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Verkehrsunfall

Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kommt, dann leistet normalerweise die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers für die entstandenen Sach- und Personenschäden. Bei einer Unfallflucht bei der ein Fahrer nicht ausfindig gemacht werden kann oder wenn der Schadenverursacher, entgegen der gesetzlichen Vorschrift, keine Kfz-Haftpflichtversicherung hat, sieht es bei der Erstattung der Kostenansprüche anders aus. Der Geschädigte droht dann hier im Regelfall leer auszugehen. Wenn dieser Fall eintritt, springt der gemeinnützige Verein Verkehrsopferhilfe (VOH) ein. Die Verkehrsopferhilfe unterstützt Verkehrsteilnehmer, für den Fall, dass das gesetzliche Pflichtversicherungssystem nicht greift.

Entschädigungsfonds zahlt, wenn die Kfz-Haftpflicht nicht greift
Die Verkehrsopferhilfe wird von den deutschen Auto-Haftpflichtversicherern getragen. Um den Unfallopfern eine Entschädigung zu zahlen, haben sie einen Entschädigungsfonds eingerichtet. Das Geld steht zur Verfügung, um unschuldige Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, die nahezu jeden treffen können. Der Unterstützungsfonds springt ein, wenn nach einer Unfallflucht oder Unfällen mit nicht versicherten Fahrzeugen oder ein Versicherer insolvent wird und die Schadenregulierung ausfällt. Darüber hinaus ist es möglich dem Entschädigungsfonds Schäden zu melden, die der Kfz-Haftpflichtversicherer nicht abdeckt, weil beispielsweise der Schadenverursacher mit dem Fahrzeug vorsätzlich einen Unfall verursacht hat. Liegt eine Fahrerflucht vor, kommt der Entschädigungsfonds für Blechschäden aber nur dann auf, wenn Personen bei einem Unfall erhebliche Verletzungen erlitten haben. Der Geschädigte muss außerdem eine Selbstbeteiligung von 500,00 Euro übernehmen und ein Schmerzensgeld gibt es nur bei besonders schweren eigenen Verletzungen. Wenn keine Fahrerflucht vor liegt, gelten diese Leistungseinschränkungen nicht. Die maximale Entschädigungsleistung ist allerdings auf die gesetzliche Mindest-Versicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 1 Million Euro für Sachschäden begrenzt.

 

Entschädigungsfonds unterstützt auch bei Auslandsunfällen
Eine weitere Aufgabe der Was sagt Wikipedia zu Verkehrsopferhilfe (VOH) ist es, Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall im Ausland zu unterstützen. Dafür hat der VOH eine Entschädigungsstelle als Auffangbecken für Problemfälle eingerichtet. Wenn sich eine zuständige ausländische Versicherung nicht innerhalb von drei Monaten um die Regulierung des Schadenfalles kümmert, dann reguliert die Entschädigungsstelle den Schaden. Die Art und der Umfang für die Entschädigung, richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften im jeweiligen Unfallland. Durch europäische Vereinbarungen sind solche nationalen Entschädigungseinrichtungen in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums vorhanden. Die Autoversicherer haben die Verkehrsopferhilfe (VOH) im Jahre 1963 gegründet. Der deutsche Gesetzgeber beschloss drei Jahre später durch das Pflichtversicherungsgesetz die Einrichtung eines Entschädigungsfonds für Verkehrsopfer und die Verkehrsopferhilfe (VOH) wurde mir der Bearbeitung und Abwicklung beauftragt. Der Verein fungiert seit dem Jahr 2003 als deutsche Entschädigungsstelle für Unfälle in anderen europäischen Staaten. Weitere Informationen findet man auf der Internetseite www.verkehrsopferhilfe.de.

Wer Ansprüche geltend machen möchte, kann sich formlos an die folgende Adresse wenden:

Verein Verkehrsopferhilfe e. V.
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin
Telefon: +49 30 20 20 – 58 58
Telefax: +49 30 20 20 – 57 22
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Es genügt eine kurze Darstellung des Sachverhalts und die Angabe, welche Schäden geltend gemacht werden. Ein Antragsformular steht auf www.verkehrsopferhilfe.de zum herunterladen zur Verfügung.

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