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Förderung

Wer ein Eigenheim kaufen, bauen oder renovieren will, der kann ab Januar 2021 dafür höhere Zuschüsse vom Staat in Anspruch nehmen. Es wurde beim geförderten Sparbetrag, beim Fördersatz und bei den Einkommensgrenzen nachgebessert. Um alles optimal zu nutzen, sollten bestehende Bausparverträge überprüft werden. Die Reform der Wohnungsbauprämie wurde vor ca. einem Jahr beschlossen und mit dem 1. Januar 2021 treten die Neuerungen in Kraft.

Für aktuelle und zukünftige Bausparer gibt es gleich drei Verbesserungen

1. Höherer staatlicher Zuschuss
Bausparer bekommen derzeit vom Staat einen Zuschuss auf ihre jährlichen Sparbeiträge von 8,8 Prozent. Dieser Zuschuss wird ab 1. Januar 2021 auf zehn Prozent erhöht.

2. Höherer maximal geförderter Sparbetrag
Bisher wird bei Alleinstehenden ein maximaler jährlicher Sparbeitrag in Höhe von 512 Euro gefördert und bei Verheirateten sind dies 1.024 Euro. Ab 1. Januar 2021 werden diese Beträge auf 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Verheiratete angehoben. Konnte man als Alleinstehender bisher pro Jahr eine Prämie von maximal 45 Euro erhalten, so erhöht sich diese ab Januar 2021 auf 70 Euro im Jahr. Bei Verheirateten steigt die maximale Jahresprämie von bisher 90 Euro auf 140 Euro.

3. Erhöhung der Einkommensgrenzen
Bisher kamen nur Bausparer in den Genuss der staatlichen Förderung, wenn deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht höher als 25.600 Euro für Alleinstehende bzw. 51.200 Euro für Verheiratete war. Ab Januar 2021 werden diese Grenzen auf 35.000 für Alleinstehende bzw. 70.000 Euro für Verheiratete angehoben.

Um in den vollen Genuss dieser verbesserten staatlichen Zuschüsse zu kommen, ist es ratsam, dass schon aktive Bausparer ihre bisherigen Verträge überprüfen und gegebenenfalls auf die neuen Förderhöhen anpassen.

Was ist ein Bausparvertrag
Bei einem Bausparvertrag handelt es sich um eine Kombination von einem Sparvorgang und der Finanzierungsmöglichkeit für wohnwirtschaftliche Zwecke. Der Bausparvertrag ist in zwei Phasen aufgeteilt: Die Ansparphase und die Darlehensphase. Dies funktioniert folgendermaßen: Zum Vertragsbeginn wird mit der Bausparkasse eine Bausparsumme festgelegt, die man als Bausparer erreichen möchte. Je nach Bauspartarif müssen nun in der ersten Phase 40 oder 50 Prozent der Bausparsumme angespart werden. Mit Erreichen des festgelegten Mindestsparguthabens erwirbt der Bausparer einen Rechtsanspruch auf Zuteilung einer zweckgebundenen Finanzierung für wohnwirtschaftliche Zwecke. Dieses Darlehen kann von Immobilieneigentümern und auch von Mietern von Wohnraum genutzt werden. Mit einem Bausparvertrag können die staatlichen Zuschüsse der Arbeitnehmersparzulage bei den vermögenswirksamen Leistungen und der Wohnungsbauprämie genutzt werden. Weiterhin ist es möglich, die einkommensunabhängige Riester-Förderung ("Wohn-Riester") in der Spar- und Darlehensphase eines Bausparvertrages zu nutzen.

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