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Überschwemmung

In zahlreichen Regionen Deutschlands wurden durch das Tiefdruckgebiet “Bernd” im Juli 2021 viele Menschen von Schäden durch Überschwemmung, Überflutung und/oder Rückstau durch die enormen Starkregenfälle heimgesucht. Welche Erstmaßnahmen sinnvoll und hilfreich sind, um entstandene Schäden schnellstmöglich einzudämmen und die Regulierung durch den Versicherer zu unterstützen, soll in diesem Artikel zusammengefasst werden.

Bei Schäden am Wohngebäude und/oder Hausrat

Grundsätzlich ist es wichtig, dass man sich selbst nicht in Gefahr bringt! Deshalb niemals den Strom anstellen, wenn das Haus unter Wasser stand. Hier muss zuerst ein Elektriker den Sicherungskasten überprüfen, sonst besteht akute Brandgefahr oder eines Stromschlags! Eine Dokumentation ist immer eine große Hilfestellung. So sind Fotos vom überschwemmten Grundstück/Haus und von beschädigten Gegenständen grundsätzlich sehr hilfreich für die weitere Bearbeitung des Versicherers. Heben Sie nichts auf, was den Schaden verstärken oder die Gesundheit gefährden kann! Stark verunreinigte und durchnässte Gegenstände sowie Innenausstattungen können nach entsprechender Fotodokumentation umgehend entsorgt werden.

Bei Schäden am Pkw/Fahrzeug

Auch hier gilt es: Bringen Sie sich nicht in Gefahr! Auf keinen Fall sollte nach einer Überschwemmung die Zündung betätigt und das Fahrzeug gestartet werden. Wenn das Auto an Betroffene verliehen werden soll, die nicht zum vereinbarten Nutzerkreis im Kfz-Versicherungsvertrag gehören, so sollte dies mit dem Versicherer abgeklärt werden, wie die beste Vorgehensweise ist. Bei einer Katastophe diesen Ausmasses, wie im Juli 2021, ist auch die Hilftsbereitschaft der Versicherer groß. Die meisten Versicherer haben hier sehr kulant reagiert: Wenn beispielsweise ein versichertes Fahrzeug im Rahmen der Hilfestellung in den betroffenen Gebieten an Personen verliehen wird, die nicht zu den vertraglich vereinbarten Nutzern gehören, hat dies keine Einschränkung auf den Versicherungsschutz zur Folge. Zur Sicherheit sollte man sich dies aber immer schriftlich bestätigen lassen.

Vorbeugung von möglichen Folgeschäden durch Feuchtigkeit

Bei Feuchtigkeit in Räumen lautet das oberste Gebot: Trocknen, trocknen, trocknen! Sehen Sie davon ab, auf eigene Faust Gebrauch von chemischen Produkten oder Verfahren zu machen. Auch ohne ein Trocknungsgerät kann einer Schimmelbildung durch Feuchtigkeit entgegengewirkt werden. Das Aufstellen eines Ventilators in der Tür oder im Kellerfenster wirkt unterstützend beim Lüften. Generell kann warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen als kalte. So kann auch ein Heizlüfter unterstützend eingesetzt werden. Bei schwüler Hitze sollte mehr geheizt als gelüftet werden, da es gerade bei kalten Kellerwänden sonst zu Kondensation kommen kann. Die ideale Zeit zum Lüften ist die Nacht, sofern die Luftfeuchtigkeit nicht zu hoch ist. Bei Nebel sollte daher aufs Lüften verzichtet werden.

Wichtiger Hinweis: Es handelt sich bei diesen Informationen um mögliche zusätzliche Hilfestellungen und Erstmaßnahmen, die bei einem durch Unwetter entstandenen Schaden unterstützen sollen, eine professionelle Schadenbehebung aber nicht ersetzen können. Um eine notwendige professionelle Hilfe im Schadensfall zu bekommen, sollten Sie schnellstmöglich Kontakt zum entsprechenden Versicherer aufnehmen. Die meisten Versicherer richten in diesen Fällen kurzfristig eine kostenfreie Hotline zur Schadenmeldung der Unwetterschäden ein. Dennoch kann es aufgrund der zahlreichen Schadenmeldungen immer zu Wartezeiten kommen.

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