inomaxx newsticker Dezember 2014

 

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Finanzinformationen

Dezember 2014

 

Olaf Kauhs

Inhaber
inomaxx finance consult

Lieber Leser,

heute möchte ich Sie wieder über interessante und wichtige Themen rund um die Finanzen informieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Weihnachsfest, entspannte Feiertage und einen guten Start ins neue Jahr.

Viel Spaß beim Lesen!                                                   

Mit besten Grüßen aus Mannheim

                                           

Olaf Kauhs

Themen in dieser Ausgabe

Das aktuelle Vorsorge-Handbuch

Baufinanzierungskommentar Dezember 2014 – Keine Leitzinserhöhung, dafür milliardenschwere Staatsanleihenkäufe im Gespräch

Wie können sich Sparer vor Strafzinsen und Zinstief retten

Was im Todesfall bei Versicherungsverträgen zu beachten ist

Das aktuelle Vorsorge-Handbuch

Checklisten, Musterformulare, wichtige Informationen und Anleitungen rund um die sachkundige Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall bietet das überarbeitete Handbuch „Das aktuelle Vorsorge-Handbuch” aus dem Walhalla Fachverlag in Regensburg. Das Handbuch hilft Betroffenen sowie ihren Angehörigen und Freunden Schritt für Schritt, unerwartete Lebenssituationen bereits im Vorfeld durchzuspielen, zu überdenken und zu meistern.

Kurzinfo zum Buch
Zahlreiche Checklisten, Anleitungen und Musterformulare machen es Ihnen leicht, Ihre persönliche Vorsorge zu planen und zu organisieren. Berücksichtigt sind alle wichtigen Lebensbereiche – Familie, Wohnen, Finanzielles, Gesundheit, Todesfall.

  • Mit den praktischen Vordrucken alles Wichtige ordnen und dokumentieren.
  • Erforderliche Maßnahmen im Krankheits-, Betreuungs- und Todesfall zuverlässig festlegen
  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung verbindlich und rechtssicher formulieren.

Mit diesem Handbuch helfen Sie Ihren Angehörigen und Freunden, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln.

 

weiter lesen im Finanzplanungs-Blog 

mehr Informationen zum Buch 

Baufinanzierungskommentar Dezember 2014 – Keine Leitzinserhöhung, dafür milliardenschwere Staatsanleihenkäufe im Gespräch

Eine Erhöhung der Leitzinsen von Seiten der EZB scheint in weiter Ferne zu liegen. Die Jahressteuerung ist von September auf Oktober von 0,3 auf 0,4 Prozent angestiegen, was aber ersichtlich weit von der mit 2,0 Prozent benannten Zielmarke entfernt liegt. Finanzexperten blicken mit Skepsis auf die erste Jahressitzung der EZB in 2015 und mutmaßen, dass der Ankauf von Staatsanleihen mit 1.000 Milliarden Euro zum Hauptthema werden könnte. Damit verspricht sich die EZB die Entlastung von Banken, vor allem in den Krisenstaaten der EU, die eine Menge an Staatsanleihen besitzen. Der Kauf würde mehr Freiraum für die Kreditvergabe an mittelständische Unternehmen schaffen, so die Mutmaßung der EZB.

Inflation oder Deflation – das ist hier die Frage
 Weiter ist von einer Beendigung der niedrigen Inflationswerte und einem Schub von 0,15 bis 0,6 Prozent die Rede. Der Monat November brachte eine Inflationsrate von 0,3 Prozent und zeigte sich auf einem neuen Tiefstand. Im Dezember ist sogar von einer Deflation die Rede. Es besteht Handlungsbedarf in der EU, doch das geplante Programm der EZB wirft Fragen auf. Für die niedrigen Inflationswerte sind beispielsweise die rückläufigen Rohölpreise verantwortlich, die von OPEC Staaten einen Anteil am globalen Ölmarkt ausmachen. Durch den Fokus auf eine mögliche Deflation werden die Stimmen lauter, dass ein Beschluss zum Kauf der Staatsanleihen nicht aufgeschoben, sondern bereits in der EZB Sitzung am 22. Januar beschlossen wird. Nach wie vor ist die EU gebeutelt, Kredite an Unternehmen werden kaum vergeben und vor allem in den Krisenländern hat sich im Bezug auf die Wirtschaft keine wirklich positive Veränderung ergeben. Vorteile erhalten nach wie vor einzig und allein Häuslebauer, die ihr Darlehen zur Baufinanzierung so günstig wie nie aufnehmen können.

Bauen und Immobilien kaufen noch immer günstig
 Die Senkung der Hypothekenzinsen von 1,5 auf 1,35 Prozent lässt auf den Tiefstand vom Monat August zurückblicken. Auch die Bauzinsen sind weiter auf einem sehr niedrigen Niveau angesiedelt, sodass sich die Entscheidung für eine Baufinanzierung nachhaltig lohnt. Kurzfristig kann eine Erhöhung der Zinsen ausgeschlossen werden, auf langer Bahn sollte der Kreditnehmer aber mit steigenden Zinsen rechnen. Trotz günstiger Baufinanzierungen müssen Immobilienkäufer und Bauherren die optionale Entwicklung der Gesamtkosten im Auge behalten und sich zum Beispiel auf eine Erhöhung der Grunderwerbssteuer einstellen.

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Wie können sich Sparer vor Strafzinsen und Zinstief retten

Als erste deutsche Bank hat die relativ kleine Skatbank im Oktober 2014 Minuszinsen von 0,25 Prozent auf Sparguthaben über 500.000 EUR eingeführt. Und nun sind mittlerweile auch große Banken dem Beispiel gefolgt. Vorerst geht es um große Anlagebeträge und hauptsächlich Geschäftskunden. An Privatkunden haben sich die Institute bisher nicht getraut. Auszuschließen ist es jedoch nicht, dass auch der Durchschnittssparer bald dafür bestraft wird, dass er Geld auf dem Konto hat.

Finanzielle Repression setzt sich fort
Als Sparer sollte man sich bewusst sein, dass auch in den kommenden Jahren die Zinsen in Europa niedrig bleiben werden. Durch die finanzielle Repression zahlt der Sparer die Zeche der Staatsverschuldung mittels unnatürlich niedrig gehaltener Zinsen. Sogar eine Senkung auf null Prozent ist denkbar. Und obwohl die Zinsen seit längerem extrem niedrig sind, legen die Deutschen ihr Geld weiter bevorzugt auf dem Sparbuch oder dem Tagesgeldkonto an. Um Aktien machen sie hingegen einen Bogen. Die Vorliebe für scheinbar sichere Anlagen kommt die Deutschen jedoch teuer zu stehen, denn die Sparzinsen liegen meist unter der Inflationsrate und so verlieren sie real Geld. Deshalb sollte man als Sparer dringend eine konservative und risikoarme Anlagestrategie überdenken.

Möglichkeiten für Sparer um gegenzusteuern
Grundsätzlich sollte auf eine breite Streuung bei der Anlage geachtet werden. Vom Tagesgeld, Staatsanleihen, Aktien oder Immobilien ist jede Anlageform nur so gut, wie sie in die Vermögensstruktur des Sparers passt. Bei einer Anlagedauer bis zu einem Jahr ist geben einen Geldmarktfonds oder ein Tagesgeld nichts einzuwenden. Verfolgt man jedoch ein mittelfristiges oder langfristiges Anlageziel, so müssen höher rentierliche Anlagen verwendet werden. Hierfür eignen sich Mischfonds und Aktienfonds. Bei den Mischfonds kann je nach Risikoneigung von defensiv bis dynamisch breit gestreut werden.

So kann man auch mit kleineren Anlagebeträgen eine solide Streuung der Vermögensanlage umgesetzt werden. Die Mischfonds profitieren beim Rentenanteil noch immer von den seit ca. 20 Jahren fallenden Kapitalmarktzinsen. Sie können sich jedoch mit dem Aktienanteil auch auf zukünftige Zinserhöhungen vorbereiten. Für die langfristigen Anlageziele führt an Aktien und Aktienfonds kein Weg vorbei. Es sollte großer Wert auf Dividendentitel gelegt werden, denn die Dividenden sind die neuen Zinsen. Auch wenn die Einzeltitel Kursschwankungen unterliegen, so wird dies durch eine kontinuierliche Dividendenzahlung abgefedert.

 

weiter lesen im Geldanlage-Blog 

Was im Todesfall bei Versicherungsverträgen zu beachten ist

 

Wenn in der Familie ein Todesfall eintritt, muss man an viele Dinge denken. Mit der Ausrichtung der Bestattung des Verstorbenen sind längst nicht alle Formalitäten erledigt. Es gibt viele andere Details, die wollen bedacht und geregelt sein. Dazu gehören zum Beispiel die Versicherungsverträge, welche der Verstorbene im Laufe seines Lebens abgeschlossen hat. Dabei geht es nicht nur um die Lebensversicherungen, sondern auch um Sachversicherungen, wie zum Beispiel Haftpflicht-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, die in der Regel nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers enden.

Leistungen bei Lebensversicherungen und privater Rentenversicherung
Nach dem Tod des Versicherungsnehmers wird die Todesfallleistung der Lebensversicherung fällig und wird gegebenenfalls um die für das laufende Versicherungsjahr noch ausstehenden Prämien gekürzt. Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten einen Bezugsberechtigten benannt hat, so wird diesem die Versicherungssumme ausgezahlt. Ist das nicht der Fall, so fällt die Auszahlung aus der Lebensversicherung in die Erbmasse. Bei der privaten Rentenversicherung stehen den Erben die Leistungen zu, die vertraglich beim Abschluss der Versicherung vereinbart wurden. Stirbt der Versicherungsnehmer nach Eintritt des Rentenalters, kann sie in Form einer Hinterbliebenenrente ausgezahlt werden. Bei einem Todesfall vor dem Rentenalter steht dem Hinterbliebenen die Summe der bereits eingezahlten Beiträge zu, wenn es vertraglich nicht anders vereinbart ist.

Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung kann übernommen werden
Wenn der bestehende Hausrat nach dem Tod erhalten bleibt, so kann sie vom Erben übernommen werden. Das findet besonders bei einem überlebenden Ehepartner Anwendung. Hat der Erbe aber eine eigene Hausratversicherung, so kann die Versicherung des Verstorbenen aufgelöst werden. Wird nichts unternommen, so endet der Versicherungsvertrag aber meist zwei Monate nach dem Tod des Versicherungsnehmers. Bei der Privaten Haftpflichtversicherung kann der Vertrag von einem überlebenden Ehepartner ebenfalls übernommen werden. Auch eine Gebäudeversicherung für die Immobilie kann problemlos auf den einem überlebenden Ehepartner umgeschrieben werden. Zu beachten ist, das hier durch den Todesfall kein Sonderkündigungsrecht entsteht. Das heißt, dass der Vertrag automatisch auf die Erben übergeht, wenn kein einem überlebender Ehepartner vorhanden ist.

Unfallversicherung bei Unfalltod sofort informieren
Die Unfallversicherung endet mit dem Tod des Versicherungsnehmers, wenn dieser die einzige versicherte Person im Vertrag war. Wenn neben dem Versicherungsnehmer noch weitere Personen in dem Vertrag versichert sind, so wird die Unfallversicherung in der Regel bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahres weitergeführt. Wurde der Todesfall ursächlich durch einen Unfall verursacht und können Leistungen beansprucht werden, so muss die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 48 Stunden ab Kenntnis benachrichtigt werden. Dies kommt zum Beispiel bei einer vereinbarten Todesfallleistung zum tragen.

Sonderstellung der Kfz-Versicherung
Eine Kfz-Versicherung nimmt eine Sonderstellung ein, da hier das Fahrzeug versichert ist. Somit muss derjenige, der das Fahrzeug erbt, auch die Versicherung dafür übernehmen. Der Schadenfreiheitsrabatt wird dabei generell anerkannt, aber nur für die Anzahl der Jahre, die der Erbe auch selbst einen Führerschein besitzt. Bei der Ummeldung kann man den Vertrag auch kündigen und eine neue Versicherung abschließen.

  

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Kontakt:

inomaxx finance consult
Olaf Kauhs

Spinnereistr. 3-7
D-68307 Mannheim

Telefon : +49 621. 460 84 90
Telefax:  +49 621. 460 84 99

eMail: olaf.kauhs@inomaxx.de
Web: www.inomaxx.de

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