inomaxx newsticker November 2019

 

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Finanzinformationen

November 2019

 

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

  

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heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Beste Grüße aus Mannheim

                                                             

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Kfz-Versicherung  – Wechseln ist sinnvoll und kleingedrucktes zu beachten ist angeraten

Anlagekommentar November 2019 – Die De-Eskalation im Handelskonflikt sorgt für gute Stimmung an den Märkten

Baukredit: Der BGH erklärt Gebühren bei einer Umschuldung für unzulässig

Autoversicherung – Jahreskilometerleistung überprüfen

Kfz-Versicherung  – Wechseln ist sinnvoll und kleingedrucktes zu beachten ist angeraten

Für wechselwillige Autobesitzer mit Kfz-Versicherungen ist der 30. November alle Jahre wieder der entscheidene Stichtag. Wenn bis zu diesem Datum die Kündigung beim bisherigen Anbieter ein geht, dann kann man sich für das nächste Jahr einen neuen Versicherer suchen. Nach dieser Frist gelingt das nur noch, wenn der bisherige Anbieter den Beitrag angehoben hat, ein Unfall passiert oder der Wagen verkauft wird.

Ein Beitragsvergleich ist jedes Jahr zu empfehlen
Ein Wechsel könnte aktuell mehr lohnen als früher, denn die Kfz-Versicherer werden im Jahr 2020 vor allem die Beiträge für Bestandskunden erhöhen. Neukunden können indes häufig eine viel preiswertere Absicherung bekommen. Wer seinen bisherigen Autoversicherer kündigen möchte, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollte jedoch nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die dahinterstehenden Leistungen achten. Denn der Preis allein ist nicht alles. Entscheidend ist das Preis-Leistungsverhältnis des Vertrages, bzw. Angebots.

Bedingungen im Kfz-Versicherungstarif auch vergleichen
Hilfe bei der Einschätzung der Leistungen bieten nur gute Vergleichsprogramme, aus denen man entnehmen kann, wie gut die Bedingungen in Relation zum aufgerufenen Beitrag sind. Bei den Leistungsinhalten gibt es deutliche Fortschritte. Leistungsmerkmale, die früher nur für Spitzentarife galten, sind mittlerweile in der Mitte des Marktes angekommen. Beispiel „Zusammenstoß mit Tieren“: Im Rahmen der Teilkaskoversicherung wurde früher in der Regel nur nach einem Zusammenstoß mit Haarwild gezahlt.

Heute umfasst der Versicherungsschutz fast flächendeckend auch Unfälle mit Rehböcken, Hasen, Fasanen oder auch Hausschweinen. Als Nachweis für eine besondere Tarifqualität hat die Tierklausel deshalb mittlerweile ausgedient. Allerdings sollte man beachten, dass es innerhalb einer Bewertungs-Klasse auch noch deutliche Unterschiede im Kleingedruckten geben kann. Beispiel: Für Folgeschäden von Tierbissen am Fahrzeug bewegen sich die Sublimits zwischen 3.000 Euro und 10.000 Euro.

Auf verbesserte Tarife beim bestehenden Versicherer achten
Die Versicherer informieren ihre bestehenden Kunden allerdings nicht darüber, wenn ein neu kalkulierter Tarif günstiger ist. Über einen Kfz-Versicherungsvergleich kann man auch heraus finden, ob der aktuelle Kfz-Versicherer einen günstigeren Beitrag bei den gleichen Leistungsbedingungen anbieten. Hier kann man dann unkonventionell mit der Angabe des aktuellen Kilometerstandes wechseln und hat weiter die bewerten Leistungen.

Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass man weiterhin beim gleichen Versicherer bleibt. Denn bei einem Schadenfall kann dies nützlich sein. Die Versicherer überprüfen ihre Kunden auch bei der Höhe der Schadenquote. Hat man nach kurzer Zeit 2 – 3 Schäden, dazu vielleicht noch mit größeren Regulierungsbeträgen, lässt das Kündigungsschreiben vom Versicherer nicht lange auf sich warten. Je länger man bei einem Versicherer Schadenfrei ist, um so besser wird das Verhältnis zwischen gezahlten Beiträgen und eventuellen Schadenaufwendungen.

 
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Anlagekommentar November 2019 – Die De-Eskalation im Handelskonflikt sorgt für gute Stimmung an den Märkten

Die Handelsstreitigkeiten zwischen China und den USA waren die größte Unsicherheitsquelle für das globale Wirtschaftswachstum in den letzten zwei Jahren. Nach langen Verhandlungen zeichnet sich nun eine vorläufige Vereinbarung in Richtung eines ersten Handelsabkommens ab, wenn gleich die großen strukturellen Fragen im Handelsstreit nach wie vor ungeklärt bleiben. Auch die überraschende Einigung auf ein Brexit-Abkommen zwischen der britischen Regierung und der Europäischen Union (EU), ist ein weiterer positiver Wendepunkt für die Kapitalmärkte.

Mit der Abstimmung im Unterhaus, den Gesetzgebungsprozess in die nächste Phase treten zu lassen, bleibt die Hoffnung auf einen geregelten EU-Austritt von Großbritannien. An den Aktienmärkten sorgten diese Nachrichten für neue Jahreshöchst- oder gar Rekordstände. Die weitere Abschwächung der Konjunkturindikatoren aus den USA, China und der Eurozone und die andauernde Verstimmung des globalen Automobilmarktes wurden dagegen von den Anlegern ignoriert.

Entwicklung der Anlagemärkte
Der Handelskonflikt zwischen den USA und China blieb für die Kapitalmärkte weiter dominierend. Die chinesische Regierung signalisierte ihre Bereitschaft für einen vorläufigen Handelsdeal mit den USA. Nach dem Treffen hochrangiger Vertreter beider Seiten Mitte Oktober, legten beide Seiten Pläne für eine erste Teileinigung vor. Profitieren von diesen Nachrichten konnten vor allem zyklisch und industriell geprägte Indizes. So konnte in Europa der schwedische OBX Index um 5,2 Prozent zulegen und lag damit nur knapp hinter dem russischen RTS Index mit einem Zuwachs von 6,1 Prozent.

Auch der deutsche DAX Index konnte um 3,5 Prozent zulegen und profitierte hauptsächlich von der unerwarteten Einigung zwischen Großbritannien und der EU für einen neuen Austrittsplan und der generellen Zustimmung des britischen Parlaments zum Entwurf. In Asien übernahm der japanische NIKKEI 225 Index mit einem Gewinn von 5,4 Prozent eine Führungsposition. In den USA der technologielastige NASDAQ 100 Index mit 4,3 Zuwachs glänzen. Demgegenüber konnten führenden Indizes der hochkapitalisierten Werte, wie der europäische STOXX Europe 50 Index oder der amerikanische Dow Jones Industrial Average Index nur leicht zulegen.

Dagegen konnten die Konjunkturindikatoren keine Verbesserung erreichen. So fiel das Gros der US-Konjunkturdaten weiter zurück. Hauptsächlich schwächere Daten vom Arbeitsmarkt, eine rückläufige Stimmung bei den Industrie- und Dienstleistungsunternehmen und der Rückgang der Industrieproduktion mahnten, dass sich die amerikanische Wirtschaft nicht von der globalen Konjunktur vollständig abkoppeln kann. Lediglich die Ausgabenfreude der amerikanischen Konsumenten blieb ungebrochen.

Auch in China gingen die Fundamentaldaten weiter zurück, was bei den Anlegern aber nicht zu einem nachhaltigem Verdruss führe. Die chinesische Wirtschaft wuchs nur noch mit 6,0 Prozent, was den niedrigsten Wert seit fast 30 Jahren bedeutet. Dagegen konnten auch die Anleiherenditen ihren jüngsten Aufwärtstrend fortsetzen. Insbesondere die Kurse von Staatsanleihen von Ländern mit stark negativen Renditen gaben deutlich nach. So verringerte sich die Negativverzinsung der deutschen zehnjährigen Bundesanleihe auf -0,41 Prozent. Die Rendite der zehnjährigen amerikanischen Staatsanleihe stieg dagegen unwesentlich auf 1,69 Prozent an.

Von der Generation Zins zur Generation Dividendenrendite
Seit dem Ausbruch der Finanzkrise im Herbst 2008 haben die großen Notenbanken enorme Mengen an Liquidität in den Markt „gepumpt“. Zusammengerechnet handelt es sich um einen Betrag von rund 10 Bio. US-Dollar. Dies erfolgte zunächst mit der Maßgabe, einen wirtschaftlichen Kollaps zu verhindern und um Staaten und Währungen wie den Euro zu schützen. Um die Wirtschaft und die verschuldeten Staatshaushalte weiter zu stabilisieren, blieben die Zinsen weiter niedrig. Dies sollte zum einen die Kreditvergaben erleichtern und zum zweiten die kaum spürbare Inflation in Richtung des EZB-Zielwerts von zwei Prozent bringen.

Seit dem verharrt besonders die Europäische Zentralbank (EZB) bis heute im Krisenmodus mit Leitzinsen von derzeit 0,0 Prozent, um die Staaten Südeuropas zu stützen, die aus Sicht der Europäischen Zentralbank (EZB) ohne Geld zum Nulltarif in die Krise zurückzufallen drohen. Aus heutiger Sicht kann man sagen, dass es noch lange dauern wird, bis es wieder Zinsen gibt, welche auch nach Abzug der Inflation noch attraktiv sind. Waren frühere Generationen davon geprägt, Geld möglichst sicher anzusparen und dafür ordentliche Zinsen zu erzielen, muss die jetzige Generation umdenken und zu einer Generation der Dividendenwerte werden.

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Baukredit: Der BGH erklärt Gebühren bei einer Umschuldung für unzulässig

Wer nach Ende der Laufzeit bei seinem Immobilienkredit noch eine Restschuld hat, kann zu deren Finanzierung ein neues Darlehen bei einer günstigeren Bank aufnehmen. Dabei darf das bisherige Finanzierungsinstitut den Wechsel aber nicht mit Extragebühren erschweren, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen eine Gebühr für den Wechsel des Kreditgebers.

Aufwand der Bank sei mit dem Zins abzugelten
Demnach dürfen Banken von Kunden, die eine Restschuld aus einem Immobilienkredit nach Ende der Laufzeit von einer neuen Bank finanzieren lassen möchten, keine Wechselgebühren verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 10. September 2019 in einem Urteil (Az. XI ZR7/19) gegen die Kreissparkasse Steinfurt entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte, dass diese Praxis gegen Paragraf 307 des BGB verstößt. Demnach dürfen Kunden nicht „unangemessen benachteiligt“ werden.

Die Kreissparkasse Steinfurt hatte eine Gebühr von 100 Euro dafür verlangt, dass eine bestehende Grundschuld im Zuge von Treuhandauflagen auf eine andere Bank übertragen wird. Die Sparkasse rechtfertigte die Gebühren damit, dass als Sicherheit bei einem Immobilienkredit eine Grundschuld in das Grundbuch eingetragen wird. Diese Grundschuld muss dann auf die neue Bank übertragen werden. Nach Auffassung der Sparkasse stellt dies jedoch einen kostenpflichtigen Verwaltungsakt dar, den sie sich vergüten lassen wollte.

Die obersten Richter folgten dieser Interpretation jedoch nicht: „Mit der hierfür nötigen Bestellung, Verwaltung und Verwertung von Sicherheiten verfolgt die Beklagte allein eigene Vermögensinteressen, so dass die Klausel als kontrollfähige Preisnebenabrede einzuordnen ist. Dies gilt auch dann, wenn für die Übertragung von Sicherheiten zu ihren Gunsten ein Treuhandauftrag erforderlich ist“, beschreibt der Bundesgerichtshof (BGH) das Vorgehen der Bank.

Umschuldung ist keine Seltenheit
Nach Informationen der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) werden von vielen Banken und Sparkassen solche Bearbeitungskosten von ihren Kunden verlangt, wenn ein Darlehen zur Finanzierung einer Immobilie von einem anderen Institut übernommen wird. Zu einer solchen Umschuldung kommt es regelmäßig, wenn Kunden nach Ende der Zinsbindung ihres Vertrags einen neuen Baukredit aufnehmen.

Hintergrund ist, dass viele Verbraucher für ihre Immobilienkredite eine Standard-Laufzeit von 10 oder 15 Jahren wählen und nach deren Ablauf häufig eine noch ungetilgte Restschuld übrig bleibt. In diesen Fällen können die Darlehensnehmer entscheiden, ob sie zur Weiterfinanzierung bei der bisherigen Bank bleiben oder zu einer anderen wechseln, die beispielsweise günstigere Zinskonditionen anbietet. Zudem würden viele Darlehensnehmer die unzulässige Gebühr in den Abrechnungen schnell übersehen, denn es stehen bei Baufinanzierungen meist größere Summen im Raum.

 

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Autoversicherung – Jahreskilometerleistung überprüfen

 

 

Wenn man als Auto­fahrer eine Auto­versicherung abschließt, muss man die Frage beant­worten, wie viele Kilo­meter man pro Jahr fährt. Manche Versicherungskunden machen hier falsche Angaben, um den Beitrag zu drücken; andere vergessen einfach die aktuelle Jahreskilometerfahrleistung mit den angegeben Werten abzugleichen. Spätestens nach einem Schadens­fall kommt die Schummelei oder Nachlässigkeit raus. Dann verlangen die Versicherer nach­träglich Geld oder verhängen sogar eine Vertrags­strafe.

Schummeln oder Nachlässigkeit kann teuer werden
Eine Stichprobe der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt bei zehn Kfz-Versicherungen, das mit finanziellen Nachteilen zu rechnen ist. Alle befragten Versicherungsunternehmen berechnen demnach zumindest den höheren Beitrag rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahrs, wenn ein Versicherter die Korrektur nicht mehr gültiger Angaben vergessen hat. Wird man als Kunde beim absichtlichen Schummeln erwischt, dann muss man bei fast allen Versicherern mit Vertragsstrafen rechnen.

Beispielsweise verlangten sieben Anbieter als Strafe für das laufende Versicherungsjahr den doppelten Beitrag. Bei zwei anderen müssten die Kunden 500 oder 1000 Euro als Strafe zahlen. Ein Versicherer sieht sogar schon bei „leicht fahrlässiger Nichtanzeige" von Änderungen eine Vertragsstrafe vor. Das Amts­gericht Heidenheim hat beispielsweise im Jahr 2008 eine Vertrags­strafe in Höhe von 500 Euro abge­segnet (Az. 8 C 711/08). In diesem Fall hatte der Fahrer als Jahreskilometer­leistung 12.000 Kilo­meter angegeben und diese „deutlich über­schritten“.

Informationspflicht als Versicherungsnehmer beachten
Als Versicherungsnehmer hat man Änderungen an den Vertragsbestandteilen unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Bei der Antragsstellung kann der Versicherte die Vertragsbedingungen einsehen und bestätigt dies dann auch mit seiner Unterschrift. Ob ein Fahrer seine angegebene jährliche Kilometerleistung eingehalten hat, können die Kfz-Versicherungen sehr schnell nach einem Schaden etwa anhand des Kilometerstands auf der Werkstattrechnung kontrollieren.

Auch der Unfallbericht der Polizei kann Aufschluss über den Kilometerstand des Autos geben. Viele Versicherer führen mittlerweile regelmäßige Kundenabfragen durch, bei denen der aktuelle Kilometerstand mitteilt werden muss. Im dem Anschreiben fragen manche Versicherer nur den Kilometerstand ab, andere geben den aktuell zu zahlenden Beitrag mit an und teilen gleich den Vergleichsbeitrag mit, der bei einer Nichtbeantwortung zugrunde gelegt wird.

Was geschieht, wenn man nicht antwortet?
Die Angaben kann der Versicherer verlangen, da diese Merkmale den Veränderungen aus dem Lebenssachverhalten des Versicherten unterliegen. Beispiel hierfür sind eine erhöhte Fahrleistung aufgrund eines Wohnortwechsels oder eine geringere Fahrleistung aufgrund des Eintritts in den Ruhestand. Wichtig ist, dass man auch antwortet, wenn sich nichts an der jährlichen Fahrleistung geändert hat. Auch dann ist der aktuelle Kilometerstand immer anzugeben. Die Meldungspflicht geht aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung hervor.

Sollte man nicht innerhalb der vorgegebenen Frist die Antwort dem Versicherer zukommen lassen, wird für den Vertrag – rückwirkend zum Beginn des Versicherungsjahres – automatisch die höchste Fahrleistung von mehr als 30.000 Kilometer pro Jahr zugrunde gelegt. Wenn der Grund für eine Beitragssenkung entfällt, so ist man gut beraten, sich als Versicherter umgehend bei der Kfz-Versicherung zu melden. Wer sparen will, sollte dann besser die Angebote der Konkurrenz vergleichen und eventuell den Versicherer wechseln.

 
   
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Telefon : +49 621. 460 84 90
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