inomaxx finance consult https://www.inomaxx.de/index.php/component/tags/tag/8.html Mon, 29 Apr 2024 02:00:38 +0200 Joomla! - Open Source Content Management de-de info@inomaxx.de (inomaxx finance consult) Absicherung mobiler Solaranlagen – Wie man das Balkonkraftwerk richtig versichert https://www.inomaxx.de/index.php/blog/382-absicherung-mobiler-solaranlagen-wie-man-das-balkonkraftwerk-richtig-versichert.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/382-absicherung-mobiler-solaranlagen-wie-man-das-balkonkraftwerk-richtig-versichert.html Wer seinen eigenen Strom produzieren möchte, der kam in der Vergangenheit an einer Photovoltaikanlage nicht vorbei. Bisher waren Photovoltaikanlagen vor allem für Hauseigentümer interessant. Nun können auch Mieter und Wohnungsbesitzer mit kleinen Solaranlagen für den Balkon unabhängig Strom produzieren und damit Geld sparen und Ressourcen schonen. Ob als Solarpaneele, welche zugleich auch als Balkonsichtschutz fungieren, montiert auf dem Garagendach oder mobil im Garten als Stecker im Gartenbeet - die kleinen Balkonkraftwerke sind schnell montiert und steckerfertig ans Hausstromnetz anschließbar.  Durch die mobilen Balkonsolaranlagen ist es nun beispielsweise auch Mietern in Mehrfamilienhäusern möglich, zumindest einen kleinen Teil des Energiebedarfs selbst abzudecken.

Wer selbst Strom erzeugen möchte, muss sich auch mit dem passenden Versicherungsschutz beschäftigen

Für Photovoltaikanlagen-Betreiber, bei denen die Anlage fest mit dem Gebäude verbunden ist, kann der Versicherungsschutz über die Gebäudeversicherung oder über eine spezielle Photovoltaikversicherung gewährleistet werden. Bei den mobilen Balkonkraftwerken sieht die Sachlage anders aus, den diese gehören zu den mobilen Gegenständen im Haus und gehören deshalb zur Hausratversicherung. Eigentümer einer Immobilie können den Versicherungsschutz einer Balkon-Solaranlage bzw. einer mobilen Anlage auch über die Wohngebäudeversicherung regeln, wenn die Solaranlage außen fest am Gebäude angebracht ist und dem versicherten Gebäude (Gebäudezubehör) dienen. Mieter haben keinen Zugang zur Gebäudeversicherung des Wohnhauses und können nur die Möglichkeit nutzen, dass mobile Balkonkraftwerk entweder mit einer speziellen Photovoltaikversicherung oder über die Hausratversicherung zu versichern.

Erste Versicherer bieten dafür inzwischen einen entsprechenden Versicherungsschutz für die Balkon-Solaranlage im Rahmen der Hausratversicherung an, wenn die Solaranlage ausschließlich der versicherten Wohnung dient. Dann gelten auch die im Vertrag vereinbarten Gefahren, inklusive von Sturm- und Hagelschäden. Voraussetzung ist dabei eine sach- und fachgerecht montierte Solaranlage, z.B. an der Außenseite des Balkons oder der Terrasse. Auch beim Haftpflichtschutz können Mieter inzwischen im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung über den nötigen Versicherungsschutz verfügen. Dabei wird Risiko der Einspeisung in das Stromnetz ebenfalls mitversichert. Daher ist Mietern zu empfehlen, bei ihrem Hausrat- und Haftpflichtversicherer nachzufragen, ob die mobile Solaranlage im bestehenden Vertrag, beispielsweise durch Zusatzbausteine mit eingeschlossen werden kann. Anderenfalls sollte man den Hausrat- und Haftpflichtversicherer zur nächsten Fälligkeit wechseln, um an den entsprechenden Versicherungsschutz zu gelangen. In jedem Fall sollte man sich vom Versicherer die konkrete Abdeckung bestätigen lassen.

Welcher Versicherungsschutz sollte für Balkonkraftwerke vorhanden sein

Für Schäden gegenüber Dritten tritt die Haftpflichtversicherung ein. Wird beispielsweise ein Solarpaneel durch Sturm vom Balkon gerissen und stürzt auf das Nachbargrundstück, können Personen- oder Sachschäden entstehen. Auch Schäden, welche durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz entstehen, sollten mitversichert sein. Bei Schäden am eigenen Hab und Gut, fallen die mobilen Kraftwerke grundsätzlich im Rahmen der Außenversicherung in den Bereich der Hausratversicherung. Dort sind Balkonsolaranlagen typischerweise vor Gefahren wie Brand, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl versichert. Jedoch in einem geringeren Umfang - meist nur zehn Prozent der Versicherungssumme - als der Hausrat, welcher sich innerhalb der Wohnung befindet. Hier sollte man entsprechend Rücksprache mit dem entsprechenden Versicherer halten. Wer ganz sichergehen möchte, kann auch gezielt spezielle Balkon-Solarversicherungen abschließen, die mittlerweile von manchen Versicherer angeboten werden.

Warum welcher Versicherungsschutz wichtig ist:

  • Haftpflichtversicherung
    Für Schäden, welche durch den Besitz, Gebrauch oder die Unterhaltung einer Solaranlage bei Dritten verursacht wird, ist ein Haftpflichtversicherungsschutz anzuraten. Wird der produzierte Strom nur für den eigenen privaten Bedarf genutzt und nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, ist die gesetzliche Haftpflicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Zur Sicherheit sollte in jedem Fall mit dem Versicherer geklärt werden, ob Schäden durch die mobile Solaranlage über die Private Haftpflichtversicherung auch tatsächlich versichert ist.
  • Hausratversicherung
    Bei einer vorhandenen Hausratversicherung kann in einem gewissem Umfang ein Versicherungsschutz bestehen. Für Anlagen, die von Mietern oder Wohnungseigentümern angeschaffte und installierte Anlagen, die jederzeit wieder abmontiert werden können, gehören zum Hausrat. Über die in der Hausratversicherung integrierte Außenversicherung besteht somit Schutz auch für solche Anlagen. Es ist allerdings zu beachten, dass der Außenversicherungsschutz im Hinblick auf die versicherten Gefahren (insbesondere Einbruchdiebstahl, Raub, Naturgefahren) wie auch die abgesicherten Summen in den allermeisten Tarifen stark reduziert ist.
  • Elektronikversicherung
    Mit einer Elektronikversicherung können Schäden an der Solaranlage abgesichert werden. Dabei werden die im Versicherungsvertrag bezeichneten elektrotechnischen und elektronischen Anlagen und Geräte oder Bauteile versichert. Meist unter anderem gegen
    • Beschädigungen oder Zerstörungen
    • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
    • Sachschäden durch Bedienungsfehler
    • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
    • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturmschäden   

Außerdem leistet die Elektronikversicherung auch bei notwendigen Reparaturkosten oder bei einem Totalschaden ggf. die Wiederbeschaffung zum Neuwert.

  • Rechtsschutz
    Für Streitigkeiten aus der Anschaffung, der Installation und dem Betrieb der Anlage kann innerhalb des Privatrechtsschutzes die Leistungsart Photovoltaik-Rechtsschutz mit eingeschlossen werden. Bei älteren Verträgen sollte man seinen Vertrag entsprechend überprüfen. Wobei kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Rechtsstreit in ursächlichem Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes steht (Baurisikoausschluss). Für Mieter und Wohnungseigentümer wird ergänzend der Rechtsschutz für selbstgenutzte Immobilien empfohlen, da hier mögliche Auseinandersetzungen mit dem Vermieter, anderen Wohnungseigentümern oder Nachbarn umfasst sind.

Da Balkonkraftwerke keine Vergütung für die Einspeisung in das Stromnetz erzielen, gibt es für Betreiber auch keinen Einkommensausfall, der erstattet werden muss. Von daher benötigt man keine Balkon-Solaranlagen-Versicherung oder auch Ertragsausfallversicherung. Der Schutz der Photovoltaikmodule ist in der Regel in der Hausrat- und Privat-Haftpflichtversicherung enthalten. Deshalb sollte man hier seine bestehenden Verträge überprüfen und notfalls zu einem Anbieter wechseln, der den entsprechenden Versicherungsschutz mit anbietet.

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Absicherung mobiler Solaranlagen – Wie man das Balkonkraftwerk richtig versichert Wed, 24 May 2023 10:15:28 +0200
Achtung - Auf den italienischen Skipisten gilt nun eine Versicherungspflicht https://www.inomaxx.de/index.php/blog/352-achtung-auf-den-italienischen-skipisten-gilt-nun-eine-versicherungspflicht.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/352-achtung-auf-den-italienischen-skipisten-gilt-nun-eine-versicherungspflicht.html Ob Ski- oder Snowboardfan - Die Beliebtheit des Wintersports ist ungebrochen. Dies ist kein Wunder, denn die weißen Pisten üben schon allein optisch ihren ganz besonderen Reiz aus. Weniger reizvoll wird es, wenn der sportliche Winterurlaub eine Verletzung mit sich bringt bzw. wenn man diese Verletzung bei einem Dritten zu verantworten hat. Mit Beginn der Skisaison hat Italien ab dem 1. Januar 2022 neue Regeln eingeführt. Für Wintersportler bedeutet dies: Ab sofort muss auf italienischen Skipisten nachgewiesen werden, dass eine Haftpflichtversicherungen auch für Schäden und Verletzungen Dritter aufkommt.

Die Versicherungspflicht auf der Piste ist da

Seit 1. Januar 2022 müssen Wintersportler in Südtirol und dem Rest Italiens eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, bevor sie auf die Piste gehen. Bei Verstößen drohen saftige Geldbußen. Wer trotz fehlendem Versicherungsschutz unterwegs ist, muss sowohl mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 150 Euro rechnen, als auch mit einem möglichen Entzug des Skipasses. Die bestehende Haftpflichtversicherung muss in den Skigebieten beim Kauf oder bei der Abholung des Skipasses nachgewiesen werden.

Wie funktioniert der Nachweis bei einer vorhandenen privaten Haftpflichtversicherung

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) arbeitet bereits an einem einheitlichen reibungslosen Ablauf für alle Versicherungsunternehmen und wird Muster-Bescheinigungen zur Verfügung stellen, die man als Wintersportler bei sich führen und vor Ort vorzeigen kann. In der Zwischenzeit kann bei den meisten Haftpflichtversicherern ganz einfach ein vorläufiger Vordruck genutzt werden. Diesen kann man bei seinem Versicherer anfordern und darin müssen Winterurlauber sowohl die Versicherungsscheinnummer ihrer Haftpflichtversicherung angeben sowie alle mitreisenden und mitversicherten Personen.

So sollte der Nachweis in etwa stets aussehen

Ski-Haftpflichtversicherung kurzfristig online buchen oder im Notfall Angebote direkt vor Ort nutzen

Damit niemand unvermittelt wieder abreisen muss, sind Betreiber der italienischen Skigebiete dazu verpflichtet, mit dem Verkauf eines Skipasses auch eine Haftpflichtversicherung anzubieten. Diese kann optional abgeschlossen werden, sofern der erforderliche Schutz über eine eigene PHV nicht vorhanden ist.

Alternativ und sinnvoller ist es, eine Ski-Haftpflichtversicherung bei dem deutschen Versicherer TravelSecure online abzuschließen. Hier wird es im Schadenfall zu keinerlei Sprachbarrieren kommen und man hat alle Vertragsunterlagen in deutscher Sprache. Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten. Außerdem ist man nicht nur auf der Piste, sondern während der gesamten Reise (bis zu 30 Tagen) optimal abgesichert.
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Weitere Vorteile für Italien-Reisende:

  • ­Digitales Versicherungszertifikat für das Smartphone: keine unnötigen Papiere mehr ausdrucken
  • Versicherungsbestätigung auf Italienisch: keine Verständigungsprobleme in Italien
  • Gilt auf der Piste, beim Après-Ski und in der Unterkunft: bestens geschützt gegen Haftpflichtrisiken des täglichen Lebens
  • Versicherungsabschluss auch vor Ort schnell digital möglich: keine Enttäuschung vor Ort

Die Ski-Haftpflichtversicherung von TravelSecure erfüllt alle Anforderungen auf Italiens Skipisten. Außerdem ist man als Wintersportler nicht nur auf der Piste, sondern während der gesamten Reise (bis 30 Tagen) optimal abgesichert.

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Was sind die Leistungen einer Ski-Haftpflichtversicherung

Kurz nicht aufgepasst und einen anderen Skifahrer übersehen oder eine Kurve zu schnell genommen und es knallt. Auf Skipisten kommt es immer häufiger zu Unfällen. Glücklicherweise sind diese nicht immer mit schweren Verletzungen verbunden und die Beteiligten kommen mit einem Schreck davon. Bei einem schweren Unfall, bei denen einer der Beteiligten oder beide Beteiligte von der Bergrettung geborgen werden müssen oder eine Krankenhausbehandlung erforderlich ist, entstehen hohe Kosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, sondern vom Unfallverursacher zu tragen sind. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen solche Risiken, da diese nicht nur die berechtigen Schadenersatzansprüche für Sie übernimmt, sondern auch die Haftungsfrage prüft und unberechtigte Ansprüche abwehrt.

Welche Neuerungen gibt es noch für Ski-Fahrer in Italien

Neben der Haftpflichtversicherungspflicht gibt es ein paar weitere neue Regeln. Diese betreffen vor allem eine erweiterte Helmpflicht für Minderjährige, sowie hohe Strafen für alkoholisiertes Fahren.

  • Promillegrenze auf der Piste
    Ein Glühwein zum Aufwärmen oder ein Bierchen zum Mittagessen. Auch hier ist Vorsicht geboten. Wer in Italien alkoholisiert Ski fährt, muss mit hohen Geldbußen rechnen.  Ab einem Alkoholpegel von 0,5 Promille können Bußgelder zwischen 250,- und 1.000,- EUR verhängt werden. Skifahren mit einem Alkoholpegel ab 0,8 Promille gilt als Straftat und kann entsprechend sanktioniert werden.
  • Helmpflicht
    Bisher mussten Kinder bis zum 14. Lebensjahr einen Helm tagen. Seit dem 01.01.2022 gilt die erweiterte Helmpflicht für alle Ski-, Snowboard- und Rodelfahrenden bis zum 18. Lebensjahr. Auch bei der Auswahl eines Helmes ist darauf zu achten, dass dieser ein CE-Kennzeichen besitzt. Dieses Kennzeichen besagt, dass der Helm den gültigen EU-Richtlinien entspricht.

Den Abschluss einer Privathaftpflicht empfehlen Verbraucherschützer allen Menschen, die anderen einen Schaden zufügen können und dafür nach den gesetzlichen Vorschriften haften - also keineswegs nur Skifahrern, die andere verletzen können. Die Versicherung übernimmt die Schadenskosten, die unter Umständen so hoch sein können, dass sie den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Liegt kein eigenes Verschulden vor, wehrt der Versicherer die unberechtigten Ansprüche geschädigter Personen ab (sogenannter „passiver Rechtsschutz"). Verbraucherschützer empfehlen derzeit eine Deckungssumme von mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.

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Achtung - Auf den italienischen Skipisten gilt nun eine Versicherungspflicht Tue, 15 Feb 2022 08:57:57 +0100
Anhängerhaftung - Neuregelung bei Unfall mit Anhängern sorgt für mehr Klarheit https://www.inomaxx.de/index.php/blog/298-anhaengerhaftung-neuregelung-bei-unfall-mit-anhaengern-sorgt-fuer-mehr-klarheit.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/298-anhaengerhaftung-neuregelung-bei-unfall-mit-anhaengern-sorgt-fuer-mehr-klarheit.html Bei Unfällen mit Gespannen haftet ab sofort wieder der Halter des Zugfahrzeugs. Damit wurde vom Gesetzgeber die bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Oktober 2010 geltende Rechtslage zur Haftung für Unfälle eines aus Zugfahrzeug und Anhänger bestehenden Gespanns wieder hergestellt. In den letzten 10 Jahren galt die Regelung, dass in der Kfz-Haftpflichtversicherung der Schadenaufwand zwischen dem Halter des Zugfahrzeugs und dem Halter des Anhängers zu jeweils 50 Prozent aufzuteilen sind. Die Versicherung von Kfz-Anhängern muss nach der Gesetzesänderung nun nur noch anteilig leisten, wenn der Anhänger sich gefahrenerhöhend auswirkt.


Neue Gesetzeslage -  Worum geht es in der Neuregelung
Die gesetzliche Haftung für Kfz-Anhänger, die mit einem Zugfahrzeug verbunden sind, ist seit dem 17. Juli 2020 deutlich begrenzt worden. Unfallschäden bei sogenannten Gespannen zahlen jetzt wieder die Besitzer der Zugfahrzeuge. Damit wird eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2010 vom Gesetzgeber korrigiert, die eine Teilung der Kosten zwischen dem Versicherer des Zugfahrzeugs und dem Versicherer des Anhängers vorschrieb. Anhänger-Haftpflichtversicherungen müssen nun nur leisten, wenn der Anhänger gefahrerhöhend wirkt.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:

  • durch einen technischer Defekt des Anhängers ein Schaden eintritt,
  • ein abgestellter Anhänger sich auf abschüssiger Strecke selbstständig macht,
  • der Anhänger unrechtmäßig im Weg steht,
  • die Zugmaschine nicht zu ermitteln ist.

Für bereits bestehende Verträge ist die Verjährungszeit zu beachten: Für Unfälle vor der Gesetzesänderung gibt es einen langen Nachlauf der Ausgleichszahlungen. Die Verjährungszeit startet, wenn der Haftpflichtversicherer des Anhängers Kenntnis vom Schaden erhält.

Insbesondere bei der Regulierung von Unfällen mit ausländischen Beteiligten, deren Heimatländer keine verpflichtende Anhängerversicherung vorschreiben, ist eine Vereinfachung zu erwarten. Hier musste der Versicherer des Zugfahrzeugs oft seine Ansprüche im Nachhinein über das Grüne-Karte-Abkommen durchsetzen.

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Anhängerhaftung - Neuregelung bei Unfall mit Anhängern sorgt für mehr Klarheit Wed, 23 Sep 2020 13:02:01 +0200
Auch im Urlaub gut geschützt https://www.inomaxx.de/index.php/blog/189-auch-im-urlaub-gut-geschuetzt.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/189-auch-im-urlaub-gut-geschuetzt.html Dass die Hausratversicherung nicht nur in den eigenen vier Wänden greift, ist vielen Versicherungsnehmern gar nicht bewusst. Denn: Auch das Hab und Gut, das im Urlaub mit dabei ist, gehört in der Regel zum Hausrat und ist deshalb zu den gleichen Konditionen geschützt, wie am Wohnort. Beachten muss man hier jedoch die unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Tarife der Versicherungen, wodurch keine pauschale Aussagen möglich sind. Es ist deshalb sinnvoll sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen oder bei einem Neuabschluss die Leistungsunterschiede zu prüfen. Bestimmte Leistungen gelten weltweit, manche nur europaweit.

Zusätzlicher Schutz auf Reisen besteht bei einer Hausratversicherung beispielsweise auch bei:

  • Fahrraddiebstahl
  • Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
  • Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen

Private Haftpflicht bring Sicherheit
Ohne Einschränkungen gelten im Ausland auch die Privathaftpflicht-Tarife: innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern bis zu fünf Jahre lang. Auch hier muss auf die unterschiedlichen Tarife und Versicherungsbedingungen der Versicherer hingewiesen werden. Bei der Schadenregulierung können die Versicherten auch über Ländergrenzen hinweg auf ihren Versicherer zählen und müssen sich nicht selbst mit den Forderungen des Anspruchstellers, Sprachbarrieren oder der Gesetzeslage ihres Urlaubslandes befassen. Im Gegenteil: Gerade im Ausland sollten die Versicherungsnehmer nicht selbst in Vorleistung treten, sondern die Prüfung der Ansprüche und eine mögliche Regulierung den Experten der jeweiligen Versicherungen überlassen.

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Auch im Urlaub gut geschützt Wed, 19 Jun 2019 10:38:17 +0200
Auf das Elektrofahrrad nicht ungeübt klettern https://www.inomaxx.de/index.php/blog/230-auf-das-elektrofahrrad-nicht-ungeuebt-klettern.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/230-auf-das-elektrofahrrad-nicht-ungeuebt-klettern.html Die Nachfrage nach Elektrofahrrädern läuft auf Hochtouren. Denn dank ihres Elektromotors steigen auch Ungeübte nach langen Touren entspannt vom Sattel. Mit einem Pedelec oder E-Bike ist es auch speziell für viele ältere Menschen eine Möglichkeit, längere Strecken, Steigungen oder Einkaufsfahrten gut mit dem Rad bewältigen zu können. Jedoch ist das Fahren ohne eine gewisse Übung mit dem Elektrofahrrad nicht ganz ungefährlich. Dies betrifft nicht nur Senioren, sondern auch jüngere Zeitgenossen. Aus den aktuellen Unfallstatistiken geht aber hervor, dass gerade Senioren nicht unvorbereitet aufs E-Bike steigen sollten, rät der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Für Einsteiger besteht ein erhöhtes Risiko
Der DVR kommt zu der Einschätzung, dass sich Einsteiger des größeren Risikos schwerer Verletzungen aufgrund höherer Geschwindigkeiten mit einem E-Bike nicht bewusst sind. „Auf keinen Fall sollte man einfach aufsteigen und losfahren", rät DVR-Referatsleiterin Cornelia Bamberg. Diese Empfehlung gelte aber auch für die Fahrt mit einem herkömmlichen Fahrrad nach einer längerer Fahrradabstinenz. „Wer als älterer Mensch zum ersten Mal ein E-Bike benutzt, sollte sich vorher unbedingt mit dem Rad vertraut machen", empfiehlt der DVR, dessen Ziel mehr Sicherheit auf den Straßen für alle Verkehrsteilnehmer ist. Vor den ersten Fahrten im richtigen Straßenverkehr sollte das Bremsen, Schalten, Anfahren und Kurvenfahren auf einem leeren Parkplatz ausreichend geübt werden. Auch sei es auch ratsam, zu Beginn nur mit geringer Motor-Unterstützung zu fahren und sich langsam zu steigern. Zu dem positiven Trend zum Rad- und Pedelecfahren von Senioren, haben sich hohe Unfallzahlen entwickelt. Laut dem Statistischem Bundesamt sind im Jahr 2015 auf deutschen Straßen 198 Radfahrer im Alter ab 65 Jahren gestorben, berichtet der DVR.

Sicherheitsprogramm „sicher mobil“
Der DVR hat speziell für Senioren das bundesweite Programm „sicher mobil" aufgelegt. „Dafür bilden wir qualifizierte ehrenamtliche Moderatoren aus, die in Gruppen den Austausch über das Thema fördern, Hilfestellungen im Straßenverkehr geben und kritische Radfahr-Situationen mit den Teilnehmern intensiv bearbeiten", so DVR-Expertin Cornelia Bamberg. Dabei würden die Teilnehmer Möglichkeiten und Lösungen entwickeln, um die eigene Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern und Gefahren zu erkennen, die auch von anderen Verkehrsteilnehmern ausgehen. Darüber hinaus bieten die örtlichen Verkehrswachten sowie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club ebenfalls Rad- beziehungsweise Pedelec-Kurse an.

Beratung im Fachhandel nutzen
Der elektrische Rückenwind ist jedoch nicht nur für ältere Radfahrer angenehm. Durch den Elektromotor werden die Einsatzmöglichkeiten und der Fahrspaß erhöht. Man kann individuell wählen, wie stark die Unterstützung des Antriebs ausfallen soll, was soweit geht, dass manche Räder sogar mit einer elektrischen Schiebehilfe ausgestattet sind. Deshalb ist beim Kauf eines Pedelecs der Fachhandel die richtige Adresse, denn es wird qualifiziert beraten und die notwendige Wartung nach dem Kauf fällt etwas aufwändiger aus als bei einem „normalen“ Fahrrad. Mehr Informationen zum sicheren Fahren mit dem E-Bike liefert die Broschüre „Sicher Rad fahren mit und ohne Elektroantrieb“, die kostenlos unter www.dvr.de bestellt oder heruntergeladen werden kann. Wer Interesse an einer Schulung in einer Gruppe hat, kann sich beim DVR unter der Telefonnummer 0228 40001-40 melden. Die Broschüre „sicher mobil“ kann hier heruntergeladen werden. Mehr Informationen findet man auch beim DVR unter www.dvr.de/aelteremenschen.

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Auf das Elektrofahrrad nicht ungeübt klettern Mon, 27 Apr 2020 12:06:06 +0200
Auslandskrankenversicherung https://www.inomaxx.de/index.php/vergleichen-und-sparen/versicherungen/auslandskrankenversicherung.html https://www.inomaxx.de/index.php/vergleichen-und-sparen/versicherungen/auslandskrankenversicherung.html Wenn Sie schon einmal während eines Auslandsaufenthaltes krank geworden sind oder Sie mussten aus anderen Gründen im Ausland ärztlich behandelt werden, dann wissen Sie, dass man auf eine gute Auslandskrankenversicherung nicht verzichten soll. Eine private Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor unvorhergesehenen Krankheitskosten auf der Reise. Es werden auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport durch die Auslandskrankenversicherung übernommen, wenn Sie aus Krankheitsgründen nach Deutschland geflogen werden müssen.

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Auslandskrankenversicherung Tue, 08 May 2018 13:28:31 +0200
Autofahrer sind bei der Kfz-Versicherung wechselbereit https://www.inomaxx.de/index.php/blog/228-autofahrer-sind-bei-der-kfz-versicherung-wechselbereit.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/228-autofahrer-sind-bei-der-kfz-versicherung-wechselbereit.html Das Geschäft mit Kfz-Versicherungen bleibt für die meisten Versicherungen unprofitabel. Aus einer Übersicht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geht hervor, dass die Kfz-Versicherer in den vergangenen Jahren weiter rote Zahlen geschrieben haben. Die Versicherer mussten draufzahlen und blieben trotz Prämienerhöhungen auch im vergangenen Jahr in den Miesen. Als Ursachen gelten ein jahrelanger ruinöser Preiskampf in der Vergangenheit und eine Reihe extremer Wetterereignisse. Als Kunde sollte dies einem allerdings nicht weiter beeindrucken. Die deutschen Autofahrer sind schnell zu einem Wechsel bereit, vor allem wenn eine Prämienerhöhung angekündigt ist. Auch beim Kauf eines neuen Autos wird meist gleich ein neuer Versicherer gewählt. Dies belegt eine Studie von Autoscout24 (siehe Grafik unten).

Wechselbereitschaft trotz Zufriedenheit
Obwohl die Zufriedenheit der Kunden mit ihren Kfz-Versicherern enorm hoch ist, besteht eine Wechselbereitschaft. Aus einer Studie des Kölner Analyseinstituts ServiceValue geht hervor, dass 95 Prozent der Kunden die Leistung ihres Versicherers insgesamt mit ausgezeichnet, sehr gut oder gut beurteilen. Trotz der starken Zufriedenheitswerte ist es aber für 40 Prozent der Studienteilnehmer denkbar, den Kfz-Versicherer zu wechseln. Der wichtigste Anreiz sind niedrigere Prämien bei der Konkurrenz.

Werden Sie den Versicherer beim Autokauf wechseln?

Abstriche bei Leistungen bei niedrigeren Beiträgen
Als Beispiel soll ein in Mannheim zugelassener VW Passat Avant zum 1. Januar 2021 neu versichert werden. Zumindest die ersten drei Angebote von Direktversicherern sind günstiger als das preiswerteste Angebot eines normalen Versicherers, wenn man nur nach der Prämienhöhe urteilt. Doch mit den günstigen Beiträgen sind meist auch minimale Leistungen in der Kaskoversicherung verbunden. So sind beispielsweise grobe Fahrlässigkeit, sowie Marder- und Tierbisse bei den preiswertesten Angeboten nicht mitversichert. Bei fast allen Leistungen der Kaskoversicherung findet sich ein rotes Kreuzchen anstelle eines grünes Hakens in der Leistungsübersicht des Vergleichsprogramms. Lediglich ein Schadenrückkauf, damit man nicht in der SF-Klasse hoch gestuft wird und der Verzicht auf Selbstbehalt bei der Glasbruchschadenreparatur, sind bei den günstigen Tarifen möglich.

Viele Schäden werden durch Marder verursacht
Beim vergleichen der Tarife der günstigen Direktversicherer und der etwas teureren Tarife der normalen Versicherer, sind beim normalen Versicherer neun Positionen versichert, darunter Schadenrückkauf und Kurzschlussfolgeschäden bis 1.500 Euro. Bei günstigsten Direktversicherer sind es nur sechs Positionen, darunter Erdrutsch und Lawinen von Berghängen und ein Verzicht auf den Abzug „neu für alt“. Wenn der Verzicht fehlt, berechnen die Gesellschaften bei der Kostenerstattung für neue Ersatzteile oder Lackierung einen Abzug, der dem Alter und der Abnutzung des Gebrauchtwagens entspricht. In einer individuellen Beratung sollte immer abgeklärt werden, welche Positionen wichtig sind. Wer etwa im Winter nicht ins Gebirge fährt, der muss beim Lawinenschutz nicht unbedingt eine hohe Priorität setzen. Die dritthäufigste Schadenursache in der Kaskoversicherung, nach Glasbruch und Wildschäden sind mittlerweile Marderschäden. Im Jahr 2018 wurden 198.000 Schäden durch Marderbisse verursacht. In vielen günstigen Basistarifen der Direktversicherer sind Marderbissschäden jedoch nicht versichert, wie die Tarifauswahl für den in Mannheim versicherten VW Passat Avant zeigt. Wie löchrig der Versicherungsschutz in vielen Basistarifen ist, zeigt sich auch beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit. Für einen solchen Vorwurf nach einem Unfall kann es viele Ursachen geben. Das reicht vom Rotlichtverstoß bis hin zu verkehrswidrigen Überholmanövern. Dann ist es gut, wenn der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.

Über den Schutz auf Reisen wird kaum geachtet
In der Kfz-Haftpflicht wurden zwar die Mindestdeckungssummen in fast allen EU-Ländern erhöht, doch zum Beispiel in Italien liegen sie nur bei der europäischen Mindestanforderungen von 5 Millionen Euro für Personenschäden und für Sachschäden bei nur 1 Million Euro. Italien tat sich viele Jahre schwer damit, die innerhalb der EU vereinbarten Mindestanforderungen von fünf Millionen Euro je Schadenfall umzusetzen. Auch in Tschechien und Griechenland ist die Gefahr hoch, nicht ausreichend versichert zu sein. Wer im Ausland mit seinem Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, profitiert also vom zusätzlichen Auslandsschutz. Dieser ersetzt einen Personen- und Sachschaden so, als hätte der Unfallgegner eine Haftpflichtversicherung bei der eigenen Versicherung. Der Regulierungspartner ist dann nicht mehr die ausländische, sondern die eigene Versicherung. Neben den hohen deutschen Deckungssummen kann der Versicherte somit alle Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Nutzungsausfall geltend machen, die ihm nach deutschem Recht zustehen.

Vergleichen Sie hier Ihre Kfz-Versicherung.

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Autofahrer sind bei der Kfz-Versicherung wechselbereit Tue, 04 Dec 2001 00:07:00 +0100
Autoversicherung - EU und Russland erkennen Versicherungsschutz über die Grüne Karte nicht mehr an https://www.inomaxx.de/index.php/blog/389-autoversicherung-eu-und-russland-erkennen-versicherungsschutz-ueber-die-gruene-karte-nicht-mehr-an.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/389-autoversicherung-eu-und-russland-erkennen-versicherungsschutz-ueber-die-gruene-karte-nicht-mehr-an.html Ab dem 1. Juni 2023 gehören Russland (RUS) und Weißrussland (BY) nicht mehr dem Grüne-Karte-System (Council of Bureaux) an, da internationale Verträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung am 31. Mai 2023 ausgelaufen sind und nicht verlängert wurden. Der europäische Dachverband „Insurance Europe“, zu der auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zählt, hat wegen des Kriegs in der Ukraine mittlerweile die All-Russian Insurance Association (Aria) ausgeschlossen. Deshalb sind Kfz-Versicherungen aus der EU, Großbritannien und der Schweiz ab Juni in Russland und Weißrussland nicht mehr anerkannt und das gleiche gilt auch umgekehrt. So muss bei der Einreise in die Russische Föderation und Weißrussland eine alternative Kfz-Versicherung abgeschlossen werden, da Autofahrer aus den genannten Ländern ansonsten als nicht Kfz-versichert gelten.

Kein Versicherungsschutz für Fahrzeuge mehr in Russland (RUS) und Weißrussland (BY)

Das deutsche Auswärtige Amt warnt dringend davor, nicht ohne Versicherungsschutz in Russland und Weißrussland unterwegs zu sein, da man ansonsten als nicht Kfz-versichert gelte. So wird es für Autofahrer aus dem Westen künftig komplizierter sich den benötigten alternativen Versicherungsschutz zu besorgen. Denn die neuen russischen Kfz-Policen, die man braucht, können bislang nicht online erworben werden, sondern müssen beim Grenzübertritt erworben werden. Zwar hat Russland angekündigt, dass sich die Verkaufsstellen höchstens einen halben Kilometer von der Grenze entfernt befinden sollen. Allerdings konnten bislang die angekündigten Verkaufsstellen in Grenznähe weder gesichtet noch nicht bestätigt werden. Dazu kommt, dass beim Abschluss einer Versicherung bei einem russischen Versicherungsunternehmen etwaige Schadenfälle vor Ort abgewickelt werden und die Entschädigung wird wohl in russischen Rubel auf ein russisches Bankkonto überwiesen.

Was ist die Grüne Versicherungskarte

Die Grüne Versicherungskarte, deren offizielle Bezeichnung Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) ist, hat sich wegen ihrer ehemaligen grünen Farbe umgangssprachlich so etabliert. Seit dem 1. Juli 2020 darf die Grüne Versicherungskarte auch in weißer Farbe von den Versicherern ausgestellt werden. Die Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (Grüne Versicherungskarte) ist Bestandteil eines internationalen, überwiegend europäischen Systems.

Dadurch ist es möglich, mit dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag des Herkunftslandes in verschiedene Länder zu fahren, ohne eine dem jeweiligen nationalen Recht entsprechende Versicherungsdeckung nachversichern zu müssen. Denn dies wäre andernfalls notwendig, da auch innerhalb der Europäischen Union die Haftungsregelungen im Straßenverkehr und die dazugehörigen Versicherungslösungen keineswegs einheitlich geregelt sind. So sind beispielsweise in allen Ländern unterschiedlich hohe Begrenzungen der Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung üblich.

Aufgrund des Kennzeichenabkommens für den vereinfachten internationalen Kraftfahrzeugverkehr in Europa ist die Grüne Karte eigentlich im europäischen Ausland mittlerweile überflüssig. Daher stellen manche Autoversicherer die Grüne Karte nicht mehr generell für den Versicherungsnehmer aus, sondern dieser bekommt sie nur noch auf Anfrage. Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (IVK) kann jedoch bei einem Unfall die Schadensabwicklung wesentlich erleichtern.

Denn die grüne Versicherungskarte

  • gilt als Versicherungsnachweis im Ausland und bescheinigt den Versicherungsschutz nach den im Ausland geltenden Bestimmungen
  • enthält die Adressen aller ausländischen Regulierungsbüros, an die ein Unfallgeschädigter verwiesen werden kann.

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Autoversicherung - EU und Russland erkennen Versicherungsschutz über die Grüne Karte nicht mehr an Thu, 22 Jun 2023 09:50:30 +0200
Autoversicherung - Mit welchen Stellschrauben sich viel Geld sparen lässt https://www.inomaxx.de/index.php/blog/360-autoversicherung-mit-welchen-stellschrauben-sich-viel-geld-sparen-laesst.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/360-autoversicherung-mit-welchen-stellschrauben-sich-viel-geld-sparen-laesst.html Bei der Kfz-Versicherung lassen sich manche Faktoren, wie Familienstand, Kinder, Automarke einfach nicht ändern. Dagegen kann bei anderen Dingen hingegen schon die Möglichkeit genutzt werden, den Beitrag zu reduzieren. Welche das sind, und was sie bringen, soll in diesem Beitrag ermittelt werden. Pünktlich zur Wechselsaison soll beleuchtet werden, an welchen Ecken sich Beiträge für die KFZ-Versicherung sparen lassen. Dafür wurden von dem Portal Finanztip mit dem Vergleichsrechner Nafi Angebote für zehn Musterkunden berechnet und verschiedene veränderte Merkmale untersucht. Nachfolgend sind die Erkenntnisse aus der Kfz-Versicherungsstudie im Überblick zusammengestellt.

Eine jährliche Zahlweise bringt einen nicht unwesentlichen Rabatt

Laut der Untersuchung kann es bis zu 9 Prozent Rabatt geben, wenn man seinen Beitrag einmal im Jahr zahlt. Voraussetzung ist, dass dieser natürlich dafür auch vorhanden ist. Zinsen verschenkt man durch die aktuelle Niedrigzinsphase hingegen dadurch im Gegensatz zu früher nicht mehr. Auch wer sich darüber hinaus an eine bestimmte Werkstatt für versicherungsrelevante Reparaturen bindet, kann 11 Prozent sparen. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkaskoversicherung bringt 20 Prozent, und 300 Euro Selbstbeteiligung sogar 28 Prozent.

Auch der Fahrerkreis und die jährliche Laufleistung machen einen Unterschied

Es kann festgehalten werden, dass grundsätzlich gilt: Je weniger Leute ein Auto fahren dürfen, desto niedriger der Beitrag. Allerdings treiben Ehe- und Lebenspartner den Beitrag laut der Untersuchung nicht nach oben. Wenn in des ein Fahranfänger hinzu kommt, kann sich der Beitrag fast verdoppeln. Das gleiche gilt für das immer mehr beliebtere "Begleitete Fahren" ab dem 17. Lebensjahr. Manche Versicherer verlangen gar keinen Zuschlag, wieder andere haben Beitragszuschläge und es gibt auch Versicherer, die das "Begleitete Fahren" gar nicht versichern. Genauso sollten Versicherte die Fahrleistung korrekt und nicht zu hoch angeben. Die Analyse ergab: 5.000 Kilometer mehr machen bis zu 15 Prozent höhere Beiträge aus. Deshalb kann es sinnvoll sein, zu Beginn eine niedrige Jahreskilometerleistung zu wählen und regelmäßig die verbrauchte Kilometerleistung zu überprüfen.

Bei erreichen der bisher festgelegten Kilometergrenze kann dann durch eine kurze Nachricht, mit Angabe des aktuellen Kilometerstandes, an den Versicherer, die nächst höhere Kilometergrenze aktiviert werden und zahlt dann erst ab diesem Zeitpunkt einen höheren Beitrag. Das gleiche gilt natürlich auch dann, wenn man zukünftig weniger Kilometer fährt, als ursprünglich im Vertrag vereinbart wurde. Mit einer kurzen Meldung an den Versicherer kann die nächste Beitragszahlung reduziert oder bei einer jährlichen Zahlung eine Gutschrift ausgelöst werden.

Ob man die Fahrstrecke auch rückwirkend herabsetzen darf, erfragte das Portal Finanztip bei 33 Versicherern. 29 antworteten darauf, die Ergebnisse zeigt die folgende Grafik.

Dies kann eine Möglichkeit sein, dass durch die Corona-Pandemie favorisierte Home-Office-Lösung viele nicht mehr auf die bisher üblichen Fahrkilometer zum Arbeitsplatz kommen und dadurch nicht mehr so hohe Jahreskilometerleistungen mit ihren Fahrzeug haben. So kann dies auch eine Möglichkeit sein, den Beitrag zur Autoversicherung zu senken.

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Autoversicherung - Mit welchen Stellschrauben sich viel Geld sparen lässt Mon, 17 Oct 2022 11:48:13 +0200
Autoversicherung - Sonderkündigungsrecht prüfen wenn die Wechselfrist verpasst wurde https://www.inomaxx.de/index.php/blog/349-autoversicherung-sonderkuendigungsrecht-pruefen-wenn-die-wechselfrist-verpasst-wurde.html https://www.inomaxx.de/index.php/blog/349-autoversicherung-sonderkuendigungsrecht-pruefen-wenn-die-wechselfrist-verpasst-wurde.html Hat man die Wechselfrist im November bei seiner Kfz-Versicherung verpasst oder die Beitragsrechnung ist erst im Laufe des Novembers eingetroffen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach dem 30.11. der Altvertrag gekündigt werden, um zu einem anderen Autoversicherer zu wechseln. Möglich macht dies ein Sonderkündigungsrecht, dass unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar ist. Wichtig: Die Kündigungsfrist beträgt nur 1 Monat nach Erhalt der Beitragsrechnung, welche die Erhöhung enthält.

Das Sonderkündigungsrecht kann genutzt werden, wenn:

  • ein höherer Versicherungsbeitrag durch z. B. die Änderung der Typ- oder Regionalklasse oder
  • eine allgemeine Tarifanpassung und damit verbundene Preiserhöhung erfolgt ist.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung aufgrund neuer Typklasse

Jedes Jahr im Herbst gibt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Empfehlung zur Einstufung der Typklassen aufgrund der Unfallhäufigkeit der jeweiligen Kfz-Typklassen. Die Versicherungen folgen meist diesem unverbindlichen Strukturierungsvorschlag. Führt die Neueinstufung der Typklasse zu einer Beitragserhöhung, so hat man ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Einstufung der Typklasse kann man direkt aus der Beitragsrechnung entnehmen.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung durch neue Regionalklasse

Die Wohnorte der Versicherungsnehmer sind in Regionalklassen aufgeteilt, die sich an der Unfallhäufigkeit, dem Fahrverhalten, den Straßenverhältnissen des Zulassungsorts etc. der letzten 5 Jahre orientieren. Ähnliche Zulassungsorte werden in Regionalklassen zusammengefasst. Diese werden einmal jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geprüft, aktualisiert und gegebenenfalls neu eingeteilt. Ändert sich die Regionalklasse aufgrund einer Neustrukturierung seitens der Versicherung, so besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung der Kfz-Versicherung, soweit die Neueinstufung der Regionalklasse zu einer Beitragserhöhung geführt hat.

Wie lange gilt das Sonderkündigungsrecht?

Das Sonderkündigungsrecht gilt einen Monat ab Rechnungseingang beim Kunden. Wer die Beitragsrechnung beispielsweise am 30. November erhielt, hat also Zeit bis Ende Dezember. Das Sonderkündigungsrecht greift bereits, wenn sich nur ein Vertragsbestandteil erhöht. Dies gilt auch, wenn dem Kfz-Versicherer an der teureren Prämie keine Schuld trifft, da es durch die Einstufung in eine teurere Regional- oder Typklasse zu einem Preisanstieg kommt.

Besteht die Gefahr, dass man durch den späteren Wechsel ohne Versicherungsschutz dasteht?

Auch wenn am ersten Januar noch kein neuer Vertrag des künftigen Kfz-Versicherers vorliegt, müssen Sie keine Nachteile fürchten. Der neue Kfz-Versicherer verschickt nach Antragseingang vorab eine Bestätigung, dass der Vertrag eingegangen ist und angenommen wurde. Es besteht dann auch der volle Versicherungsschutz. Weiterhin sorgt der neue Kfz-Versicherer dafür, dass die zuständige Zulassungsstelle eine gültige eVB bekommt, mit der der Nachweis für die Haftpflichtversicherungspflicht bestätigt wird.

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Autoversicherung - Sonderkündigungsrecht prüfen wenn die Wechselfrist verpasst wurde Tue, 14 Dec 2021 11:23:06 +0100