaltung von Steuern zuständig ist. Es prüft Steuererklärungen von Privatpersonen und Unternehmen, erlässt Steuerbescheide, überwacht Zahlungen und treibt ausstehende Steuern ein.
Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe P
Progressionsvorbehalt
Der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) ist eine Regelung, bei der steuerfreie Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Krankengeld, Elterngeld) den persönlichen Steuersatz für das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöhen. Die Leistungen selbst bleiben zwar steuerfrei, führen aber zu einer höheren Steuerlast, was oft zu Steuernachzahlungen im Folgejahr führt.
Steuerlexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe Z
Zählkinder
Zählkinder sind Kinder aus einer früheren Beziehung oder Ehe, die nicht im Haushalt leben, aber bei der Berechnung des Kindergeldes für die aktuelle Familie mitgezählt werden, um die Gesamtzahl der Kinder zu bestimmen. Obwohl für sie kein Kindergeld ausgezahlt wird, dienten sie bis 2022 dazu, die Kindergeldhöhe für jüngere Geschwister durch eine höhere Einstufung (Zählkindvorteil) zu erhöhen.
Zinsen
Zinsen sind der Preis für das (Ver)leihen von Geld, ausgedrückt als Prozentsatz (Zinssatz) pro Jahr. Sie fungieren als Gebühr für Kreditnehmer (Kreditzinsen) oder als Ertrag für Sparer (Guthabenzinsen), die ihr Geld einer Bank überlassen. Die Höhe hängt von der Marktlage, der Laufzeit und dem Risiko ab.
