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Die deutschen Kfz-Versicherer haben die Schadenregulierung nach Massenkarambolagen überarbeitet und dies zugunsten der Unfallbeteiligten. Wenn auf deutschen Autobahnen viele Fahrzeuge miteinander kollidieren, sind häufig Nebel, Schneefall oder Glatteis mit im Spiel. Den letzten Massenunfall löste jedoch ein Sandsturm auf der A19 bei Rostock aus. Dabei krachten 83 Fahrzeuge ineinander, acht Menschen starben und mehr als 100 Menschen wurden verletzt.

Die Regulierung vereinfacht sich
Wer ein solches Unglück überlebt, der kann körperliche und psychische Schädigungen für das gesamte restliche Leben davon tragen. Da ist es positiv zu werten, dass die Versicherungsbranche nun Verbesserungen für die Unfallopfer vereinbart hat. Da körperliche und psychische Schädigungen schon schlimm sind, müssen sich die Betroffenen zukünftig nun wenigstens keine Sorgen mehr um die Regulierung der Schäden machen. Die Fahrer und Fahrzeuginsassen, welche in eine Massenkarambolage verwickelt wurden, können sich zukünftig direkt an den jeweiligen Kraftfahrzeugversicherer wenden. Der Kraftfahrzeugversicherer übernimmt dann die Personen- und Sachschäden sowie alle Schäden am Fahrzeug. Das gilt auch, wenn der Halter keine Kaskoversicherung abgeschlossen hat. Bisher war es so, dass die Versicherer nur bei einem reinen Heckschaden 100 Prozent der Kosten übernahmen (siehe folgende Grafik). Bei einem reinen Frontschaden waren es nur 25 Prozent, bei einem Totalschaden sowie Schäden an Front und Heck waren es nur zwei Drittel. Zuständig waren oft andere beauftragte Versicherungsunternehmen.

Mehr Sicherheit für Unfallopfer
„Nach einem Massenunfall ist die Situation oft chaotisch und unübersichtlich. Wer den Unfall verursacht hat und wer wie viel Schuld am Unfallgeschehen trägt, ist häufig nicht zu ermitteln. Deshalb geben die neuen Regeln den Unfallopfern mehr Sicherheit, denn die Schäden werden grundsätzlich in voller Höhe von den Kfz-Haftpflichtversicherern der beteiligten Fahrzeuge übernommen“, teilt Tibor Pataki vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Seit 1983 gibt es die freiwillige Regulierungsaktionen der deutschen Kfz-Versicherer. Dabei mussten bisher mindestens 50 Fahrzeuge am Unfall beteiligt sein. Durch die Änderung der Regulierung wurde diese Hürde nun auf 40 Fahrzeuge gesenkt. Ist der Unfallhergang nur schwer nachvollziehbar, genügen bereits 20 Fahrzeuge. Für die Anerkennung als Massenunfall müssen zwei weitere Bedingungen erfüllt sein: Die Polizei darf keinen Verursacher feststellen und das gesamte Unfallgeschehen muss in einem engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang stehen.

Insgesamt haben sich 108 Versicherungsunternehmen freiwillig zu der neuen Regulierung verpflichtet. Über die teilnehmenden Gesellschaften informiert der GDV.

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