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- Erstellt: Mittwoch, 19. Juni 2019 12:26
- Geschrieben von Olaf Kauhs
Dass die Hausratversicherung nicht nur in den eigenen vier Wänden greift, ist vielen Versicherungsnehmern gar nicht bewusst. Denn: Auch das Hab und Gut, das im Urlaub mit dabei ist, gehört in der Regel zum Hausrat und ist deshalb zu den gleichen Konditionen geschützt, wie am Wohnort. Beachten muss man hier jedoch die unterschiedlichen Bedingungen der einzelnen Tarife der Versicherungen, wodurch keine pauschale Aussagen möglich sind. Es ist deshalb sinnvoll sich mit den Versicherungsbedingungen vertraut zu machen oder bei einem Neuabschluss die Leistungsunterschiede zu prüfen. Bestimmte Leistungen gelten weltweit, manche nur europaweit.
Zusätzlicher Schutz auf Reisen besteht bei einer Hausratversicherung beispielsweise auch bei:
- Fahrraddiebstahl
- Diebstahl aus Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen
- Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen
Private Haftpflicht bring Sicherheit
Ohne Einschränkungen gelten im Ausland auch die Privathaftpflicht-Tarife: innerhalb Europas zeitlich unbegrenzt, in außereuropäischen Ländern bis zu fünf Jahre lang. Auch hier muss auf die unterschiedlichen Tarife und Versicherungsbedingungen der Versicherer hingewiesen werden. Bei der Schadenregulierung können die Versicherten auch über Ländergrenzen hinweg auf ihren Versicherer zählen und müssen sich nicht selbst mit den Forderungen des Anspruchstellers, Sprachbarrieren oder der Gesetzeslage ihres Urlaubslandes befassen. Im Gegenteil: Gerade im Ausland sollten die Versicherungsnehmer nicht selbst in Vorleistung treten, sondern die Prüfung der Ansprüche und eine mögliche Regulierung den Experten der jeweiligen Versicherungen überlassen.
Weitere wichtige Versicherungen im Urlaub
- eine Auslandsreisekrankenversicherung
- eine Reiserücktrittsversicherung für bestimmte Zielgruppen
- eine "Mallorca-Police," wenn im Ausland ein Mietwagen gebucht wird
- einen Schutzbrief, wenn man mit dem Auto fährt
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