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Fasching

Viel Musik, ausgelassene Stimmung und bunte Verkleidungen, die Narren und Jecken laufen sich warm für den Höhepunkt der fünften Jahreszeit. Ob Karneval, Fasching oder Fastnacht, es wird in vielen Bundesländern ausgiebig gefeiert. Zwischen Weiberfastnacht und Aschermittwoch herrscht oft der Ausnahmezustand und ein buntes Treiben. Es wird gefeiert, getanzt und gelacht. Doch da, wo scharenweise Menschen zusammen kommen, kann auch mal etwas schief gehen. Was ist, wenn die ausgelassene Stimmung plötzlich durch ein Schadenereignis getrübt wird?

Wer haftet bei Schäden durch Kamelle beim Karnevalsumzug
In den Narren-Hochburgen Köln, Düsseldorf und Mainz säumen hunderttausende die Straßen, um zu feiern und den Teilnehmern der Karnevalsumzüge zuzujubeln. Neben aufwendig geschmückten Wagen, Kostümierung, Musik-Corps und Reitern dürfen Kamelle und Bonbons natürlich bei keinem Karnevalsumzug fehlen. Jedoch sollten die "Wurfgeschosse", die von den Festwagen fallen, nicht unterschätzt werden. Denn gelegentlich kann es natürlich auch passieren, dass eine Kamelle sprichwörtlich ins Auge geht.

Wer ausgelassen feiert, der kann sich nur mit den folgenden zwei Versicherungen ausreichend schützen. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sichert man sich gegen Schäden ab, die man anderen zufügt. Mit einer privaten Unfallversicherung sichert man sich selbst ab, wenn man dauerhaft eine gesundheitliche Beeinträchtigung erleidet. Denn die gesetzliche Unfallversicherung ist für Karnevalsveranstaltung nicht zuständig, da es sich um eine Freizeitveranstaltung handelt. Auch der Veranstalter des Karnevalsumzuges haftet nicht für Schäden, die durch herumfliegende Kamelle entstehen. Denn laut einem Urteil des Kölner Amtsgerichts gilt nämlich: Die süßen Geschosse gehören zu einem Karnevalsumzug einfach dazu.

Rechtzeitig den Versicherungsschutz prüfen
Wer sorgenfrei durch die fünfte Jahreszeit kommen möchte, sollte rechtzeitig seinen Versicherungsschutz überprüfen. Man sollte grundsätzlich prüfen ob überhaupt ein Versicherungsschutz vorhanden ist. Wenn dies der Fall ist, sollte überprüft werden, ob dieser ausreichend und auch passend ist. Denn auch während der närrischen Zeit gilt: Wer einen anderen schädigt, muss nach dem Gesetz Schadensersatz leisten. Er haftet dafür mit seinem gesamten Einkommen und Vermögen. Möglicherweise ein Leben lang. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nicht, wenn der Unfall in der Freizeit passiert. Im Fall der Fälle schützt deshalb nur eine private Unfallversicherung vor den Folgen eines Unfalls – und dies nicht nur während des Karnevals. Bei Rosenmontagsumzügen kommt es beispielsweise immer wieder zu Unfällen, bei denen Menschen verletzt oder fremde Sachen beschädigt werden. Deshalb ist der Versicherungsschutz an den "tollen Tagen" wichtiger denn je.

Mit dem Vergleichsrechner für die private Haftpflichtversicherung und für die Unfallversicherung können Sie Ihre bestehenden Verträge überprüfen oder wenn keine Verträge vorhanden sind, rechtzeitig den Versicherungsschutz beantragen.

Das Auto im Fasching besser stehen lassen
Man sollte nicht vergessen, dass man, wenn man ausgelassen feiert und dabei nicht auf alkoholische Getränke verzichten möchte, sein Auto auf jeden Fall stehen lassen sollte. Denn der Narr gefährde nicht nur sich und andere Verkehrsteilnehmer, bei einer Kontrolle riskiere er neben einem Bußgeld und Punkten in Flensburg gegebenen falls auch noch den Führerscheinentzug. Wer meint, sich nach einem Unfall dann auf seine Kfz-Kasko verlassen zu können, liegt falsch. Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kostet Alkohol am Steuer auch den Versicherungsschutz! Verursacht der betrunkene Karnevalist einen Unfall, wird der Fahrer für die Folgen von der Versicherung zur Kasse gebeten. Zudem muss der Versicherungsnehmer damit rechnen, dass die Kaskoversicherung nur einen Teil des Schadens übernimmt. Der Versicherer ist in so einem Fall nicht gesetzlich verpflichtet, zu zahlen.

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