Sozialversicherungswerte

Berufsunfähigkeitsversicherungs-Lexikon- Fachbegriffe rund ums Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung nicht

Hier im Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung – von A wie Angemessenheitsprüfung bis Z wie Zahlbeitrag. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe A 

Abstrakte Verweisung
Als abstrakte Verweisung bezeichnet man eine Vertragsklausel, die bei manchen Berufsunfähigkeitsversicherungen angewandt wird. Tritt der Ernstfall ein, können Sie auf einen anderen als Ihren ausgeübten Beruf verwiesen werden.

Angemessenheitsprüfung
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, fragt BU-Versicherer immer danach, wieviel man verdient. Denn man kann die BU-Rente nicht willkürlich hoch wählen. Bei Schülern, Studenten, Hausfrauen/Männer, die noch nichts verdienen hat jede Versicherungen Höchstrenten, die versicherbar sind. Besteht bereits ein Einkommen, kann nur einen bestimmten Prozentsatz des Einkommens versichert werden. Mehr als man verdienst, kann man nicht absichern.

Arbeitskraft
Unter Arbeitskraft versteht man in der Wirtschaft die mit körperlicher oder geistiger Tätigkeit verbundene Fähigkeit, eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Umgangssprachlich werden auch Arbeitspersonen als „Arbeitskräfte“ bezeichnet.

Ausbildung
In einer Ausbildung werden Fertigkeiten und Wissen über bestimmte Berufsbilder vermittelt. Ausbildung ist dabei zunächst ein sehr allgemeiner Begriff, denn sie kann an einer Schule, Hochschule oder in einem Unternehmen erfolgen. Am Ende der Berufsausbildung steht meist eine Abschlussprüfung, mit der man bei Bestehen das Berufsabschlusszeugnis erwirbt. Im Gegensatz zu allgemeiner Bildung erfüllt eine Ausbildung immer einen bestimmten Zweck, nämlich das Erlernen eines anerkannten Berufs.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe B 

Beitragsbefreiung
Nach Anerkennung einer bedingungsgemäßen Berufsunfähigkeit durch das Versicherungsunternehmen wird die BU-Rente in der vereinbarten Höhe bezahlt. Darüber hinaus müssen für die Dauer der Berufsunfähigkeit auch keine weiteren Beiträge gezahlt werden.

Berufsausbildung
Eine Berufsausbildung ist ein strukturierter Bildungsweg, der gezielt auf einen staatlich anerkannten Beruf vorbereitet. Sie vermittelt die praktischen Fähigkeiten und das theoretische Wissen, die man für eine qualifizierte Arbeit braucht. Sie dauert meist zwei bis dreieinhalb Jahre und endet mit einer Prüfung.

Berufsunfähigkeits­versicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sichert die versicherte Person finanziell ab, wenn man seinen Beruf aufgrund von Krankheit oder einem Unfall für längere Zeit oder gar dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sie zählt damit zu den wichtigsten Versicherungen.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe D 

Dienstunfähigkeitsklausel
Eine Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) ist eine spezielle Vereinbarung in einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte. Sie besagt, dass der Versicherer die vereinbarte Rente zahlt, sobald der Dienstherr den Beamten wegen gesundheitlicher Gründe in den Ruhestand versetzt oder entlässt, ohne den Fall noch einmal selbst medizinisch zu prüfen.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe E 

Eintrittsalter
Im Versicherungswesen bezeichnet das Eintrittsalter das Alter der versicherten Person bei Versicherungsbeginn. Der Versicherer berücksichtigt das Eintrittsalter bei der Kalkulation der Versicherungsprämie zu Beginn der gewünschten Versicherung. Es muss nicht dem tatsächlichen Alter entsprechen; ebenso muss die versicherte Person nicht auch Versicherungsnehmer sein.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe F 

Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielt vor allem beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen (vorvertragliche Anzeigepflicht) und bei der Herbeiführung des Versicherungsfalls eine entscheidende Rolle.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe G 

Gesundheitsprüfung
Eine Gesundheitsprüfung (Risikoprüfung) ist bei vielen Personenversicherungen Pflicht. Versicherer nutzen sie, um den gesundheitlichen Zustand zu bewerten und das Risiko zu berechnen. Dazu wird einen Fragebogen zu Vorerkrankungen, Behandlungen und Lebensgewohnheiten ausgefüllt.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe H 

Hinzuverdienstgrenzen
Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsrente (BU) gibt es keine feste gesetzliche Obergrenze für den Hinzuverdienst. Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen steht.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe I 

Infektionsklausel
Eine Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt die vereinbarte Rente bei einem behördlich angeordneten Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), selbst wenn man körperlich noch arbeiten könnte, es aber rechtlich nicht darf. Sie schützt vor Einkommenslücken, die entstehen, wenn das staatliche Krankengeld nach sechs Wochen nicht mehr ausreicht.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe K 

Karenzzeit
Die Karenzzeit in einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist die vereinbarte Zeitspanne nach Eintritt der Berufsunfähigkeit, in der man noch keine monatliche Rente erhält. Üblich sind Zeiträume von 6, 12, 18 oder 24 Monaten. Sie senkt zwar den monatlichen Beitrag, erhöht aber das eigene finanzielle Risiko erheblich.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe L 

Laufzeit
Die Laufzeit und Zahldauer einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollte idealerweise bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter abgeschlossen werden. Die monatliche Rente wird im Leistungsfall so lange gezahlt, wie die Berufsunfähigkeit besteht – längstens jedoch bis zum vereinbarten Vertragsende.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe M 

Medizinische Mitwirkungspflichten
Medizinische Mitwirkungspflichten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) verlangen, dass man im Leistungs- oder Nachprüfungsfall aktiv bei der Aufklärung des Gesundheitszustands mithelfen muss. Tun man das nicht, kann die Zahlung der BU-Rente ausbleiben, verzögert oder im Extremfall eingestellt werden.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe N 

Nachversicherungsgarantie
Die Nachversicherungsgarantie ist eine wichtige Option in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie erlaubt es, die monatliche Rente bei bestimmten Lebensereignissen oder nach festen Fristen zu erhöhen. Das Wichtigste dabei ist, dass keine neue Gesundheitsprüfung nötig ist.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe O 

Obliegenheiten
Obliegenheiten in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind vertragliche oder gesetzliche Verhaltensregeln, die Versicherte beachten müssen. Bei einer Verletzung drohen keine direkten Geldstrafen oder Klagen, aber der Verlust oder die Aussetzung des Versicherungsschutzes.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe P 

Pflegeoption
Eine Pflegeoption in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) erweitert den Schutz bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit, meist durch eine zusätzliche Pflegerente, eine Beitragsbefreiung oder die Option auf eine lebenslange Absicherung über das reguläre Vertragsende hinaus. Sie schließt die Lücke, dass normale BU-Raten mit dem Endalter (z. B. 67 Jahre) auslaufen, während die Pflegekosten im Alter weiter steigen.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe R 

Risikozuschlag
Ein Risikozuschlag bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein finanzieller Aufpreis auf den normalen monatlichen Beitrag. Die Versicherung verlangt diesen Aufschlag, wenn sie das Risiko für eine Berufsunfähigkeit bei Ihnen höher als im Durchschnitt einschätzt – zum Beispiel wegen Vorerkrankungen, gefährlicher Hobbys (wie Tauchen oder Kampfsport) oder eines risikoreichen Berufs. Im Gegenzug erhalten Sie den vollen Versicherungsschutz ohne Leistungsausschluss.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe S 

Schülerklausel
Eine Schülerklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) regelt, wann ein Schüler während der Schulzeit als berufsunfähig gilt, da der Status „Schüler“ rechtlich kein richtiger Beruf ist. Oft greift hier die Definition, dass das Kind mindestens sechs Monate lang zu mind. 50 % nicht am Unterricht teilnehmen kann. Verbraucherschützer raten jedoch zu einer echten Schüler-BU statt reiner Schulunfähigkeitsklauseln.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe T 

Teilzeitklausel
Eine Teilzeitklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung sorgt dafür, dass man bei einer Reduzierung der Arbeitszeit im Leistungsfall nicht benachteiligt wird. Ohne diese Klausel wird die Berufsunfähigkeit oft am aktuellen, niedrigeren Teilzeit-Niveau gemessen, was die Hürde für eine Auszahlung erhöht.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe U 

Umorganisationsklausel
Die Umorganisationsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) bestimmt, ob sich Selbstständige und Freiberufler im Krankheitsfall beruflich umorganisieren müssen, statt eine BU-Rente zu erhalten. Kann der Betrieb so angepasst werden, dass die bisherige Lebensstellung (Einkommen und Ansehen) gewahrt bleibt, liegt laut Versicherung keine Berufsunfähigkeit vor.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe V 

Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung
Bei der Antragstellung müssen alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wenn das Versicherungsunternehmen erfährt, dass etwas fehlt oder falsch beantwortet wurde, kann es wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung von dem Vertrag zurücktreten. Tipp: Bitte die Fragen immer akribisch beantworten und dazu am besten den Arzt fragen, was in der Patientenakte steht.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe W 

Widerinkraftsetzung
Wiederinkraftsetzung bezeichnet die Reaktivierung eines zuvor ruhend gestellten, gekündigten oder beitragsfrei geschalteten Versicherungsvertrages zu den ursprünglichen Konditionen. Sie ermöglicht es, den Versicherungsschutz ohne Abschluss eines komplett neuen Vertrags fortzuführen, oft nach Zahlung rückständiger Beiträge, erfordert jedoch häufig eine erneute Gesundheitsprüfung.

Berufsunfähigkeitsversicherungslexikon-Lexikon – Anfangsbuchstabe Z 

Zahlbeitrag
Der Zahlbeitrag ist der Betrag, den man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) monatlich oder jährlich tatsächlich an die Versicherung zahlt. Es wird hierbei zwischen Nettobeitrag und Bruttobeitrag unterschieden. Der Nettobeitrag ist durch die Verrechnung von erwirtschafteten Überschüssen oft deutlich niedriger als der kalkulierte Bruttobeitrag (Höchstbetrag).

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