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Fasching

Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht. Die 5. Jahreszeit wird in vielen Bundesländern ausgiebig gefeiert. Rund um den Rosenmontag herrscht oft der Ausnahmezustand und ein buntes Treiben. Es wird gefeiert, getanzt und gelacht. Doch da, wo scharenweise Menschen zusammen kommen, kann auch mal etwas schief gehen. Was ist, wenn die ausgelassene Stimmung plötzlich durch ein Schadenereignis getrübt wird?

Was ist wenn man andere schädigt oder sich selbst verletzt
Wer ausgelassen feiert, der kann sich mit den folgenden zwei Versicherungen ganz gut schützen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kann man sich gegen Schäden absichern, die man anderen zufügt. Mit einer privaten Unfallversicherung sichert man sich selbst ab, wenn man dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet.

Rechtzeitig den Versicherungsschutz prüfen
Wer sorgenfrei durch die fünfte Jahreszeit kommen möchte, sollte rechtzeitig seinen Versicherungsschutz überprüfen. Man sollte grundsätzlich prüfen ob überhaupt eine Versicherungsschutz vorhanden ist und wenn dies der Fall, überprüfen, ob dieser ausreichend und auch passend ist. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht, wenn der Unfall in der Freizeit passiert. Bei Rosenmontagsumzügen kommt es beispielsweise immer wieder zu Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Deshalb ist der Versicherungsschutz an den "tollen Tagen" wichtiger denn je.

Autofahren und Alkohol passen nicht zusammen
Man sollte nicht vergessen, dass man, wenn man ausgelassen feiert und dabei nicht auf alkoholische Getränke verzichten möchte, sein Auto auf jeden Fall stehen lassen sollte. Denn der Narr gefährde nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, bei einer Kontrolle riskiere er neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg gegebenen falls auch noch den Führerscheinentzug. Wer meint, sich nach einem Unfall dann auf seine Kfz-Kasko verlassen zu können, liegt falsch. Der Versicherer ist in so einem Fall nicht gesetzlich verpflichtet, zu zahlen.

Was tun bei einem Überfall?
Auf den überfüllten Straßen der Karnevalshochburgen tummelt sich leider nicht nur Narren, sondern auch eine Vielzahl von Langfingern. Wird man ein Opfer von Kriminellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit bestehen, der entstandene Schaden von der Hausratversicherung ersetzt wird. Diebstahl werde durch diese zwar nicht abgedeckt, doch Raub sei enthalten. Das heißt, wenn der Täter körperliche Gewalt angedroht oder angewendet hat, wird es ein Fall für die Hausratversicherung. Jedoch ist eine schnelle Meldung bei Polizei und Versicherung wichtig. Im Allgemeinen liegen die Entschädigungsgrenzen bei einer Summe von 1.000 Euro.

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