Lexikon

Glossar - Finanzbegriffe einfach erklärt

In diesem Glossar finden Sie Erklärungen zu wichtigen Begriffen aus der Finanzwelt. Diese sind einfach und verständlich zusammengestellt und sollen dazu dienen,  die Bedeutung einzelner Fachbegriffe zu kennen und die teilweise komplexen Zusammenhänge in der Finanzwelt einfacher zu verstehen.

Bausparvertrag-Lexikon

Baufinanzierung-Lexikon

Berufsunfähigkeitsversicherungs-Lexikon

Betriebliche Altersversorgung-Lexikon

Cyber-Versicherung-Lexikon

Geldanlage-Lexikon

Haftpflichtversicherung-Lexikon

Kautionsversicherung-Lexikon

Kfz-Versicherung-Lexikon

Krankenversicherung-Lexikon

Photovoltaikversicherung-Lexikon

Rechtsschutz-Lexikon

Berufsunfähigkeitsversicherungs-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung nicht

Hier im Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung – von A wie Angemessenheitsprüfung bis V wie Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Abstrakte Verweisung
Als abstrakte Verweisung bezeichnet man eine Vertragsklausel, die bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen angewandt wird. Tritt der Ernstfall ein, können Sie auf einen anderen als Ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden.

Angemessenheitsprüfung
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, fragt BU-Versicherer immer danach, wieviel man verdient. Denn man kann die BU-Rente nicht willkürlich hoch wählen. Bei Schülern, Studenten, Hausfrauen/Männer, die noch nichts verdienen hat jede Versicherungen Höchstrenten, die versicherbar sind. Besteht bereits ein Einkommen, kann nur einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens versichert werden. Mehr als man verdienst, kann man nicht absichern.

Beitragsbefreiung
Nach Anerkennung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit durch das Versicherungsunternehmen wird die BU-Rente in der vereinbarten Höhe bezahlt. Darüber hinaus müssen für die Dauer der Berufsunfähigkeit auch keine weiteren Beiträge gezahlt werden.

Berufsunfähigkeits­versicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Sie finanziell ab, wenn Sie Ihren Beruf aufgrund von Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr ausüben können. Sie zählt damit zu den wichtigsten Versicherungen.

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Bei der Antragstellung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn das Versicherungsunternehmen erfährt, dass etwas fehlt oder falsch beantwortet wurde, kann es wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung von dem Vertrag zurücktreten. Tipp: Bitte die Fragen immer akribisch beantworten und dazu am besten den Arzt fragen, was in der Patientenakte steht.

Betriebliche Altersversorgung-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema betriebliche Altersversorgung (bAV) nicht?

Hier im Bausparlexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um das Bausparen und Bauspardarlehen - von A wie Abfindung von Anwartschaften bis Z wie Zinszusatzreserve. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabethisch sortierten Begriffen.

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Abfindung von Anwartschaften (§ 3 BetrAVG)
Ist eine Anwartschaft gesetzlich unverfallbar, kann sie bei Ausscheiden des Arbeitnehmers nur dann durch eine Einmalzahlung abgefunden werden, wenn es sich um Kleinbeträge handelt.

Altersrente
Eine regelmäßig wiederkehrende Leistung, die von einem bestimmten Alter an lebenslang erbracht wird.

Altersvermögensgesetz (AVmG)
Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens" ist das Kernstück der Rentenreform 2001. Es enthält die Grundsätze zum Aufbau einer durch staatliche Zulagen geförderten (privaten) Altersversorgung.

Angemessenheit
Die betriebliche Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird nur dann steuerlich anerkannt, wenn die Höhe der Leistung nicht mehr als maximal 75 Prozent des letzten tatsächlichen Bruttogehalts abzüglich der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt.

Anpassungsprüfungspflicht (§ 16 BetrAVG)
Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre die Anpassung von laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Anpassungspflicht entfallen.

Anwartschaft
Ein aufgeschobener Versorgungsanspruch. Mit Eintritt des Versorgungsfalls wandelt sich die Anwartschaft in einen Versorgungsanspruch um.

AVmG
Die betriebliche Altersversorgung eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird nur dann steuerlich anerkannt, wenn die Höhe der Leistung nicht mehr als maximal 75 Prozent des letzten tatsächlichen Bruttogehalts abzüglich der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt.

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung (BBG)
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welchem Betrag vom Bruttogehalt Beiträge zur Rentenversicherung geleistet werden müssen. Wird für jedes Jahr neu festgesetzt.

Beitragsorientierte Leistungszusage (§ 1 BetrAVG)
Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft auf Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung umzuwandeln. Bei dieser Leistungsart orientiert sich die Höhe der Leistung am Beitrag.

Besteuerung (nachgelagert)
Wenn in der Ansparphase Steuerfreiheit und in der Leistungsphase Steuerpflicht vorliegt, spricht man von nachgelagerter Besteuerung (das Gegenteil - Beiträge aus versteuertem Einkommen und Steuerfreiheit der Leistungen - wird "vorgelagerte Besteuerung" genannt).

BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung oder auch Betriebsrentengesetz)
Die Vorschriften des BetrAVG enthalten Mindestnormen zum Schutz der begünstigten Arbeitnehmer. Eine vertragliche Besserstellung der Arbeitnehmer über die gesetzlichen Normen hinaus ist jederzeit möglich.

Betriebliche Altersversorgung (bAV) 
Leistungen der Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung, die einem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Diese ergänzen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Betriebsausgaben
Beiträge, die der Arbeitgeber zu Direktversicherungen, Pensionskassen, Unterstützungskassen oder Rückdeckungsversicherungen leistet, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Betriebsrente
Laufende Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung (Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente/n) in der Auszahlungsphase.

Bezugsberechtigter
Laufende Leistung aus der betrieblichen Altersversorgung (Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrente/n) in der Auszahlungsphase.

Bezugsberechtigter
Person, der vertraglich eingeräumt wird, über die aus einer Lebensversicherung, einer Pensionskasse oder einem Pensionsfonds fällige Leistung zu verfügen.

Bezugsrecht (unwiderruflich)
Vertraglich eingeräumtes Recht auf die aus einer Versicherung fällig werdende Leistung, das nicht widerrufen werden kann. Bei arbeitnehmerfinanzierter betrieblicher Altersversorgung wird für den Arbeitnehmer sofort ein unwiderrufliches Bezugsrecht vereinbart.

Deferred Compensation
Aufgeschobene Vergütung. Der Arbeitnehmer verzichtet auf Teile seines Gehalts zum Aufbau einer Betrieblichen Altersversorgung (s. Entgeltumwandlung).

Direktzusage bzw. Pensionszusage
Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber verspricht seinen Arbeitnehmern Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung aus Anlass des Arbeitsverhältnisses und verpflichtet sich, die Leistungen im Versorgungsfall selbst zu erbringen. Der Arbeitnehmer hat ein Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Damit im Versorgungsfall die erforderlichen Mittel jederzeit bereitstehen, kann der Arbeitgeber Direktzusagen über einen Versicherer rückdecken. Um Direktzusagen im Fall einer Insolvenz zu schützen, verlangt der Gesetzgeber vom Arbeitgeber, diese über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) zu sichern. Die Regelung gilt nicht bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern.

Durchführungswege
Es gibt fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

  • Direktzusage,
  • Unterstützungskasse,
  • Direktversicherung,
  • Pensionskasse und
  • Pensionsfonds.

Direktversicherung
Bei der Direktversicherung handelt es sich um den Klassiker der betrieblichen Altersversorgung – mit einem geringen Verwaltungsaufwand für den Arbeitgeber und einem hohen Maß an Sicherheit und Rendite für den Arbeitnehmer.

Entgeltumwandlung
Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitnehmer auf Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen betrieblichen Altersversorgung verzichtet. Der Arbeitnehmer hat das Recht auf die Umwandlung von Bruttolohn bis zu einer Höhe von 4 Prozent der BBG (West) in eine betriebliche Altersversorgung (§ 1a BetrAVG).

Ertragsanteil
Bei Leistungen der Altersversorgung, die mit versteuerten Beiträgen aufgebaut wurden, werden lediglich die erzielten Erträge besteuert. Entsprechend dem Rentenbeginnalter wird nur ein pauschaler Teil der Rente besteuert. Der Ertragsanteil bei einem Rentenbeginn mit 65 Jahren beträgt beispielsweise 18 Prozent. Dies wird z. B. bei Renten aus Direktversicherung nach "altem" Steuerrecht angewendet: Sofern bspw. die Beiträge zur Direktversicherung nach § 40b EStG pauschal besteuert wurden, unterliegt die Rente aus dieser Versicherung nur mit dem pauschalierten Ertragsanteil der Besteuerung (§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) bb) EStG). Es wird somit nicht die gesamte Rente besteuert.

FörderRente für Geringverdiener
Der Arbeitgeber hat künftig die Möglichkeit für Arbeitnehmer im 1. Dienstverhältnis, die ein Einkommen von weniger als 2.200 Euro monatlich beziehungsweise 26.400 Euro p.a. erhalten, eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung zusätzlich zum bisherigen Einkommen einzurichten. Der jährliche Beitrag muss wenigstens 240 Euro und darf höchstens 480 Euro betragen.

Kirchensteuer (pauschal)
Entrichtet der Arbeitgeber im Rahmen der Direktversicherung nach altem Steuerrecht die Kirchensteuer pauschal, so kommt dem Arbeitnehmer neben der Sozialversicherungs- und Steuerersparnis eine weitere Vergünstigung zugute. Die pauschalen Kirchensteuersätze liegen je nach Bundesland zwischen 4 Prozent und 7 Prozent.

Mitteilungspflichten des Arbeitgebers
Jeder Arbeitgeber muss der Versorgungseinrichtung spätestens zwei Monate nach Ablauf des Kalenderjahres oder Beendigung des Dienstverhältnisses die steuerliche Behandlung von Beiträgen zu Direktversicherungen, Pensionskassen oder Pensionsfonds mitteilen (Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge — AltvDV). Die Mitteilung des Arbeitgebers darf nur dann unterbleiben, wenn die Versorgungseinrichtung die steuerliche Behandlung der für den einzelnen Arbeitnehmer im Kalenderjahr geleisteten Beiträge bereits kennt oder aus den bei ihr vorhandenen Daten feststellen kann. Macht der Arbeitgeber der Versorgungseinrichtung keine Angaben über die Besteuerung der Beiträge, hat die Versorgungseinrichtung davon auszugehen, dass die späteren Leistungen mit dem Zahlbetrag zu besteuern sind, wenn der Arbeitgeber der Versorgungseinrichtung keine Angaben über die Besteuerung der Beiträge macht.

Pauschalbesteuerung (§ 40 b EStG)
Die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung besteht nur bei Beiträgen für Direktversicherungen und an Pensionskassen für Versorgungszusagen vor 2005. Die Beiträge für eine Direktversicherung bzw. an eine Pensionskasse können mit einem Pauschalsteuersatz von 20 Prozent besteuert werden (zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag). Übersteigen die Beiträge 1.752 Euro pro Arbeitnehmer im Kalenderjahr, sind diese grundsätzlich individuell zu versteuern.

Pensionsfonds
Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die gegen Zahlung von Beiträgen die betriebliche Altersversorgung für den Arbeitgeber in Form von lebenslangen Rentenleistungen durchführt. Der Rechtsanspruch des Arbeitnehmers besteht gegenüber dem Pensionsfonds. Pensionsfonds sind Aktiengesellschaften (AG) oder Pensionsfonds-Vereine auf Gegenseitigkeit (PV a.G.) und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Es handelt sich um einen versicherungsförmigen Durchführungsweg, der mittels Kapitaldeckungsverfahren das Risiko der Langlebigkeit sowie ggf. auch das Risiko der Invalidität und/oder der Hinterbliebenenversorgung absichert. Für Versorgungszusagen über Pensionsfonds besteht die Pflicht zur Insolvenzsicherung über den Pensions-Sicherungs-Verein.

Pensionskasse
Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Die Pensionskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit oder einer Aktiengesellschaft. Sie unterliegt der staatlichen Aufsicht und entspricht in ihrer Funktionsweise einem Lebensversicherungsunternehmen. Die Pensionskasse gewährt dem Versorgungsberechtigten einen Rechtsanspruch auf die zugesagte Leistung.

Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSVaG)
Der Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung. Sein alleiniger Zweck ist die Gewährleistung der betrieblichen Altersversorgung für den Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers. Über ein Konsortium von Lebensversicherungsunternehmen zahlt er die wegen Zahlungsunfähigkeit eines Arbeitgebers übernommenen Renten aus.

Pensionsrückstellungen
Rückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers für Pensionsverpflichtungen aufgrund von Direktzusagen.

Pensionszusage
Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber verspricht seinen Arbeitnehmern Leistungen der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung aus Anlass des Arbeitsverhältnisses und verpflichtet sich, die Leistungen im Versorgungsfall selbst zu erbringen. Der Arbeitnehmer hat ein Rechtsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Damit im Versorgungsfall die erforderlichen Mittel jederzeit bereitstehen, kann der Arbeitgeber Direktzusagen über einen Versicherer rückdecken. Um Direktzusagen im Fall einer Insolvenz zu schützen, verlangt der Gesetzgeber vom Arbeitgeber, diese über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV a.G.) zu sichern. Die Regelung gilt nicht bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern.

Protektor Lebensversicherungs-AG
Protector wurde 2003 als freiwillige Auffanggesellschaft der deutschen Lebensversicherer für den in Schieflage befundenen Vertragsbestand der ehemaligen Mannheimer Lebensversicherung AG gegründet. Durch die Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 15. Dezember 2004 hat der Gesetzgeber die Errichtung eines Sicherungsfonds für die Lebensversicherer verbindlich vorgeschrieben. Protector fungiert nun als private Auffanggesellschaft der Lebensversicherungsbranche und verwaltet den gesetzlichen Sicherungsfonds für die Lebensversicherer.

Rückdeckungsversicherung
Bei einer Rückdeckungsversicherung handelt es sich um eine vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zur Rückdeckung seiner Versorgungszusage auf das Leben des  Arbeitnehmers abgeschlossene Versicherung. Bezugsberechtigt für die Leistungen der Rückdeckungsversicherung ist der Arbeitgeber

Sozialpartnermodell
Beim Sozialpartnermodell vereinbaren die Sozialpartner, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, eine betriebliche Altersversorgung über einen Tarifvertrag. Hierbei gibt es einige arbeitsrechtliche Besonderheiten:
Im Rahmen einer reinen Beitragszusage wird ausschließlich ein Beitrag zugesagt, der nicht, wie bisher üblich, fest mit einer Leistung verknüpft ist. Für den Arbeitgeber entfällt damit faktisch die Haftung zur Erfüllung möglicher Leistungen. Im Gegenzug sollen sich die Arbeitgeber zu einem Zuschuss als eine Art „Sicherungsbeitrag“ verpflichten, da Garantien weder in der Anspar- noch in der Rentenphase erlaubt sind und die Leistung im Rentenbezug theoretisch auch fallen könnte. Außerdem muss der Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Betrages zahlen

Sozialversicherungsfreiheit
Seit der Rentenreform 2001 können Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung einen Teil ihres Gehalts steuer- und abgabenfrei zum Aufbau einer Betriebsrente verwenden.

Subsidiärhaftung
Unabhängig von der Leistungsfähigkeit des Versorgungsträgers enthält das Versorgungsversprechen des Arbeitgebers stets eine arbeitsrechtliche Grundverpflichtung zur Erbringung der zugesagten Leistung. Reicht das Vermögen des Versorgungsträgers zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht aus, hat der begünstigte Arbeitnehmer bzw. der Rentner einen unmittelbaren Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser muss für die Erfüllung der Versorgungszusage einstehen.

Trägerunternehmen
Trägerunternehmen ist die in den §§ 4c, 4d und 4e EStG verwendete Bezeichnung für Unternehmen, die ihre betriebliche Altersversorgung über eine Pensionskasse, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds durchführen.

Unterstützungskasse
Bei Unterstützungskassen handelt es sich um die älteste Form der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Einige der heute noch tätigen haben eine mehr als 170-jährige Geschichte. Ursprünglich waren sie typische Versorgungswerke einzelner Großunternehmen oder Konzerne. Heute gibt es aber auch viele Gruppenunterstützungskassen, die für mehrere Firmen die betriebliche Altersversorgung organisieren und verwalten.

Unverfallbarkeit (gesetzlich)
Bei arbeitgeberfinanzierten Versorgungszusagen behält der Arbeitnehmer bei vorzeitigem Ausscheiden seine unverfallbaren Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, wenn er zu diesem Zeitpunkt mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und die Versorgungszusage mindestens fünf Jahre bestanden hat (§ 1b Abs. 1 BetrAVG). Für Zusagen ab dem 01.01.2018 gelten durch die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie neue Unverfallbarkeitsfristen (Vollendung des 21. Lebensjahres und mindestens 3 Jahre Zusagedauer). Dagegen sind arbeitnehmerfinanzierte Zusagen sofort gesetzlich unverfallbar (§ 1b Abs. 5 BetrAVG).

Verpflichtende Arbeitgeberbeteiligung bei der Entgeltumwandlung
Seit dem 01.01.2018 muss sich der Arbeitgeber im Sozialpartnermodell bereits an der Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter beteiligen. Außerhalb dieses Modells - für Neuabschlüsse ab 01.01.2019, für „Altzusagen“ ab dem 01.01.2022 - muss der Arbeitgeber seine Sozialversicherungsersparnisse (max. 15 % des umgewandelten Entgelts) an den Arbeitnehmer weitergeben. Voraussetzung ist, dass durch die Entgeltumwandlung des Mitarbeiters tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge eingespart werden. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist von Beginn an unverfallbar.

Versorgungsfall
Mögliche Versorgungsfälle sind das Ausscheiden aus dem Unternehmen aufgrund Pensionierung oder der Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Tod.

Versorgungslücke
Unterdeckung bei der Altersversorgung. Die gesetzliche Rentenversicherung genügt nicht mehr, um im Alter den gewohnten Lebensstandard zu halten. Durch den Aufbau betrieblicher, geförderter und privater Altersvorsorge können die Versorgungslücken geschlossen werden.

Versorgungszusage
Arbeitsrechtliche Grundlage für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Sie regelt u.a. die Leistungsvoraussetzungen, Art und Höhe der Leistung sowie den Durchführungsweg.

Zinszusatzreserve (ZZR)
Die sogenannte Zinszusatzreserve ist ein Teil der Deckungsrückstellung für kapitalbildende Lebensversicherungen und wurde 2011 eingeführt. Angesichts der ausgeprägten Niedrigzinsphase schien nicht mehr sichergestellt, dass die künftig zu erwartenden laufenden Erträge aus den Kapitalanlagen in jedem Fall die bei der Kalkulation der Tarife angesetzte Höhe (Rechnungszins) erreichen. Durch eine Absenkung dieser Verzinsungsannahme bilden die Unternehmen eine höhere Deckungsrückstellung und erhöhen damit die Sicherheit, die vereinbarten Leistungen jederzeit erbringen zu können.

Geldanlage-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff rund ums Thema Geldanlage nicht?

Hier im Geldanlagelexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Geldanlage – von A wie Abgeltungssteuer bis Z wie Zinsen. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Abgeltungssteuer
Die Abgeltungsteuer ist eine Pauschalsteuer. Sie wird vor allem auf Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne von Wertpapieren erhoben. Die depotführende Bank behält die Steuer ein und führt sie direkt an die Finanzverwaltung ab. Mit der Zahlung ist die Steuerschuld des Anlegers abgegolten. Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Außerdem unter Umständen ausländische Quellensteuer, die direkt im Ursprungsland erhoben wird. Diese im Ausland gezahlten Steuern kann der Anleger im Inland anrechnen lassen.

Aktie
Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) und die damit verbundenen Rechte und Pflichten verbrieft. Der Inhaber einer Aktie - der Aktionär - ist Miteigentümer der Aktiengesellschaft. Er haftet in Höhe seines Kapitalanteils.

Alpha
Ist das Maß für eine Extra-Rendite (positives Alpha) oder eine Minderrendite (negatives Alpha), gemessen an der Benchmark.

Anleihe
Wertpapier, mit dem der Herausgeber einen Kredit am Kapitalmarkt aufnehmen kann. Anleihen werden auch Bonds genannt, können in unterschiedlichen Währungen begeben werden und unterschiedliche Laufzeiten und Verzinsungen haben.

Asset-Allokation
Die Art der Aufteilung (Diversifikation) des angelegten Vermögens auf verschiedene Investmentarten wie z.B. Aktien, Anleihen, Immobilien, Währungen oder Hedgefonds.

Benchmark
Die Benchmark ist ein Vergleichsmaßstab, an dem die Leistung (Wertentwicklung) eines Investmentfonds gemessen wird. Als Maßstab dient meist ein Index (z. B. DAX), der die Marktentwicklung widerspiegelt. Ziel eines Investmentfonds ist es i. d. R., die Wertentwicklung der Benchmark zu schlagen.

Cost-Average-Effekt
Anleger profitieren vom sogenannten Cost-Average-Effekt, wenn sie regelmäßig Anteile an Investmentfonds für einen gleich hohen Betrag kaufen. Bei höheren Kursen erhalten sie weniger Anteile, bei niedrigeren Kursen mehr. Langfristig erreichen Anleger damit i. d. R.  einen günstigen durchschnittlichen Anteilpreis. Diese Ausnutzung von Kursschwankungen heißt auch Durchschnittspreiseffekt.

Dachfonds
Als Dachfonds werden Investmentfonds bezeichnet, die ihr Vermögen in andere Investmentfonds anlegen. Diese können Investmentfonds der eigenen Kapitalverwaltungsgesellschaft sein. Oder aber auch Investmentfonds anderer Gesellschaften (sogenannte Fremdfonds). Dadurch kann eine noch größere Risikostreuung als bei einzelnen Investmentfonds erzielt werden.

DAX
Der DAX ist der bedeutendste deutsche Aktienindex. Er misst die Wertentwicklung der 30 größten und liquidesten Unternehmen des deutschen Aktienmarktes und repräsentiert rund 80 Prozent der Marktkapitalisierung börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland.

Dividende 
Die Dividende ist der Teil des Gewinns, den eine Aktiengesellschaft an ihre Aktionäre ausschüttet und beteiligt so die Anleger am Gewinn. Zur Berechnung der Dividendenrendite wird einfach die Dividende je Aktie mit 100 multipliziert und anschließend durch den Aktienkurs dividiert.

Durchschnittspreiseffekt
Anleger profitieren vom sogenannten Durchschnittspreiseffekt, wenn sie regelmäßig Anteile an Investmentfonds für einen gleich hohen Betrag kaufen. Bei höheren Kursen erhalten sie weniger Anteile, bei niedrigeren Kursen mehr. Langfristig erreichen Anleger damit i. d. R.  einen günstigen durchschnittlichen Anteilpreis. Diese Ausnutzung von Kursschwankungen heißt auch Cost-Average-Effekt.

ETF - Exchange Traded Funds
Bei den ETFs wählt kein Fondsmanager die Anlagen aus, sondern sie bilden einen Index nach, wie zum Beispiel den DAX, TecDAX oder den MSCI World. Ihre Wertentwicklung entspricht daher fast genau der des abgebildeten Index. Für die Nachbildung gibt es unterschiedliche Methoden: die meisten Fonds kaufen die im Index enthaltenen Wertpapiere (physische oder replizierende Nachbildung). Einige bilden die Entwicklung des Index künstlich ab, z. B. durch den vertraglichen „Tausch“ der Wertentwicklung und der Erträge von Wertpapieren (synthetische Nachbildung). Anleger können viele ETFs über die Börse kaufen und täglich handeln.

EZB - Europäische Zentralbank
Notenbank der Eurozone und in dieser Funktion verantwortlich für die Geld- und Währungspolitik innerhalb der Eurozone.

FAANG-Aktien
FAANG ist ein Akronym, das sich auf die Aktien der fünf beliebtesten und leistungsstärksten amerikanischen Technologieunternehmen bezieht: Facebook, Amazon, Apple, Netflix und Alphabet (früher bekannt als Google).

Fed - Federal Reserve
Notenbank der USA und in dieser Funktion verantwortlich für die Geld- und Währungspolitik in den USA.

Fonds
Ein Fonds bündelt das Geld von vielen Anlegern. Dieses Kapital wird dann von einem Fondsmanager an den Finanzmärkten für die Anleger investiert. Der große Vorteil eines Fonds besteht in der Risikostreuung. Er investiert nicht nur in eine Aktie (Aktienfonds) oder in eine Anleihe (Rentenfonds), sondern das Anlagekapital wird breit gestreut. Es gibt verschiedene Arten von Fonds, z.B. Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, usw.

Geldmarktfonds
Wie der Name schon sagt, investieren diese Fonds am Geldmarkt – in Festgelder, festverzinsliche Wertpapiere oder Bankguthaben; außerdem in bestimmten Anleihen mit hoher Qualität, kurzer Laufzeit und einer Zinsbindung von maximal 13 Monaten. Die Renditen entsprechen in der Regel den aktuellen Marktzinsen im Handel zwischen Banken.

Immobilienfonds (offen)  
Offene Immobilienfonds investieren meist in Gewerbeimmobilien wie Bürohäuser, Einkaufszentren, Logistik- und Hotelgebäude im In- oder Ausland. Manche Fonds haben einen Schwerpunkt auf bestimmte Länder oder Regionen, einige sind auch auf Wohngebäude spezialisiert. Offene Immobilienfonds sind in der Regel breit gestreut. Die Wertentwicklung hängt davon ab, wie hoch die Mieteinnahmen sind und wie sich der Wert der Gebäude entwickelt. Für offene Immobilienfonds gelten mittlerweile besondere Haltefristen und Rückgaberegeln. Bis Mitte 2013 gab es keine Laufzeiten und die Veräußerung war auch sehr kurzfristig möglich. Aktuell gilt es für Anleger ein paar Regeln zu beachten:

  • Die Anteile müssen vor Rückgabe mindestens zwei Jahre gehalten werden.
  • Darüber hinaus gibt es eine einjährige Kündigungsfrist.

Immobilienfonds (geschlossen)
Bei geschlossenen Immobilienfonds wird in der Regel das Kapital für ein ganz konkretes Projekt verwendet. Ist das Projekt finanziert, wird der Fonds geschlossen. Die Kapitalrückzahlung erfolgt erst nach einer bestimmen Frist. Bei einem Investment in einen geschlossenen Immobilienfonds handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung mit dem Risiko eines Totalverlustes oder sogar von Nachschusspflichten.

Inflation
Von Inflation spricht man, wenn das Preisniveau anhaltend steigt. Oder wenn das Geld an Kaufkraft verliert. Das gebräuchliche Maß für die Entwicklung der Kaufkraft des Geldes ist die Veränderung der Verbraucherpreise. Verbraucherpreise basieren auf Warenkörben, die das Verhalten von Konsumenten widerspiegeln. Geldentwertung misst man, indem man den Preis eines Warenkorbs im Betrachtungszeitraum ins Verhältnis setzt zu dessen Preis in einem Vergleichszeitraum. Man spricht heutzutage von Preisstabilität, wenn die Verbraucherpreise zwischen 0 und 2 % ansteigen.

Indexfonds
Indexfonds sind an einen Vergleichsindex gekoppelt, dessen Wertentwicklung sie nachvollziehen, sie sind also keine aktiv verwalteten Fonds. Dividenden werden meist zu mehreren Terminen an die Anteilseigener ausgeschüttet. Die Verwaltungskosten eines Indexfonds sind im Vergleich zu aktiv gemanagten Fonds gewöhnlich niedriger. Gegenüber Einzelaktien bieten Indexaktien den Vorteil einer breiten Risikostreuung.

Investmentfonds
Ein Investmentfonds bündelt das Geld von vielen Anlegern. Dieses Kapital wird dann von einem Fondsmanager an den Finanzmärkten für die Anleger investiert. Der große Vorteil eines Investmentfonds besteht in der Risikostreuung. Er investiert nicht nur in eine Aktie (Aktienfonds) oder in eine Anleihe (Rentenfonds), sondern das Anlagekapital wird breit gestreut. Es gibt verschiedene Arten von Investmentfonds , z.B. Aktienfonds, Rentenfonds, Immobilienfonds, usw.

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Das Kapitalanlagegesetzbuch (kurz „KAGB“) ist ein geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und deren Verwalter. Dieses Gesetz dient in erster Linie dem Schutz der Fondsanleger. Es umfasst offene und geschlossene Investmentfonds. Außerdem reguliert es die Verwalter von OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und AIF (Alternative Investmentfonds). Siehe auch „AIF“, „OGAW“, „OGAW-Richtlinie“.

Kapitalanleger
Ein Kapitalanleger investiert in ein Finanzprodukt, um eine langfristige Rendite zu erzielen und sein Vermögen zu vermehren. Dabei legt er Geld an, das für den Konsum nicht benötigt wird. Als Kapitalanlage stehen beispielsweise Wertpapiere, Aktien und Immobilien zur Verfügung.

Künstliche Intelligenz (KI)
Mit KI (Künstlicher Intelligenz), auf Englisch AI für Artificial Intelligence, versucht der Mensch Programme zu schaffen, welche die menschliche Intelligenz nachahmen sollen. Diese sollen dann komplexe Aufgaben bewältigen können. Die Prinzipien, nach denen diese Programme aufgebaut sind, stammen aus Forschung am menschlichen Hirn und orientieren sich in ihrer Funktionsweise daran. Das, was die menschliche Intelligenz ausmacht - Lernen, Rationalität, Problemlösekompetenz, Wahrnehmung, Sprache - wird versucht, künstlich zu reproduzieren bzw. anzunähern.

Laufende Rendite
Die Ertragsrendite beinhaltet alle Erträge die dem Fonds zugeflossen sind, abzüglich Quellensteuern, Verwaltungsvergütung und sonstigen Kosten, dividiert durch das durchschnittliche Nettofondsvermögen der vergangenen 12 Monate.

Leerverkauf
Bei einem Leerverkauf handelt es sich um einen Verkauf von Wertpapieren, Waren oder Devisen, die sich noch nicht im Besitz des Verkäufers befinden. Diese werden in der Regel mit der Absicht durchgeführt, sie später billiger erwerben zu können und an der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis zu verdienen. Bei gedeckten Leerverkäufen müssen sich die Verkäufer bis zur Fälligkeit durch den Kauf der Wertpapiere eindecken, um die künftige Lieferverpflichtung erfüllen zu können. Bei ungedeckten Leerverkäufen (englisch Naked Short Selling) hat sich der Verkäufer vor der Transaktion weder Eigentum verschafft noch für einen Anspruch auf einen Eigentumsübertrag gesorgt.

Leitzinsen
Unter Leitzinsen versteht man die von der zuständigen Zentralbank festgelegten Zinssätze, zu denen sich Geschäftsbanken bei einer Zentral- oder Notenbank Geld beschaffen oder anlegen können.

Liquidität
Ein Maß dafür, wie schnell ein Asset oder ein Wertpapier zu einem vernünftigen Preis verkauft werden kann.

Long-Short-Strategie
Bei der Long-Short-Strategie handelt es sich um eine Anlagestrategie, bei der ein Investor zugleich auf steigende und fallende Kurse setzt. Damit soll langfristig durch die Long-Short-Strategie ein Gewinn erwirtschaftet und gleichzeitig das Anlageportfolio möglichst gegen Verluste abgesichert werden. Anlageprodukte, bei denen die Fondsmanager auf eine Long-Short-Strategie setzen, werden auch Long-Short-Fonds genannt.

Markt-Timing-Strategien
Der Versuch durch die Bestimmung günstiger Zeitpunkte für Ein- und Ausstieg bei einem Wertpapier einen Ertrag zu erzielen. Dafür wird zu bestimmten Zeitpunkten zwischen zwei oder mehreren Anlageinstrumenten gewechselt

Merger Arbitrage
Beim Begriff Merger Arbitrage oder auch Risk Arbitrage genannt, geht es um den Kauf und/oder den Verkauf von Aktien von Unternehmen, die in eine Übernahme involviert sind. D.h. um ein übernehmendes und zu übernehmendes Unternehmen und zwar nachdem das Übernahmeangebot veröffentlicht wurde. Dabei werden die Preisdifferenzen am Markt ausgenutzt und man profitiert davon, dass der aktuelle Marktpreis des Zielunternehmens unterhalb des angebotenen Übernahmepreises liegt. Diese Differenz wird auch als Spread bezeichnet.

MSCI Welt-Index
Der Aktienindex MSCI World bildet die Entwicklung an den Börsen der Industrieländer ab. Basis sind mehr als 1600 Aktien aus 23 Ländern.

Quality Investing
Baut auf Value Investing auf, indem es aus dem Pool der damit identifizierten Wertpapiere noch einmal jene selektiert, die über besondere Qualitätsmerkmale verfügen. Dabei gilt mit den Worten von Investorenlegende Warren Buffett in einem Aktionärsbrief von 1989: „Es ist viel besser, ein hervorragendes Unternehmen zu einem guten Preis zu kaufen als ein gutes Unternehmen zu einem hervorragenden Preis.“

Rally
Phase, in der Kurse schnell und stark steigen.

Reagibilität
Unter Reagibilität versteht man die Schwankungen des Steueraufkommens in Abhängigkeit von der Bemessungsgrundlage. Diese wird bestimmt durch die Veränderungen der Bemessungsgrundlage in Bezug auf das Volkseinkommen, durch die Progressionsstufe des Steuersatzes und durch die zeitliche Verzögerung der Steuerzahlung. Das Ausmaß der Reagibilität ist entscheidend für die Wirksamkeit der Built-in Flexibility.

Rentenfonds
Rentenfonds enthalten verzinsliche Wertpapiere wie Pfandbriefe, Staatsanleihen oder Unternehmensanleihen. Sie setzen verschiedene Schwerpunkte nach Regionen, Ausstellern, Währungen oder Laufzeiten. Die wichtigsten Ertragskomponenten sind die Zinsen und die Kursgewinne.

Size
Die Size-Strategie erwartet, dass nach Marktkapitalisierung kleinere Unternehmen durchschnittlich höhere Renditen erwirtschaften als große beziehungsweise der Gesamtmarkt.

Soft Close
Für Soft Close (Soft Closing) gibt es keine allgemeingültige Definition. Mit einem Soft Close ist gemeint, dass ein Publikumsfonds nicht komplett geschlossen wird und eine Fondsgesellschaft lediglich versucht, die Mittelzuflüsse zu reduzieren. Der Grund für einen solchen Schritt ist die Verpflichtung einer Fondsgesellschaft, das Vermögen der bestehenden Kunden zu schützen. Zu dieser Maßnahme wird gegriffen, wenn eine Anlagestrategie verfolgt wird, die sich nicht beliebig skalieren lässt. In diesem Fall drohen weitere Zuflüsse die Performance zu verwässern.

Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag zur Freistellung von Kapitaleinkünften für Kapitalanleger in Deutschland.

Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer) 
Die individuelle Steueridentifikationsnummer wurde 2008 in Deutschland eingeführt und wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ausgestellt. Die elfstellige Zahl wird inzwischen bereits bei der Geburt zugeteilt, bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch bei Heirat oder Umzug nicht. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Steueridentifikationsnummer in einem Anschreiben und müssen diese bei allen Anträgen, Mitteilungen oder Erklärungen zur Einkommensteuer gegenüber dem Finanzamt angeben. Sämtliche während des gesamten Lebens gesammelten Daten werden nach aktuellem Plan 20 Jahre nach dem eigenen Tod gelöscht. Mit der Steuer-ID werden relevante Daten zur Person gespeichert, dazu gehören: Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Familienname, Vorname, eventuell frühere Namen, die gegenwärtige bzw. letzte bekannte Anschrift, die zuständigen Finanzbehörden und der Sterbetag.

Tagesgeld
Neben dem Termingeld und dem Ultimogeld spricht man im Interbankenhandel von dem sogenannten Tagesgeld. Der dabei für einen bestimmten Zinssatz vereinbarte Ausleihbetrag des einen Kreditinstitutes bei einem anderen, steht entweder für einen Tag oder mit täglicher Kündigung zur Verfügung. Gehandelt wird in glatten Mio-Euro-Beträgen. Die Abrechnung erfolgt im Wesentlichen über das Konto der LZB.
Für private Anleger definiert sich der Begriff folgendermaßen: Es handelt sich um Geld, das Privatanleger täglich verfügbar auf Tagesgeldkonten festlegen. Diese sind auch unter den Namen Abrufkonto, Geldmarkt- oder Pluskonto bekannt. Der Anleger muss mit täglich wechselnden Zinssätzen rechnen - je nachdem, was sich die Banken an Zinsen für täglich fälliges Geld anbieten.

TER – Total Expense Ratio
Die Total Expense Ratio (TER) nennt und bezeichnet die jährlichen zusätzlichen zum einmaligen Kaufkostenaufschlag anfallenden Management- und Verwaltungskosten eines Investmentfonds. Außer den Managementgebühren beinhaltet die TER zusätzlich die Kosten für Werbung und Wirtschaftsprüfer, Anwaltskosten, Druckkosten etc. Die TER stellt somit bei Fondsanlegern mehr Transparenz her und erleichtert somit den Vergleich von Investmentfonds.

Vermögensverwaltung
Eine Vermögensverwaltung (Wealth Management oder auch Asset Management genannt) ist eine Finanzdienstleistung, welche sich mit der Verwaltung von in Finanzinstrumenten angelegtem Vermögen befasst. Der Vermögensverwalter trifft dabei auch Anlageentscheidungen im eigenen Ermessen für die Anleger. Das Ziel der Vermögensverwaltung ist es, das Wertpapierportfolio des Anlegers unter Berücksichtigung seiner persönlichen Risikobereitschaft und seiner Lebensplanung optimal zu steuern.

Value Investing
Steht für wertorientiertes Anlegen, wobei Kauf- und Verkaufsentscheidungen vorwiegend unter Bezugnahme auf den realwirtschaftlichen Gegenwert der Anlagen, den so genannten inneren Wert (engl. intrinsic value) getroffen werden. Das heißt, dass sich Kauf- und Verkaufsentscheidungen am Verhältnis des aktuellen Preises zum Wert, also der Relation Preis/Wert, orientieren.

Zinsen
Zins bzw. Zinsen ist in der Wirtschaft das Entgelt, das der Schuldner dem Gläubiger als Gegenleistung für vorübergehend überlassenes Kapital zahlt. In diesem Sinne kann der Zins auch als Preis des Geldes bezeichnet werden. Die Höhe der Zinsen wird in Prozent gemessen und wird durch den Zinssatz angeben. Es gibt verschiedene Arten von Zinsen und dementsprechend unterschiedliche Berechnungsgrundlagen. Die Zinsen (auch Zinssatz oder Zinsfuß) werden oft als Jahreszins angegeben.

Rechtsschutz-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Rechtsschutzversicherung nicht?

Hier im Rechtsschutzversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Rechtsschutzversicherung – von A wie Abfindung bis Z wie Zwangsvollstreckung. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabethisch sortierten Begriffen.

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Abfindung
Ist z. B. durch einen Sozialplan vereinbart, dass der Arbeitgeber bei Ausscheiden eines Mitarbeiters eine Abfindung zu leisten hat, und herrschen unterschiedliche Auffassungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Höhe der Abfindung (auch z.B. Abfindung im Zusammenhang mit Altersteilzeit), handelt es sich um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen.

  • Entsprechende Rechtskostenrisiken sind über die Leistungsart Arbeits-Rechtsschutz abgesichert
  • Geht es hingegen nur um das Aushandeln von Abfindungen etc., sind solche Streitigkeiten mangels Vorliegen eines Versicherungsfalls nicht gedeckt

Allgemeine Rechtsschutzbedingungen – ARB
Einem Rechtsschutz-Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (ARB) zugrunde. In diesen Geschäftsbedingungen sind der Leistungsumfang und die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers geregelt.

Allgemeine und besondere Tarifbestimmungen
In den Allgemeinen und Besonderen Tarifbestimmungen findet man Informationen über die Beitragszahlungen, Rabattregelungen und Versicherungssummen.

Anwaltskosten
Der Rechtsanwalt hat zwei Möglichkeiten seine Tätigkeit abzurechnen. Entweder schließt er mit seinem Mandanten eine Honorarvereinbarung ab (z. B. können Stundensätze vereinbart werden) oder er rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren ab.

Beamtentarif
Der Beamten-Tarif ist ein Sondertarif mit reduziertem Beitrag für Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

Daten-Rechtsschutz
Dieser Rechtsschutz besteht für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) für Firmen, z.B. Auskunft, Berichtigung oder Sperrung von Daten und für die Verteidigung in Verfahren wegen eines Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach §§ 43 und 44 BDSG.

Gefahrenänderung (Gefahrerhöhung/Gefahrminderung)
Unter Gefahrerhöhung wird nach den ARB die quantitative Erhöhung eines versicherten Risikos bezeichnet, die eine Auswirkung auf die Beitragshöhe hat oder die Übernahme des Risikos insgesamt in Frage stellt. Es kann sich dabei z.B. um die Anschaffung neuer Fahrzeuge im Verkehrs-Rechtsschutz für den gewerblichen Fuhrpark, eine Erhöhung der Jahresbruttomiete beim Vermieter-Rechtsschutz oder die Erhöhung der Beschäftigtenanzahl im Firmen-Rechtsschutz handeln.

Gerichtsstand
Als Gerichtsstand oder Gerichtsort wird de Standort des zuständigen Gerichts bezeichnet, nach dessen Vorschriften das gerichtliche Verfahren abläuft. Der Ort, an dem das Gerichtsverfahren abgehalten wird, spielt auch für Personen, die über eine private Rechtsschutzversicherung verfügen, eine entscheidende Rolle, wenn es um die Frage der Kostenübernahme geht. Die Bestimmung des Ortes, an dem ein Gerichtsverfahren stattfindet, richtet sich nach drei Kriterien. Wenn eine natürliche Person an- oder beklagt wird, dann findet der Prozess in der Regel in einem Gericht statt, das zu dem Bezirk gehört, in dem der Angeklagte derzeit wohnhaft ist.

Wird eine natürliche Person als Unternehmer oder eine juristische Person verklagt, wird der Prozess an dem Ort abgehalten, an dem das Unternehmen rechtskräftig niedergelassen ist. Die gleiche Prozedur gilt, wenn sich das Gerichtsverfahren um ein Grundstück oder Gebäude dreht. Jedoch gibt es auch spezielle Fälle. Wenn es um die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geht, kann der Fall auch vor einem Gericht verhandelt werden, das zu dem Bezirk gehört, in dem die schadenersatzpflichte Handlung erfolgt ist.

Bei Strafverfahren ist das Gericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Straftat begangen wurde. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch das Strafverfahren in dem Bezirk einleiten, in dem der Beschuldigte wohnhaft ist. Zudem steht es den Prozessbeteiligten frei, sich einvernehmlich auf einen bestimmten Gerichtsstand zu einigen. Die Kriterien, ob ein Versicherter einer Rechtsschutzversicherung an einem bestimmten, z.B. ausländischen Gerichtsstand Rechtsschutzleistungen in Anspruch nehmen kann, ist den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages zu entnehmen. Hier ist auf den Geltungsbereich zu achten. Allgemeines hierüber findet man auch in den Allgemeinen Bedingungen der Rechtsschutzversicherung (ARB). Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch die Kosten für einen Korrespondenzanwalt.

Verbraucherschlichtung  
Verbraucherschlichtungsstellen führen auf Antrag eines Verbrauchers Verfahren zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus einem Verbrauchervertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertragsverhältnisses durch; ausgenommen sind arbeitsvertragliche Streitigkeiten (§ 4 VSBG).

Zeugenbeistand
Der Opfer-Rechtsschutz (auch bezeichnet als aktiver Straf-Rechtsschutz) umfasst folgende Leistungen:

1. Rechtsschutz als Nebenkläger
Hier ist Rechtsschutz nötig für den Anschluss des Versicherten an eine vor einem deutschen Strafgericht erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn die versicherten Personen durch eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Straftaten betroffen sind. Eine Gewaltstraftat liegt vor bei der Verletzung der

- sexuelle Selbstbestimmung,
- körperliche Unversehrtheit,
- persönlichen Freiheit sowie
- bei Mord und Totschlag.

Rechtsschutz wird somit gewährt, damit ein Opfer als Nebenkläger (neben dem Staatsanwalt) auf das Strafverfahren aktiv Einfluss nehmen kann.

2. Rechtsschutz als Verletzten- und Zeugenbeistand
Hier geht es um die Tätigkeit eines Anwaltes für die verletzte Person (das Opfer) im Ermittlungsverfahren oder in der Hauptverhandlung vor Gericht gegen den Beschuldigten, wenn das Opfer als Zeuge vernommen wird oder vor Gericht auftreten muss.

3. Rechtsschutz im Rahmen des sog. Täter-Opfer-Ausgleichs
Als Täter-Opfer-Ausgleich versteht man die Schadenswiedergutmachung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens oder Strafprozesses, wobei die Wiedergutmachung des immateriellen Schadens (z.B. Entschuldigung in Worten oder Gesten, Betreuung des Opfers usw.) im Vordergrund steht.

4. Rechtsschutz nach dem Opferentschädigungsgesetz
Hat das Opfer gesundheitliche Schäden erlitten, kann es nach dem Opferentschädigungsgesetz Versorgungsleistungen, wie Heil- und Krankenbehandlung oder Beschädigtenrente beanspruchen. Soweit nicht bereits über die Leistungsart Sozialgerichts-Rechtsschutz Versicherungsschutz besteht, wird hierüber weitergehender Rechtsschutz gewährt.

5. Rechtsschutz als Nebenkläger für Verwandte 1. Grades
Es werden auch die Fälle einbezogen, in denen

- Versicheruungsnehmer bzw.
- Mitversicherte als Betroffene berechtigtes Interesse an der Verfolgung einer Straftat wegen der Verletzung von Verwandten
  1. Grades haben.

Beispiel: Der Sohn des Versicherungsnehmers ist volljährig und berufstätig und damit nicht mehr über den Rechtsschutzvertrag seiner Eltern versichert. Bei Rückkehr aus dem Urlaub überrascht er einen Einbrecher in seiner Wohnung. Beim Versuch diesen zu stellen, wird der Sohn so schwer verletzt, dass er zum dauerhaften Pflegefall wird. Der Vater als Versicherungsnehmer will im Strafverfahren für seinen Sohn als Nebenkläger auftreten = Versicherungsschutz besteht!

Zuständiges Gericht
Der Sitz des zuständigen Gerichtes ist der Gerichtsstand, vor dem eine rechtliche Auseinandersetzung verhandelt wird. Mehr Informationen dazu findet man unter Gerichtsstand.

Zwangsvollstreckung
Aus einem zugestellten und mit Vollstreckungsklausel versehenen "Titel" kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden (z.B. Räumung, Zahlung).

Haftpflichtversicherung-Lexikon

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Haftpflicht-Versicherung nicht?

Hier im Haftpflicht-Versicherung-Lexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Haftpflichtversicherung – von A wie Abschlusskosten bis Z wie Zeitwert. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Abschlusskosten
Abschlusskosten entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages, etwa in Form von Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins). Sie werden auch Erwerbskosten genannt und sind Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens.

Bootshaftpflichtversicherung
Eigene Segel- und Motorboote sollten in der Regel über eine Bootshaftpflichtversicherung versichert sein. Eine Bootshaftpflichtversicherung ist sinnvoll in Deutschland, aber keine Pflicht. In Italien, der Schweiz oder Spanien muss ein Versicherungsnachweis für das Boot vorwiesen werden.

Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall die Zahlungen an einen Geschädigten und schützt somit die finanzielle Existenz des Versicherungsnehmers. Zudem hilft die Versicherung dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren – notfalls auch vor Gericht. Dies betrifft sowohl Sach- und Personenschäden als auch Vermögensschäden.

Hundehalterhaftpflicht
Hundehalter müssen für den Schaden aufkommen, den ihre Hunde Dritten zufügen. Der Halter haftet dafür mit seinem Vermögen in unbegrenzter Höhe. Für Hundehalter gilt die sogenannte Gefährdungshaftung. Das bedeutet, sie sind unabhängig von eigenem Verschulden verantwortlich für das, was ihr Hund tut. Die Hundehalter-Haftpflichtversicherung leistet bei  

  • Personenschäden (z.B. Schmerzensgeld, Behandlungskosten nach einem Biss)
  • Sachschäden (z.B. ein Hund zerstört die teuren Schuhe eines Gastes)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z.B. der Verdienstausfall eines verletzten Tierarztes)

Jägerhaftpflicht
Wenn Jäger während der Pirsch einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verursachen, leistet dafür die Jagdhaftpflichtversicherung. Dazu zählen auch Schäden, die durch die Verwendung von Schusswaffen entstehen können. Häufig sind in diesem Vertrag auch die Schäden mitversichert, die zugelassene Jagdhunde verursachen. Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Pferdehaftpflicht
Wer Pferde hält, haftet auch für die Schäden, die die Tiere anrichten können – und zwar in unbegrenzter Höhe mit seinem privaten Vermögen, unabhängig von dem individuellen Verschulden. Dieses Risiko, das von den Tieren ausgeht, ist nicht durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt. Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung hingegen leistet für Schäden, die Pferde, Esel oder Maultiere verursachen. In der Regel kommt diese Versicherung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf.

Zeitwert
Der Zeitwert beziffert den Betrag, den ein versicherter Gegenstand zum Zeitpunkt des Schadensfalls besitzt.