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Mediziner

Viele Verbraucher wissen gar nicht so recht was sie denn alles beim Finanzamt absetzen können und verpassen damit jährlich die Chance um Geld zurück zu bekommen. Nun lässt der Bund für die Steuerzahler selbst ein paar hilfreiche Tipps einfließen. So können nun Krankheitskosten, wie es Medikamente, Zahnersatz sowie eine neue Brille sind, beim Finanzamt vorgelegt werden.

Außergewöhnliche Belastung – die Krankheitskosten beim Finanzamt angeben 

Schon allein das Gesetzt bestätigt, dass Steuerzahler Kosten für die Behandlung Ihrer Krankheit, welche die Krankenkasse nicht übernimmt, dem Finanzamt vorlegen können. Dies aber nur, wenn diese über der festgelegten Eigenbelastung Grenze liegen. Die Eigenbelastung Grenze unterscheidet sich von der Höhe des Einkommens und dem Familienstand, der Anzahl der Kinder. Der Bundesfinanzhof (BFH) möchte dies nun klären, wie hoch die Eigenbelastung denn sein kann um dem Verbraucher ein relativ angenehmes Leben zu gewähren.

Steuerzahler Bund rät

Eine junge Familie mit einem Kind, die im Jahr rund 40.000 Euro verdient, sollte dem Gesetzt nach rund 1200 Euro für die außergewöhnlichen Belastungen aufbringen können. Dennoch gibt es laut § 33 des BFH auch andere Möglichkeiten. So können auch die Steuerzahler Krankheitskosten absetzen, wenn diese unterhalb von den 1 – 7 Prozent des Einkommens liegen. Wem dies zunächst abgelehnt wird, kann Berufung für die Krankheitskosten einholen lassen. Denn es gab schon Fälle die Krankheitskosten vom Finanzamt zurück erstattet bekamen.

Die zumutbare Belastung bezieht sich immer auf ein Kalenderjahr. Wenn möglich, sollten also Ausgaben wie für aufwendigen Zahnersatz so geplant werden, dass alle Kosten in ein Jahr fallen. Im schlimmsten Fall kann es sonst passieren, dass man im Dezember und im Januar des Folgejahres Ausgaben hast. Und jede Ausgabe für sich nicht für die Grenze der zumutbaren Belastung ausreicht, aber beide Ausgaben zusammengenommen diese Hürde überspringen.

Finanzamt - Was sind Krankheitskosten

Wer für Medikamente selbst aufkommen muss, auf einen Zahnersatz angewiesen ist. Eine neue Brille braucht. Nach einem Unfall oder durch körperliche Beschwerden zur Kur muss. Schuheinlagen braucht um eine gerade Haltung einzunehmen. Der kann diese Kosten beim Finanzamt vorzeigen. Was das Finanzamt allerdings möchte ist, dass der Verbraucher diese Maßnahmen für die Gesundheit vom Arzt bestätigen lässt. Der Arzt sollte dem Patienten diese Medikamente oder Therapie Maßnahmen verschreiben, schriftlich bestätigen das der Patient diese braucht um gesund zu werden. Denn ansonsten könnte jeder Medikamente oder Kuren geltend machen, ohne das er sie wirklich braucht. Was wiederum Betrug wäre. Was strafbar ist.

Quittungen sammeln und den Überblick behalten

Über das Jahr sollten sämtliche Quittungen von Apotheken, Optikern, Akustikerinnen oder anderen Gesundheitsdienstleistern für das Finanzamt gesammelt werden. Zudem sollten alle Fahrten notiert werden, die man aus entsprechenden medizinischen Gründen unternommen hat. Auch diese kann man steuerlich absetzen. Übrigens: Viele Apotheken bieten inzwischen auch an, für ihre Kunden ein Konto zu führen und ihnen eine Jahresabrechnung zu erstellen.

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