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Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Energie nicht?

Hier im Energielexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Energieversorgung- von A wie A-Gemeinde bis Z wie Zahlungsweise. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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A-Gemeinde
Wenn eine Gemeinde über ein eigenes ausgebautes Netz für Stromlieferungen und einem anteiligen Besitz von Stromerzeugungseinrichtungen verfügt, nennt man diese eine A-Gemeinde.

GAU 
GAU ist die Abkürzung von „Größter anzunehmender Unfall“. Dabei handelt es sich um einen Störfall in einem Atomkraftwerk, für den die Anlage noch ausgelegt ist, ohne dass radioaktive Strahlung über die zulässigen Grenzwerte hinaus aus der Anlage austritt. Es gibt sehr viele Sicherheitsanlagen und strenge Vorschriften, die verhindern sollen, dass jemals ein GAU eintritt. Als Super-GAU wird ein Unfall bezeichnet, bei dem stärkere Belastungen auftreten, als beim schlimmsten Störfall, für den die Anlage noch ausgelegt wurde wie z.B. ein Kernschmelze (Tschernobyl).

Grundversorgung
Die Grundversorgung bedeutet die Energielieferung an Haushaltskunden. Die Preise müssen öffentlich bekannt gemacht werden und zusätzlich auch noch im Internet veröffentlicht werden. Dort müssen außerdem die Allgemeinen Bedingungen aufzufinden sein. Grundversorger ist in der Regel ein Versorgungsunternehmen, das in dem jeweiligen Netzgebiet die Energielieferung betreibt.

Photovoltaikanlage 
Eine Photovoltaikanlage (Kurzform PV-Anlage) wandelt Sonnenlicht mit Hilfe von spezieller Solartechnik in elektrische Energie um. Der so erzeugte Gleichstrom kann nach der Umwandlung durch einen Wechselrichter im Haushalt verbraucht oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Eine PV-Anlage besteht aus den Solarzellen, Wechselrichtern, einem Zweirichtungszähler zur Erfassung der ein- und ausgehenden Strommenge und einer Unterkonstruktion zur Befestigung der Solarzellen auf dem Dach oder anderen Standpunkten.

Solaranlage
Bei der Solaranlage handelt es sich um eine technische Anlage, bei der die Sonnenenergie in eine andere Energie umwandelt wird. Solaranlagen setzen sich aus Solarmodulen, die ihrerseits wiederum aus mehreren Solarzellen bestehen, zusammen. Dabei unterscheidet man folgende Systeme: Sonnenkollektor , Absorber (Wärme), Solarzellen (Strom) und solarthermische Kraftwerke (Strom/Wärme).

Stromanbieter
Unter dem Begriff Stromanbieter versteht man umgangssprachlich die Bezeichnung "Elektrizitätsversorgungsunternehmen". Damit sind Unternehmen gemeint, die ihre Kunden mit elektrischer Energie, also mit Strom versorgen bzw. beliefern. Dabei werden eigentlich streng genommen nur Unternehmen als Elektrizitätsversorger bezeichnet, welche Endverbraucher direkt mit Strom beliefern, vor allem solche, die dafür ein Verteilnetz betreiben. Im weiteren Sinne umfasst die Bezeichnung jedoch sämtliche Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Also von der Stromerzeugung über den Handel und die Übertragung bis hin zur Lieferung an den Verbraucher.

Stromversorger
Unter dem Begriff Stromversorger versteht man umgangssprachlich die Bezeichnung "Elektrizitätsversorgungsunternehmen". Damit sind Unternehmen gemeint, die ihre Kunden mit elektrischer Energie, also mit Strom versorgen bzw. beliefern. Dabei werden eigentlich streng genommen nur Unternehmen als Elektrizitätsversorger bezeichnet, welche Endverbraucher direkt mit Strom beliefern, vor allem solche, die dafür ein Verteilnetz betreiben. Im weiteren Sinne umfasst die Bezeichnung jedoch sämtliche Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Also von der Stromerzeugung über den Handel und die Übertragung bis hin zur Lieferung an den Verbraucher.

 Wohneigentum 
Unter dem Begriff Wohneigentum versteht man einen Sammelbegriff, für alle zu persönlichen Wohnzwecken genutzten Immobilien, die sich im Besitz der diese bewohnenden Personen befinden. Alle anderen Immobilien, vom unbebauten Grundstück über das Bürohochhaus und Läden bis hin zu Mietwohnungen werden nicht zum Wohneigentum gezählt.

Zahlungsweise
Die Zahlungsweise legt fest, in welchem Zeitraum der Verbraucher Abschläge an seinen Versorger für die Energielieferung zu zahlen hat. Möglich sind monatliche, vierteljährliche und jährliche Zahlungsweise. Am besten ist eine monatliche Zahlung. Tarife mit Jahresvorkasse sind zwar oft günstig, aber wenn es Probleme gibt, läuft man dem Geld hinterher. Das gilt auch für Kaution- oder Sonderabschlagszahlungen.

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