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Motorradfahrer

Es ist nicht verwunderlich, dass es der Automobilbauer Daimler bereits 2014 einigen seiner Konkurrenten gleich getan hat und in das Motorradgeschäft eingestiegen ist. Und auch der größte Autozulieferer Bosch ist mittlerweile stärker in diesem Bereich tätig. Nicht ohne Grund. Die Automobilbranche erkennt das riesige Potential das in motorisierten Zweirädern steckt, zumal diese bereits in den Köpfen der Verbraucher emotional positiv verankert sind. Das Angebot wird durch den Einstieg in das Zweiradgeschäft immer attraktiver, da der technische Fortschritt vom gut entwickelten Automobilbereich auf den Zweiradmarkt übertragen wird. So gibt es bei Motorrädern mittlerweile beispielsweise auch Assistenzsysteme und Vernetzungen mit dem Internet.

Zulassungszahlen für Motorräder gehen weiter nach oben

Trotz der Corona-Pandemie boomte der Motorradmarkt im vergangenen Jahr. Obwohl genau zum Saisonstart im März und April 2020 der Zweiradmarkt durch den Lockdowns einbricht, ging es dann nach dem Lockdown umso aufwärts und ab Mai 2020 lagen die Neuzulassungszahlen der Motorräder deutlich über den beiden Jahren zuvor. So stieg die Zahl der neu zugelassenen Krafträder binnen Jahresfrist von rund 113.000 um plus 16,9 Prozent auf gut 132.000, die der Kraftroller von rund 16.600 um plus 6 Prozent auf 17.600. Bei den Leichtkrafträdern sind die Zulassungen binnen der zwölf Monatedes Jahres 2020 von knapp 20.700 um plus 82,7 Prozent auf fast 37.800 explodiert. Die Leichtkraftroller schossen jedoch den Vogel ab, mit einem Wachstum von 108,5 Prozent, d.h. aus rund 15.000 Einheiten wurden binnen Jahresfrist fast 31.300!

Bei den Motorradfahrern findet eine Verjüngungskur statt

Zwar lag das Durchschnittsalter zuletzt bei 50 Jahren (Studie für Demoskopie und der Motor Presse Stuttgart), aber immer mehr junge Leute entdecken das Motorrad für sich. Das Motorrad ist nicht nur günstiger als der Pkw, sondern auch sehr flexibel, was insbesondere in den Ballungsgebieten von Nutzen ist. Zudem war zuletzt ein Deutschlandboom durch neue Führerscheinklassen und überholten PS-Regelungen zu verzeichnen. Die Neuzulassungen stiegen kontinuierlich und der Anstieg der Führerscheine für sogenannte Leichtkrafträder lag in letzter Zeit im zweistelligen Bereich.

Einfach ein Motorrad kaufen und losfahren war gestern

In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der in Deutschland tödlich verunglückten Motorradfahrer um mehr als ein Drittel deutlich gesunken. Im gleichen Zeitraum ist der Bestand an Motorrädern in Deutschland dagegen kontinuierlich gestiegen. Diese positive Entwicklung lässt sich, neben technischen Verbesserungen wie ABS und ESP, auch auf die Weiterentwicklung und Anpassung des Bekleidungsschutzes auf die Bedürfnisse der Motorradfahrer zurückführen. Die Entscheidung zwischen Textil- und Lederkombi hängt von der Verwendung und der persönlichen Vorliebe ab. Es gibt Versicherer die bieten mit einem Zusatzbaustein „Motorrad-Bekleidungs-Schutz“ ein Plus an Sicherheit für nur 25 Euro im Jahr. Der Baustein übernimmt im Schadenfall die Kosten bis zu 1.500 Euro. Zusätzlich können die Kunden bei der Wahl des Zusatzbausteins von einer Kooperation mit einem Bekleidungshersteller profitieren.

Neue Führerscheinregelung

Seit der Neuordnung der Führerscheinklassen im Januar 2013 können Fahrer mit der Führerscheinklasse A2 Krafträder bis 48 PS (bisher bis 34 PS) fahren. Das Leistungsgewicht ist dabei auf 0,2 KW/KG beschränkt. Wer vor dem 1.4.1980 seinen Pkw-Führerschein erhielt, darf Motorräder bis 48 PS unter der Voraussetzung fahren, dass er oder sie eine praktische Prüfung zum Erwerb der A2-Lizenz ablegt. Eine Theorieprüfung ist dafür nicht erforderlich. Die Motorradhersteller haben diesen neuen Trend bereits aufgegriffen und Ihre Produktpalette um 48-PS-Maschinen erweitert.

Richtiger Versicherungsschutz und Sondereinstufungen nutzen

Eine gesetzliche Regelung für eine Sondereinstufung gibt es nicht. Viele Versicherungsgesellschaften binden für die Kfz-Versicherung bei einem Zweitfahrzeug an bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel:

  • der Fahrzeugnutzer darf ein Mindestalter nicht unterschreiten (z.B. 25 Jahre)
  • die SF-Klasse des Erstfahrzeuges muss besser als SF 2 sein
  • das Erstfahrzeug muss bei der gleichen Gesellschaft versichert sein
  • es müssen weitere Verträge beim gleichen Versicherer bestehen

Am häufigsten erfolgt eine verbesserte Zweitfahrzeugeinstufung in die SF-Klasse 2. Einige Versicherer gehen sogar noch weiter und stufen von Anfang an in die SF-Klassen 3 oder teilweise noch besser ein.

Vergleichen Sie hier Ihre Motorrad-Versicherung.

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