Blog
- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 23. März 2022
Ob Ski- oder Snowboardfan - Die Beliebtheit des Wintersports ist ungebrochen. Dies ist kein Wunder, denn die weißen Pisten üben schon allein optisch ihren ganz besonderen Reiz aus. Weniger reizvoll wird es, wenn der sportliche Winterurlaub eine Verletzung mit sich bringt bzw. wenn man diese Verletzung bei einem Dritten zu verantworten hat. Mit Beginn der Skisaison hat Italien ab dem 1. Januar 2022 neue Regeln eingeführt. Für Wintersportler bedeutet dies: Ab sofort muss auf italienischen Skipisten nachgewiesen werden, dass eine Haftpflichtversicherungen auch für Schäden und Verletzungen Dritter aufkommt.
Die Versicherungspflicht auf der Piste ist da
Seit 1. Januar 2022 müssen Wintersportler in Südtirol und dem Rest Italiens eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bevor sie auf die Piste gehen. Bei Verstößen drohen saftige Geldbußen. Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses. Die bestehende Haftpflichtversicherung muss in den Skigebieten beim Kauf oder bei der Abholung des Skipasses nachgewiesen werden.
Wie funktioniert der Nachweis bei einer vorhandenen privaten Haftpflichtversicherung
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) arbeitet bereits an einem einheitlichen reibungslosen Ablauf für alle Versicherungsunternehmen und wird Muster-Bescheinigungen zur Verfügung stellen, die man als Wintersportler bei sich führen und vor Ort vorzeigen kann. In der Zwischenzeit kann bei den meisten Haftpflichtversicherern ganz einfach ein vorläufiger Vordruck genutzt werden. Diesen kann man bei seinem Versicherer anfordern und darin müssen Winterurlauber sowohl die Versicherungsscheinnummer ihrer Haftpflichtversicherung angeben sowie alle mitreisenden und mitversicherten Personen.
So sollte der Nachweis in etwa stets aussehen
Ski-Haftpflichtversicherung kurzfristig online buchen oder im Notfall Angebote direkt vor Ort nutzen
Damit niemand unvermittelt wieder abreisen muss, sind Betreiber der italienischen Skigebiete dazu verpflichtet, mit dem Verkauf eines Skipasses auch eine Haftpflichtversicherung anzubieten. Diese kann optional abgeschlossen werden, sofern der erforderliche Schutz über eine eigene PHV nicht vorhanden ist.
Alternativ und sinnvoller ist es, eine Ski-Haftpflichtversicherung bei dem deutschen Versicherer TravelSecure online abzuschließen. Hier wird es im Schadenfall zu keinerlei Sprachbarrieren kommen und man hat alle Vertragsunterlagen in deutscher Sprache. Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten. Außerdem ist man nicht nur auf der Piste, sondern während der gesamten Reise (bis zu 30 Tagen) optimal abgesichert.
Weitere Vorteile für Italien-Reisende:
- Digitales Versicherungszertifikat für das Smartphone: keine unnötigen Papiere mehr ausdrucken
- Versicherungsbestätigung auf Italienisch: keine Verständigungsprobleme in Italien
- Gilt auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft: bestens geschützt gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
- Versicherungsabschluss auch vor Ort schnell digital möglich: keine Enttäuschung vor Ort
Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten. Außerdem ist man als Wintersportler nicht nur auf der Piste, sondern während der gesamten Reise (bis 30 Tagen) optimal abgesichert.
Jetzt Pflichtversicherung für Italien abschließen
Was sind die Leistungen einer Ski-Haftpflichtversicherung
Kurz nicht aufgepasst und einen anderen Skifahrer übersehen oder eine Kurve zu schnell genommen und es knallt. Auf Skipisten kommt es immer häufiger zu Unfällen. Glücklicherweise sind diese nicht immer mit schweren Verletzungen verbunden und die Beteiligten kommen mit einem Schreck davon. Bei einem schweren Unfall, bei denen einer der Beteiligten oder beide Beteiligte von der Bergrettung geborgen werden müssen oder eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist, entstehen hohe Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sondern vom Unfallverursacher zu tragen sind. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen solche Risiken, da diese nicht nur die berechtigen Schadenersatzansprüche für Sie übernimmt, sondern auch die Haftungsfrage prüft und unberechtigte Ansprüche abwehrt.
Welche Neuerungen gibt es noch für Ski-Fahrer in Italien
Neben der Haftpflichtversicherungspflicht gibt es ein paar weitere neue Regeln. Diese betreffen vor allem eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige, sowie hohe Strafen für alkoholisiertes Fahren.
- Promillegrenze auf der Piste
Ein Glühwein zum Aufwärmen oder ein Bierchen zum Mittagessen. Auch hier ist Vorsicht geboten. Wer in Italien alkoholisiert Ski fährt, muss mit hohen Geldbußen rechnen. Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250,- und 1.000,- EUR verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden. - Helmpflicht
Bisher mussten Kinder bis zum 14. Lebensjahr einen Helm tagen. Seit dem 01.01.2022 gilt die erweiterte Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis zum 18. Lebensjahr. Auch bei der Auswahl eines Helmes ist darauf zu achten, dass dieser ein CE-Kennzeichen besitzt. Dieses Kennzeichen besagt, dass der Helm den gültigen EU-Richtlinien entspricht.
Den Abschluss einer Privathaftpflicht empfehlen Verbraucherschützer allen Menschen, die anderen einen Schaden zufügen können und dafür nach den gesetzlichen Vorschriften haften - also keineswegs nur Skifahrern, die andere verletzen können. Die Versicherung übernimmt die Schadenskosten, die unter Umständen so hoch sein können, dass sie den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Liegt kein eigenes Verschulden vor, wehrt der Versicherer die unberechtigten Ansprüche geschädigter Personen ab (sogenannter „passiver Rechtsschutz"). Verbraucherschützer empfehlen derzeit eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Krankenkassenbeiträge erneut gestiegen - Jetzt handeln und sparen!
Steigerung Ost, Senkung West der Beitragsbemessungsgrenze 2022 für die Sozialversicherung
Privathaftpflicht - Ein regelmäßiger Vertragscheck ist zu empfehlen
- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 17. Januar 2022
Sicherlich haben Sie die zahlreichen Medienberichte zur teils deutlichen Anhebung der Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung verfolgt. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt 2022 bei 1,3 Prozent, was einem Gesamtbeitragssatz von 15,9 Prozent entspricht. Allerdings haben einige Kassen die Beiträge auch deutlich stärker angehoben und liegen bei einem Gesamtbeitragssatz von über 16 Prozent.
Mit GKV-Beitragsrechner das Sparpotential einfach ermitteln
Da der Versicherte die Zusatzbeiträge komplett aus der eigenen Tasche bezahlen muss, führt die Anhebung der Zusatzbeiträge in Abhängigkeit vom Einkommen zu direkten monatlichen Einbußen. Durch den Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse sind deshalb Beitragsersparnisse von über 30 Euro pro Monat möglich. Die folgende Grafik bietet Berechnungsbeispiele mit den möglichen Ersparnissen.
Zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent, zahlen Sie einen Zusatzbeitrag, den jede gesetzliche Krankenkasse individuell festlegt. Durchschnittlich erhöht sich der Zusatzbeitrag um 0,2 Prozent. Diverse Krankenkassen erhöhen den Zusatzbeitrag aber noch deutlich stärker. Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetzbuch geregelt und somit nahezu identisch sind, kostet Sie Ihre Mitgliedschaft in einer „teuren Kasse“ jeden Monat bares Geld! In Abhängigkeit von Ihrem Einkommen ist eine monatliche Ersparnis von über 30 Euro möglich. Und das geht alles ganz unbürokratisch und ohne Risiko.
Sonderkündigungsrecht gilt nur im Monat der Erhöhung
Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrages besteht ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb des Monats, in dem der neue Beitragssatz erstmalig gilt, kann der Versicherte außerordentlich mit einer Frist von zwei vollen Monaten kündigen. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt dann zum 1. April, wenn die Erhöhung zum 1. Januar gilt.
Achtung: Ausnahme bei freiwillig Versicherten
Wenn man freiwillig gesetzlich krankenversichert ist und einen Wahltarif mit Krankengeld hat, dann kann im Regelfall nicht vom dem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden und auch nicht bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft kündigen. Man ist dann in der Regel 3 Jahre an diesen Tarif gebunden. Dies ist besonders für Selbständige, die freiwillig versichert sind, relevant.
Für die Kündigung können Sie hier ein Musterkündigungsschreiben herunterladen ![]()
Jetzt hier die Krankenkasse vergleichen und sparen
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Autoversicherung - Sonderkündigungsrecht prüfen wenn die Wechselfrist verpasst wurde
Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte
Sozialversicherungsausweis - Mit der ersten versicherungspflichtigen Tätigkeit kommt dieser automatisch
- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 14. Dezember 2021
Hat man die Wechselfrist im November bei seiner Kfz-Versicherung verpasst oder die Beitragsrechnung ist erst im Laufe des Novembers eingetroffen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. der Altvertrag gekündigt werden, um zu einem anderen Autoversicherer zu wechseln. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist. Wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung, welche die Erhöhung enthält.
Das Sonderkündigungsrecht kann genutzt werden, wenn:
- ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder
- eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aufgrund neuer Typklasse
Jedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen aufgrund der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen meist diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Einstufung der Typklasse kann man direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Regionalklasse
Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts etc. der letzten 5 Jahre orientieren. Ähnliche Zulassungsorte werden in Regionalklassen zusammengefasst. Diese werden einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung seitens der Versicherung, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, soweit die Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung geführt hat.
Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.
Besteht die Gefahr, dass man durch den späteren Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?
Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.
Jetzt hier die Kfz-Versicherung vergleichen
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Im Herbst auf nasses Laub auf den Straßen achten
Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte
Mit dem europäischem Unfallbericht Streitigkeiten vermeiden
- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 02. Dezember 2021
Im Herbst wird den Autofahrern eine erhöhte Aufmerksamkeit durch Rutschiges Laub, Nässe, Reif und Bodenforst abverlangt. Deshalb ist die richtige Vorbereitung und eine angepasste Fahrweise entscheidend, um auch bei schlechtem Wetter sicher ans Ziel zu kommen. Als Autofahrer sollte man daher die geänderten Gegebenheiten nicht unterschätzen und kein Risiko eingehen. Hier ein paar Tipps, auf die Sie achten sollten:
- Rechtzeitig Winterreifen aufziehen
- Auf Alter und Profil der Reifen achten
- Rutschgefahr durch nasses Laub
- Bei Aquaplaning Ruhe bewahren
- Schnelle Wetterveränderungen können gefährlich werden
- Der Nebel ist eine heimtückische Gefahr
- Vorsicht wegen erhöhtem Wildwechsel
Das Laub kann genau so tückisch sein wie Glatteis
Statt angenehmer Temperaturen und Sonnenschein, dominieren im Herbst häufig Frühnebel, Regenschauer und Wind. Um kein Risiko einzugehen, sollten deshalb Autofahrer ihre Geschwindigkeit den Witterungsbedingungen anpassen und mit einem längeren Bremsweg durch nasses Laub oder Aquaplaning rechnen. Die Schleudergefahr ist stark erhöht und der Bremsweg ist ebenfalls deutlich länger als gewohnt. Weiterhin ist es ratsam, das Fahrzeug vor Beginn der dunkleren Jahreszeit durchchecken zu lassen und herbsttauglich bzw. wintertauglich zu machen. Auf Landstraßen kommt es im Herbst auf den richtigen Abstand an. Durch Laub und Erdreste landwirtschaftlicher Fahrzeuge bildet sich oft ein gefährlicher Schmierfilm auf den Straßen. Es besteht eine erhöhte Rutschgefahr vor allem auf Straßenabschnitten im Schatten oder im Wald, da dort der Asphalt auch tagsüber länger nass bleibt und sich zusammen mit feuchten Herbstblättern ein tückischer Schmierfilm bilden kann.

Im Herbst gibt es viele landwirtschaftliche Fahrzeuge die unterwegs sind
Mähdrescher, Traktoren oder Lastwagen hinterlassen nach dem Einsatz auf dem Acker oft viel Schmutz auf der Straße, so dass feuchte Lehm- und Erdklumpen die Fahrbahn schnell in eine Rutschbahn verwandeln können. Deshalb sollte man beim Überholen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen vorsichtig sein und im Zweifel besser vom Gas gehen statt risikoreich zu überholen. Auch Nebel ist beim Autofahren äußerst heimtückisch, denn oft kommt er aus dem Nichts. War die Sicht gerade noch ausreichend, kann sie von jetzt auf gleich auf wenige Meter beschränkt sein. Deshalb sollte man sich als Richtwert merken: Nur so schnell fahren, wie Sie auch vorausschauen können. Das bedeutet: Können Sie rund 50 Meter weit sehen, sollten Sie nicht schneller als 50 km/h fahren. Ist die Sicht kürzer, dann schalten Sie zusätzlich Ihre Nebelschlussleuchten ein. Fahren Sie deshalb bei Nebel nicht schneller als erlaubt und halten Sie für Ihre und anderer Sicherheit genügend Abstand ein.
Jetzt hier die Kfz-Versicherung vergleichen
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Bei der Autoversicherung kann kräftig gespart werden
Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte
Autoversicherung – Jahreskilometerleistung überprüfen
- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 19. November 2021
Für wechselwillige Autobesitzer mit Kfz-Versicherungen ist der 30. November alle Jahre wieder der entscheidende Stichtag. Wenn bis zu diesem Datum die Kündigung beim bisherigen Anbieter ein geht, dann kann man sich für das nächste Jahr einen neuen Versicherer suchen. Nach dieser Frist gelingt das nur noch, wenn der bisherige Anbieter den Beitrag angehoben hat, ein Unfall passiert oder der Wagen verkauft wird.
Ein Beitragsvergleich ist jedes Jahr zu empfehlen
Ein Wechsel könnte aktuell mehr lohnen als früher, denn die Kfz-Versicherer werden im Jahr 2020 vor allem die Beiträge für Bestandskunden erhöhen. Neukunden können indes häufig eine viel preiswertere Absicherung bekommen. Wer seinen bisherigen Autoversicherer kündigen möchte, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollte jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die dahinterstehenden Leistungen achten. Denn der Preis allein ist nicht alles. Entscheidend ist das Preis-Leistungsverhältnis des Vertrages, bzw. Angebots.

Bedingungen im Kfz-Versicherungstarif auch vergleichen
Hilfe bei der Einschätzung der Leistungen bieten nur gute Vergleichsprogramme, aus denen man entnehmen kann, wie gut die Bedingungen in Relation zum aufgerufenen Beitrag sind. Bei den Leistungsinhalten gibt es deutliche Fortschritte. Leistungsmerkmale, die früher nur für Spitzentarife galten, sind mittlerweile in der Mitte des Marktes angekommen. Beispiel "Zusammenstoß mit Tieren": Im Rahmen der Teilkaskoversicherung wurde früher in der Regel nur nach einem Zusammenstoß mit Haarwild gezahlt. Heute umfasst der Versicherungsschutz fast flächendeckend auch Unfälle mit Rehböcken, Hasen, Fasanen oder auch Hausschweinen. Als Nachweis für eine besondere Tarifqualität hat die Tierklausel deshalb mittlerweile ausgedient. Allerdings sollte man beachten, dass es innerhalb einer Bewertungs-Klasse auch noch deutliche Unterschiede im Kleingedruckten geben kann. Beispiel: Für Folgeschäden von Tierbissen am Fahrzeug bewegen sich die Sublimits zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro.
Auf verbesserte Tarife beim bestehenden Versicherer achten
Die Versicherer informieren ihre bestehenden Kunden allerdings nicht darüber, wenn ein neu kalkulierter Tarif günstiger ist. Über einen Kfz-Versicherungsvergleich kann man auch heraus finden, ob der aktuelle Kfz-Versicherer einen günstigeren Beitrag bei den gleichen Leistungsbedingungen anbieten. Hier kann man dann unkonventionell mit der Angabe des aktuellen Kilometerstandes wechseln und hat weiter die bewerten Leistungen. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass man weiterhin beim gleichen Versicherer bleibt. Denn bei einem Schadenfall kann dies nützlich sein. Die Versicherer überprüfen ihre Kunden auch bei der Höhe der Schadenquote. Hat man nach kurzer Zeit 2 - 3 Schäden, dazu vielleicht noch mit größeren Regulierungsbeträgen, lässt das Kündigungsschreiben vom Versicherer nicht lange auf sich warten. Je länger man bei einem Versicherer Schadenfrei ist, um so besser wird das Verhältnis zwischen gezahlten Beiträgen und eventuellen Schadenaufwendungen.
Hier kommen Sie zum Kfz-Vergleichsrechner.
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Neuer Bußgeldkatalog 2021 - Diese Änderungen und Neuerungen gibt es
Das jährliche Wechselfieber bei der Kfz-Versicherung hat begonnen
Winterreifenpflicht im europäischen Ausland
- Geschrieben von Olaf Kauhs
- Zuletzt aktualisiert: 16. November 2021
Am 9. November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Die Kernbotschaft dieser Änderung ist, dass Fahrradfahrer und Fußgänger künftig besser geschützt werden sollen. Dagegen wird es für Verkehrssünder wie Raser oder Falschparker deutlich teurer werden. Die Buß- und Verwarngelder werden zum Teil mehr als verdoppelt. Für den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) sind die vorgesehenen Bußgelder für das Halten auf Schutzstreifen, für das Halten und Parken auf Radfahrstreifen sowie das Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegender Lkw sinnvolle Maßnahmen, welche am stärksten zu einer Unfallverhütung beitragen können. Was sich noch alles ändert hat, wann ein Fahrverbot droht und welche Auswirkungen das Punktekonto in Flensburg auf die Autoversicherung hat, erfahren Sie hier.
Welche Änderungen und Neuregelungen wurden mit dem Bußgeldkatalog 2021vorgenommen
- Fahrzeuge, die im allgemeinen Halte- oder Parkverbot parken, bekommen laut dem neuen Bußgeldkatalog ein Strafzettel von bis zu 55 Euro, statt wie bisher bis zu 15 Euro.
- Für das Parken und Halten auf Geh- und Radfahrwegen, sowie das Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen kann zukünftig bis zu 110 Euro kosten.
- Fährt man innerorts bis zu 10 km/h zu schnell, muss man künftig 30 Euro statt 15 Euro bezahlen. Ist man 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell und wird geblitzt, dann zahlt man statt bisher 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Für Autofahrer, die beispielsweise mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen 400 Euro statt bisher 200 Euro wenn sie erwischt werden und so weiter.
- Parkt man unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 35 Euro gerechnet werden.
- Wird eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zugeparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss man mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Neu: Für unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge wird ein Verwarnungsgeld von 55 Euro fällig.
- Wird keine Rettungsgasse gebildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Fahrzeug genutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 Euro und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot gerechnet werden.
- Für Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, dass mit dem Lastkraftwagen innerorts beim Rechtsabbiegen die Schrittgeschwindigkeit eingehalten wird, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
- Verursacht man unnötige Lärm- und Abgasbelästigung sowie unnützes Hin- und Herfahren, fallen von den bisherigen bis zu 20 Euro nun bis zu 100 Euro als Bußgeld an.

Haben Punkte in Flensburg Auswirkungen auf den Versicherungsschutz?
Einige Autoversicherer fragen im Rahmen der Antragsprüfung den Punktestand im Flensburger Fahreignungsregister ab. Damit ist es möglich, Rückschlüsse auf das Risikoprofil eines Fahrers zu ziehen. Bei einem entsprechend hohen Punktestand ist es möglich, dass sich einzelne Anbieter für eine Teilablehnung aussprechen, beispielsweise keine Vollkaskoversicherung anbieten oder den Versicherungsbeitrag anheben. Die Ablehnung einer Kfz-Haftpflicht ist aus diesem Grund aber nicht möglich.
Den aktuellen Punktestand können Sie auf dem Serviceportal vom Kraftfahrt-Bundesamt abrufen: www.kba.de
Mehr Informationen über die neue Bußgeldverordnung finden Sie beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI): www.bmvi.de
Leseempfehlungen
Lesen Sie doch auch diese Artikel rund um das Thema Finanzen, wofür sich auch andere Leser interessierten:
Bei der Autoversicherung kann kräftig gespart werden
Versicherungen kündigen – Tipps zu Fristen, Formulierungen und auf was man sonst noch achten sollte
Falschangaben bei der Kfz-Versicherung können teuer werden




Blog