Reise-Rücktrittsversicherung

Reise-Rücktrittsversicherung

Die Reise-Rücktrittsversicherung erstattet die vertraglichen Stornokosten im Falle eines versicherten Ereignisses.

Wie leicht kann Ihnen oder Ihrer Familie etwas passieren und Sie können Ihren wohlverdienten Urlaub nicht antreten? Sichern Sie sich mit der Reise-Rücktrittsversicherung zumindest gegen den finanziellen Schaden ab.

  • Die Gesellschaft erstattet Ihnen in der Reise-Rücktrittsversicherung Ihre vertraglichen Stornokosten z. B. bei einer unerwarteten und schweren Erkrankung, einer schweren Unfallverletzung, einer betriebsbedingten Kündigung, einem Arbeitsplatzwechsel oder bei Elementarereignissen.
  • Bei allen versicherten Ereignissen zahlen Sie keinen Selbstbehalt mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,00 EUR je versicherte Person.
  • Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Reise-Rücktrittsversicherung zusammen mit Ihrer Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen. Der Versicherungsschutz besteht erst nach Zahlung der Prämie.
  • Prämie Reise-Rücktrittsversicherung: ab 6,00 EUR

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Die Reise-Rücktrittsversicherung schützt Sie vor Beginn des Urlaubs vor teuren Stornierungen, wenn Sie Ihre Reise absagen müssen. Mit der Urlaubsgarantie sind Sie auch während Ihres Urlaubs weltweit abgesichert. Sie springt ein, wenn Sie Ihre Reise abbrechen müssen. Die Reise-Rücktrittsversicherung können Sie online auch einzeln abschließen. Wir bieten spezielle Tarife für die ganze Familie. Informieren Sie sich über unsere Leistungen!


Corona-Reise­schutz – das Plus für Ihre Reise­rück­tritts- und Reise­ab­bruch-Versi­che­rung

Durch die Corona-Pandemie werden Reisende vor große Herausforderungen gestellt. Viele sind unsicher, ob sie ihre Reise aufgrund einer Reisewarnung oder einer möglichen Quarantäne stornieren oder abbrechen müssen. Mit dem Corona-Reiseschutz sichern Sie sich gegen die Folgekosten einer möglichen Quarantäne oder Transportverweigerung ab. Buchen Sie ihn einfach zu einer neuen Reiserücktritts-  oder Reiseabbruchversicherung hinzu oder schließen ihn zusätzlich ab, wenn bereits eine Reiseversicherung besteht.

 

In­for­ma­tionen zum Corona-Reiseschutz

  • Bei häuslicher Isolation bzw. Quarantäne
  • Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird
  • Wenn Sie Ihre Ferienwohnung nicht betreten dürfen
  • Ohne Selbstbehalt

Leis­tungen der Reisekrankenver­si­che­rung im Überblick

  Corona-Reise­schutz
Leis­tungs­be­schrei­bung Download PDF
Zusatz­schutz Rück­tritts­ver­si­che­rung ja
Zusatz­schutz Urlaubs­ga­rantie (Reise­ab­bruch­ver­si­che­rung) ja
Geltungs­be­reich Welt­weit
Anzahl der versi­cherten Reisen 1 Reise

WICHTIG: Nur in Verbin­dung mit einer Reise­rück­tritt­versi­che­rung der HanseMerkur für dieselbe Reise gültig.

 

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