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Autoversicherung

Wie jedes Jahr beginnt nun die Zeit, um die Kfz-Versicherung zu prüfen. Bis Ende November muss der Alt-Vertrag gekündigt werden. Da die Tarife jedes Jahr aufs Neue angepasst werden, ist ein Vergleich immer sinnvoll. Mit der Eingabe aller relevanten Daten in den Online-Kfz-Vergleichsrechner erhält man als Autobesitzer eine Ergebnisliste, die seinen persönlichen Wünschen entspricht. Es ergeben sich daher von Fahrer zu Fahrer unterschiedliche Ergebnisse beim Versicherungsvergleich.

Nicht nur Beiträge, sondern auch Leistungen vergleichen
Aufgrund des großen Preiskampfes unter den Kfz-Versicherern, sind die Tarife heute sehr intransparent und es wird meistens der günstige Beitrag in den Vordergrund gestellt. Neben dem günstigen Preis ist es deshalb immer wichtig, die Leistungen und das "kleingedruckte" mit unter die Lupe zu nehmen, um bei einem Schadenfall nicht "im Regen" zu stehen. Enthält die Versicherung eine Werkstattbindung? Enthält der Vertrag einen Rabattschutz oder eine Fahrerschutzversicherung? Sind in dem Vertrag überhaupt Marderschäden, nur direkte Marderschäden oder auch Marderbiss-Folgeschäden versichert? Leistet der Versicherer bei Wildunfällen mit Haarwild oder bei Unfällen mit Tieren jeglicher Art? Mit diesen und ähnlichen Fragen sollte man sich auseinandersetzen, bevor man sich für einen neuen Vertrag entscheidet.

Was muss bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung beachtet werden
Als sicherste Form der Kündigung gilt der Postversand mit Einschreiben und Rückschein. Aber auch per Fax kann die Kündigung vorgenommen werden, da man einen Sendebericht hat. Eine Kündigung per E-Mail gilt nur dann, wenn sich auch eine Unterschrift im Kündigungsschreiben befindet. Bei einer Kündigung per Fax oder E-Mail muss man sich die Kündigung vom Versicherer auch rechtzeitig bestätigen zu lassen. Notfalls sollte man telefonisch nachhaken, so dass man vor Ende der Kündigungsfrist eine schriftliche Bestätigung bekommt. Die Kündigungsfrist beträgt bei Kfz-Versicherungen einen Monat zum Vertragsende. Da die meisten Verträge eine Laufzeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember haben, muss das Schreiben also spätestens bis zum 30. November bei der Versicherung eingegangen sein.

Kann jeder seine Kfz-Versicherung zum Jahresende kündigen?
Entscheidend für eine Kündigung ist nicht das Ende des Kalenderjahres, sondern das Ende des Versicherungsjahres. Bei den meisten Kfz-Versicherungen läuft der Vertrag immer bis zum 31. Dezember, egal wann der Vertrag im Laufe des Jahres begonnen hat. Manche Kfz-Versicherungsverträge enden jedoch auch unterjährig. Das jeweilige Ablaufdatum ist im Kfz-Versicherungsvertrag zu finden. Man merkt dies auch am Eingang der Beitragsrechnung, denn diese wird immer zur Hauptfälligkeit zugestellt. Andere Kündigungsanlässe bestehen nach einem Schadenfall. Dann haben beide Vertragsparteien – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer – ein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn der Versicherer den Beitrag aus kaufmännischen Gründen erhöht, beispielsweise durch eine Veränderungen in der Typklasse des Fahrzeuges oder bei der Einstufung in die Regionalklasse, kann der Versicherte den Vertrag ebenfalls außerordentlich kündigen. Liegt der Grund für eine Preiserhöhung hingegen beim Versicherten, weil er beispielsweise mehr Kilometer im Jahr gefahren ist als ursprünglich angegeben und der Versicherer den Beitrag entsprechend anpasst, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Wenn das Auto verkauft oder abgemeldet wird, endet der Vertrag automatisch mit dem Ummelde- oder Abmeldedatum.

Auch wenn man den Kfz-Versicherer nicht wechselt, sollte man prüfen, ob Rabattfaktoren, wie Jahreskilometerleistung, Garage, Fahrzeugnutzer usw. noch stimmen. Es kommt hier bei Schadensfällen manchmal zu unangenehmen Überraschungen, wenn die Rabattfaktoren nicht mehr aktuell sind.

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