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Ob man nun wandert oder Ski fährt: Für einen verunglückten Bergsportler in einem unwegsamem Gelände kostet das Retten oft mehrere Tausend Euro. Allein für den Hubschrauber fallen pro Flugminute zwischen 40 und 60 Euro an. Ein guter Versicherungsschutz zahlt sich da aus und mindert die finanziellen Kosten. Es ist aber für Betroffene nicht immer klar, welche Versicherung nun im Notfall zuständig ist.

Bergen und Retten ist nicht das selbe
Die gesetzlichen Krankenversicherer decken Rettungs- und Behandlungskosten im Inland ab und wenn der Einsatz der Helfer medizinisch erforderlich war. Dies ist auch in den 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz so. Dort haben gesetzlich Versicherte Ansprüche auf Kostenübernahme für ungeplante Behandlungen. Jedoch ist das Geld von der Krankenkasse aber nur selten kostendeckend und der Rücktransport nach Deutschland wird nicht bezahlt. Privat Krankenversicherte sind bei der richtigen Auswahl der Versicherungstarife außer im Inland auch im europäischen Ausland oft geschützt. Wenn es z.B. nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen möglich ist einen Verunfallten zu transportieren, ohne seine Gesundheit weiter zu gefährden, handelt es sich um eine Rettung. Dann werden die anfallenden Rettungskosten im Regelfall von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erstattet.

Ist der Betroffene jedoch in einem unwegsamen Gelände verunglückt, welches nur mit dem Hubschrauber und nicht mit dem Rettungswagen erreichbar ist , obwohl aus medizinischer Sicht auch ein Krankenwagen ausgereicht gewesen wäre, handelt es sich um eine Bergung. Kommt eine gesetzliche oder private Krankenversicherung in Deutschland nicht für den Einsatz auf, weil beispielsweise eine vermisste Person unverletzt gefunden wurde und deshalb keine medizinische Notwendigkeit für eine Suche bestand, springt unter Umständen eine private Unfallversicherung ein. Zumindest erstatten die meisten Anbieter mit sehr guten und guten Tarifen sogenannte Bergungskosten bis mindestens 10.000 Euro. Besonders gefährliche Sportarten wie Bergsteigen oder Gleitschirmfliegen sind jedoch in vielen Verträgen nicht mit eingeschlossen.

Wie kann man sich zusätzlich absichern
Da sich der Leistungsumfang der GKV im Ausland nicht nach dem deutschen, sondern nach dem dort geltenden Landesrecht richtet, entstehen viele Kostenfallen für Bergsportler. In Österreich werden beispielsweise die Kosten für eine Bergung und für die Beförderung bis ins Tal bei Unfällen in den Bergen grundsätzlich nicht übernommen oder in der Schweiz wird trotz eines medizinisch unbedingt notwendigen Hubschraubereinsatzes grundsätzlich nur die Hälfte der Kosten übernommen. Deshalb sollten sich Bergsportler im Ausland über eine private Auslandsreise-Krankenversicherung absichern. Ein solcher Vertrag sollte für Auslandsreisende sowieso ein Muss sein, da die private Auslandsreise-Krankenversicherung für die medizinische Behandlung und für den Rücktransport aufkommt.

Im letzten Vergleich der Zeitschrift „Test", bekamen für Familien-Tarife die fünf Anbieter Ergo Direkt, Würzburger (TravelSecure), Gothaer, Envivas/TK und Hanse-Merkur die Note sehr gut. („Test", Ausgabe 5/2016). Bergsportler sollten in den Vertragsbedingungen darauf achten, dass die Auslands-Krankenversicherung für Suche, Bergung und Rettung aufkommt. Eine Alternative kann eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein sein. Weltweit seien dadurch Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei alpinistischen Aktivitäten bis 25.000 Euro sowie unfallbedingte Heilkosten abgedeckt. Je nach Angebot betrage der Mitgliedsbeitrag zwischen 45 und 90 Euro jährlich. Für die Urlaubsreise an den Strand bringt diese Mitgliedschaft jedoch nichts. Wer beides macht, ist mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Würzburger gut aufgestellt, denn dies ist der Krankenversicherer beim Deutschen Alpenverein.

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