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Wenn man außerhalb von Deutschland Auto fährt, besteht bei einem Unfall die Gefahr, nicht den kompletten Schaden ersetzt zu bekommen. Zwar müssen Fahrzeuge auch in den anderen europäischen Staaten über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen, welche die Schäden des Unfallgegners reguliert. Allerdings liegen die Deckungssummen der Kfz-Haftpflichtversicherungen im Ausland oft weit unter dem in Deutschland gültigen Niveau.

Der Auslandsschadenschutz übernimmt die Differenz zwischen der Versicherungsleistung des Unfallgegners und den tatsächlich entstandenen Kosten (zumeist bis zur Höhe der in Deutschland gesetzlich geregelten Mindestdeckungssumme). Zudem kann der Geschädigte in der Regel etwaige Ansprüche bei seiner Autoversicherung geltend machen und sie übernimmt die Schadensabwicklung. Der Auslandsschadenschutz gilt mit wenigen Ausnahmen innerhalb ganz Europas.

 

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