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Rauchmelderschutz

Rauchmelder sind ab Ende 2018 nahezu bundesweit in Wohnungen und Häusern Pflicht. In den meisten Bundesländern ist dies bereits heute schon der Fall. Dies ist durchaus sinnvoll, denn jährlich sterben etwa 500 Menschen in Deutschland bei Wohnungsbränden. Davon werden ca. zwei Drittel im Schlaf überrascht. Deshalb können Rauchmelder Leben retten. Wenn im Schadensfall zudem der notwendige Versicherungsschutz vorhanden ist, wird dadurch das Hab und Gut bestens geschützt.

Eigentümer und Mieter in der Pflicht
Für den Einbau der Rauchmelder sind in der Regel die Eigentümer verantwortlich. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern ist der Mieter einer Wohnung für die Installation zuständig. Die Verantwortung für die Betriebsbereitschaft der Lebensretter variiert ebenfalls. Je nach Bundesland ist die Instandhaltung Aufgabe des Eigentümers oder des Mieters. Unabhängig davon sollten Rauchmelder jedoch in der Regel nach 10 Jahren erneuert werden.

Doppelt sicher mit der richtigen Versicherung
Rauchmelder warnen frühzeitig vor Gefahren und können dadurch Leben retten. Einen Brand können sie jedoch nicht verhindern. Durch die schnelle Warnung der Rauchmelder können auf jeden Fall Schäden minimiert werden. Deshalb ist jedoch entsprechender Versicherungsschutz unverzichtbar. Dieser schützt vor den finanziellen Folgen eines Brands. Deshalb ist man gut beraten, sich doppelt abzusichern. Mit Rauchmeldern und einer Hausrat- und Wohngebäudeversicherung als Schutz für ihr Hab und Gut.

Sorgenfrei nach einem Brand
Mit dem richtigen Versicherungsschutz kann man auch nach einem Brand zumindest finanziell positiv in die Zukunft blicken. Denn der Versicherer zahlt den entstandenen Schaden. Reguliert wird der Schaden im Regelfall mit Hilfe eines Gutachters, der mit einem Gutachten die Schadenshöhe feststellt. Deshalb ist es wichtig, in regelmäßigen Abständen den Wert des Hauses oder der Wohnung und dessen Inhalt mit den Vertragssummen in der Haus- und Wohngebäudeversicherung zu vergleichen. Eine Unterversicherung würde im Schadenfall zu einer Leistungsreduzierung durch den Versicherer führen.

Für die Entschädigung von Wertgegenständen wie etwa Bargeld, Urkunden, Münzen oder Schmuck gelten immer die im Vertrag vereinbarten Summen. Da gibt es bei den verschiedenen Versicherern teilweise große Unterschiede. Auch sollten in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung Schäden bei Nutzwärme-, Seng- und Schmorschäden mitversichert sein. Denn daraus entwickeln sich oft größere Brandschäden.

Rauchmelder-Verzicht hat Konsequenzen
Eigentümer oder Mieter, die der Rauchmelder-Pflicht nicht nachkommen, verstoßen übrigens gegen eine Obliegenheit, da gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind. In diesen Fällen sind Versicherer berechtigt, Leistung zu kürzen, was diese im Ernstfall auch tun werden.

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