Sozialversicherungswerte 2017

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2017. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 52.500,00 EUR 52.500,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.350,00 EUR 4.350,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 57.600,00 EUR 57.600,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 4.800,0 EUR 4.800,0 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV) 76.200,00 EUR 68.400,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV) 6.350,00 EUR 5.700,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich (DRV KBS) 94.200,00 EUR 84.000,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich (DRV KBS) 7.850,00 EUR 7.000,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer 1,1 %*
Pflegeversicherung 2,55 %
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 %*
Rentenversicherung (DRV) 18,70 %
Rentenversicherung (DRV KBS) 24,8 %
Arbeitslosenversicherung 3,0 %
* ist im Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag bereits enthalten
(Der angegebene Zusatzbeitrag ist nur eine Richtgröße und kann von jeder Krankenkasse individuell festgelegt werden.)
 

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2016
Sozialversicherungswerte 2015
Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012

Sozialversicherungswerte 2016

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2016. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 50.850,00 EUR 50.850,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.237,50 EUR 4.237,50 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 56.250,00 EUR 56.250,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 4.687,50 EUR 4.687,50 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 74.400,00 EUR 64.800,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich 6.200,00 EUR 5.400,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer 1,1 %*
Pflegeversicherung 2,35 %
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 %*
Rentenversicherung 18,70 %
Arbeitslosenversicherung 3,0 %
* ist im Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag bereits enthalten
(Der angegebene Zusatzbeitrag ist nur eine Richtgröße und kann von jeder Krankenkasse individuell festgelegt werden.)
 

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2015
Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012

Sozialversicherungswerte 2015

Die Sozialversicherungswerte (Beitragsbemessungsgrenzen) sind die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung benötigt und vieles mehr. Diese werden jedes Jahr vom Gesetzgeber neu festgelegt und gelten dann ab dem 1. Januar. Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Bemessungsgrenzen für Versicherungsnehmer zu Krankenversicherung, Pflegeversicherung und gesetzlicher Rentenversicherung.

Die Werte und Grenzen in der Sozialversicherung 2015. Bis zu diesem Einkommen müssen Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden oder es kann von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung gewechselt werden. Ist bei einem Arbeitgeberwechsel das neue Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze, so wird man wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Beitragsbemessungsgrenzen Alte Bundesländer Neue Bundesländer
Kranken- und Pflegeversicherung jährlich 49.500,00 EUR 49.500,00 EUR
Kranken- und Pflegeversicherung monatlich 4.125,00 EUR 4.125,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV jährlich 54.900,00 EUR 54.900,00 EUR
Krankenversicherung für Wechsel zur PKV monatlich 4.575,00 EUR 4.575,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich 72.600,00 EUR 62.400,00 EUR
Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich 6.050,00 EUR 5.200,00 EUR

 

Beitragssätze bundeseinheitlich
Krankenversicherung 14,6 %
Krankenversicherung Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer 0,90 %*
Pflegeversicherung 2,35 %
Pflegeversicherung Zusatzbeitrag für Kinderlose 0,25 %*
Rentenversicherung 18,70 %
Arbeitslosenversicherung 3,0 %
* ist im Kranken-/Pflegeversicherungsbeitrag bereits enthalten
(Der angegebene Zusatzbeitrag ist nur eine Richtgröße und kann von jeder Krankenkasse individuell festgelegt werden.)
 

Bei der Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze für Bestandsverträge von Versicherten, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, weiterhin die normale Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung.

 

Begriffserklärung:
PKV - Private Krankenversicherung
DRV - Deutsche Rentenversicherung
DRV KBS - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

 

bisherige Sozialversicherungswerte

Sozialversicherungswerte 2014
Sozialversicherungswerte 2013
Sozialversicherungswerte 2012

Schenkungs- und Erbschaftsteuer

Die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse, nach der die Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer ermittelt wird, hängen ab vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Erben/Beschenkten. Wir haben Ihnen eine Kurzübersicht über die Freibeträge und Steuersätze der Erbschafts- und Schenkungssteuer zusammengefasst.

Es gibt 3 Steuerklassen. Wer gehört in welche Steuerklasse?

Steuerklasse I:

  • Ehegatten
  • Kinder und Stiefkinder
  • Enkel
  • Eltern und Großeltern (bei Todesfall, Erbschaft und Erwerb von Todes wegen - nicht bei Schenkungen)

Steuerklasse II:

  • Eltern und Großeltern (bei Schenkungen - nicht bei Erbschaft)
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Stiefeltern
  • Schwiegerkinder
  • Schwiegereltern
  • geschiedene Ehegatten

Steuerklasse III:

  • Eingetragene Lebenspartner und alle übrigen Personen

Steuersatz in Prozent je Steuerklasse

bis Betrag in Euro Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
75.000 7 15 30
300.000 11 20 30
600.000 15 25 30
6.000.000 19 30 30
13.000.000 23 35 50
26.000.000 27 40 50
über 26.000.000 30 43 50

Die Steuerschuld entsteht am Tag der wirtschaftlichen Bereicherung. Bei Erbschaften ist das der Todestag des Erblassers, bei Schenkungen der Tag der Schenkung. Für Betriebsnachfolger gelten immer die Steuersätze der Klasse I, unabhängig vom Verwandtschaftsgrad.

Persönliche Freibeträge

Personenkreis Euro
Ehegatten 500.000
Kinder, Stief- und Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind 400.000
Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel 200.000
Eltern und Großeltern bei Erbschaft 100.000
Personen der Steuerklasse II z.B. Geschwister 20.000
Personen der Steuerklasse III Nichtverwandte 20.000

Eingetragene Lebenspartner werden wie weiter entfernte Verwandte in Steuerklasse III eingestuft. Das führt zu deutlich höheren Steuersätzen als bei Ehegatten. Um eine Gleichstellung mit Ehepartnern zu erreichen, gilt für Lebenspartner ein Freibetrag von 500.000 Euro.

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