Lexikon

Die gefahrenen Jahreskilometer spielen bei der Berechnung des Kfz-Versicherungsbeitrags eine entscheidende Rolle. Der Versicherte gibt gegenüber seiner Kfz-Versicherung an, wie viele Kilometer er in den zwölf Monaten nach Vertragsbeginn insgesamt mit dem versicherten Auto fährt. Bei der Angabe der sogenannten Jahreskilometerleistung können die Erfahrungswerte aus den Vorjahren helfen. Wer das erste Mal ein Auto auf seinen Namen versichert, muss seine Jahreskilometer schätzen.

Bei einem Versicherungsfall fragt die Kfz-Versicherung auch den Tachostand zum Unfallzeitpunkt ab. Liegt dieser über den Angaben des Kunden zur Jahreskilometerleistung, kann dies die folgenden Auswirkungen auf die Schadenregulierung haben:

  • die Kfz-Versicherung verlangt rückwirkend eine Prämiennachzahlung
  • bei unterstelltem Vorsatz Strafzahlung von einem Jahresbeitrag

Mit sogenannten Kilometerstaffeln vereinfachen Kfz-Versicherer die Angabe der Jahreskilometer für sich und die Kunden. Üblicherweise sind die mit dem Auto zurückgelegten Kilometer pro Jahr in folgende Tausender-Schritte unterteilt:

Kilometereinstufungen
3.000 bis 6.000 Kilometer
6.001 bis 9.000 Kilometer
9.001 bis 12.000 Kilometer
12.001 bis 15.000 Kilometer
15.001 bis 20.000 Kilometer
20.001 bis 25.000 Kilometer
25.001 bis 30.000 Kilometer
über 30.000 Kilometer

 

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Die Mallorca-Police ist eine Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im Ausland, wenn z.B. nach einem Flug nach Mallorca ein Mietwagen benötigt wird. Der schützende Mantel gilt jedoch nicht nur für Mallorca, sondern ist über ganz Europa ausbreitet – ausschlaggebend sind die Tarifbedingungen. Konzipiert wurde die Mallorca-Police, weil die Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland häufig mit deutlich niedrigeren Deckungssummen arbeiten als in der Bundesrepublik.

Übersteigt ein Schaden, der mit einem Mietfahrzeug verursacht wurde, die vereinbarte Versicherungssumme, müsste der Fahrer die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Davor soll die Mallorca-Police schützen. Sie stockt die Deckungssumme auf. Allerdings: Häufig ist dieser Schutz bereits in der regulären Kfz-Versicherung und teils auch in den Mitgliedschaften bei Automobilclubs enthalten. Daher lohnt es sich, vorher zu fragen, um nicht unnötig Geld auszugeben.

 

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Die meisten Versicherer ermöglichen es den Versicherungsnehmern, ihre erfahrenen Schadenfreiheitsrabatte auf eine andere Person zu übertragen. Diese muss jedoch in einem besonderen Verhältnis zum Versicherungsnehmer stehen (z.B. Lebensgefährte oder Verwandte 1. Grades). Die Übertragung der Rabatte (schadenfreie Jahre) kann nur schriftlich erfolgen. Eine Rückübertragung ist ausgeschlossen.

Wichtig: Es können nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie der neue Rabattbegünstigte unter Berücksichtigung seines Führerscheinbesitzes auch selbst hätte erfahren können. Er muss darüber hinaus nachweisen können, dass er das Fahrzeug des Rabattüberträgers regelmäßig gefahren hat.

 

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Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Photovoltaikversicherung nicht?

Hier im Photovoltaikversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Photovoltaikversicherung – von A wie ABE bis Z wie Zürs-Zone. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabethisch sortierten Begriffen.

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ABE
ABE ist die Abkürzung für “Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung“.

Batteriespeicher
Hat man einen Batteriespeicher kann dieser über die Photovoltaikversicherung mitversichert werden. Berücksichtigt wird dieser nur sofern er wertmäßig bei der Bildung der Investitionssumme mit eingerechnet worden ist.

Blitz- und Überspannungsschutz für die Photovoltaikanlage
Die Photovoltaikversicherungsanbieter unterscheiden in der Beitragskalkulation, ob beides bei der Anlage verbaut worden ist oder nicht.

Ertragsausfallversicherung
Fällt eine Solaranlage aufgrund eines versicherten Schadens aus und kann somit keinen Strom mehr produzieren, wird eine Ausfallentschädigung in der ausgewählten Anzahl der Monate gezahlt.

Einschluss GAP-Deckung für eine Photovoltaikanlage
Der Versicherer ersetzt abweichend von Abschnitt "A" § 7 Nr. 4 a) ABE 2011 im Falle eines Totalschadens, sofern der Wiederaufbau der versicherten Photovoltaikanlage unterbleibt, den Zeitwert der versicherten Photovoltaikanlage, mindestens die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Photovoltaikanlage. Dabei bildet die ursprüngliche im Antrag angegebene Investitionssumme die Grenze der Entschädigung.

Investition inkl. Montagekosten einer Photovoltaikanlage
Investitionssumme zum Zeitpunkt der Erstinbetriebnahme. Ist man Vorsteuer abzugsberechtigt, dann gilt die Netto-Investition inkl. Montagekosten (Gesamtkosten ohne Mehrwertsteuer) zur Beitragskalkulation. Falls nicht, dann gilt die Brutto-Investition inkl. Montagekosten (Gesamtkosten mit Mehrwertsteuer). Sollen Batteriespeicher, Wallbox, Autoladestation oder Trafostation mitversichert werden, dann müssen die Kosten dafür in die Gesamtinvestitionskosten einkalkuliert werden.

Minderertragsversicherung
Wird der vom Solarunternehmen prognostizierte Jahresenergieertrag (100%) beispielsweise um mehr als 10 % unterschritten, werden die nicht erzielten Erträge erstattet. Zur Beantragung benötigt der Versicherer grundsätzlich immer eine softwaregestützte Ertragsprognose (Solarteur oder Energieversorger).

Montageart einer Photovoltaikanlage
Für die Montage einer Photovoltaikanlage wird ein Montagesystem als Unterkonstruktion verwendet, auf dem die benötigten PV-Module befestigt werden. Auf Flachdächern werden PV-Module aufgeständert. Bei Schrägdachanlagen werden Montage-Vorrichtungen verwendet, die aus Dachhaken und Schienen bestehen, worauf schließlich die Photovoltaikmodule montiert werden.

Montagesystem
Ein Montagesystem ist eine Unterkonstruktion für Photovoltaikanlagen, auf dem die benötigten PV-Module angebracht werden. Bei Schrägdachanlagen werden Montage-Vorrichtungen verwendet, die aus Dachhaken und Schienen bestehen, worauf schließlich die Photovoltaikmodule montiert werden. Auf Flachdächern werden PV-Module aufgeständert.

Lagerung von feuergefährlichen Stoffen
Werden im Gebäude (für Solarparks auf dem Grundstück) feuergefährliche Stoffe wie z.B. Stroh, Heu oder Kaminholz (gewerbsmäßig) gelagert ist die für die Beitragskalkulation anzugeben. Öltanks in Wohn- und Geschäftsgebäuden zählen nicht dazu.

PAC
Wird die aktuelle Menge an Wechselstrom gemessen, die eine Solaranlage erzeugt, spricht man vom sogenannten PAC-Wert. Dabei steht PAC für die augenblickliche Leistung (P) des erzeugten Wechselstroms (AC). Gemessen wird der in Watt angegebene IST-Wert dabei hinter dem Wechselrichter. Als Momentaufnahme kann der PAC-Wert interessante Informationen zur aktuellen Solarstromproduktion zur Verfügung stellen.

Photovoltaikanlage
Eine Photovoltaikanlage (Kurzform PV-Anlage) wandelt Sonnenlicht mit Hilfe von spezieller Solartechnik in elektrische Energie um. Der so erzeugte Gleichstrom kann nach der Umwandlung durch einen Wechselrichter im Haushalt verbraucht oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Eine PV-Anlage besteht aus den Solarzellen, Wechselrichtern, einem Zweirichtungszähler zur Erfassung der ein- und ausgehenden Strommenge und einer Unterkonstruktion zur Befestigung der Solarzellen auf dem Dach oder anderen Standpunkten.

Schneelast 
Wenn es im Winter schneit, so kann dadurch die Schneelast unterschiedlich stark auf die Flächenlast eines Daches einwirken. Deshalb ist vor der Installation einer Photovoltaik- und Solaranlage sicherzustellen, dass die Tragkraft des Daches auch dann gewährleistet ist, wenn die Schneefälle besonders stark ausfallen. Dabei wird von pauschalen Schneelasten ausgegangen, wozu Deutschland in spezielle Schneelastzonen aufgeteilt wurde. Die Berechnungen beziehen sich dabei nicht nur auf die geografische Lage, sondern auch die Höhe über dem Meeresspiegel und die in der Schneelastzone üblichen Witterungsbedingungen.

Stromanbieter 
Unter dem Begriff Stromanbieter versteht man umgangssprachlich die Bezeichnung "Elektrizitätsversorgungsunternehmen". Damit sind Unternehmen gemeint, die ihre Kunden mit elektrischer Energie, also mit Strom versorgen bzw. beliefern. Dabei werden eigentlich streng genommen nur Unternehmen als Elektrizitätsversorger bezeichnet, welche Endverbraucher direkt mit Strom beliefern, vor allem solche, die dafür ein Verteilnetz betreiben. Im weiteren Sinne umfasst die Bezeichnung jedoch sämtliche Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Also von der Stromerzeugung über den Handel und die Übertragung bis hin zur Lieferung an den Verbraucher.

Stromversorger 
Unter dem Begriff Stromversorger versteht man umgangssprachlich die Bezeichnung "Elektrizitätsversorgungsunternehmen". Damit sind Unternehmen gemeint, die ihre Kunden mit elektrischer Energie, also mit Strom versorgen bzw. beliefern. Dabei werden eigentlich streng genommen nur Unternehmen als Elektrizitätsversorger bezeichnet, welche Endverbraucher direkt mit Strom beliefern, vor allem solche, die dafür ein Verteilnetz betreiben. Im weiteren Sinne umfasst die Bezeichnung jedoch sämtliche Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Also von der Stromerzeugung über den Handel und die Übertragung bis hin zur Lieferung an den Verbraucher.

Wallbox
Besitzt man eine Wallbox und diese soll mitversichert werden, dann wird diese nur berücksichtigt sofern diese wertmäßig bei der Bildung der Investitionssumme berücksichtigt worden ist.

Zürs-Zone
Die Abkürzung ZÜRS steht für Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Es handelt sich um ein Geoinformationssystem das Deutschland in vier Zonen, in sog. Gefährdungsklassen (GK1 bis GK4) einteilt und der Einschätzung von Naturgefahren dient. Jedes Gebäude in Deutschland kann einer dieser vier Gefährdungsklassen zugeordnet und somit das jeweilige Hochwasser- bzw. Überschwemmungsrisiko des betreffenden Objektes ermittelt werden. Die Zuordnung in eine Gefährdungsklasse entscheidet über die Versicherbarkeit und die jeweilige Prämienhöhe. Je größer das Risiko der Elementargefahren, desto höher die ZÜRS Geo-Klasse.

Wenn man außerhalb von Deutschland Auto fährt, besteht bei einem Unfall die Gefahr, nicht den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen. Zwar müssen Fahrzeuge auch in den anderen europäischen Staaten über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, welche die Schäden des Unfallgegners reguliert. Allerdings liegen die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland oft weit unter dem in Deutschland gültigen Niveau.

Der Auslandsschadenschutz übernimmt die Differenz zwischen der Versicherungsleistung des Unfallgegners und den tatsächlich entstandenen Kosten (zumeist bis zur Höhe der in Deutschland gesetzlich geregelten Mindestdeckungssumme). Zudem kann der Geschädigte in der Regel etwaige Ansprüche bei seiner Autoversicherung geltend machen und sie übernimmt die Schadensabwicklung. Der Auslandsschadenschutz gilt mit wenigen Ausnahmen innerhalb ganz Europas.

 

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Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Krankenversicherung nicht?

Hier im Krankenversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Krankenversicherung – von A wie Abdingung bis Z wie Zusatzversicherung. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabethisch sortierten Begriffen.

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Abdingung
Der Arzt oder Zahnarzt ist bei der Abrechnung der - für einen Privatpatienten - erbrachten Leistungen grundsätzlich an die Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. an die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) gebunden. In Ausnahmefällen, die er detailliert begründen muss, kann zwischen ihm und dem Privatpatienten jedoch eine sogenannte Abdingung (Honorarvereinbarung) vereinbart werden. Dies ist eine schriftliche Erklärung des Privatpatienten, worin dieser den Arzt von der Bindung an die entsprechende Gebührenordnung befreit. Der Versicherte befreit den Arzt jedoch nicht von seiner Begründungspflicht. Die Abdingung muss vor dem Behandlungsbeginn erfolgen und sollte dem Versicherer mitgeteilt werden, da dieser nicht grundsätzlich für die Mehraufwendungen leistungspflichtig ist.

Basistarif (PKV)
Der Basistarif ist ein Grundabsicherungstarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV). Das Leistungsangebot im Basistarif entspricht in etwa dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Tarif ist brancheneinheitlich, das heißt, bei allen Gesellschaften zu den gleichen Konditionen abzuschließen. Jede private Krankenkasse ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen solchen Basistarif anzubieten. Darüber hinaus darf der Antrag eines Versicherungsberechtigten auf Versicherung im Basistarif nicht abgelehnt werden, es herrscht der sogenannte Kontrahierungszwang.

Bonusprogramm
Seit dem 1. Januar 2004 können gesetzliche Krankenkassen in ihrer Satzung Bonusmodelle bzw. Bonusprogramme vorsehen für

  • Versicherte, die regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder qualitätsgesicherte Leistungen der Krankenkasse zur primären Prävention erbringen
  • Versicherte, die an innovativen Versorgungsmodellen teilnehmen (Hausarzt-Modell, Disease-Management-Programm, Integrierte Versorgung)
  • Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

In welcher Form ein Bonusprogramm angeboten wird, ist den Krankenkassen freigestellt. Sie können den Versicherten einen Teil der Beiträge erstatten, Befreiungen von gesetzlichen Zuzahlungen vorsehen oder Sachpreise gewähren (bspw. Einkaufsgutscheine oder Wellness- Wochenenden).

Fallpauschalen
Fallpauschalen sind Erstattungsbeträge für stationäre Behandlungen. Aus vorhandenen Daten wurden durchschnittliche Kosten für bestimmte Erkrankungen gebildet (z.B. für eine Blinddarmoperation). Diese Werte werden nun bei der Erstattung der Leistung angesetzt. Hierbei ist es unerheblich, ob die Behandlung teurer oder billiger war, als durch die Fallpauschale erstattet wird. Durch die Fallpauschale sind die entstehenden Kosten bis zur sogenannten Grenzverweildauer abgegolten. Diese Grenzverweildauer ist je nach Operation unterschiedlich und stellt die normale Dauer eines Krankenhausaufenthaltes dar. Wird die Grenzverweildauer überschritten, werden Tagespflegesätze abgerechnet. Geht man von einer Blinddarmoperation aus, so wird für diese Operation immer der gleiche Betrag gezahlt. Sind die entstandenen Kosten bis zur Grenzverweildauer geringer, entsteht dem Krankenhaus hieraus ein Gewinn, sind sie höher, entsteht hieraus ein Verlust.

Fissurenversiegelung
Zum Schutz vor Karies können die Furchen und Grübchen (Fissuren) der Backenzähne versiegelt werden. Dabei werden die Fissuren mit einem dünnflüssigen Kunststoff verschlossen. Nach dem Versiegeln sind die Kauflächen glatter und haben keine tiefen Einkerbungen mehr. Versiegelte Zähne lassen sich leichter putzen und sind weniger anfällig für Karies, da weniger Essensreste in den Kauflächen hängen bleiben.

Funktionsanalyse
Eine Funktionsanalyse beim Zahnarzt liefert Rückschlüsse auf die einwandfreie Funktion der Kiefergelenke und der Kaumuskulatur. Werden Unstimmigkeiten festgestellt, spricht man von einer Funktionsstörung des Kiefergelenks. Grundsätzlich lassen sich Funktionsstörungen des Kiefergelenke gliedern in:

  • Störungen des Kiefergelenks (Arthropathien)
  • Störungen der Kaumuskulatur (Myopathien)
  • Störungen der Okklusion (Okklusopathien)

Kassenarten
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gliedert sich gemäß § 4 Abs. 2 SGB V in folgende Kassenarten:

  • AOK
  • Ersatzkassen
  • Betriebskrankenkassen (BKK)
  • Innungskrankenkassen (IKK)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKK)
  • Knappschaft

Diese Einteilung nach Kassenarten ist historisch bedingt, sie geht jeweils zurück auf ihre Gründung. Ein Großteil der Krankenkassen formierte sich in den Jahren nach Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung 1883/1884. Mit Einführung der Öffnungsmöglichkeit für Krankenkassen und des Kassenwahlrechts im Jahr 1996 hat die historische Unterteilung weitestgehend an Bedeutung verloren. Der Großteil der Krankenkassen ist inzwischen für alle Versicherten wählbar, unabhängig von ihrem Beruf. Teilweise gibt es regionale Beschränkungen auf ein oder mehrere Bundesländer, insbesondere bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen. Andere Krankenkassen sind bundesweit geöffnet.

Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung (KV) ist die Absicherung gegen die mit einer Erkrankung oder Verletzung verbundenen wirtschaftlichen Risiken. Die Krankenkasse erstattet den Versicherten voll oder teilweise die Kosten für die Behandlung bei Erkrankungen, bei Mutterschaft und meist auch nach Unfällen.

KrankenversicherungProthetik
Prothetik in der Zahnheilkunde ist ein medizinisches Fachgebiet, das sich mit der oralen Rehabilitation, der Wiederherstellung der natürlichen Funktion und Ästhetik der Zähne nach Zahnverlust oder Schädigung der Zahnsubstanz, beschäftigt.

Zusatzversicherung
Die Krankheitskostenzusatzversicherung sieht Versicherungsschutz für einzelne Kostenbereiche vor. Hauptsächlich handelt es sich um Leistungsarten, die den Versicherungsschutz bei der gesetzlichen Krankenversicherung ergänzen. Auch im Bereich der Zusatzversicherung bietet die PKV umfassende Tarifprogramme, und zwar sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Behandlung. Versichert werden können z.B. die Wahlleistungen im Krankenhaus (Zuschlag für das Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer und die Kosten für die privatärztliche Behandlung) sowie die Restkosten bei ambulanter Behandlung, die dem Versicherten als Kassenpatient oder als Privatpatient verbleiben.

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