Riester-Rente

Die Riester-Rente wird als Form der privaten Altersvorsorge durch staatliche Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug gefördert. Vor allem Familien und Bezieher geringer Einkommen profitieren von den Zuschüssen. Dazu wurden verschiedene Arten der staatlichen Unterstützung entwickelt:

  • Riester-Rentenversicherungen
  • Riester-Banksparpläne
  • Riester-Fondssparpläne
  • Wohn-Riester-Darlehen und Bausparverträge
  • betriebliche Altersvorsorge

Der Staat fördert die Riester-Rente, indem er die Einzahlungen der Sparer durch Zulagen aufstockt. Die Zulagen setzen sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammen. Die Zulagen werden direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen.

Wichtig: Die Kinderzulage wird nur gezahlt, wenn die förderberechtigte Person für das jeweilige Kind auch Kindergeld erhält. Entfällt der Anspruch auf Kindergeld, wird die Kinderzulage gestrichen. Eventuell zu viel gezahlte Zulagen müssen zurückerstattet werden.

Aktuell gelten folgende Mindesteinzahlungen und Zulagenbeträge:

Mindesteigenbeitrag 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres abzüglich Zulagen
Steuerlich abzugsfähiger Höchstbetrag   2.100 EUR jährlich
Sockelbetrag   60 EUR jährlich
Grundzulage   175 EUR jährlich
Kinderzulage für Kinder geboren vor 2008 185 EUR jährlich
Kinderzulage für Kinder geboren ab 2008 300 EUR jährlich
Berufseinsteigerbonus einmalige Zahlung für unter 25-jährige 200 EUR jährlich

 

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