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Sie verstehen einen Fachbegriff rund um das Thema Hausrat-Versicherung nicht?

Hier im Hausrat-Versicherung-Lexikon finden Sie verständliche Erklärungen zu den wichtigsten Stichworten rund um die Hausratversicherung – von A wie Abwasserschaden bis Z wie Zeitwert. Durch Anklicken des Anfangsbuchstabens gelangen Sie zu den alphabetisch sortierten Begriffen.

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Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe A

Abwasserschaden
Bei einem Abwasserschaden handelt es sich um einen speziellen Wasserschaden, bei dem verunreinigtes Wasser austritt. Meist kommt dieses aus Toilette, Dusche, Waschmaschine oder Spülmaschine. Nicht nur der Wasserschaden an sich, auch anfallende Reinigungskosten oder Trocknungskosten können schnell teuer werden.

Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe E

Einbruchsrisiko
Einbruchsrisiko ist das allgemeine Risiko, dass ein Gebäude oder eine Wohnung von unbefugten Personen durch das Überwinden von Sicherungen wie Türen oder Fenstern betreten wird, um darin etwas zu stehlen oder andere Straftaten zu begehen. Dieses Risiko hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Grad der Einbruchsicherung und dem Verhalten der Bewohner. Einbruchversuche, die nicht erfolgreich sind, werden in der Regel ebenfalls als Einbruch gewertet.

Entschädigungsgrenzen
Maximale Entschädigung durch den Versicherer. Wertsachen sind beispielsweise mit maximal zehn Prozent der Versicherungssumme abgesichert.

Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe G

Grobe Fahrlässigkeit
Der Versicherer kann seine Leistung verweigern oder kürzen und dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen, wenn dieser beim Verlassen der Wohnung beispielsweise Türen und Fenster nicht verschließt und es Einbrechern so besonders leicht macht.

Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe H

Hausrat
Darunter versteht der Versicherer nicht nur Möbel, Kleidung, Gardinen und Haushaltsgeräte, sondern auch Bücher, Schallplatten, Rasenmäher, Campingausrüstungen und Spielsachen.

Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung ist eine Sachversicherung, die Ihren beweglichen Hausrat (Möbel, Kleidung, Elektronik etc.) gegen Schäden durch Ereignisse wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus absichert. Im Schadensfall erstattet sie die Kosten für die beschädigten oder gestohlenen Gegenstände zum Neuwert und übernimmt oft auch anfallende Nebenkosten wie Aufräum- oder Hotelkosten.

Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe L

Leistungsausschluss
Vertraglich festgelegte Ereignisse, bei denen es keine Versicherungsleistungen gibt.

Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe S

Selbstbeteiligung/Selbstbehalt
Festgelegter Betrag oder prozentualer Anteil, den der Versicherte im Schadenfall selbst zu übernehmen hat.

Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe U

Unterversicherung
Wenn Haus oder Hausrat mit einer zu geringen Summe versichert sind, zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig.

Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe V

Versicherungssumme
Betrag, den der Versicherer im Schadenfall höchstens zu zahlen hat.

Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe W

Wohnungsbrand
Als Wohnungsbrand bezeichnet man ein Schadfeuer, das Besitz von mindesten einem Zimmer einer Wohnung ergriffen hat. Das Feuer kann durch durch Defekte in der E-Anlage, Fehler beim Umgang mit technischen oder elektrischen Gerätschaften, den fahrlässigen Umgang mit offenem Feuer oder einer Zigaretten, aber auch durch eine vorsätzliche Brandstiftung entstehen, um nur einige Varianten zu nennen.

Hausratversicherung-Lexikon – Anfangsbuchstabe Z

Zeitwert
Der Zeitwert bezeichnet den Wert einer Sache nach einer unbestimmten Nutzungszeit zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalls. Er wird typischerweise bei der Regulierung von Schäden bei der Haftpflichtversicherung und der Kfz-Versicherung verwendet.

 

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