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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 08. Mai 2018
Für Unternehmen in etlichen Branchen kann schlechtes Wetter das Geschäft verderben. Mit einer Wetterversicherungen, sogenannten Wetterderivaten, kann man die gewerblichen Risiken für den Einzelfall absichern. Wenn ein zuvor definiertes kritisches Wetterszenario eintritt, zahlt der Versicherer einen Ausgleich für die entstandenen Einbußen. Damit können Wetterschwankungen aufgefangen und die Existenz gesichert werden. Als Parameter kommen beispielsweise die Temperatur, Sonnenscheindauer, Niederschlagsmenge oder die Windstärke in Betracht. Grundsätzlich richten sich die Kosten nach der Höhe der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Absicherung nur für gewerblicher Risiken und nicht für Privatpersonen
So ist es möglich, dass sich Veranstalter von Freiluftkonzerten gegen zu viel Regen versichern, Windkraftbetreiber gegen zu wenig Wind, Bauunternehmen gegen Frosttage, Landwirte gegen Dürre oder Logistikunternehmen gegen schlechte Verkehrsbedingungen versichern können. Aber auch aus dem Einzelhandel gibt es mittlerweile einen Bedarf, denn hier ist das Wetter ebenfalls zu einem Geschäftsrisiko geworden: Ist der Winter zu warm, kann ein Skigeschäft einpacken. Fällt der Sommer wegen Nässe aus, bleibt ein Bademoden-Anbieter auf den Bikinis sitzen. Die Wetterversicherung dient dazu, witterungsbedingte Umsatzverluste oder Mehrkosten auszugleichen. Im Unterschied zu einer Sachversicherung, die bei Naturgewalten wie Sturm oder Hagel für Schäden leistet, muss der Versicherte keinen konkreten Schaden für eine Entschädigungszahlung nachweisen. Es reicht hier aus, dass das Wetter vom vereinbarten Parameterwert (etwa der Regenmenge in Millimetern pro Quadratmeter) zum versicherten Zeitpunkt um einen bestimmten Prozentsatz nach oben oder unten abgewichen ist. Um dies zu prüfen, greifen die Versicherungen für verlässliche Wetterdaten auf die offiziellen Messungen des Deutschen Wetterdienstes zurück. Die Preise und sonstigen Konditionen werden im Regelfall meist individuell zwischen dem Versicherer und dem Kunden ausgehandelt.

Eine Vollkasko-Versicherung für Umsatzausfälle gibt es allerdings nicht - oder sie wäre unbezahlbar
Wie bei anderen Versicherungen gilt auch in diesem Bereich: Je umfassender der Schutz, desto höher der Beitrag. Wenn beispielsweise ein Biergartenlokal schon ab dem siebten statt dem vierzehnten Regentag Geld von der Versicherung erhalten möchte, so steigt der Beitrag, den der Gastronom zahlen muss. Mit einer Wetterversicherung kann man deshalb eine Planungssicherheit und Fixkostendeckung erreichen. Obwohl laut der Weltorganisation für Meterorologie rund 80 Prozent der Wirtschaft vom Wetter abhängig ist, handelt es sich in Deutschland aber bisher nur um ein Nischenprodukt. Umfragen zeigen aber auch, dass der Klimawandel von Firmen als eines der zehn größten Risiken für ihre Geschäftsentwicklung angesehen wird. Eine Wetterversicherung stellt ein geeignetes Instrument dar, finanzielle Verluste, wie z. B. Umsatzausfälle, Ertragseinbußen oder Mehrkosten zu begrenzen.
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 08. April 2018
Die Hausratversicherung gehört zu den am häufigsten abgeschlossenen Versicherungen in Deutschland. Kein Wunder, denn sie sichert Versicherungsnehmer gegen Wasserschäden, Einbruchdiebstahl und Feuer ab. Selbst Wertgegenstände sind bei Diebstahl mit versichert, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze. Wer teuren Schmuck oder Uhren besitzt, sollte eine Wertsachenversicherung in Erwägung ziehen.
Welche Leistung beinhaltet eine Hausratversicherung?
Grundlegend versichert eine Hausratversicherung den Hausrat gegen Gefahren, die entstehen können durch Feuer:
- Brand
- Blitzschlag
- Explosion und Implosion
- Bruchschäden
- Frost und Hagel
- Einbruchdiebstahl
- Raub und Vandalismus
Kommt es beispielsweise aufgrund des Auslaufens von Wasser aus einem Aquarium zu Schäden an elektrischen Geräten, übernimmt die Hausratversicherung die Kosten für diese Geräte. Zusätzlich übernimmt die Hausratversicherung auch versicherte Kosten. Im Falle des Aquariums beispielsweise die Entfernung und Entsorgung von betroffenen Bodenbelägen, sowie deren Wiederbeschaffung. Zu den versicherten Kosten gehören auch Transportkosten, Reparaturkosten, Lagerkosten sowie Bewachungskosten.

Entschädigungsgrenzen bei Hausratversicherungen
Innerhalb der Hausratversicherung gibt es Entschädigungsgrenzen, bis zu welcher Summe ein Gegenstand ersetzt wird. Das gilt vor allem für Wertsachen. Zu den Wertsachen in der Hausratversicherung gehören in der Regel:
- Sparbücher
- Schmuck
- Briefmarkensammlungen
- Pelze
- Gemälde
- Bargeld
- Antiquitäten
Vor allem bei Bargeld gelten strikte Entschädigungsgrenzen. So versichern die meisten Anbieter Bargeld nur bis zu einer Summe von 1.000 Euro. Für alle anderen Wertsachen liegen die Entschädigungsgrenzen meist bei 20 Prozent. Je nach Versicherer können die Entschädigungsgrenzen jedoch unterschiedlich ausfallen. Kostete eine edle Uhr beispielsweise 8.000 Euro in der Anschaffung und wird bei einem Raub gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung bei einer Entschädigungsgrenze von 20 Prozent gerade einmal 1.600 Euro.
Wer beispielsweise besonders exklusive Uhren sein Eigen nennt oder eine hoch dotierte Gemäldesammlung besitzt, sollte zusätzlich eine Wertsachenversicherung abschließen. Ansonsten könnte ein Brand oder Diebstahl enorme Kosten verursachen, sollten die edlen Stücke wieder beschafft werden.
Hausratversicherung oder Wertversicherung abschließen?
Grundsätzlich ist eine Hausratversicherung immer zu empfehlen, das Sie im Falle eines Schadens die Kosten für die Wiederbeschaffung des Hausrates übernimmt. Allerdings ist aufgrund der Entschädigungsgrenzen in den meisten Hausratversicherungen eine zusätzliche Wertsachenversicherung bei Wertgegenständen ratsam. Demnach wären dann beide Versicherungen abzuschließen. Wer keine teuren Wertgegenstände besitzt kann auf zusätzliche Versicherungen verzichten.
Welche Versicherungssumme ist bei einer Hausratversicherung nötig?
In der Regel ziehen Versicherer die Größe der Wohnfläche heran, um die Versicherungssumme zu bestimmen. Dabei berechnen sie pro Quadratmeter etwa 650 Euro. Bei einer Wohnfläche von 100 Quadratmetern beliefe sich die Versicherungssumme hierbei auf 65.000 Euro. Ein guter Wert, den Versicherer auch ohne Prüfung auf Unterversicherung im Falle eines Schadens übernehmen.
Für eine exakte Berechnung des Hausrates wäre es hingegen nötig, alle Gegenstände und Sachwerte zu bewerten. Dann müssen alle Einrichtungsgegenstände wie Teppiche, Möbel sowie Kleidung und Wertsachen nach ihrem Neuwert begutachtet und zu Grunde gelegt werden.
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
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Laub macht die Straßen rutschiger, Nebel und Regen können die Sicht verschlechtern, auf den Autobahnen herrscht Ferienverkehr: Jede Jahreszeit birgt Unfallrisiken. Auf Deutschlands Straßen passieren jährlich rund 350.000 Autounfälle mit Verletzten und dabei wird häufig auch der Fahrer des Wagens schwer verletzt. Die Mitfahrer können nach einem Unfall ihre Schadenersatzansprüche an den Kfz-Haftpflichtversicherer des Halters stellen, egal ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Bei selbst- oder teilverschuldeten Unfällen oder in Fällen, in denen der Verursacher unbekannt bleibt, wird der verletzte Fahrer allerdings nicht von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt.
Fahrer geht bei selbst verschuldetem Unfall leer aus
Wenn es bei einem Autounfall Verletzte gibt, dann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers. Es wird beispielsweise Schmerzensgeld gezahlt oder ein Verdienstausfall ausgeglichen. Doch die Haftpflicht trägt nur die Kosten für die Unfallopfer. Der Fahrer selbst bekommt keine Leistungen. In diesem Fall hilft nur eine Fahrerschutzversicherung um sich gegen finanzielle Einbußen oder Unfallfolgekosten abzusichern. Die Fahrerschutzversicherung zahlt auch, wenn kein anderer für den Schaden aufkommt, wenn beispielsweise eine Unfallflucht vorliegt. Da etwa zwei Drittel aller Verletzten bei Autounfällen am Steuer gesessen haben, ist eine Fahrerschutzversicherung durchaus sinnvoll.
Was leistet der Fahrerschutz
Die Fahrerschutzversicherung kann als Zusatz zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden. Der Fahrerschutz sorgt für eine finanzielle Sicherheit im Falle eines Unfalls und zwar bis zur Höhe der vereinbarten Kfz-Haftpflichtversicherungssumme für Personenschäden. Dabei erhält der berechtigte Fahrer dieselben Leistungen, wie sie die Mitfahrer aus der Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten. Analog zur Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich der Schadenersatz nach den individuellen Einkommens- und Lebensverhältnissen des Geschädigten und nicht wie in der klassischen Unfallversicherung üblich, nach festen Versicherungssummen. Was die Fahrerschutzversicherung leistet, kann sich je nach Anbieter unterscheiden. Vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden Musterbedingungen entwickelt die für die Versicherungsunternehmen jedoch nicht verbindlich sind.
Im Regelfall zahlen die Versicherer:
- Verdienstausfall
- Schmerzensgeld
- Umbau- und Reha-Maßnahmen aufgrund von körperlichen Einschränkungen
- Haushaltshilfen und das zusätzlich zu anderen Leistungen der privaten Lebens- oder Unfallversicherung
Dabei gehen Leistungen anderer, wie z.B. Unfallgegner, Sozialversicherungsträger oder Krankenkassen vor. Bei schweren Verletzungen, wenn beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen zurückbleiben, reichen die Beträge oft nicht, die der Verletzte aus der gesetzlichen Sozialversicherung erhält. Die Fahrerschutzversicherungen übernehmen auch diese Lücke. Die Fahrerschutzversicherung leistet auch, wenn der Fahrer den Unfall grob fahrlässig verursacht. Sie greift aber nicht Bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, nicht angelegtem Sicherheitsgurt oder Auto-rennen leistet die Versicherung nicht. Dasselbe gilt, wenn der Fahrer keinen Führerschein hat oder den Unfall vorsätzlich verursacht.
Eigenständiger Zusatz zur Kfz-Versicherung
Die Fahrerschutzversicherung ist ein freiwilliger Einschluss und ein eigenständiger Leistungsbaustein zur Kfz-Versicherung. Die Versicherer haben hier unterschiedliche Aufnahmeregelungen, wie beispielsweise, dass der Versicherungsnehmer nicht nur eine Kfz-Haftpflicht bei ihnen abschließt, sondern auch eine Teil- oder Vollkasko oder es wird ein Mindestalter verlangt. Die Entschädigungsleistung führt nicht zu einer Rückstufung des Kfz-Haftpflichtvertrags, wie dies bei einer Entschädigung gegenüber Dritten der Fall ist. Der Fahrerschutz wird von vielen Autoversicherungen angeboten, aber nicht generell von allen und der Beitragszuschlag beträgt ca. 8-10 Prozent.
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
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Gerade in Zeiten der derzeitigen Niedrigzinsphase steigt die Nachfrage an Tresoren und Bankschließfächern, da die Menschen nicht mehr das Gefühl haben, dass ihr Geld bei der Bank ordentlich verwaltet wird. Geld wird daher eher in Gold, Aktien oder Schmuck angelegt. Jedoch müssen auch diese Wertgegenstände sicher aufbewahrt werden, alleine schon, damit sie ausreichend versichert sind.
Schließfach bei der Bank
In Bankschließfächern werden hauptsächlich Schmuck, Bargeld, Papiere oder Gold gelagert. Dabei ist das Schließfach nicht automatisch abgesichert. Falls doch liegt die Grenze teilweise sogar bei nur 5.000 Euro Versicherungssumme. Daher sollte darauf geachtet werden, wie hoch das Bankschließfach versichert ist. In einer Hausratversicherung ist die Versicherungshöhe von der Versicherungsgesellschaft und dem gewählten Tarif abhängig. Bei einem Basistarif sind Bankschließfächer gar nicht oder nur mit geringen Beträgen versichert. Bei Toptarifen kann sich die Versicherungssumme zwischen 15.000 Euro bis 50.000 Euro bewegen.
Es lohnt hier ein Blick in die Vertragsbedingungen. Wird eine zusätzliche Kundenschließfachversicherung abgeschlossen können Werte bis zu 500.000 Euro in einem Schließfach versichert werden. Allerdings greift diese Versicherung erst nach der Haftung, die durch die Bank übernommen wird. Dabei werden Schäden durch Raub, Feuer oder durch Einbrüche übernommen. Für Elementarschäden besteht sehr oft kein Versicherungsschutz. Hier sollte man sich genau informieren, was passiert, wenn bei der Bank das Schließfach beispielsweise durch ein Hochwasser überschwemmt wird. Für eine Entschädigung müssen die Schließfachbesitzer einen Nachweis über den Wert der Gegenstände erbringen. Hier bieten sich Fotos vom Schießfachinhalt und Anschaffungsbelege an.

Ein Tresor Zuhause
Tresore können Bargeld, Schmuck oder Wertpapiere in den eigenen vier Wänden schützen. Ein Tresor kann hier zusätzliche Sicherheit bieten. Viele Hausratversicherungen decken nur einen gewissen prozentualen Anteil von der Versicherungssumme für Wertgegenstände ab. Und das auch nur, wenn diese sich geschützt in einem Tresor liegen. Ist das nicht der Fall, ist nur ein sehr geringer Anteil der Wertgegenstände versichert. Zudem sollte der Tresor im Boden oder auch im Mauerwerk verankert werden, sodass Einbrecher diesen nicht einfach abtransportieren können.
Versicherungen beraten ihre Kunden nicht nur bei der Auswahl der Tresore, sondern auch dabei das Haus einbruchssicher zu machen. Denn nicht nur der Tresor muss vor Einbrechern geschützt werden, sondern das gesamte Haus. Dementsprechend müssen die Türen und die Fenster entsprechend gesichert werden, damit die Einbrecher gar nicht erst in die eigenen vier Wände gelangen können. Der Tresor bietet im Falle eines Einbruchs die notwendige Sicherheit vor dem Verlust der Wertsachen.
Wertgegenstände die im Tresor liegen, sollten in regelmäßigen Zeitabständen auf Ihren Wert überprüft werden und mit dem eingeschlossenen prozentualen Anteil der Versicherungssumme abgeglichen werden.
Um den Gesamtwert der Wertgegenstände oder des gesamten Hausrates zu ermitteln, finden Sie hier eine Wertermittlungstabelle.
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Die Prüfgesellschaft Dekra warnt bei Kindersitzen vor einer falschen Sparsamkeit. Der Testingenieur Ralf Ambos aus dem Dekra Technology Center in Klettwitz sagt, „Wer einen gebrauchten Kindersitz unbekannter Herkunft verwendet, läuft Gefahr, dass das Kind bei einem Unfall nicht optimal geschützt oder sogar zusätzlich verletzt wird". Deshalb sollte man einen Kindersitz nur gebraucht von einem Bekannten oder Verwandten kaufen, denn nur bei einem vertrauenswürdigen Verkäufer lasse sich auch das Vorleben des Kindersitzes in Erfahrung bringen. Denn nur ein guter Kindersitz ist der beste Schutzengel für die Kleinen im Auto.
Wirkung der Rückhaltevorrichtungen möglicherweise eingeschränkt
Die Prüfer haben unteranderem festgestellt, dass Kindersitze aus Unfallwagen äußerlich noch einwandfrei aussehen können, aber im inneren gefährliche Brüche oder Risse aufweisen. „Bei Kinder-Rückhaltesystemen, deren Geschichte man nicht kennt, heißt es deshalb: Hände weg", rät Dekra Experte Ambos. Dazu kommt, dass bei älteren Kindersitzen das Risiko ansteigt, dass der Kunststoff durch Wärme und Sonneneinstrahlung altert und spröde werden kann. Die Sitze sind dann im Ernstfall weniger in der Lage, die erhöhte Energie zu absorbieren und dies führt zu einer verringerten Schutzwirkung. Auch können ältere Sitze bei einem Unfall leichter aufbrechen, was zur Folge haben kann, dass sich das Kind an scharfen Kanten schwer verletzen kann. Unter keinen Umständen sollten Kindersitze mit Verformungen, Brüchen oder starkem Verschleiß verwendet werden. Sitze an denen die Gurtschlösser oder der Verstellmechanismus nicht richtig funktioniert, sollten ebenfalls nicht mehr benutzt werden.
Ist ein Kindersitz schon älteren Datums, spricht vieles für eine Neuanschaffung
Um Fehlmontagen zu vermeiden, muss natürlich auch die Bedienungsanleitung vorliegen. Für viele Modelle kann die Anleitung von der Internetseite des Herstellers heruntergeladen werden. Generell gibt die Dekra die Empfehlung: Je jünger, desto besser. Ist ein Sitz schon älteren Datums, spreche viel für eine Neuanschaffung. „Damit steht man auf der sicheren Seite. Ein neuer Sitz hat die Qualitätssicherung des Herstellers durchlaufen und mit Sicherheit keine Vorschäden", erläutert Ambos. Außerdem sind die Hersteller ständig bemüht, die Kindersitze weiter zu verbessern. Deshalb sollte man keine Modelle kaufen, die älter als vier Jahre sind. Vorgeschrieben sind geeignete, zu Alter, Größe und Gewicht passende Rückhaltesysteme im Auto für Kinder, die bis zwölf Jahre alt und kleiner als 150 Zentimeter sind. Beim Kauf sollte man darauf achten, dass das Prüfsiegel ECE R 44 mit der Prüfnummer 03 oder 04 vorhanden ist. Der orangefarbene Aufkleber garantiert, dass der Sitz nach der neuesten Norm getestet und zugelassen ist. Sitze der älteren Norm EC 44 01 oder 02 sind seit einigen Jahren verboten. Die i-Size-Kindersitze haben auch eine Prüfnorm. Sie sind mit ECE R 129 gekennzeichnet. Das ist eine internationale Norm, die mittlerweile in mehr als 60 Staaten gilt. Wer ein Kind ungesichert im Fahrzeug mitnimmt, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von 60 Euro, bei mehreren Kindern 70 Euro rechnen - plus jeweils einem Punkt in Flensburg rechnen.
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Riester-Rente - Positive Änderungen ab 2018
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- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 29. Februar 2020
Zum 1. Januar 2018 wird es einige positive Veränderungen im Rahmen der Riester-Rente geben. Wer mit einem Riester-Vertrag aktiv für sein Alter vorsorgt, kann staatliche Zulagen erhalten. Um die volle Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag eingezahlt werden – höchstens 2.100 Euro im Jahr. Dabei werden Grund- und Kinderzulagen angerechnet. Es wird fünf Neuerungen geben, die vom Bundesrat im Rahmen des das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gebilligt wurden. Die wesentlichen Neuerungen werden nachfolgend kurz und kompakt vorstellt.
1. Neuerung - Die Grundzulage steigt auf 175,00 Euro pro Jahr
Die jährliche Grundzulage steigt von 154,00 Euro auf 175,00 Euro. Die Zulage 2018 wird dann in 2019 gewährt und den Verträgen gutgeschrieben. Die Verbuchung erfolgt automatisch, sofern ein Dauerzulageantrag gestellt wurde, bzw. die Zulagen regelmäßig beantragt werden. Die Kinderzulagen bleiben bei 185,00 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden und bei 300,00 Euro für Kinder, deren Geburt nach 2008 erfolgt ist. Auch der Berufseinsteigerbonus von einmalig 200,00 Euro bleibt unverändert.
2. Neuerung - Freibeträge bei einer möglichen Anrechnung im Rahmen der Grundsicherung
In der Vergangenheit wurde die Riester-Rente oftmals wegen der Anrechnung zur Grundsicherung kritisiert. Dabei wurde angemerkt, dass die Besparung nicht für den Einzelnen, sondern für den Staat erfolgt. Ab 2018 greifen nun Freibeträge. Zukünftig bleiben 100,00 Euro monatlich in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Freibetrag, die nicht angerechnet werden. Sind die monatlichen Renten aus der Riester-Rente höher als 100,00 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30% anrechnungsfrei. Dadurch können bis zu 202,00 Euro als monatliche Auszahlung im Rahmen der Riester-Rente ohne Anrechnung hinzukommen. Die Riester-Rente wird somit zukünftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet.
3. Neuerung - Abfindung von Kleinstrenten
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine Abfindung im Rahmen von Kleinstrenten zu erhalten. Dies bedeutet, dass die angesparten Gelder samt Zulagen förderunschädlich in einer Einmalsumme bei Rentenbeginn ausgezahlt werden können. Somit erfolgt dann keine lebenslange Verrentung der Gelder. Das Sozialgesetzbuch definiert die entsprechenden monatlichen Höhen, die mindestens erreicht werden sollten. Diese steigen entsprechend jährlich. Damit ergeben sich wesentliche Vorteile für Sparer, die geringe Beiträge anlegen. Bisher war es so, dass diese Auszahlungen im Jahr der Verbuchung voll versteuert werden mussten. Ab 2018 ergeben sich im Rahmen der sogenannten „Fünftelregelung“ neue Ermäßigungen. Die Auszahlungen werden zwar weiterhin voll besteuert, allerdings wirkt sich dabei nur ein Fünftel progressiv auf den Steuersatz aus. Dies soll verhindern, dass der Steuersatz wegen der Einmalauszahlung in dem Jahr der Verbuchung stärker steigt, als bei einer möglichen Verteilung über mehrere Jahre, wie es bei einer Rentenzahlung der Fall wäre. Darüber hinaus müssen neue Riesterprodukte ab 2018 ein Wahlrecht beinhalten. Die Anleger können dabei wählen, ob die Abfindung zu Beginn der Auszahlungsphase erfolgen soll oder zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres. Somit kann ein möglicher Steuervorteil noch besser genutzt werden.
4. Neuerung - Verbesserung in der administrativen Verwaltung / Handhabe bei Beamten
Bei Beamten, Richtern, Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit muss seitens dieser eine Einverständniserklärung zur Übermittlung personenbezogener Daten bei der jeweiligen Besoldungsstelle abgegeben werden. Anderweitig erhält die Zulagenstelle keine Daten für die Berechnung, ob die notwendigen Beiträge geleistet worden sind. In der Vergangenheit kam es dann bei späteren Prüfungen teilweise Jahre später zu entsprechenden Rückbuchungen der Förderungen, da diese Erklärung nicht abgegeben worden ist. Dies wird nun verbessert. Ab 2019 müssen die betreffenden Personen diese Einwilligung im jeweiligen Beitragsjahr erteilen und nicht mehr möglicherweise bis zu 2 Jahre rückwirkend. Ergeben sich dann in der Folge entsprechende Probleme, kann die Einwilligung nachträglich abgegeben werden, da dies bis zu 2 Jahre rückwirkend möglich ist.
5. Neuerung – Wegfall der Doppelverbeitragung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bei der betrieblichen Altersversorgung gibt es die Möglichkeit, dass die Beiträge auch durch eine Riester-Zulage gefördert werden können. Dies kann vor allem für Sparer mit Kindern vorteilhaft sein, da sie neben der Förderung durch die Grundzulage auch die Kinderzulagen erhalten können. Bisher waren diese Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase als Renten aus der betrieblichen Altersversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Dadurch kam es zu einer „Doppelverbeitragung“. Denn sowohl die Beiträge als auch die daraus resultierenden Leistungen unterlagen der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch dies ändert sich zum Jahreswechsel 2018. Hier gilt nun, dass Leistungen aus dem „betrieblichen Riestervertrag“ in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen.
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