GAP-Versicherungsschutz - Sinnvolle Zusatzleistung bei der Autoversicherung für Leasingfahrzeuge

Schrottauto

Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine ergänzende Versicherung, die speziell für Leasingfahrzeuge abgeschlossen werden kann. Sie ersetzt bei Diebstahl oder Totalschaden die Differenz (gap = englisch für Lücke) zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Ablösewert gemäß dem Leasingvertrag. Hintergrund: Die Vollkaskoversicherung greift im Schadensfall maximal bis zur Höhe des Zeitwertes. Übersteigt die Ablösesumme für das Leasingfahrzeug den Zeitwert, muss der Leasingnehmer den Differenzbetrag aus der eigenen Tasche begleichen, sofern er keine GAP-Deckung abgeschlossen hat. Da der Zeitwert in der Regel niedriger als die Ablösesumme ist, bedeutet dies, dass der Versicherte unter Umständen mehrere tausend Euro verliert.

Hat der Versicherungsnehmer in seinem Kfz-Versicherungsvertrag eine Neuwertentschädigung vereinbart, ist eine GAP-Deckung nicht vonnöten. Allerdings greift die Neuwertentschädigung in der Regel nur innerhalb der ersten zwei Jahre nach Erstzulassung des Fahrzeugs. Danach ist es sinnvoll, den Versicherungsschutz um die GAP-Deckung zu ergänzen.

Wann ist ein GAP-Versicherungsschutz für ein Fahrzeug sinnvoll

Bei einem Leasingfahrzeug lohnt sich eine GAP-Deckung vor allem für Fahr­zeuge der gehobenen Mittel­klasse oder Ober­klasse. Dagegen sollte bei einem Klein­wagen das Kosten-Nutzen-Verhältnis kalkuliert werden und eine entsprechende Entscheidung getroffen werden. Grundsätzlich kann als Entscheidungshilfe empfohlen werden, je höher die mit der Leasing­firma im Vertrag vereinbarte "Ablöse­summe" für das Leasing­fahrzeug, umso wichtiger ist die Differenz­deckung.

Wozu wird ein GAP-Versicherungsschutz benötigt

Eine GAP-Deckung wird benötigt, um bei einem Totalschaden oder Dieb­stahl des Leasing­fahrzeugs den möglichen Differenz­betrag zwi­schen Wiederbeschaffungswert und vertraglich fest­ge­leg­tem Leasing­wert erstattet zu bekommen. Damit erweitert man den Voll­kasko­schutz Ihres Leasing-Fahrzeugs. Die GAP-Ver­si­che­rung greift auch, wenn das Fahrzeug von Dritten so stark be­schädigt wurde, dass ein Total­schaden vor­liegt und es sich wirt­schaft­lich nicht mehr rechnet, dass beschädigte Fahrzeug zu reparieren.

Der Nutzen einer GAP-Versicherung an einem Leasing-Beispiel

Als Beispiel soll ein Leasing­vertrag für einen neuen VW Golf dienen, der laut Listenpreis 20.000 Euro kostet. Nach einer Nutzungs­dauer von zwei Jahren soll das Fahrzeug voraussichtlich behalten werden. Deshalb wird eine einmalige Anzahlung (= Leasing­voraus­zahlung) in Höhe von 5.000 Euro vereinbart und eine monatliche Leasing­rate von 350 Euro sowie einen Ablöse­wert (= Rest­wert­betrag) in Höhe von 8.000 Euro. Dies entspricht dann einen zu leistenden Leasing­betrag in Höhe von 21.400 Euro. Nach zwölf Monaten wird ein schwerer Autounfall verur­sacht, bei dem der Golf erheblich beschädigt wird. Der Kfz-Gutachter stellt fest: Total­schaden und eine Reparatur lohnt sich nicht. Um das beschädigte Fahr­zeug adäquat zu ersetzen, ermittelt der Gutachter den Wieder­beschaffungs­wert. Dieser gibt an, wie viel Geld man nach einem Unfall für das beschädigte und nicht mehr fahrtüchtige Auto bekommt. Der Wieder­beschaffungs­wert beträgt 10.000 Euro, den man von der Kfz-Voll­kaskoversicherung erstattet bekommt. Nicht berücksichtigt werden dabei allerdings die noch ausstehenden Leasing­raten, welchen der Leasingfirma für die restliche Leasing­zeit von zwölf Monaten noch geschuldet werden. Dies sind in dem zugrunde gelegten Berechnungs­beispiel 4.200 Euro (12 x 350 Euro). Auch die ur­sprüng­lich im Leasing­vertrag ver­ein­barte Ablöse­summe von 8.000 Euro muss man selbst begleichen. Das ergibt zu­sammen­gerechnet einen Leasing­rest­wert von 12.200 Euro. Abzüglich der Erstattung von 10.000 Euro durch die Versicherung bleibt ein Differenz­betrag von 2.200 Euro. Diesen Rest­betrag müsste man dann selbst zahlen. Genau hier greift die GAP-Deckung: Sie erstattet die Differenz zwischen Wieder­beschaffungs­wert (10.000 Euro) und Rest­leasing­wert (12.200 Euro).

Wie wird die GAP-Deckung berechnet

Wie man aus dem obigem Leasingbeispiel die Höhe der GAP-Deckung berechnet, ist nachfolgend übersichtlich zusammengefasst:

Anzahlung bei Vertragsabschluss   5.000 Euro
24 x Leasingrate à 350 Euro   + 8.400 Euro
Restwert bei Übernahme   + 8.000 Euro
Leasingwert bei Vertragsabschluss    21.400 Euro
Ausstehende Zahlungen bei Totalverlust:    
12 x restliche Leasingrate     4.200 Euro
Restwert bei Übernahme   + 8.000 Euro
Noch zu leistender Leasingrestwert    12.200 Euro
Berechnung des Differenzbetrags:    
Noch zu leistender Leasingrestwert   12.200 Euro
Erstatteter Wiederbeschaffungswert   - 10.000 Euro
Offener Differenzbetrag     2.200 Euro


Was kostet eine GAP-Versicherung

Eine GAP-Versicherung kostet meist nichts extra. In der Regel ist die soge­nann­te Differenz­deckung fester Bestand­teil des Leasing- oder Kreditvertrags und wird kostenlos angeboten. Wird die GAP-Deckung bei einem Leasing-Fahrzeug nach­träg­lich oder zusätzlich zur Vollkasko-Versicherung eingeschlossen, hängt die Beitragshöhe von den Vertrags­bedingungen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­gesell­schaft ab. Je nach Art der Versicherung kann man als Versicherungs­nehmer zudem zwischen vollständiger Abdeckung aller Kosten oder einem Selbstbehalt in Höhe von beispielsweise 150 Euro (Teilkasko) oder 300 Euro (Vollkasko) wählen.

Wann greift die GAP-Deckung?

Eine GAP-Versicherung bei einem Leasing-Fahrzeug greift immer dann, wenn man den laufenden Ver­trag vorzeitig ablösen möchte. Kann ein geleastes Fahrzeug nicht mehr genutzt werden, bzw. muss es stillgelegt werden, ist eine Rückgabe an den Leasing­nehmer unmöglich. Am häufigsten kommt es zu solch einem Szenario bei folgenden Schadens­fällen

  • Totalschaden:
    Ist das Fahrzeug nach einem Unfall so stark beschä­digt, dass die veran­schlagten Kosten für eine Reparatur höher sind als der Wieder­beschaffungs­wert, handelt es sich um einen Totalschaden – beispielsweise wenn die Reparatur­kosten einen vom Gutachter fest­gestellten Wieder­beschaffungs­wert von 10.000 Euro übersteigen.
  • Totaler Wertverlust durch Diebstahl:
    Auch bei einem Autodiebstahl kommt die GAP-Deckung für entstehende Folge­kosten auf. Das heißt: Die Auto­versicherung erstattet in diesem Fall des totalen Wertverlusts den Wieder­beschaffungs­wert, die GAP-Deckung übernimmt eine ggf. bestehende Differenz zum Netto-Leasing-Ablösewert.

GAP-Deckung versus Neupreis­ent­schä­di­gung: Wann bekomme ich was

Bei einer Kfz-Versicherung mit Neupreis­entschädigung erstattet der Versicherer für einen fest­gelegten Zeitraum den kompletten Kaufpreis für die erneute Anschaffung des gleichen Fahrzeug­modells. Allerdings abzüglich des Restwerts, der im Falle eines Total­schadens noch existiert. Und abzüglich einer eventuell fälligen Vollkasko- oder Teilkasko-Selbst­beteiligung. Kauft oder least man als Fahrzeughalter ein neues Auto, kann es sich also lohnen, über eine Voll­kasko mit Neuwertent­schä­di­gung nachzudenken, um sich ein größeres Finanzierungs­polster für die Anschaffung eines Neuwagens zu sichern.

Für Neu­wert­ent­schädigung gibt es eine begrenzte Laufzeit

Da Leasing­verträge in der Regel auf mehrere Jahre angelegt sind, bieten Ihnen Kfz-Versicherungen mit Neuwert­einschätzung lediglich einen zusätz­lichen Risiko­schutz für die ersten zwölf bis 24 Monate. Bereits geleistete Leasingraten werden auch hier nicht zurück­er­stattet.

Die GAP-Deckung ist eine Ergänzung zur Neu­preis­ent­schädigung

Die GAP-Versicherung springt ein, wenn die Neu­wert­entschädigung nicht mehr greift. Zum Beispiel, weil das Auto zu alt ist, um den Ursprungs­wert erstattet zu bekommen. Oder wenn die vereinbarte Leasing­summe den Neupreis übersteigt. Insofern ist die GAP-Versicherung bei Leasing eine sinnvolle Ergänzung zur Neu­preis­entschädigung.

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