Lang­fris­tige Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

Lang­fris­tige Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung

Wer für eine längere Zeit ins Ausland geht, für den ist es wichtig, auch dort einen zuverlässigen Krankenversicherungsschutz zu haben. Mit einer Langzeit-Reisekrankenversicherung bekommt man einen umfassenden Schutz und Hilfe. Auch im Ausland bleibt man mit dieser Versicherung flexibel. Denn kehrt man früher als geplant nach Deutschland zurück, werden zu viel gezahlte Beiträge zurück erstattet. Entscheiden Sie sich länger zu bleiben, kann die Versicherung auf Antrag mit einem Anschlussvertrag bis zur Höchstlaufzeit von 5 Jahren verlängert werden.

Informationen zur Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung bis zu 5 Jahre

  • Warum sollte man diese die Versicherung abschließen?
    In vielen Ländern übernimmt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung keine medizinischen Behandlungsleistungen, zudem sind diese oft sehr teuer. Damit Sie nicht selbst die hohen Kosten im Falle eines medizinischen Notfalls übernehmen müssen, empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Gerade wenn Sie sich dafür entscheiden, eine längere Zeit im Ausland zu verbringen, gehört eine Auslandskrankenversicherung definitiv mit ins Gepäck. Für Aufenthalte im Ausland von 1 bis 5 Jahren ist eine die Langzeit-Reisekrankenversicherung ideal. Wenn die Reisezeit maximal 365 Tage beträgt, ist die einmalige Auslands­kran­ken­ver­si­che­rung die bis zu 1 Jahr gilt sinnvoller.
  • Gibt es eine Altersbegrenzung?
    Die Langzeit-Auslandskrankenversicherung bis zu 5 Jahre kann bis zum 75. Geburtstag abgeschlossen werden.
  • Was passiert, wenn man vorzeitig nach Deutschland zurückkehrt oder länger im Ausland bleiben möchte?
    Die Versicherung kann vor dem Ablaufdatum bis zur einer maximalen Höchstlaufzeit von 5 Jahren auf Antrag mit einem Anschlussvertrag verlangt werden. Wenn man sich entscheidet, den Auslandsaufenthalt früher abzubrechen, kann der Vertrag der Langzeit-Reisekrankenversicherung vorzeitig beendet werden.
  • Wann sollte die Versicherung abgeschlossen werden?
    Der Abschluss der Versicherung ist jederzeit vor Ihrem Reiseantritt möglich und muss die gesamte Reisedauer umfassen. Haben Sie Ihre Auslandsreise bereits angetreten, können Sie diese Versicherung nicht mehr abschließen.

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