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Autoversicherung

Ein Versicherter ist verpflichtet, seine Versicherung umgehend zu informieren, wenn er mit seinem Fahrzeug erheblich mehr Kilometer gefahren ist, als im Vertrag als Jahreskilometerlaufleistung angegeben wurde. Diese Regelung in den Versicherungsbedingungen ist laut einem Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Gelsenkirchen (Az. 36 C 208/10) rechtens. Ebenfalls die in dem betreffenden Verfahren einem säumigen Versicherten auferlegte Vertragsstrafe von 500 Euro. Eine „Meldepflicht“ ohne Sanktionsmöglichkeit ginge ins Leere und jeder könnte durch Angabe niedriger Kilometerlaufleistungen Versicherungsbeiträge sparen.

Folgen bei Falschangaben bei den Kilometern
Die Versicherungsbeiträge richten sich bei den meisten Gesellschaften auch danach, wie viel Kilometer Sie pro Jahr mit dem versicherten Fahrzeug fahren. Bei Falschangaben müssen Sie mit finanziellen Forderungen durch den Versicherer rechnen. Dies geht von einer Nachberechnung des zu viel gewährten Rabattes bis zu Vertragsstrafen. Jede Gesellschaft hat hier seine eigenen Reglungen und diese sind in den Vertragsbedingungen nachzulesen. Wenn sich beispielsweise nach einem Unfall heraus stellt, dass Sie falsche Angaben zu den gefahrenen Jahreskilometern gemacht haben, so muss die Versicherung nur den Haftpflichtschaden übernehmen. Ein Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug wird durch die abgeschlossene Kaskoversicherung dann nicht ersetzt. Zudem laufen Sie in Gefahr sogar bei einem Diebstahl des Fahrzeugs keine Leistungen aus der Teilkasko zu erhalten.

Tipps für die Vermeidung von Nachberechnungen oder Vertragstrafen
Viele Versicherungen sind mittlerweile dazu übergegangen, einmal jährlich die gefahrenen Kilometer bei den Versicherten abzufragen und nachzuprüfen, ob die im Vertrag angegebene Jahreskilometerleistung noch stimmt. Kommt man dieser Rückfrage nicht nach, so wird man in die höchste Kilometerlaufleistung eingestuft. Die Änderung führt dann zu viel höheren Beiträgen. Bei Gesellschaften, die diese Rückfrage nicht durchführen, sollte man selbst aktiv werden und sich den Kilometerstand am Anfang des Jahres notieren und am Ende des Jahres mit den im Versicherungsvertrag angegebenen Jahreskilometerleistung vergleichen.

Kündigungsfrist für Beitragsvergleich nutzen
Eine gute Erinnerung für die Kilometerprüfung ist die jährliche Beitragsrechnung. Diese kommt immer rechtzeitig vor dem Kündigungstermin. Denn eine geänderte Jahreskilometerlaufleistung kann bei einem anderen Versicherer schnell zu günstigeren Beiträgen führen. Es ist deshalb ratsam, seine Kfz-Versicherung mit anderen Marktteilnehmern zu vergleichen.

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